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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 24.02.2022, 14:57
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Hier
Aktuell habe ich einen 2000 Kg-Wowa, der noch eine Netto-Zuladung von 110 Kg hat nach zurechnung von Klimaanlage, Sonderausstattung, Markise usw.
Für einen FKK Urlaub sollte das doch reichen
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Gruß
Jörg
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  #27  
Alt 24.02.2022, 15:19
medo medo ist offline
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Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Man kann das Womo ja auch mit B fahren. Es darf halt nur nicht überladen werden. Selbstverständlich ist das Mist das man nur ein paar Kilo zu den Personen zuladen darf. Ist eben so das je mehr ich in das Womo vom Werk aus reinpacke je weniger kann ich zuladen. Wenn ich nicht über die 3500 Kg kommen darf muß ich ne Nummer kleiner kaufen. Ist genauso wie beim Boot.
Und wo liegt das Problem wenn die Hersteller (=Fachmann) verpflichtet werden bei der Bestellung das korrekte Eigengewicht des Fahrzeugs inkl. der gesamten Sonderausstattung anzugeben? Dann kann der Kunde (=Laie) entscheiden ob er mit 150kg Zuladung auskommt oder nicht doch eine Nummer kleiner wählt und/oder diverse SA streicht.
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  #28  
Alt 24.02.2022, 15:22
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Ich bin auch dafür, dass ein Auto, WoMo oder Boot beim Neukauf eine korrekte Gewichtsangabe zu haben hat und zwar so, wie es gekauft wird. Und wenn da ein Haufen Zeug schon reingebaut ist, würde ich das wissen wollen MIT den Einbauten.
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MfG* * * *Mario
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  #29  
Alt 24.02.2022, 15:22
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Man kann das Womo ja auch mit B fahren. Es darf halt nur nicht überladen werden. Selbstverständlich ist das Mist das man nur ein paar Kilo zu den Personen zuladen darf. Ist eben so das je mehr ich in das Womo vom Werk aus reinpacke je weniger kann ich zuladen. Wenn ich nicht über die 3500 Kg kommen darf muß ich ne Nummer kleiner kaufen. Ist genauso wie beim Boot.
Wenn eine Familie ein WoMo kauft, wird es den Angaben in den Fahrzeugpapieren glauben schenken, wie jeder andere arglose Käufer auch.

Wenn du so ein toller bist, der vor dem Kauf damit auf eine Waage fährt und das WoMo dann nicht kauft, dann bist du die krasse Ausnahme. Das auf auf jeden anzuwenden wäre falsch, wenn nicht sogar arrogant und weltfremd.

Gruß,
Udo
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  #30  
Alt 24.02.2022, 15:43
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Sollte man das ganze nicht mal von der anderen Seite angehen

Kann es nicht sein, dass durch unsinnige Regeln
-die Hersteller zu kreativen Angaben geführt werden
--Die Bürger angelogen werden wollen und selber die Augen zumachen bevor sie losfahren...


Und im eigentlichen Sinne nix passiert, weil Papa -natürlich- seine wertvollste Fracht sicher durch die Gegend kutschiert

Natürlich wedel ich mit nem Wohnmobil oder mit nem Gespann und der kompletten Familie dabei doch net das Stilfser-Joch in Rekordzeit runter.......

Sind die Regeln / Gesetze / Limits wirklich sinnvoll?
Was unterscheidet mich, der mit nem alten 3er 7,49 tonnen fahren dürfte von meinem Sohn, wenn wir jeweils in nem Womo sitzen, dass von mir aus 4 to vollbeladen auf die Waage bringt????
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  #31  
Alt 24.02.2022, 16:18
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Zitat von NIDO Beitrag anzeigen
Wenn du so ein toller bist, der vor dem Kauf damit auf eine Waage fährt und das WoMo dann nicht kauft, dann bist du die krasse Ausnahme. Das auf auf jeden anzuwenden wäre falsch, wenn nicht sogar arrogant und weltfremd.

Gruß,
Udo
Du wohl nicht sonst würdest du sowas nicht so einen Blödsinn schreiben. Und ja, ich würde, genau wie beim Boot auch beim Womo erst mal die Waage fragen. Mache ich sogar auch bei meinem Auto. Sowas als weltfremd oder arrogant zu bezeichnen ist schon sehr dumm weil du als Fahrer immer zur Verantwortung gezogen wirst wenn bei Überladung was passiert.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #32  
Alt 24.02.2022, 16:27
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Sollte man das ganze nicht mal von der anderen Seite angehen

Kann es nicht sein, dass durch unsinnige Regeln
-die Hersteller zu kreativen Angaben geführt werden
--Die Bürger angelogen werden wollen und selber die Augen zumachen bevor sie losfahren...


Und im eigentlichen Sinne nix passiert, weil Papa -natürlich- seine wertvollste Fracht sicher durch die Gegend kutschiert

Natürlich wedel ich mit nem Wohnmobil oder mit nem Gespann und der kompletten Familie dabei doch net das Stilfser-Joch in Rekordzeit runter.......

Sind die Regeln / Gesetze / Limits wirklich sinnvoll?
Was unterscheidet mich, der mit nem alten 3er 7,49 tonnen fahren dürfte von meinem Sohn, wenn wir jeweils in nem Womo sitzen, dass von mir aus 4 to vollbeladen auf die Waage bringt????
Ab 3,5to hast Du Dich an Überholverbote, LKW-Einfahrverbote und geltende Geschwindigkeitbeschänkungen für LKW zu halten, das schreckt auf Inhaber alter 3er Führerscheine ab, WoMos >3,5to. zu fahren.
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Grüße Richard
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  #33  
Alt 24.02.2022, 16:45
horstj horstj ist offline
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Nein. Als Fahrer wird man nicht zur Verantwortung gezogen, wenn ein Neufahrzeug im Auslieferungszustand nicht den im Fahrzeugschein eingetragenen Gewichten entspricht und dadurch Folgen entstehen. Das würde ja jede Verantwortlichkeit, jedes Zulassungsverfahren und gesetzliche Regelungen auf den Kopf stellen.
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  #34  
Alt 24.02.2022, 16:50
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Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Nein. Als Fahrer wird man nicht zur Verantwortung gezogen, wenn ein Neufahrzeug im Auslieferungszustand nicht den im Fahrzeugschein eingetragenen Gewichten entspricht und dadurch Folgen entstehen. Das würde ja jede Verantwortlichkeit, jedes Zulassungsverfahren und gesetzliche Regelungen auf den Kopf stellen.
Aber bei einer Kontrolle wird dir die Weiterfahrt untersagt, zB in Österreich ab 2% möglich!
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  #35  
Alt 24.02.2022, 16:53
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......das ist ähnlich wie die Breitenangaben von PKWs.
Die wird einfach ohne die Spiegel angegeben, das Bußgeld wegen der Breitenüberschreitung bezahlst Du als Fahrer, da gilt die Aussage das nicht die richtige Gesamtbreite im Schein steht auch nicht.
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Grüße Richard
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  #36  
Alt 24.02.2022, 18:34
Thomas S Thomas S ist gerade online
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Ich habe mal auf der Boot einem Aussteller der einen Cruiser ( Doral Monticello ) mit roten Lettern "wunderbar trailerbar!" beschriftete gesagt das ich das Boot kaufe wenn er mir vertraglich versichert das er mir für jedes Kilo Übergewicht 1000 Euro zurückzahlt , Daraufhin fing er an dumm rum zu labern und ich sagte ihm das sie uns Bootskäufer nicht für dumm verkaufen sollen, denn ich wüßte aus einschlägigen Foren das dieses Boot eben niemals 3,5 to wiegen würde.
Er hat mich dann arrogant des Standes verwiesen . ich wollte das Boot sowieso nicht kaufen und wollte einfach nur mal sehen wie er lügt bei der Gewichtsangabe.
Genauso läuft es bei den Wohnmobilen....
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Gruß Thomas S

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  #37  
Alt 24.02.2022, 18:50
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Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
......das ist ähnlich wie die Breitenangaben von PKWs.
Die wird einfach ohne die Spiegel angegeben, das Bußgeld wegen der Breitenüberschreitung bezahlst Du als Fahrer, da gilt die Aussage das nicht die richtige Gesamtbreite im Schein steht auch nicht.
Das ist halt in DE so. IN AT + CH gilt die Breite nach Fahrzeugpapieren.
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  #38  
Alt 24.02.2022, 20:15
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Zitat von ChrH Beitrag anzeigen
Das ist halt in DE so. IN AT + CH gilt die Breite nach Fahrzeugpapieren.
Dann müssen dort aber die Fahrtstreifenbreiten bei Baustellen oder in Durchfahrten/Tiefgaragenabfahrten angepasst sein, denn sonst gehts ja an.....
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  #39  
Alt 24.02.2022, 20:33
ChrH ChrH ist offline
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Dann müssen dort aber die Fahrtstreifenbreiten bei Baustellen oder in Durchfahrten/Tiefgaragenabfahrten angepasst sein, denn sonst gehts ja an.....
Gewisse Toleranzen werden wohl sein. Man kann ja 2.10 hinschreiben und die Spur trotzdem 2.30 breit machen.
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  #40  
Alt 24.02.2022, 21:13
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
......das ist ähnlich wie die Breitenangaben von PKWs.
Die wird einfach ohne die Spiegel angegeben, das Bußgeld wegen der Breitenüberschreitung bezahlst Du als Fahrer, da gilt die Aussage das nicht die richtige Gesamtbreite im Schein steht auch nicht.
das liegt aber daran, dass man in D bekanntlich viele internationale Vorgaben, für die man selbst gestimmt hat, nicht umsetzt, sondern lieber Strafen dafür in Kauf nimmt. In dem Fall glaube ich EU/ISO Normen, an die sich einfach alle anderen Länder halten. Eigentlich müsste im Fahrzeugschein abweichend Karosseriebreite und -Höhe stehen. Aber dann dürften wir mit den Autos nicht ins Ausland.
Die Breitenvorgabe in der äußeren Baustellenspur ist glaube ich 2m, die gelegte Bahnbreite real 2,5m. Die rechte Spur ist glaube ich mit 3,25 vorgegeben. Das nur mal zur Erinnerung an die ganzen SUV und Familienkombipfeifen, die beim Überholen in den verengten Spuren sogar noch Hupen, obwohl man ihnen schon mehr als genug Platz einräumt, wenn man mit dem Trailerrad auf der rechten Begrenzung fährt.

In der Schweiz bekommt man dafür glaube ich sogar eine Anzeige nicht nur eine Busse.
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Geändert von horstj (24.02.2022 um 21:22 Uhr)
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