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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Bin im Sommer erst wieder bei uns am See. Frage dann mal nach mit welchem Grund ein dort segelnder Bootsfahrer diese D-Steuer entrichten mußte.
Falls ich ihn treffe, (wohnt normalerweise im Ausland, wo in seinem Fall die Sache lockerer gesehen wird) melde ich mich mal mit der genauen Info. MfG K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#27
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Der umgekehrte Jolly Roger stammt noch aus der Zeit, als Segeln den Männern vorbehalten war und bedeutet, dass der Skipper ein Frau ist
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Beste Grüße Frank Alle sagten, "das geht nicht!" Dann kam einer, der wußte das nicht. Der hat das dann gemacht! |
#28
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Zitat:
Es ist ja auch die Frage, ob es nicht manchmal einen Sinn hat seine schönes Holzboot mit einer Reklame zu zieren. Alle Boote unseres Vereines tragen zum Beispiel während der Kieler Woche eine Reklameflagge. Dafür bekommen wir unsere Jugendboote gesponsort. Macht mein Boot zwar hübsch häßlich, aber ist für einen guten Zweck. Aber wie haltet ihr es denn bei Geburtstagen oder Bootstaufen. Ich finde ein Boot das über die Toppen flaggt immer nett. Oder wenn ein Boot von einer wirklich langen Reise wiederkommt. Darf er dann die Gastlandflaggen unter der Saling fahren? Vielleicht ist er stolz auf seine Leistung?
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Beste Grüße Frank Alle sagten, "das geht nicht!" Dann kam einer, der wußte das nicht. Der hat das dann gemacht! |
#29
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Re: Jolly Rogers
Zitat:
Vielleicht keine schlechte Idee, dann kann man DICH erkennen und sich entsprechend verhalten! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#30
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moin,
au ja, setz ruhig den jolly roger. wenn ich denn an dir vorbeikomme, wirst du versenkt. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#31
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Zitat:
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#32
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Zitat:
Aber ich kann darüber eine Meinung haben und sie äußern. Sponsorflaggen.... tja, das ist so eine Sache. Wenn´s denn unbedingt sein muß, dann muß es eben sein. natürlich kann und soll man sich fragen, ob manggf ohne Sponsor, kleinere Brötchen backend, sich selbst besser treu und von anderen unabhängig bleiben kann. Aber wenn durch Sponsoren eben Sachen ermöglicht werden, die einem wirklich wichtig sind... Ohne Robbe+Berking gäbe es ja keine R+B Classics und wäre die Classic week 2006 nicht möglich gewesen. Über die Toppen flaggen bei Bootstaufen und hohen Fest- und Feiertagen ist Brauch seit alters her und mit Bierflaggenwerbung und Piratenflaggen nicht zu vergleichen. Schließlich hängt man ja auch den Clubstander, BF-Stander Protestflaggen etc ans Boot. Und die (Gast)flaggen der besuchten Länder unter der Saling, wenn man nach dem Urlaubstörn nach Hause kommt - auch klar. Und wenn man mit dem Junior Abenteuer spielt, macht sich u.U. auch eine Totenkopfflagge unter der Saling gut. |
#33
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Könnte ein Erbsenzähler und Prinzipienreiter sich nicht fragen, ob streng genommen der BF-Wimpel nicht auch in die Kategorie "Reklamewimpel" fallen würde?
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Beste Grüße Frank Alle sagten, "das geht nicht!" Dann kam einer, der wußte das nicht. Der hat das dann gemacht! |
#34
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Also an Flaggen habe ich mich nie gestört. An der Schlei gibt es z.B. viele, die eine riesige "Asgaard"-Flagge hochziehen (Reklame für eine Schleswiger Bierbrauerei). Sieht in meinen Augen nicht schön aus, ist aber doch viel angenehmer, als wenn irgendwelche übereifrigen Eigner ihr Boot richtig verhunzen. Also im Sinne von Umbauten. Die Flagge kann ich für mein Auge einfach vom Boot getrennt betrachten - und umgekehrt. Wenn aber jemand seiner Biga 24 Stehhöhe verschafft hat (nur als Beispiel), ist es mir nicht mehr möglich, das eigentlich schöne Boot dahinter zu sehen ;).
Zum Thema "Verbote": wir hatten 1999 an der Saling eine von diesen billigen Schleswig-Holstein Flaggen mit Wappen drin gefahren. Als wir der WaSchPo begegneten, teilten diese uns mit, wir müssten die runternehmen. Landesflaggen mit Wappen dürfen nur Behördenfahrzeuge führen. Mit Sicherheit gibt es niemanden, der unser Boot für ein solches Boot gehalten hätte, nur weil wir diese Flagge oben hatten. Naja, egal, wir haben sie runtergenommen und seitdem nur noch die wappenlose Variante gesetzt. Zitat:
So hat Bomber/Philipp (oder Phillip?) mich 2005 in Eckernförde auch identifiziert ;).
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Gruß Nils |
#35
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Zitat:
Ein Reklamewimpel aber auch nicht - denn Reklame (oder, als Inhaber einer Werbeagentur, sage ich mal lieber: Werbung) ist bezahltes öffentlichmachen von Produkten, Dienstleistungen und und und. Nachdem wir aber keinen kommerziellen Zweck erfüllen, schließe ich das aus. Einen wohltätigen (ich mache z.B. einen Teil der Werbung für die SOS-Kinderdörfer) Zweck könnte m,an noch mit einiger Fantasie sehen. Zur Flaggenführung von Clubflaggen: http://www.segeln21.de/gesellschaftlichkeit/flaggen.htm http://www.dmyv.de/broschur/flaggenfuehrung.pdf http://www.esys.org/esys/flaggen.html http://www.segel.de >fahrten/tips/knigge Und dann noch das: Beispiel was passieren kann: http://www.spyc.de/zeitung/4_95/adria... ... Paul fährt (fuhr) in Backbord eine Piratenflagge und als Nationale ein weißes Kreuz auf schwarzem Grund (Cornwall). Die croatische Polizei hat, nachdem sie ihn als Schmuggler aufgebracht und sein Schiff auf den Kopf gestellt hat, ihn gegen eine entsprechende Gebühr" überredet, ein ordentliches Flaggenkleid anzulegen. ... In anderen Ländern feuern Militär oder Polizei erst und fragt dann. aus: http://www.wer-weiss-was.de/theme103...le2421032.html
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#36
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Zitat:
Ansonsten ist der BF-Wimpel doch eher wie ein Clubstander zu verstehen - er dokumentiert die Zugahörigkeit zu einer bestimmten "Community", und nichts anderes tut ein Vereinsstander ja auch. |
#37
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Der BF-Wimpel kann nicht als Clubstander verstanden werden, denn er ist es nicht. Er kann als ein solcher mißverstanden werde.
Deswegen fahre ich ihn auch nicht. Eine Reklameflagge ist als solche zu erkennen und führt zu keinen Mißverständnissen.
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Beste Grüße Frank Alle sagten, "das geht nicht!" Dann kam einer, der wußte das nicht. Der hat das dann gemacht! |
#38
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Jede Flagge die jemand zeigt, sagt auch etwas über Ihn aus. Jeder sollte selbst wissen was er zeigen will. Ich denke mir eben bei manchen meinen Teil, aber eigentlich ist es mir egal, solange es nicht gerade eine verbotene Flagge ist und sie nicht so lange ist ,dass sie sich bei mir verheddert oder mich sostwie belästigt.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#39
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Zitat:
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Gruß Nils |
#40
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zur Info: Zitat:
Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#41
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Zitat:
Danke!
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Gruß Nils |
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Zitat:
Rechtlich weiss ich nicht, ob ein Club automatisch ein e.V. sein muss. Wenn nein, dann wäre der -Wimpel dann doch so etwas wie ein Clubstander. Wenn ja, gebe ich Dir Recht, dass er nicht als solches ein besonderes Flaggen-recht hat. Worin er sich aber dann von einer Reklame-/Werbeflagge unterscheidet, ist mir aber schleierhaft. Nur wegen der Form und Größe? Dann müsste es aber eine Definition geben, ab wann eine Flagge, die es nicht gibt ( ) eine Reklame-Flagge und ab wann nicht. Desweiteren ist es gerade die 'hinterfotzige' Werbung, die dem unbedarften oder flüchtig-hinschauenden das Gefühl vermittelt, dass es etwas offizielles ist. Sprich: wenn Jägermeister möchte, dass es offiziell aussieht, dann macht sie seine Fahnen in Wimpelform. Deswegen ist es trotzdem eine reklame-Fahne. Bleibt noch die Frage, ob wir als mehr oder weniger sportliche Vereinigung in irgendeiner Weise gemeinnützig wären (nicht im steuerlichen Sinne, sondern im Sinne von: dem Gemeinwohl dienend). Dann wäre die Fahne ja schon mit DLRG oder DGzRS fast gleichzusetzen.... Gruss Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#43
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Zitat:
Die Version von 1935 - 1945 (Drittes Reiches mit Hakenkreuz) sollte man tunlichst nicht zeigen. Siehe StGB § 86 und § 86a. Es sei denn, man hat für mehrere Jahre keinen Bock mehr aufs Bootfahren. Von dürfen würde ich auch in SH (sowie Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen Baden Würtemberg uns Bayern) nicht gerade sprechen. Dort kann es ebenfalls zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. Siehe hier. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#44
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Da fällt mir noch eine lustige Episode ein.
Vor ein paar Jahren, wurde mein Schwager von der Berliner Waschpo angehalten und nach der Kontrolle aller Papiere gefragt, warum er die Reichskriegsflagge zeigt. Auf die verwunderte Frage, wo denn die Reichskriegsflagge sei, wurde auf den Flaggenbstock an Bug gewiesen. Dort war neben dem Clubstander die Flagge des MVB (Motoryachtverband Berlin) zu sehen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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