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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 02.03.2009, 20:09
Osmosespezi Osmosespezi ist offline
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Standard Bootsbau Bestimmungen Gesetzliche Vorgaben???

Hallo ihr lieben,

ich habe eine wirklich wichtige frage und hoffe einer von euch kann mir helfen.
mein papa und ich beseitigen seit einigen jahren osmoseschaeden an booten. wir haben nun eine idee fuer ein boot das wir selbst fertigen und spaeter verkaufen moechten. nun die frage...
gibt es sowas wie einen tuef fuer boote?
welche bestimmungen muss so ein eigenbau erfuellen um verkauft werden zu duerfen?
wer bestimmt wieviel zuladung fuer solch ein boot zugelassen ist?
vieleicht hat auch jemand von euch eine idee wo ich mich zu diesen themen umfassend informieren kann.

Dankeschoen fuer eure zeit.
lieben gruss
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  #2  
Alt 02.03.2009, 22:16
DerLinde DerLinde ist offline
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Standard

Hallo Fremder,
ich hab mal was davon gehört, dass Du ein Selbstbauboot erst 5 Jahre nach Erstzulassung verkaufen darfst - wenn es bis dahin noch nicht untergegangen ist, wird es wohl länger halten
Aber frag mal den Water, der weiss mehr darüber

Grüsse,
Egge
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Beste Grüße, Egge
>>Wasser ist dazu da, um es mit Booten zu befahren<<
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  #3  
Alt 04.03.2009, 19:54
Benutzerbild von Bernd1972
Bernd1972 Bernd1972 ist offline
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Boot: MY "Marlin"verkauft, gibt aber was neues...
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Die Sperfrist gilt allerdings nur wenn Du die Selbstbauprivilegierung (= CE-frei) in Anspruch nimmst. Quälst Du Dich durch die CE-Geschichte kannst Du es auch verkaufen. Baust Du gewerblich besteht allerdings in D Meisterpflicht.
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  #4  
Alt 04.03.2009, 22:27
Osmosespezi Osmosespezi ist offline
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Standard Meisterpflicht

Zitat:
Zitat von Bernd1972 Beitrag anzeigen
Die Sperfrist gilt allerdings nur wenn Du die Selbstbauprivilegierung (= CE-frei) in Anspruch nimmst. Quälst Du Dich durch die CE-Geschichte kannst Du es auch verkaufen. Baust Du gewerblich besteht allerdings in D Meisterpflicht.

das bleibt uns gott sei dank erspart wir haben unseren betrieb ins europäische ausland verlegt somit entfällt die meisterpflicht.
jedoch die CE zulassung würde mich interessieren hast/ben du/sie weitere informationen oder quellen wo mann sich dazu genau erkundigen kann ?
ich meine wir machen damit ja keinen unsinn mein papa arbeitet seit 20 jahren mit GFK und wir wissen was wir tun,... nur müssen wir die genauen ansprüche bzw gegebenheiten wissen die nötig sind um CE zugelassen zu werden sonst nutzt ja alles wissen und erfahrung nichts... beste grüße und nochmals danke für ihre zeit.

Geändert von Osmosespezi (05.03.2009 um 08:52 Uhr)
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  #5  
Alt 06.03.2009, 08:18
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Der CE-Kram ist ein ganzer Katalog von Vorschriften die siche aus der Richtlinie 94/25 EG für Sportboote herleiten. Die Richtlinie findet du unter Anderem hier:

http://www.bootsport.info/files/16061994.pdf


Für näheres frag mal jemanden der sich in dem ganzen Elend richtig auskennt, z.B. den Udo Hafner von www.I-Yacht.de
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  #6  
Alt 06.03.2009, 19:39
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danke bernd mit dem hab ich schon kontakt aufgenommen die infos sind goldwert
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  #7  
Alt 07.03.2009, 00:43
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Man darf vor allem keine cm-dicken Scheiben einbauen....
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  #8  
Alt 07.03.2009, 01:17
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Ich mag Richtlinien, die nicht notwendiger Weise Selbstverständlichkeiten definieren

Das Handwerksrecht wird dadurch ausgehebelt.

Gruß Walter
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  #9  
Alt 07.03.2009, 11:33
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By the way: Gilt die Meisterpflicht beim Bootsbau überhaupt noch? Das ganze Meisterrecht wurde doch vor ein paar Jahren komplett überarbeitet und um es an die EG anzupassen wurden doch zig Sparten aus der Meisterpflicht entlassen?! Soweit ich mich erinnern kann gibt es diese nur noch bei Berufen die direkt die Gesundheit und/oder Sicherheit der Menschen betreffen. Müsste jetzt aber selber auch mal suchen, vielleicht nachher mal


Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Man darf vor allem keine cm-dicken Scheiben einbauen....
... und die Bugreling sollte auch grade sein
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ostfriesische Grüße,
Dirk H.

Fast fertig: Die "Tosa"
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  #10  
Alt 07.03.2009, 16:57
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Ich mag Richtlinien, die nicht notwendiger Weise Selbstverständlichkeiten definieren

Das Handwerksrecht wird dadurch ausgehebelt.

Gruß Walter
Na nun das will ja niemand .... außerdem sieht es doch so aus... mein paps und ich haben eine idee die wir für so gut halten das wir sie gern CE konform umsetzen möchten daher auch dieses thema in diesem forum.

ich danke für euer intresse und vor allem den zuschriften die uns sehr weiter geholfen haben.... danke für eure zeit!
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