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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Hallo,
Zitat:
meine österr. Zulassung von 2022 sieht eine Verlängerung mit Gutachten in 2029 vor (also alle 7 Jahre). Ein österr. Sachverständiger akzeptierte auch das Gutachten eines amtlichen Niederländischen Prüfers (die anderen nicht, die wollten selber beim Boot vorbeischauen und Km-Geld etc. kassieren).Allerdings habe ich dann für angebliche zusätzliche emails (ja ich musste ihn ein paar Mal anrufen und urgieren, dass mit der Zulassung was weitergeht) etc. ein paar Euronen gezahlt. Versicherung: da habe ich eine deutsche, war die billigste. Und eine österr. Rechtsschutz - da war die am billigsten bzw. ging in D nicht. Also man muss sich irgendwie "durchwursteln" Grüße Markus
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#52
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Hi
Wenn, wie in #1, ein so komplexes Konstrukt angedacht ist, denke ich das ein Forum damit arg überfordert ist rechtlich bindende Ratschläge zu geben. Und der TE sich sicher schon vorab entsprechend informiert hat. Allerdings scheinbar nicht zum gewünschten Ergebnis kommt. Schlaumeierei hilft hier nicht. Trotzdem hängte ich mich mal etwas "aus dem Fenster": Ist es nicht nicht so, das es im EU-Binnenbereich keine Pflicht zur Flaggenführung gibt? Grüße aus OWL Geändert von sporty (21.02.2024 um 21:15 Uhr) |
#53
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Moin,
meiner Meinung ist die Frage in diesem Forum schlecht aufgehoben. Fakt ist der Eigentümer/Eigner ist schweizer Staatsbürger und es gilt für Ihn vorrangig schweizer Recht. Das die Eidgenossen keinem EU-Recht unterliegen, macht die Frage nicht einfacher. Muss man allein an das Thema EU-Versteuerung denken. Lernt man so etwas nicht für einen schweizer Bootsschein? Es gibt ja nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht zur richtigen Flaggenführung, die für die Seefahrt eindeutig ist und Binnen wird in DE im Flaggenrecht auf die Seefahrt verwiesen selbst wenn Binnen gar keine geführt werden muss. (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. in den Fällen des § 1 oder der Nummer 1, wobei den dort genannten deutschen Staatsangehörigen die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichstehen, oder .... Aha, also nicht nur Deutsche , aber Schweizer sind wohl trotzdem raus. Aufgabe, finde die entsprechenden Regelungen im schweizer Recht , ggf. mit Hilfe eines käuflichen Rechtswissenden. Meiner Meinung ist das Thema so wichtig, das man sich auf kein Forum dieser Welt verlassen sollte. Hier ist niemand berechtigt, eine verbindliche Rechtsauskunft zu erteilen. Alles was hier geschrieben wird bringt dich kein Stück weiter. BG |
#54
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Zitat:
Groetjes Matthias. |
#55
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#56
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Hallo Matthias,
Zitat:
Grüße Markus
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#57
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Moin moin,
Zitat:
-erstens, es gibt auch in D Sportboote, die registriert und nicht nur zugelassen werden (Seeschiffe über 15m Rumpflänge und Binnenschiffe über 10m³ Wasserverdrängung verpflichtend, darunter z.T. freiwillig) -zweitens, es gilt für Bundesbürger mit Wohnsitz in Deutschland aufgrund des FlaggRG die grundsätzliche Pflicht, entsprechende in ihrem Eigentum (nicht nur Besitz!) befindliche Schiffe im deutschen Schiffsregister einzutragen und die Bundesflagge zu führen - Ausnahmen davon müssen vom BSH genehmigt werden (da geht es primär um die schon angesprochene Umflaggung von gewerblich genutzen Schiffen in Länder mit niedrigeren Standards und/oder Abgaben) - eine andere Flagge einfach so an sein Boot zu hängen ist nicht erlaubt (genausowenig, wie auf einmal die eigene Nationale an ein im Ausland gechartertes Boot zu hängen!). Daraus ergibt sich dann auch, wie man zweckmäßigerweise vorgeht: man prüfe zunächst das Recht des eigenen Heimat- und Wohnsitzlandes, was dieses einem vorgibt (in diesem Fall also Schweizer Recht) und danach das entsprechende Recht des gewünschten Registrierungslands - im besten Fall kollidieren diese Bestimmungen nicht miteinander und man bekommt eine eindeutige und rechtlich einwandfreie Lösung. Im blödesten Fall hat man widersprechende Regelungen in den entsprechenden Rechtsauffassungen und das gewünschte Ergebnis (Registrierung in einem anderen als dem eigenen Heimatland) ist nicht legal möglich. Man sollte sich in diesem Fall aber eben auch bewusst sein, daß man dadurch sein Eigentum u.U. dem Recht eines anderen Staates unterwirft, das kann durchaus auch mal unvorhergesehene Folgen haben (als Beispiel die umgekehrte Version: schweizer Erbrecht kann durchaus einige Überraschungen beinhalten, mit denen man als Deutscher nun gar nicht rechnen würde). Von daher würde ich so eine Konstruktion nur eingehen, wenn ich mir vorher entsprechend kundigen Rat von Leuten, die sich mit dem jeweiligen Recht wirklich auskennen eingeholt habe - d.h. sowohl im Heimatland als auch im gewünschten Registerland einen Anwalt aus dem entsprechenden Fachgebiet befragen, ob es da potentielle Fallstricke gibt die mir als mit der Sache und dem zur Anwendung kommenden Recht nicht professionell Bewandertem gar nicht bewusst waren... Edit, weil völlig vergessen: zusätzlich ist natürlich auch noch das Recht am gewünschten Liegeplatz zu prüfen, ob dieses eventuell auch noch Vorgaben macht - hier wäre Deutschland wieder das beliebte Beispiel: hier ist eine deutsche Kennzeichnung vorgeschrieben, wenn das Boot länger als ein Jahr in Deutschland verbleibt. Auf die zu führende Nationalflagge hat das wiederum keinen Einfluß, sofern der Eigner nicht auch dauerhaft in Deutschland wohnt. lg, justme Geändert von justme (22.02.2024 um 17:28 Uhr)
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#58
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Einfach, weil es niemanden wirklich kümmert. Flaggenprobleme binnen gibt exklusiv nur in diesem Forum
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#59
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Zitat:
bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured |
#60
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Genau 👍
Zitat:
Uiuiui, hätte ich geahnt, was ich hier lostrete… Über kurz oder lang werden wir uns sicherlich bezüglich schweizer Flaggenbestätigung schlau machen. Bis dahin fragen wir uns halt mal im Hafen durch. Aber danke für die vielen Antworten!
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Liebe Grüsse Janine
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#61
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Zitat:
Theoretische Motorbootprüfung am Computer (60 Fragen innerhalb 50 Minuten, max 15 Fehlerpunkte). BG |
#62
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Also wenn sich das auf die Schweizer Prüfung beziehen soll, dann liegst du zur Hälfte falsch. Ja, es gibt erst eine Theorieprüfung. Danach legt man aber eine 50 minütige Fahrprüfung ab, wo man alle notwendigen Manöver (in dieser Zeitvorgabe) beherrschen und zeigen muss. Bei uns legt man darauf grossen Wert. Oder anders gesagt: wir lernen zwar nichts über Beflaggung, dafür lernen wir fahren…
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Liebe Grüsse Janine |
#63
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... und das ist Willkür-"Recht".
Siehe: "In der Schweiz nicht gut aufgehoben" So etwas ist bisher nur in der Schweiz möglich, wo der Cas ansässig ist. "Und die Schweiz mag beim Fremdenverkehr unseren Standards entsprechen, aber nicht in der Gerichtsbarkeit", so Summerer. In der Schweiz sei man "nicht gut aufgehoben, wenn man Gerechtigkeit will". Das sehe man ja daran, wie ungeschoren die der Korruption verdächtigen Herren des Weltfußballverbands Fifa davonkämen. ... Eingefügt aus <http://www.spiegel.de/sport/wintersp...-a-923263.html> |
#64
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Dann also doch polnische Flagge und polnisch es recht
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#65
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Wohl auch nicht zwingend. Hab diesen Artikel gefunden. https://www.untersegeln.eu/welches-s...-des-skippers/
Ist allerdings aus 2019. keine Ahnung ob sich zwischenzeitlich etwas geändert hat
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Liebe Grüsse Janine |
#66
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Wow. Aber klar, wenn man mal die Permutationen durchgeht, die da entstehen können.
Ein echtes Schmankerl ist, dass man im Rahmen der Unterlassungshaftung wohl erstmal das Land ermitteln muss, in dem die finale, entscheidende Unterlassung begangen wurde - dafür braucht man in komplexeren Fällen wahrscheinlich erstmal ein Ermittlungsverfahren, bevor überhaupt klar ist, welche Gerichtsbarkeit zuständig ist Unterm Strich ist die Flagge also nur auf Hoher See relevant und auch nur, wenn man selber der Schädigende ist UND der Geschädigte nicht zufällig die gleiche Nationalität wie der Schädiger hat. Interessant. bis denn, Uwe
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