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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.08.2013, 16:42
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bekienast bekienast ist offline
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Standard Versicherungsschaden - Abzug "neu für alt"

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgende Frage zu meinem aktuellen Kaskoschaden (Typischer Schaden am Alpha-One Z-Antrieb mit leichten Rumpfläsionen und Propellerschaden). Die Versicherung reguliert soweit ich die Bedingungen verstehe nach Abzug der 500.- Selbstbeteiligung "neu für alt". Das Boot und damit der Antrieb sind Baujahr 1991.

Der Kostenvoranschlag beläuft sich für obige Läsionen auf 6000.-
Mit welchem Abzug "neu für alt" muss ich etwa rechnen ???

Gruß und Dank,

Benjamin
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  #2  
Alt 11.08.2013, 16:52
klausim klausim ist offline
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...sorry, was verstehst Du unter Läsion/ Läsionen?..eine Läsion ist auch ein Trauma...hast Du einen Schaden, oder hast Du Abnutzungen?.....ist es ein Kaskoschaden als Totalschaden oder sind es die Reparaturkosten?
__________________
Gruß
Klaus
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  #3  
Alt 11.08.2013, 16:57
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bekienast bekienast ist offline
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Ok, da habe ich mich wohl schlecht ausgedrückt - Schrammen durch Grundberührung am Rumpf - es ist ein Kaskoschaden und wird repariert.
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  #4  
Alt 11.08.2013, 17:03
klausim klausim ist offline
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wenn es ein Reparaturschaden ist, dann zieht man die Selbstbeteiligung ab.....und da hast Du 6000€ schaden? Bist Du auf eine Kettensäge gelaufen?
__________________
Gruß
Klaus
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  #5  
Alt 11.08.2013, 17:09
billi billi ist offline
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bei mir war der Schaden lt. Kostenvoranschlag 1600€

Abzug 500€ Selbstbeteiligung
Abzug 300€ Neu für Alt
Hab ich 800 € von der Versicherung bekommen.

Was du abgezogen bekommst müsste in deinen Unterlagen stehen. Da steht ein max. %-Satz
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  #6  
Alt 11.08.2013, 17:37
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Es steht in den Bedingungen:

Höhe der Entschädigung: bei Teilschäden die notwendigen Wiederherstellungskosten, jedoch abzüglich "neu für alt".
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  #7  
Alt 11.08.2013, 17:39
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Auf eine Kettensäge bin ich nicht gelaufen - eine Untiefe die mir den Antrieb weitgehend abgerissen hat und tiefe Schrammen in den Rumpf zog.
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  #8  
Alt 29.08.2013, 11:24
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Schnell reguliert diese Versicherung auch nicht und nun weiß ich immernoch nicht, welcher Abzug mir annähernd droht. Ich werde nach der Regulierung kündigen und einen Vertrag bei Norman abschließen !
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  #9  
Alt 29.08.2013, 11:28
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Robert67 Robert67 ist offline
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Ihr seit falsch versichert.
Nehmt eine Versicherung die neu für alt ohne Abzug anbietet.

Vielle Billiganbieter haben viele Ausschlüsse und Einschränkungen.

Das ist es mir nicht Wert, 50€/pa zu sparen und im Ernstfall auf tausenden Euro Schaden sitzen zu bleiben.
__________________
Gruss
Robert

Geändert von Robert67 (29.08.2013 um 11:34 Uhr)
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  #10  
Alt 29.08.2013, 20:39
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bekienast bekienast ist offline
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Robert, welche Versicherung empfiehlst Du mir mit entsprechend gutem Bedingungswerk ?
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  #11  
Alt 30.08.2013, 13:00
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von bekienast Beitrag anzeigen
Robert, welche Versicherung empfiehlst Du mir mit entsprechend gutem Bedingungswerk ?
Das wäre mein Rat

Zitat:
Zitat von bekienast Beitrag anzeigen
... nach der Regulierung kündigen und einen Vertrag bei Norman abschließen !
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #12  
Alt 30.08.2013, 13:13
Benutzerbild von bayliner2655_KN
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Bitte entschuldigt, hier im BF gibt es nur Norman....mal unabhängig davon kann ich auch die Bavaria Yachtversicherung empfehlen.

Hatte den gleichen Schaden (auch ca. 5000) am Antrieb Bj. 92
Wurde fast alles anstandslos bezahlt, abzüge gabe es nur am Edelstrahlprop
__________________
Man fährt kein Boot um anzukommen.
Wer ein Boot fährt, ist schon angekommen!
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  #13  
Alt 30.08.2013, 13:44
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Bitte entschuldigt, hier im BF gibt es nur Norman....

Das ist fast richtig, aber es wird auch kein Makler davon abgehalten sich im BF anzumelden, und sich auch anders einzubringen.

Daher ist existiert ja auch der "Norman ist richtig"-Trööt schon eine ganze Weile.

Gruß

Volker
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  #14  
Alt 30.08.2013, 15:48
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Bitte entschuldigt, hier im BF gibt es nur Norman....mal unabhängig davon kann ich auch die Bavaria Yachtversicherung empfehlen.

Hatte den gleichen Schaden (auch ca. 5000) am Antrieb Bj. 92
Wurde fast alles anstandslos bezahlt, abzüge gabe es nur am Edelstrahlprop
Bavaria ist keine Versicherung, sondern Makler !
Vor zwei Jahren hatte ich selbst einen Kaskoschaden mit meinem Z-Antrieb.
DerSchaden belief sich auf 6500.-€. Nach Abzug der SB einigte man sich auf weitere 1000.-€ "Neu für Alt". Bavaria als mein Makler hat das alles innerhaln 2 Wochen für mich abgewickelt. Insgesamt halte ich das für durchaus fair.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #15  
Alt 30.08.2013, 16:06
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Bavaria ist keine Versicherung, sondern Makler !
Vor zwei Jahren hatte ich selbst einen Kaskoschaden mit meinem Z-Antrieb.
DerSchaden belief sich auf 6500.-€. Nach Abzug der SB einigte man sich auf weitere 1000.-€ "Neu für Alt". Bavaria als mein Makler hat das alles innerhaln 2 Wochen für mich abgewickelt. Insgesamt halte ich das für durchaus fair.
Also auch wieder Abzug neu für alt.
Grusel

PS:
Ich mache keine öffentliche Werbung.
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Gruss
Robert
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  #16  
Alt 30.08.2013, 16:21
uli07 uli07 ist offline
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Wenn die Versicherung, sowie du das verstanden hast nach Abzug der Sb. neu für alt reguliert ist doch alles gut. Was willst du mehr als neu für alt?

Gruß Uli07
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  #17  
Alt 30.08.2013, 17:12
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Da steht nach Abzug der SB noch 1000€ Alt für neu!
__________________
Gruss
Robert
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  #18  
Alt 31.08.2013, 10:23
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Liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgende Frage zu meinem aktuellen Kaskoschaden (Typischer Schaden am Alpha-One Z-Antrieb mit leichten Rumpfläsionen und Propellerschaden). Die Versicherung reguliert soweit ich die Bedingungen verstehe nach Abzug der 500.- Selbstbeteiligung "neu für alt". Das Boot und damit der Antrieb sind Baujahr 1991.

Der Kostenvoranschlag beläuft sich für obige Läsionen auf 6000.-
Mit welchem Abzug "neu für alt" muss ich etwa rechnen ???

Gruß und Dank,

Benjamin





WO STEHT DAS ??

Gruß Uli07
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  #19  
Alt 31.08.2013, 13:00
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Hier mal eine Erläuterung zur Definition "Neu für Alt"

http://www.osborneclarke.de/publicat...-fuer-alt.aspx
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  #20  
Alt 31.08.2013, 19:27
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Da steht nach Abzug der SB noch 1000€ Alt für neu!
Das Eine hat doch mit dem Anderen rein garnichts zu tun .....
__________________
Gruß Fred
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  #21  
Alt 31.08.2013, 20:00
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Ich bin bei keinem so typischen Bootsversicherer
Ich hab die Versicherung bei meinem Versicherungsbetreuer abgeschlossen
wo Firma Haushalt Auto und Lebens und Krankenvers. usw.
Hatte bis jezt 2x Schaden und in Abzug gebracht wurde immer nur der Selbstbehalt find ich pers. super.
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LG. Hans
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  #22  
Alt 31.08.2013, 20:03
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Ich hab gerade mal meine Kasko Police bei Bavaria durchgesehen.
Darin steht unter Sonderbedingungen: Verzicht auf Teilwertabzüge bei Teilschäden lt. Pkt. 7.3 / BKNZ 2008.

Das heisst keine Abzüge "Neu für Alt"

Wer das also nicht in seiner Police drin hat, sollte mal erwägen, seinen Vertrag zu den Vers. Bedingungen nach 2008 neu zu ordnen und sich diese Klausel reinschreiben zu lassen.

Im Übrigen ist Bavaria AG in meinem Fall der Kasko und Haftpflicht kein Versicherungsmakler, sondern tritt hier als sog. Assekuradeur auf. Die Police wird von Bavaria nach deren Spezialbedingungen erstellt, der Risikoträger ist in meinem Falle die Allianz Versicherungs AG
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  #23  
Alt 31.08.2013, 23:11
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bekienast bekienast ist offline
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Den Kommentar von Dir verstehe ich nicht, Fred.

Der meinen Schaden begutachtende Sachverständige sagte mir: "Abzug neu für alt" bedeutete meist: im ersten Jahr -15%, dann jedes weitere Jahr 10% runter - wäre aber immer vom individuellen Fall abhängig... Damit wäre meine Kasko-Versicherung bei einem Boot von 1991 unsinnig, da eine Zahlung nicht mehr in Frage kommt und der Gegenstand sozusagen bereits abgeschrieben ist.

Ich habe nun Angst von dem Schaden in Höhe von ca. 6500.- allenfalls einen minimalen Bruchteil für Arbeitslohn abzüglich 500.- SB zu erhalten - das wäre bitter...

Benjamin
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  #24  
Alt 01.09.2013, 08:53
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Zitat:
Zitat von bayliner2655_KN Beitrag anzeigen
Bitte entschuldigt, hier im BF gibt es nur Norman....
Das liegt vermutlich daran, dass er gute Vertragsbedingungen zu
fairen Konditionen anbietet.

Wenn es hier im einen Fachmann gibt, warum sollte ich dann woanders
suchen? Natürlich kann das jeder machen wie er möchte und sicherlich gibt
es woanders auch vergleichbare Rahmenbedingungen.

Ich war jedenfalls froh, dass es an der Reparatur am Z nach Grundberührung keinen Abzug für´s Alter gab und bis auf die SB
übernommen wurde.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #25  
Alt 01.09.2013, 11:34
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von bekienast Beitrag anzeigen
Den Kommentar von Dir verstehe ich nicht, Fred.

Der meinen Schaden begutachtende Sachverständige sagte mir: "Abzug neu für alt" bedeutete meist: im ersten Jahr -15%, dann jedes weitere Jahr 10% runter - wäre aber immer vom individuellen Fall abhängig... Damit wäre meine Kasko-Versicherung bei einem Boot von 1991 unsinnig, da eine Zahlung nicht mehr in Frage kommt und der Gegenstand sozusagen bereits abgeschrieben ist.

Ich habe nun Angst von dem Schaden in Höhe von ca. 6500.- allenfalls einen minimalen Bruchteil für Arbeitslohn abzüglich 500.- SB zu erhalten - das wäre bitter...

Benjamin
Ich verstehe nicht, was Du nicht verstehst ....
Wie Du richtig schreibst, ist das "immer vom individuellen Fall abhängig".
Mein Boot ist Bj. 1979 - ein Gutachter war in meinem Fall nicht involviert, das hat die Volvo-Werksattt direkt mit Bavaria abgewickelt.
__________________
Gruß Fred
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