|
Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Gesetzliche Liegevorschriften in Berlin und Brandenburg
Haallo Mitschaukler,
wir wollen uns in diesem Jahr ein Hausboot mit Motor kaufen. Irgendwie finde ich nichts zu den gesetzlichen Vorschriften, wo wir in Brandenburg länger mal Ankern können, und ob wir das Boot auch mal ein paar Tage allein lassen können, ohne einen offiziellen Liegeplatz zu benutzen. In Berlin ist wohl das Ankern irgendwo nur erlaubt, wenn ständig wer da ist. Aber wie ist es in Brandenburg? Genauso? Wir würden uns sehr über Aufklärung freuen. HG Karsten |
#2
|
||||
|
||||
Moin Karsten und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du da bist. Schau dich erst mal im Forum um, bring dich mit Beiträgen in passende Themen ein, so wird dir bei deiner Frage gerne geholfen. Wenn du Lust hast und Interesse an unserer Gemeinschaft im boote-forum.de, kannst du dich hier auch vorstellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=52595 Klaus, Moderator
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! Geändert von Fronmobil (21.02.2024 um 15:37 Uhr) |
#3
|
||||
|
||||
Moin Karsten.
Nach R. mit der Potsdamer WSP ist, gem. ihrer Auslegung nach, das Ankern bis zu 24h ohne „Ankerwache/Aufsicht“ für Kleinfahzeuge erlaubt. Alle Vorkehrungen gegen ein Vertreiben müssen natürlich getroffen werden. Sie bitten in dem Fall auch um Info per Mail über Ort, Zeitraum der unbesetzten Zeit und Kontaktdaten im Falle eines Falles. Das mag die Berliner WSP möglicherweise anders auffassen. So habe ich aber letzten Sommer im Bereich Werder eine Woche geankert, war tagsüber arbeiten, und abends wieder zurück. Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.
__________________
Beste Grüße, Phil
|
#4
|
||||
|
||||
Grundsätzlich ist das Ankern überall erlaubt, wo es nicht verboten ist.
Ankern ohne Ankerwache ist unter bestimmten Bedingungen möglich, siehe Posting von Phil. Da gibt es grundsätzlich keine Unterscheidung nach Berlin oder Brandenburg. Aber Achtung: für Bundeswasserstraßen gelten u.U. andere Vorschriften als bei Landesgewässern. Wo genau wollt ihr ankern? Grundsätzlich ist davon abzuraten ein Boot zu kaufen ohne Aussicht auf einen festen Liegeplatz zu haben. Das gilt besonders für den Großraum Berlin-Brandenburg. Klaus, der viel Erfolg bei der Umsetzung wünscht
__________________
Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden!
|
#5
|
|||
|
|||
Gesetzliche Liegevorschriften in Berlin und Brandenburg,
so schreibt der Einsteller und fragt nach Liegemöglichkeiten, dann aber möchte er in und um Berlin Ankern. "Liegeplatz" und "Ankern" sind zwei Grundverschiede Übernachtungsmöglichkeiten. Gruß Manfred |
#6
|
||||
|
||||
Karsten, um hier noch mal etwas tiefer einzusteigen:
In der Binnenschifffahrtsstrassenordnung Teil 2 findest du die besonderen Bestimmungen auf den unterschiedlichen Wasserstraßen. Da sind dann auch die Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge enthalten. Für mein genanntes Beispiel gilt das Kapitel 22, Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal, und hier der Paragraf § 22.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge. Da steht dann unter Absatz 6.: „Ein unbemanntes Kleinfahrzeug darf nur an einer genehmigten Liegestelle stillliegen. Abweichend von Satz 1 darf ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen. Satz 2 gilt nicht auf der Unteren Havel-Wasserstraße von km 0,00 bis km 4,00.“ Die WSP Potsdam setzt „Ankern“ mit „Stilliegen“ bei Kleinfahrzeugen gleich. Lies dich mal ein. Hier ist der link zum Teil 2: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...Teil-node.html Grundsätzlich ist anzumerken, das sich viele Antworten auf eventuelle Fragen durch das auswerten der Binnenschifffahrtsstrassenordnung finden lassen.
__________________
Beste Grüße, Phil
|
#7
|
||||
|
||||
Ich weiß nicht , ob mir der Gedanke gefällt…..
Da liegt jetzt über mehrere Tage ( Wochen ) ein Hausboot an Km 1 . Keiner drauf. Wenn dann nachts der Wind dreht , ist das ganze Päckchen wach und fährt Manöver….. So wie ich das jetzt lese ist das ja nicht die Ausnahme , das wird ja schon so geplant…..
__________________
Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
|
#8
|
||||
|
||||
Ehrlich gesagt liest sich die Trööteröffnung auch ein wenig wie die Suche nach dem berühmten Schlupfloch mit vorheriger Gutsegnung.
__________________
Gruss, Dirk |
#9
|
||||
|
||||
Zitat:
Zitat:
Zitat:
P.S. Ausnahmen wie die Yellow Submarine bestätigen die Regel |
#10
|
||||
|
||||
So ist es. Aus dem Grund heraus habe ich ja dann auch den Dialog mit der WSP gesucht, mein Vorhaben erklärt um Ärger zu umgehen. Das abgesprochene Verfahren hatte ich ja schon beschrieben.
Und auch schon mal hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=298385&page=3 Meine Erfahrung mit der WSP ist sehr positiv. Eine sachliche Kommunikation auf Augenhöhe vermeidet Missverständnisse. Also: besten Dank noch mal an das Team.
__________________
Beste Grüße, Phil |
#11
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#12
|
||||
|
||||
Und bei Potsdam wurde meine Pathfinder sogar in den Streifenplan aufgenommen. :-)
So unterschiedlich können also die Sichtweisen sein…
__________________
Beste Grüße, Phil |
#13
|
||||
|
||||
Zitat:
Grüße, Reinhard |
#14
|
||||
|
||||
In der Klaren Lanke liegt in der Saison doch ständig eine ganze Segler-Flotte vor Anker. Stört scheinbar auch niemand.
|
#15
|
||||
|
||||
Das ist doch ein genehmigtes Bojenfeld, Oder?
__________________
Viele Grüße aus Berlin Dirk |
#16
|
||||
|
||||
Das kann sein - dann wäre es ja ein "genehmigter Liegeplatz" nach BinSchStrO.
|
#17
|
|||
|
|||
Moin
Eines der letzten in Berlin. Früher gab es davon viele.
__________________
Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#18
|
||||
|
||||
Hi!
Mein Vorschlag wäre, sich ein Hausboot zu kaufen und das Geld für einen Liegeplatz in einer Marina auch noch auszugeben. Ist komisch, dass die anderen das machen und jetzt einer kommt und denkt, er kennt eine Abkürzung. Entschuldigung für den etwas abgenervten Ton, aber Fragen dieser Art führen zu nix.... IMHO P.S.: Für die Frage des Erwerbes des Hausbootes ist es völlig irrelevant, ob man mal ein paar Tage irgendwo ankern kann. Das kann man rauskriegen, wenn man den Kahn hat. Hier schwingt im Unterton irgendwie die Frage mit, ob man seinen Kahn kostengünstig irgendwo parken kann, wenn man mal gerade nicht da ist (ist übrigens die meiste Zeit bei Booten).
__________________
viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (27.02.2024 um 18:28 Uhr)
|
#19
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Maps gequält = ok Grüße, Reinhard
|
#20
|
|||
|
|||
Ja, sehr viele. Der Kahn von Eltern lag im SCO auch an der Boje.
Bis er eines nachts bei höherem Wasserstand festgestellt hat das der Auftrieb reicht um mit der Boje an der Kette auf Trebe zu gehen. Der Zoll hat ihn dann in der Morgendämmerung gesichtet und eingefangen.
__________________
Gruß Mirko |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
freiwillig Versicherter zurück in die Gesetzliche? | Lucky Boatman | Kein Boot | 65 | 26.11.2009 17:42 |
Bootsbau Bestimmungen Gesetzliche Vorgaben??? | Osmosespezi | Selbstbauer | 9 | 07.03.2009 16:57 |
Gesetzliche Frist Ersatzteilversorgung | Jörg | Kein Boot | 12 | 22.02.2008 19:22 |
Spanien: Gesetzliche Hürden für Amateuer-Bootsbauer | naval | Selbstbauer | 4 | 05.01.2007 00:16 |
Benzintank - gesetzliche Vorschriften | Bowrider | Technik-Talk | 23 | 01.04.2006 14:40 |