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  #1  
Alt 21.05.2013, 17:23
Albert1150 Albert1150 ist offline
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Standard Versicherungsschaden - Kürzungen

Ein Freund hat einen Schaden am Schiff, eine Werft erstellt einen Kosten Voranschlag in Höhe von 10.000€ bei 60,-€ StundenLohn incl 23% MWST, eine fiktive Abrechnung wird abgelehnt und ein Sachverständiger von der Versicherung beauftragt. Dieser erkennt den Schaden an, streicht aber die erforderlichen Stunden um 20% und rechnet mit niedrigeren Stundensätzen (angeblich ortsüblich in Griechenland - Motor 40,-€, GFK Arbeiten 30,-€+ 23% MWsT) und erhält somit 7100,-€.
Bei fiktiver Abrechnung will die Versicherung sowohl auf Arbeitslohn, Fixkosten und Materialkosten 23% von des Gesamtsumme abziehen.
Ist dies korrekt?
Wo kann man noch etwas nachfordern?
Sind die Stundensätze o.k.?
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  #2  
Alt 21.05.2013, 17:38
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Das kommt auf den Versicherungsvertrag und auf das anzuwendende Recht an.

Handelt es sich um einen Kaskoschaden, den die Versicherung deines Freundes übernehmen soll oder um einen Haftpflichtschaden, den ein Anderer verursacht hat?

In erster Linie ist das Ganze vom Versicherungsvertrag und den zugrunde gelegten Versicherungsbedingungen abhängig. Weiterhin ist zu bedenken, dass in anderen Ländern ganz andere Entschädigungsregelungen gelten als in Deutschland (z. B. bei einem Haftpflichtschaden).

Schreibe mal Norman an (http://www.boote-forum.de/member.php?u=799). Er ist Versicherungsmakler und hat schon viele Schäden reguliert. Evtl. kann er dir helfen.
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Viele Grüße
Thomas
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  #3  
Alt 21.05.2013, 17:41
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Das kürzen der Märchensteuer ist in D üblich, wenn eine Abrechnung auf Kostenvoranschlag erfolgen soll. Da kein Unternehmen beauftragt wird, fällt auch keine MwSt. an. Somit richtig. Der ortsübliche Stundensatz für eine Ordnungsgemäße Reparatur ist auch nachvollziehbar.
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  #4  
Alt 21.05.2013, 18:04
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Das kürzen der Märchensteuer ist in D üblich, wenn eine Abrechnung auf Kostenvoranschlag erfolgen soll. Da kein Unternehmen beauftragt wird, fällt auch keine MwSt. an. Somit richtig. Der ortsübliche Stundensatz für eine Ordnungsgemäße Reparatur ist auch nachvollziehbar.

Kürzung der USt ist nachvollziehbar. Aber nicht, dass pauschal 20 % der Arbeitsstunden gestrichen wird.

Der "ortsübliche" Stundensatz ist immer wieder ein Streitpunkt. Z. B. gibt es bei uns Werkstätten die haben einen Stundensatz von 48 € zzgl. USt, andere gar über 60 € zzgl. USt.

Edit: Ich würde die Versicherung den Schaden beheben lassen und auf die Behebung jedes kleinsten Makels bestehen bis alles wieder wie neu ist
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Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 21.05.2013, 18:26
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@ Thomas: Ich habe das so verstanden, das die MwSt. von 23 % einbehalten wird. Ansonsten bin ich ganz bei dir.
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  #6  
Alt 21.05.2013, 19:38
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
@ Thomas: Ich habe das so verstanden, das die MwSt. von 23 % einbehalten wird. Ansonsten bin ich ganz bei dir.

Ja. Ist nicht so eindeutig geschrieben. Er schreibt einmal, dass die Arbeitsstunden um 20 % gekürzt werden sollen und am Ende dann, dass nochmal 23 % (vermutlich die USt) gekürzt werden sollen.

Müsste man mal das Angebot und die Kürzungen im Detail sehen.
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Thomas
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