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  #1  
Alt 04.05.2023, 14:32
ff109er ff109er ist offline
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Standard CE Konformitätserklärung

Grüß Euch

Ich habe einen Yamaha f2,5 Aussenborder von 2005 den ich jahrelang als
Hilfsmotor dabei hatte. Jetzt würde ich den gerne an mein Grabner Speed hängen und das Gefährt zur Zulassung bringen, für den Kroatien Kurztrip ohne Trailer.
Im Handbuch ist nur die Stelle an der das CE Etikett angebracht war angegeben. Das ist nun aber mit dem Lack abgeblättert...

Daher meine Frage: Hat noch jemand auch einen Yamaha F 2,5A Motor und wäre so nett mir eine Kopie der CE-Konformitätserklärung zukommen zu lassen.

Das wäre sehr nett, beim Händler würde das 2 Wochen dauern und dann wäre es wahrscheinlich zu spät um noch eine Zulassung vor unserem Kroatien-Trip zu erhalten.

ps: im Netz hab ich eine Kopie gefunden, allerdins mit 2007 datiert, das
würde wahrscheinlich komisch aussehen, wenn ich das zur Zulassung eines 2005er Motors verwenden würde... __________________
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Schöne Grüße
Udo
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  #2  
Alt 04.05.2023, 15:05
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Standard

Die CE brauchst du nicht für die Zulassung...einfach Boot und Motor beim was zulassen und fertig
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 04.05.2023, 15:16
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Hast du die Bedienungsanleitung?
Normalerweise ist die Konformitätserklärung bei Yamaha dort drinnen.

Achso…ich hate es so gelesen, dass du die CE für Kroatien bräuchtest (kenne mich nciht aus was man da alles benötigt)
In D brauchst sie nicht zur Anmeldung.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #4  
Alt 04.05.2023, 15:46
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Die Konformitätserklärung ist immer auf das Boot ausgestellt und enthält die Rumpfnummer (CIN). Die kann nur der Hersteller/Händler ausstellen. Bei meinem letzten Boot hat der Quicksilver-Händler das praktisch auf Zuruf erzeugt und mir als PDF geschickt. Habe ich in meinem Bootsleben in Deutschland allerdings nie irgendwo vorzeigen müssen.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #5  
Alt 04.05.2023, 19:34
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Danke für die Antworten,

Ich werd morgen mal bei der Schifffahrtsbehörde anrufen ob man
für den Motor die Konformitätserklärung nicht mehr braucht, laut
meinen Unterlagen und für die Anmeldung meines Zar (2014)
ist bzw. war sie vorzulegen, vielleicht bin ich da aber nicht am neuesten Stand.

In der Betriebsanleitung steht nur der Verweis auf die (nicht mehr vorhandene weil mit
dem Lack abgeblätterte) Plakette am Motor selbst...

Für den Motor, dachte ich, ist die Konformitätserklärung eine allgemeine und nicht
eine individuelle.

Für das Boot hab ich alles.
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Schöne Grüße
Udo
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  #6  
Alt 04.05.2023, 19:39
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Tja, Boot und Motor in Österreich anmelden ist mit viel größeren Aufwand verbunden wie in Deutschland.
Muss man solch eine Kombi auch beim Techniker vorführen Udo?
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Gruß
Heinz
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  #7  
Alt 04.05.2023, 19:42
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Zitat:
Zitat von Der Emsländer Beitrag anzeigen
Tja, Boot und Motor in Österreich anmelden ist mit viel größeren Aufwand verbunden wie in Deutschland.
Muss man solch eine Kombi auch beim Techniker vorführen Udo?
laut meinen Unterlagen die ersten 10 Jahre nach Baudatum nicht, bin aber gespannt wie das bei der Kombi sein wird, Boot ist aus 2014 der Motor aus 2005.
Ich werde hier dann berichten...
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Schöne Grüße
Udo
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  #8  
Alt 05.05.2023, 06:11
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Zitat:
Zitat von ff109er Beitrag anzeigen
Danke für die Antworten,

Ich werd morgen mal bei der Schifffahrtsbehörde anrufen ob man
für den Motor die Konformitätserklärung nicht mehr braucht, laut
meinen Unterlagen und für die Anmeldung meines Zar (2014)
ist bzw. war sie vorzulegen, vielleicht bin ich da aber nicht am neuesten Stand.

In der Betriebsanleitung steht nur der Verweis auf die (nicht mehr vorhandene weil mit
dem Lack abgeblätterte) Plakette am Motor selbst...

Für den Motor, dachte ich, ist die Konformitätserklärung eine allgemeine und nicht
eine individuelle.

Für das Boot hab ich alles.
ich dachte immer Österreich ist Mitglied der EU und das Produkthaftungsgesetz der EU sollte auch dort gelten...

da steht drin das die Konformitätserklärung bei der ersten Inverkehrbringung vom Inverkehrbringer vorzulegen ist. Ich denke nicht das der Motor das erste mal in der EU angemeldet wird und daher ist nicht sicher ob die Konfirmationserklärung aus 2005 vom Motor oder 2014 vom Boot überhaupt noch Gültigkeit haben.... kann sich ja was geändert haben an den Teilen was diese erlöschen lässt.
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Gruß Volker
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  #9  
Alt 05.05.2023, 07:55
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Hallo, diese CE Norm umfasst natürlich auch Bootsmotoren. In diesen CE Normen sind auch Abgaswerte festgeschrieben worden. Deshalb müssen alle in der EU verkauften Bootsmotoren eine CE haben.
Und in bestimmten Regionen z.B "Bodensee" muss diese Bescheinigung auch vorliegen. Eine Plakette auf dem Motor reicht da nicht aus.

Erfahrungen aus der Vergagenheit.
Ich bin 2015 dort bei eine Kontrolle am Bodensee darüber informiert worden.
Wir waren mit einem Schlauchboot unterwegs und 5 PS Motor.
Wir dachten das geht komplett ohne Papiere, weil Füherscheinfrei.
Weit gefehlt.
Fehlerder Eigentumsnachweis,
fehelde Rettungsweseten( Obwohl wir keine 300 Meter vom Ufer entfernt waren) .
Und obwohl das Schlauchboot eine CE Plakette hatten, war das den Beamten nicht genug.
Und für den den Motor konnten wir nichts nachweisen.
Das mussten wir per Post nach dem Urlaub nachreichen.
Grüße Frank
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  #10  
Alt 05.05.2023, 07:57
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Bodensee ist für den to glaub ich komplett uninteressant
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  #11  
Alt 05.05.2023, 08:25
Fraenkie Fraenkie ist offline
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( Obwohl wir keine 300 Meter vom Ufer entfernt waren) .
..
.
.
Grüße Frank

Genau deswegen bist ja kontrolliert worden.

Und bist noch gut weggekommen. Alles über 2 mtr. (oder 2,1 mtr.) Länge braucht ne Registrierung.

Anker, Paddel, Bordwerkzeug, Betriebsanleitung, Feuerlöscher, Not-Rundumleuchte, Not-Signalmittel, rote Fahne zum winken, Verbandskasten...........Alter, die hätten dir ne 2 Seiten Lange Liste machen können

Geändert von Fraenkie (05.05.2023 um 08:36 Uhr)
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  #12  
Alt 23.05.2023, 17:08
ff109er ff109er ist offline
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Bei der telefonischen Anfrage bei der Niederösterreichischen Schifffahrtsbehörde
wurde mir mitgeteilt, dass eine CE notwendig sei.
Mein Boots Mechaniker hat dann gemeint, kein Problem- er ist Yamaha-Händler und kann mir die besorgen.

Beim Upload der Unterlagen kam dann der Hinweis, dass diese erst ab Bj. 2006
notwendig sei

Mittlerweile hab ich eine Zulassungsurkunde für meine Kombi.
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Schöne Grüße
Udo
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