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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 02.03.2007, 08:50
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apiroma apiroma ist offline
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Bin im Sommer erst wieder bei uns am See. Frage dann mal nach mit welchem Grund ein dort segelnder Bootsfahrer diese D-Steuer entrichten mußte.
Falls ich ihn treffe, (wohnt normalerweise im Ausland, wo in seinem Fall die Sache lockerer gesehen wird) melde ich mich mal mit der genauen Info.
MfG
K-H
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #27  
Alt 03.03.2007, 11:37
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schnaeppchen schnaeppchen ist offline
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Der umgekehrte Jolly Roger stammt noch aus der Zeit, als Segeln den Männern vorbehalten war und bedeutet, dass der Skipper ein Frau ist
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Beste Grüße
Frank

Alle sagten, "das geht nicht!"
Dann kam einer, der wußte das nicht.
Der hat das dann gemacht!
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  #28  
Alt 03.03.2007, 11:50
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schnaeppchen schnaeppchen ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Das mit den "Seitenhieben" liegt meinerseits daran, daß ich es für eine Unsitte halte, alles, was irgendwie flattern kann, am Boot aufzuhängen.
Ich finde es unpassend und es berührt mich unangenehm, wenn in den Riggs von Segelbooten Brauereiwerbefahnen hängen.
Ich war ein wenig peinlich berührt, als ich an einem (ansonsten wunderschönen, gut gepflegten) Holzjollenkreuzer eine eigene Bordfahne hab´ wehen sehen.

Warum es mich stört (bzw. mir nicht gefällt) - sagen kann ich es auch nicht. Aber es ist irgendwie vergleichbar mit T-Shirt in der Oper oder im Konzertsaal. Oder in das Arbeutszimmer eine Kollegen zu kommen, ohne anzuklopfen.
Wenn man diese bunten Tücher aus Spass bzw. ohne Sinn aufhängt, schließe ich persönlich mich deiner Meinung an. Aber auch da gilt doch, jeder kann auf seinem Boot machen was er will.
Es ist ja auch die Frage, ob es nicht manchmal einen Sinn hat seine schönes Holzboot mit einer Reklame zu zieren.
Alle Boote unseres Vereines tragen zum Beispiel während der Kieler Woche eine Reklameflagge. Dafür bekommen wir unsere Jugendboote gesponsort. Macht mein Boot zwar hübsch häßlich, aber ist für einen guten Zweck.

Aber wie haltet ihr es denn bei Geburtstagen oder Bootstaufen. Ich finde ein Boot das über die Toppen flaggt immer nett.

Oder wenn ein Boot von einer wirklich langen Reise wiederkommt. Darf er dann die Gastlandflaggen unter der Saling fahren? Vielleicht ist er stolz auf seine Leistung?
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Frank

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  #29  
Alt 03.03.2007, 12:00
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: Jolly Rogers

Zitat:
Zitat von Jay
...............
Wenn doch, find' ich's echt peinlich für unser (jedes) Land, da sollten die Behörden doch drüber stehen...wenn ich mir 'nen Totenkopf auf's Auto klebe stört sich doch auch keiner dran!
...........
An "DEINEM ML 55 AMG" darfst du bestimmt den Jolly Rogers setzen
Vielleicht keine schlechte Idee, dann kann man DICH erkennen
und sich entsprechend verhalten!

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #30  
Alt 03.03.2007, 12:11
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
au ja, setz ruhig den jolly roger. wenn ich denn an dir vorbeikomme, wirst du versenkt.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #31  
Alt 03.03.2007, 12:14
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Das mit den "Seitenhieben" liegt meinerseits daran, daß ich es für eine Unsitte halte, alles, was irgendwie flattern kann, am Boot aufzuhängen.
Ich finde es unpassend und es berührt mich unangenehm, wenn in den Riggs von Segelbooten Brauereiwerbefahnen hängen.
Ich war ein wenig peinlich berührt, als ich an einem (ansonsten wunderschönen, gut gepflegten) Holzjollenkreuzer eine eigene Bordfahne hab´ wehen sehen.

Warum es mich stört (bzw. mir nicht gefällt) - sagen kann ich es auch nicht. Aber es ist irgendwie vergleichbar mit T-Shirt in der Oper oder im Konzertsaal. Oder in das Arbeutszimmer eine Kollegen zu kommen, ohne anzuklopfen.
Ich glaube, dass das was Du hier beschreibst, sich am besten mit dem Worten "Anstand und Benimm" erklären lässt. Eigenschaften, die heute in der Spassgesellschaft nicht mehr so gefragt sind.
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #32  
Alt 03.03.2007, 12:52
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Zitat:
Zitat von schnaeppchen
Wenn man diese bunten Tücher aus Spass bzw. ohne Sinn aufhängt, schließe ich persönlich mich deiner Meinung an. Aber auch da gilt doch, jeder kann auf seinem Boot machen was er will.
Es ist ja auch die Frage, ob es nicht manchmal einen Sinn hat seine schönes Holzboot mit einer Reklame zu zieren.
Alle Boote unseres Vereines tragen zum Beispiel während der Kieler Woche eine Reklameflagge. Dafür bekommen wir unsere Jugendboote gesponsort. Macht mein Boot zwar hübsch häßlich, aber ist für einen guten Zweck.

Aber wie haltet ihr es denn bei Geburtstagen oder Bootstaufen. Ich finde ein Boot das über die Toppen flaggt immer nett.

Oder wenn ein Boot von einer wirklich langen Reise wiederkommt. Darf er dann die Gastlandflaggen unter der Saling fahren? Vielleicht ist er stolz auf seine Leistung?
Natürlich kann jeder auf seinem Boot machen was er will. Ich werde ja schließlich nicht hingehen und so Sachen entfernen.
Aber ich kann darüber eine Meinung haben und sie äußern.

Sponsorflaggen....
tja, das ist so eine Sache. Wenn´s denn unbedingt sein muß, dann muß es eben sein. natürlich kann und soll man sich fragen, ob manggf ohne Sponsor, kleinere Brötchen backend, sich selbst besser treu und von anderen unabhängig bleiben kann. Aber wenn durch Sponsoren eben Sachen ermöglicht werden, die einem wirklich wichtig sind...
Ohne Robbe+Berking gäbe es ja keine R+B Classics und wäre die Classic week 2006 nicht möglich gewesen.

Über die Toppen flaggen bei Bootstaufen und hohen Fest- und Feiertagen ist Brauch seit alters her und mit Bierflaggenwerbung und Piratenflaggen nicht zu vergleichen. Schließlich hängt man ja auch den Clubstander, BF-Stander Protestflaggen etc ans Boot.

Und die (Gast)flaggen der besuchten Länder unter der Saling, wenn man nach dem Urlaubstörn nach Hause kommt - auch klar.

Und wenn man mit dem Junior Abenteuer spielt, macht sich u.U. auch eine Totenkopfflagge unter der Saling gut.
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  #33  
Alt 03.03.2007, 19:49
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schnaeppchen schnaeppchen ist offline
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Könnte ein Erbsenzähler und Prinzipienreiter sich nicht fragen, ob streng genommen der BF-Wimpel nicht auch in die Kategorie "Reklamewimpel" fallen würde?
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Frank

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  #34  
Alt 03.03.2007, 20:23
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Also an Flaggen habe ich mich nie gestört. An der Schlei gibt es z.B. viele, die eine riesige "Asgaard"-Flagge hochziehen (Reklame für eine Schleswiger Bierbrauerei). Sieht in meinen Augen nicht schön aus, ist aber doch viel angenehmer, als wenn irgendwelche übereifrigen Eigner ihr Boot richtig verhunzen. Also im Sinne von Umbauten. Die Flagge kann ich für mein Auge einfach vom Boot getrennt betrachten - und umgekehrt. Wenn aber jemand seiner Biga 24 Stehhöhe verschafft hat (nur als Beispiel), ist es mir nicht mehr möglich, das eigentlich schöne Boot dahinter zu sehen ;).

Zum Thema "Verbote": wir hatten 1999 an der Saling eine von diesen billigen Schleswig-Holstein Flaggen mit Wappen drin gefahren. Als wir der WaSchPo begegneten, teilten diese uns mit, wir müssten die runternehmen. Landesflaggen mit Wappen dürfen nur Behördenfahrzeuge führen. Mit Sicherheit gibt es niemanden, der unser Boot für ein solches Boot gehalten hätte, nur weil wir diese Flagge oben hatten.
Naja, egal, wir haben sie runtergenommen und seitdem nur noch die wappenlose Variante gesetzt.

Zitat:
Zitat von schnaeppchen
Könnte ein Erbsenzähler und Prinzipienreiter sich nicht fragen, ob streng genommen der BF-Wimpel nicht auch in die Kategorie "Reklamewimpel" fallen würde?
Ja, könnte schon sein. Aber in meinen Augen dient das Ding eher zum "hey, jemand aus dem - mal sehen, wer das ist!" ;).
So hat Bomber/Philipp (oder Phillip?) mich 2005 in Eckernförde auch identifiziert ;).
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Gruß
Nils
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  #35  
Alt 04.03.2007, 00:15
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Zitat:
Zitat von schnaeppchen
Könnte ein Erbsenzähler und Prinzipienreiter sich nicht fragen, ob streng genommen der BF-Wimpel nicht auch in die Kategorie "Reklamewimpel" fallen würde?
Nachdem wir ja jein eingetragener Club sind, ist es jedenfalls kein Clubstander!

Ein Reklamewimpel aber auch nicht - denn Reklame (oder, als Inhaber einer Werbeagentur, sage ich mal lieber: Werbung) ist bezahltes öffentlichmachen von Produkten, Dienstleistungen und und und.
Nachdem wir aber keinen kommerziellen Zweck erfüllen, schließe ich das aus. Einen wohltätigen (ich mache z.B. einen Teil der Werbung für die SOS-Kinderdörfer) Zweck könnte m,an noch mit einiger Fantasie sehen.

Zur Flaggenführung von Clubflaggen:

http://www.segeln21.de/gesellschaftlichkeit/flaggen.htm
http://www.dmyv.de/broschur/flaggenfuehrung.pdf
http://www.esys.org/esys/flaggen.html
http://www.segel.de >fahrten/tips/knigge

Und dann noch das:

Beispiel was passieren kann:
http://www.spyc.de/zeitung/4_95/adria...
... Paul fährt (fuhr) in Backbord eine Piratenflagge und als Nationale ein weißes Kreuz auf schwarzem Grund (Cornwall). Die croatische Polizei hat, nachdem sie ihn als Schmuggler aufgebracht und sein Schiff auf den Kopf gestellt hat, ihn gegen eine entsprechende Gebühr" überredet, ein ordentliches Flaggenkleid anzulegen. ...

In anderen Ländern feuern Militär oder Polizei erst und fragt dann.


aus:
http://www.wer-weiss-was.de/theme103...le2421032.html
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  #36  
Alt 04.03.2007, 09:17
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Zitat:
Zitat von schnaeppchen
Könnte ein Erbsenzähler und Prinzipienreiter sich nicht fragen, ob streng genommen der BF-Wimpel nicht auch in die Kategorie "Reklamewimpel" fallen würde?
Zumindest wenn der BF-Wimpel die halbe Länge des Wants bis zur Saling einnehmen würde, hielte ich das für ähnlich unpassend.


Ansonsten ist der BF-Wimpel doch eher wie ein Clubstander zu verstehen - er dokumentiert die Zugahörigkeit zu einer bestimmten "Community", und nichts anderes tut ein Vereinsstander ja auch.
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  #37  
Alt 04.03.2007, 18:17
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Der BF-Wimpel kann nicht als Clubstander verstanden werden, denn er ist es nicht. Er kann als ein solcher mißverstanden werde.
Deswegen fahre ich ihn auch nicht.
Eine Reklameflagge ist als solche zu erkennen und führt zu keinen Mißverständnissen.
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  #38  
Alt 04.03.2007, 19:07
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Jede Flagge die jemand zeigt, sagt auch etwas über Ihn aus. Jeder sollte selbst wissen was er zeigen will. Ich denke mir eben bei manchen meinen Teil, aber eigentlich ist es mir egal, solange es nicht gerade eine verbotene Flagge ist und sie nicht so lange ist ,dass sie sich bei mir verheddert oder mich sostwie belästigt.
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Gruß Karl-Heinz

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  #39  
Alt 04.03.2007, 19:15
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Zitat:
Zitat von nordic
[...]aber eigentlich ist es mir egal, solange es nicht gerade eine verbotene Flagge ist [...]
Apropos: mir ist auf Zeltplätzen schon oft die Reichskriegsflagge begegnet. Zwar kann man diese käuflich problemlos erwerben, doch meines Wissens darf sie in der Öffentlichkeit nur im Kriegsfall und auch dann nur von amtlichen und militärischen Fahrzeugen bzw. Einrichtungen geführt werden - dazu noch in der richtigen Zeit ;).
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  #40  
Alt 04.03.2007, 19:20
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Zitat:
Zitat von Nils
Zitat:
Zitat von nordic
[...]aber eigentlich ist es mir egal, solange es nicht gerade eine verbotene Flagge ist [...]
Apropos: mir ist auf Zeltplätzen schon oft die Reichskriegsflagge begegnet. Zwar kann man diese käuflich problemlos erwerben, doch meines Wissens darf sie in der Öffentlichkeit nur im Kriegsfall und auch dann nur von amtlichen und militärischen Fahrzeugen bzw. Einrichtungen geführt werden - dazu noch in der richtigen Zeit ;).
Nils,
zur Info:
Zitat:
Das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung verboten.
In SH z. Bsp.darfst du sie setzen

Gruß
UWE
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  #41  
Alt 04.03.2007, 19:31
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Nils,
zur Info:
Zitat:
Das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung verboten.
In SH z. Bsp.darfst du sie setzen

Gruß
UWE
Dann will ich nix gesagt haben - es war tatsächlich in Schleswig-Holstein.

Danke!
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  #42  
Alt 04.03.2007, 20:45
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Zitat:
Zitat von schnaeppchen
Der BF-Wimpel kann nicht als Clubstander verstanden werden, denn er ist es nicht. Er kann als ein solcher mißverstanden werde.
Deswegen fahre ich ihn auch nicht.
Eine Reklameflagge ist als solche zu erkennen und führt zu keinen Mißverständnissen.
Naja, Deine Definition ist schon sehr gewagt.....

Rechtlich weiss ich nicht, ob ein Club automatisch ein e.V. sein muss. Wenn nein, dann wäre der -Wimpel dann doch so etwas wie ein Clubstander.
Wenn ja, gebe ich Dir Recht, dass er nicht als solches ein besonderes Flaggen-recht hat.

Worin er sich aber dann von einer Reklame-/Werbeflagge unterscheidet, ist mir aber schleierhaft. Nur wegen der Form und Größe? Dann müsste es aber eine Definition geben, ab wann eine Flagge, die es nicht gibt ( ) eine Reklame-Flagge und ab wann nicht. Desweiteren ist es gerade die 'hinterfotzige' Werbung, die dem unbedarften oder flüchtig-hinschauenden das Gefühl vermittelt, dass es etwas offizielles ist.
Sprich: wenn Jägermeister möchte, dass es offiziell aussieht, dann macht sie seine Fahnen in Wimpelform. Deswegen ist es trotzdem eine reklame-Fahne.

Bleibt noch die Frage, ob wir als mehr oder weniger sportliche Vereinigung in irgendeiner Weise gemeinnützig wären (nicht im steuerlichen Sinne, sondern im Sinne von: dem Gemeinwohl dienend). Dann wäre die Fahne ja schon mit DLRG oder DGzRS fast gleichzusetzen....

Gruss

Volker
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  #43  
Alt 05.03.2007, 05:52
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
...zur Info:
Zitat:
Das Zeigen der Reichskriegsflagge in der Öffentlichkeit ist in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung verboten.
In SH z. Bsp.darfst du sie setzen

Gruß
UWE
Wenn von Reichskriegsflagge gesprochen wird, ist das eigentlich zu allgemein. Das Aussehen der reichskriegsflagge hat sich von etwa 1848 bis heute mehrmals geändert.
Die Version von 1935 - 1945 (Drittes Reiches mit Hakenkreuz) sollte man tunlichst nicht zeigen. Siehe StGB § 86 und § 86a.
Es sei denn, man hat für mehrere Jahre keinen Bock mehr aufs Bootfahren.

Von dürfen würde ich auch in SH (sowie Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen Baden Würtemberg uns Bayern) nicht gerade sprechen. Dort kann es ebenfalls zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. Siehe hier.

Gruß Lutz
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  #44  
Alt 05.03.2007, 05:58
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Da fällt mir noch eine lustige Episode ein.

Vor ein paar Jahren, wurde mein Schwager von der Berliner Waschpo angehalten und nach der Kontrolle aller Papiere gefragt, warum er die Reichskriegsflagge zeigt.

Auf die verwunderte Frage, wo denn die Reichskriegsflagge sei, wurde auf den Flaggenbstock an Bug gewiesen.

Dort war neben dem Clubstander die Flagge des MVB (Motoryachtverband Berlin) zu sehen.


Gruß Lutz
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