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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Ist doch ganz einfach.
Keine Arme > keine Kekse Keine Tankstelle > kein Benzin Kein Strom > kein Licht Keine Versicherung > selber zahlen. ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#77
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![]() Zitat:
![]() grüssle Diddi |
#78
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Was du jetzt mit dem, im Zitierten, rot eingesetzten sagen willst, verstehe ich nicht
![]() Was soll denn an Chili’s (Hans) Aussage falsch sein? Habe mir den §4 der FZV durchgelesen. Komme aber auf kein anderes Ergebnis.
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (24.02.2023 um 07:17 Uhr) |
#79
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![]() Zitat:
Ich helfe dir: Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind. Ein Anhänger mit grünem Kennzeichen IST zugelassen. Was er nicht wäre, wenn er zulassungsfrei wäre. Er hat ja auch einen Fahrzeugschein der korrekterweise wie heisst? Richtig - ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG Ein Anhänger bis 25km/h braucht gar nicht zugelassen werden. Aber das ist ja nun wieder ganz was anderes... §4 bezieht sich insgesamt auf eben jene "von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge", wozu ein Bootstrailer über 25km/h aber gar nicht zählt.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#80
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Unser Trailer ist in der Kasko plus gegen Haftpflichtschäden (wenn er ohne Zugfahrzeug steht) mit versichert.
Für den Trailer unseres damaligen Wiking hatten wir eine separate Versicherung für Haftpflichtschäden. Hatte damals so 23€ gekostet. Habe mal von einem Fall gelesen wo Kinder auf einem angestellten Trailer gespielt hatten und bei einem Sturz sich ernsthaft verletzt hatten. Auch dafür ist eine Trailer Haftpflichtversicherung gut. Hier Fragen und Antworten von meinem Versicherungsagenten: https://www.nammert.com/bootstrailer-versicherung.php Gruß Reiner |
#81
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Ist es nicht so, dass bei einer Vernünftigen Bootsversicherung ..............mit Haftpflicht und Kasko..................auch das Risiko "Ich steh auf den Trockenen auf irgendnem Leiterwagen mit seltsamer Kennzeichenfarbe" mit abgedeckt ist
![]() ![]() Unabhängig von vorliegendem Fall. Ich meine meine Versicherungs agenten Norman ... aus ... so verstanden zu haben. |
#82
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Ja.
Aber eine solche Versicherung ist halt keine Pflicht. Und es scheint genug zu geben - siehe Threadersteller, die eben eine solche freiwillige Versicherung nicht haben. Trotzdem dürfen sie - auch abgekuppelt - am fließenden und stehenden Straßenverkehr teilhaben. Auf eigenes Risiko dann aber.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#83
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Na, dann wollen wir doch mal hoffen, dass der Ü60 jährige Radler sich net den Oberschenkel am Hals zur Hüfte gebrochen hat.
Franky, der den Fall schon hatte im Winter auf irgendeinem Gehweg. Zum Glück versichert und mit ein paar Zeugen............ |
#84
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Exakt.
Und da sind wir beim Gesagten. Die strafrechtliche Verantwortung würde mich in diesem Fall nicht so sehr schrecken. Mehr als eine kleine Geldstrafe gäbe es da vermutlich nicht. Ich würde annehmen wollen, dass das in einem solchen minderschweren Fall per Strafbefehl oder Verwarnung geregelt würde. Die Gefahr lauert zivilrechtlich. Und hier gilt ganz allgemein, dass ein schuldhaftes Handeln vorliegen müsste - Fahrlässigkeit ist schuldhaftes Handeln. Möglicherweise kann man das verneinen. Dann könnte aber jemand auf die Idee kommen, die Plane der Betriebsgefahr des korrekt abgestellten Anhängers zuzuordnen. Schuldhaftes Handeln wäre dann egal und der Halter in der Pflicht. Ohne Versicherung ist dann doof... Vielleicht kann er ja noch schnell sein Auto davor stellen und versuchen, das als Gespann darzustellen. ![]()
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#85
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Bei Personenschaden kann es teuer werden, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Meine Meinung. Willy |
#86
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hier wie Verspreochen die Antwort der Behörde ungekürzt. Interessante Teile habe ich hervorgehoben
![]() zunächst einmal möchte ich sie bitten sich bei künftigen Rechtsfragen an die Ahndungsbehörden bzw. an einen Rechtsanwalt, respektive Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu wenden. Die Polizei ist nicht berechtigt rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen, weshalb die unten gemachten Angaben ohne Gewähr auf rechtliche Aktualität und Vollständigkeit gemacht werden. Zulassungsfreie Anhänger mit grünen Kennzeichen Grundsätzlich dürfen gem. § 3 FZV Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Für Spezielle Anhänger, die zum Transport von Rennmotorrädern, Sportbooten, Segelflugzeugen und Turnierpferden (Aufzählung nicht abschließend) entfällt nach § 3 (2) Nr. 2e FZV die Zulassungspflicht. Für diese Anhänger kann bei der Zulassung anstatt einem schwarzen Kennzeichen ein grünes Kennzeichen beantragt werden. Hierdurch ergeben sich aber nicht nur Vorteile. Diese Anhänger dürfen nur noch zweckgebunden verwendet werden. So ist z.B. der Transport von Möbeln oder Motorrädern in einem Pferdetransportanhänger mit grünem Kennzeichen nicht zulässig! • Nach § 3 (2) Nr. 2e FZV ist der Anhänger zulassungsfrei, wenn es sich um einen Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke handelt und für eine solche Beförderung (zweckgerichtet) verwendet wird. Nach § 4 (2) FZV benötigt der Anhänger ein amtliches Kennzeichen das nach § 8 FZV ausgestaltet ist und hat nach § 9 (2) FZV die Farbe “grün“. Nach § 11 (1) FZV wird für den Anhänger eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgestellt. Nach § 11 (6) FZV ist diese mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Anhänger mit amtlichen Kennzeichen müssen nach § 29 StVZO zur Hauptuntersuchung (TÜV, Dekra etc.) vorgeführt werden. Nach § 2 (1) Nr. 6c PflVG unterliegt der Anhänger nicht der Versicherungspflicht. Das Gespann (Zugfahrzeug und Anhänger) ist durch die Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert. Ist der Anhänger nicht angekuppelt und es tritt ein Schaden ein, muss der Halter für den Schadenaufkommen. Eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger ist ratsam. Zulassungsfreie Anhänger sind nach § 3 Nr. 1 KraftStG von der KFZ-Steuer befreit. Parken: Wo und wie lange Anhänger auf der Straße parken dürfen, ergibt sich aus § 12 StVO. Nach § 12 (3b) StVO darf mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich hierbei um einen zulassungspflichtigen (schwarzes Kennzeichen) oder zulassungsfreien (grünes Kennzeichen) Anhänger handelt. Nach § 12 (3a) StVO ist mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Zur Umgehung der Höchstparkdauer für Fahrzeuganhänger entschied das OLG Frankfurt am 7. Oktober 1992 (Az: 2 Ws (B) 553/92 OWiG): „Fährt der Besitzer eines Wohnwagenanhängers zur Umgehung des StVO § 12 (3b) (der eine Höchstparkfrist für Fahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug von zwei Wochen vorschreibt) mit dem Anhänger 20 - 30 Minuten umher, um den Anhänger dann wieder an gleicher Stelle abzustellen, so wird dadurch der Lauf der Zweiwochenfrist nicht unterbrochen. Der Parkraum muss dauerhaft freigegeben werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf rechtliche Aktualität und Vollständigkeit Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXXXXXX (hier steht der Name des Beamten) ------------------------------------------------------------ Polizeipräsidium Mannheim Verkehrspolizeiinspektion -Führungsgruppe-
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#87
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für mich daher klar:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#88
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![]() Zitat:
„… um den Anhänger dann wieder an gleicher Stelle abzustellen,…“ Also um den Block fahren und an einer anderen Stelle abstellen. Wobei ich mich auf rechtlichen Aussagen von Vollzugsbeamten nicht verlassen würde. Bei der Verlustanzeige meines grünen Kennzeichens, sagte der Polizist: „ warten sie mit dem Neuanmelden, das Kennzeichen wird siecher gefunden. Und kurze Trailerfahrten dürfen sie zwischenzeitlich machen, der Trailer ist ja zugelassen“
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Grüße aus Regensburg Holger |
#89
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Zudem gibt es das Urteil das kann man nachlesen ... Hast du das gemacht ? Du kannst gern eine andere Rechtsauskunft einholen ..steht dir offen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#90
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Hi
Wieder was gelernt. ![]() Hätte ich nicht für möglich gehalten, daß ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ohne Versicherung sein darf. Eine Hürde gibt es dann noch, die mir auch nicht bekannt war: "Nach § 12 (3a) StVO ist mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen Wohngebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Zur Umgehung der Höchstparkdauer für Fahrzeuganhänger entschied das OLG Frankfurt am 7. Oktober 1992 (Az: 2 Ws (B) 553/92 OWiG):" Kann das nicht mal einheitlich für alle geregelt werden? ![]()
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#91
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![]() Zitat:
Ohne Feststellung der Ventilstellung vor x Wochen oder x Tagen, können die Ordnungshüter nicht beweisen, dass der Anhänger nicht bewegt wurde. Der TE schreibt das Boot hat keinen Motor, evtl. ginge es dann doch über eine Privathaftpflicht den Schaden zu regulieren. Nach meiner Kenntnis sind in der Privathaftpflicht Motorboote ausgeschlossen ![]() |
#92
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![]() Zitat:
Darf doch ein Fahrrad auch .......... ![]() ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#93
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Dann kann er es als Ruderboot klassifizieren. Vielleicht zahlt dann ne Versicherung die er noch nicht abgeschlossen hat. ![]()
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#94
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Meine Privathaftplflicht deckt Schäden ab, die aus einer Benutzung von Booten
ohne Motor und Treibsätzen herführen. Jetzt kommt wieder das Wortgeklaube raus, ob da auch ein Boot mit ausbautem Motor dazu zählt, oder nur Boote die gar keinen haben. Laut Geschädigter, war die Plane komplett vom Boot runter und wurde von Passanten wieder raufgepackt. Deswegen hab ich auch nicht gemerkt, dass da etwas war. Da die Plane vom Boot getrennt war, ist die Frage, ob diese noch dem Trailer/Boot zuzuordnen ist, oder schon ein eigenständiger Gegenstand war.
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#95
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Dann würde ich mich bei meiner Versicherung erkundigen und nicht in einem Forum. Was dabei rauskommt kannst du ja hier lesen. Das Schreiben einer Versicherung hat im Gegenteil von einem Forum Gewicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#96
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#97
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Wie willste das denn mitkriegen wenn du nicht die ganze Zeit aus dem Fenster schaust. Den Unfall hat er ja auch nicht mitbekommen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#98
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Hi
Der "Spitzfinder" hat zugeschlagen. Wenn Du nicht Anwalt bist, solltest Du auf diesen Beruf wechseln. ![]() ![]() btw.: is´nich böse gemeint. Geändert von sporty (26.02.2023 um 17:30 Uhr) |
#99
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Wenn ich das so lese Fahrrad Fahrer fällt wegen Pläne dir neben dem Boot liegt und Passanten montieren diese wieder so fachgerecht das der Eigner nichts davon mitbekommt....
Da zweifle ich Mal die Unfallversion des Fahrradfahrers stark an ... Ich glaube das ist konstruiert...zum schaden des to Wie soll die Pläne runter sein die Haken ausgegangen und nicht kaputt... Und woher wissen die Passanten wie so eine plane wieder richtig montiert gehört..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#100
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Bin mir da nicht sicher. Die Plane war drauf, aber nicht richtig fest.
Das hat an dem Abend ordentlich gestürmt, deswegen bin ich früh raus und habe die wieder ordentlich verspannt. Da sie 2 unabhängige Zeugen hat, wird das schon stimmen. Jetzt wo ich mehr Infos als vorher habe, schaue ich mal, was die Versicherung sagt. |
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