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  #26  
Alt 31.01.2022, 14:39
Benutzerbild von uncle_cadillac
uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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1,4 Promille ist schon ganz ordentlich, dass passiert nicht "versehentlich"
Bin auch etwas bestürzt, denn die Dunkelziffer wird ja erheblich höher sein.
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #27  
Alt 31.01.2022, 15:10
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
1,4 Promille ist schon ganz ordentlich, dass passiert nicht "versehentlich"
Bin auch etwas bestürzt, denn die Dunkelziffer wird ja erheblich höher sein.
Wie hoch mag wohl die Dunkelziffer im Wassersport oder im Straßenverkehr sein?

Darüber wird sich nicht ausgelassen.

Gruss
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  #28  
Alt 31.01.2022, 17:10
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Wie hoch mag wohl die Dunkelziffer im Wassersport oder im Straßenverkehr sein?

Darüber wird sich nicht ausgelassen.

Gruss
"man" (Polizei und Justiz) beschäftigt sich schon damit.

Im Strassenverkehr:
800 Trunkenheitsfahrten sind wohl erforderlich um einmal durch nen wirklich blöden Zufall oder ne Auffälligkeit erwischt zu werden.

Mit zunehmender "Erfahrung" kann man den Schnitt wohl schon deutlich steigern.

Wobei ich den Unfall hier eher nicht dem Alk zuschieben würde (zumindest nicht direkt ). So blind ist mit 1,4 doch keiner ü13.

Geändert von Fraenkie (31.01.2022 um 17:17 Uhr)
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  #29  
Alt 31.01.2022, 18:31
zooom zooom ist offline
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Wer sich mit 1,4 Promille noch für fahrtüchtig hält, hat sich an das Alkoholniveau gewöhnt und wird als Gewohnheitstrinker eingestuft, würde bei einer Führerscheinkontrolle den Lappen (sorry, die Karte) 1 Jahr verlieren und müßte anschließend zur MPU. Sogar wenn er / sie auf dem Fahrrad gestoppt worden wäre.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man Alkoholismus (unsere Volkskrankheit Nr. 1) verharmlosen kann.
NIEMAND, egal ob an Land oder auf dem Wasser, ist mit diesem Pegel noch vollständig entscheidungsfähig (im Straßen oder Schiffsverkehr).
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  #30  
Alt 31.01.2022, 19:03
Secundus Secundus ist offline
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Ein Kommentar aus dem Bekanntenkreis
1,4 Promille, das bedeutet die waren schon 2 Tage trocken.
__________________
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist.
Für Dein Umfeld aber ist es hart.
Genauso ist es wenn Du doof bist.
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  #31  
Alt 31.01.2022, 19:12
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Wer sich mit 1,4 Promille noch für fahrtüchtig hält, hat sich an das Alkoholniveau gewöhnt und wird als Gewohnheitstrinker eingestuft, würde bei einer Führerscheinkontrolle den Lappen (sorry, die Karte) 1 Jahr verlieren und müßte anschließend zur MPU. Sogar wenn er / sie auf dem Fahrrad gestoppt worden wäre.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man Alkoholismus (unsere Volkskrankheit Nr. 1) verharmlosen kann.
NIEMAND, egal ob an Land oder auf dem Wasser, ist mit diesem Pegel noch vollständig entscheidungsfähig (im Straßen oder Schiffsverkehr).
Thomas, alles Richtig.
Alkohol hat im Straßenverkehr und Schiffsverkehr und Luftverkehr nichts zu suchen.

Aber ein Schiffsführer, dem das Patent entzogen wurde darf ein Schiff auch ohne Patent fahren oder führen. Nur nicht als Verantwortliche Schiffsführer.
Einem LKW Fahrer dem der Führerschein einzogen wurde darf nicht am Lenker zum Ablösen, kann aber als Beifahrer mitfahren, und das Laden und Entladen Überwachen.
Das macht aber keinen Sinn.

Gruss Manfred

Geändert von Neck (31.01.2022 um 19:13 Uhr) Grund: Fehlerteufel verjagt
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  #32  
Alt 31.01.2022, 19:30
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Bei einem solchen Sturm, sollte man das Fahren unter Alkoholeinfluss verbieten
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #33  
Alt 01.02.2022, 11:05
ChrisHH ChrisHH ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Fahren die inzwischen alle im Vollrausch?
Hier im DHK doch auch vor ein paar Wochen.
Unerträglich...


Grüße

Totti
... und im MLK bei Hannover ebenso ...
__________________
Physik gilt auch für Menschen die sie nicht verstehen.
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  #34  
Alt 01.02.2022, 13:08
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uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Wer sich mit 1,4 Promille noch für fahrtüchtig hält, hat sich an das Alkoholniveau gewöhnt und wird als Gewohnheitstrinker eingestuft, würde bei einer Führerscheinkontrolle den Lappen (sorry, die Karte) 1 Jahr verlieren und müßte anschließend zur MPU. Sogar wenn er / sie auf dem Fahrrad gestoppt worden wäre.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie man Alkoholismus (unsere Volkskrankheit Nr. 1) verharmlosen kann.
NIEMAND, egal ob an Land oder auf dem Wasser, ist mit diesem Pegel noch vollständig entscheidungsfähig (im Straßen oder Schiffsverkehr).
Auf dem Fahrrad sind 1,6 Promille gestattet, solange man den Verkehr nicht gefährdet. Deshalb stimmt deine Aussage nicht. Wer mit 1,5 Promille auf dem Fahrrad angehalten wird, weil er vergessen hat das Licht einzuschalten aber keine Schlangenlinien fährt, der darf nach dem Einschalten des Lichts weiterfahren.
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #35  
Alt 01.02.2022, 13:13
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Schätze mal der Alkoholkonsum hat was mit den prekären Arbeitsverhältnissen der osteuropäischen Schiffsbesatzungen zu tun. Das ist teilweise erbämlich, wie die Jungs so leben. Häufig wie vor hundert Jahren.
Aber eine Entschuldigung ist das natürlich auch nicht.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #36  
Alt 01.02.2022, 13:48
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höchste eisenbahn höchste eisenbahn ist offline
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
Auf dem Fahrrad sind 1,6 Promille gestattet, solange man den Verkehr nicht gefährdet. Deshalb stimmt deine Aussage nicht. Wer mit 1,5 Promille auf dem Fahrrad angehalten wird, weil er vergessen hat das Licht einzuschalten aber keine Schlangenlinien fährt, der darf nach dem Einschalten des Lichts weiterfahren.
Das ist so nicht ganz richtig. Beim Fahrrad ist lediglich die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit höher. Beim Auto liegt die bei 1,1 und mit dem Fahrrad eben bei 1,6 Promille. Ich glaube nicht, wennn du mit dem Rad ohne Licht angehalten wirst und du dich dann nebenbei auf 1,6 pustest, der Wachtmeister lediglich sagt, 'mache Sie bitte das Licht an und gute Weiterfahrt'.
__________________
Gruß
Christian
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  #37  
Alt 01.02.2022, 15:13
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uncle_cadillac uncle_cadillac ist offline
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Zitat:
Zitat von höchste eisenbahn Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz richtig. Beim Fahrrad ist lediglich die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit höher. Beim Auto liegt die bei 1,1 und mit dem Fahrrad eben bei 1,6 Promille. Ich glaube nicht, wennn du mit dem Rad ohne Licht angehalten wirst und du dich dann nebenbei auf 1,6 pustest, der Wachtmeister lediglich sagt, 'mache Sie bitte das Licht an und gute Weiterfahrt'.
Ich schrieb 1,5, weil du bei 1,6 und mehr zur MPU darfst. Aber bei 1,4 ohne Auffälligkeiten kommt das hier zum tragen:

"Das Besondere ist, dass die 1,6-Promillegrenze auf dem Fahrrad einen großen Sprung markiert von Straffreiheit (bei nicht auffälliger Fahrweise) hin zu einer Straftat mit teilweise hohen Geldstrafen und negativen Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Es war schon öfter im Gespräch, auch bei Radfahrern eine Art Zwischenstufe einzuführen, wie sie bei Autofahrern mit der 0,5-Promillegrenze besteht. Verbindliche Entscheidungen hierzu fielen jedoch noch nicht. Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie das Fahrrad betrunken besser schieben."

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/promillegrenze-fahrrad/

Der gestandene Trinker kommt also bei 1,5 Promille straffrei weg und bei 1,6 muss er zur MPU. Das ist schon reichlich bekloppt, denn wer bei 1,5 Promille keine Ausfallerscheinungen hat, der hat ein ernstes Alkoholproblem!
__________________
Viele Grüße
Uwe
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  #38  
Alt 01.02.2022, 15:35
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
Der gestandene Trinker kommt also bei 1,5 Promille straffrei weg und bei 1,6 muss er zur MPU. Das ist schon reichlich bekloppt, denn wer bei 1,5 Promille keine Ausfallerscheinungen hat, der hat ein ernstes Alkoholproblem!
Ich wußte nicht, das "richtig" trinken so kompliziert ist.
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  #39  
Alt 01.02.2022, 17:22
zooom zooom ist offline
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
Auf dem Fahrrad sind 1,6 Promille gestattet, solange man den Verkehr nicht gefährdet. Deshalb stimmt deine Aussage nicht. Wer mit 1,5 Promille auf dem Fahrrad angehalten wird, weil er vergessen hat das Licht einzuschalten aber keine Schlangenlinien fährt, der darf nach dem Einschalten des Lichts weiterfahren.
Bist Du sicher? Einem Bekannten haben sie mit 1,4 Promille auf dem Fahrrad den Schein abgenommen für ein Jahr und er mußte zur MPU (was ihm ganz gut getan hat, jetzt ist er trocken).
Aber ich frag noch mal nach.
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  #40  
Alt 01.02.2022, 19:40
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Narwal Narwal ist gerade online
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Vorsicht auch beim Fahrrad schieben!
Als führen eines Fahrrades kann auch schon das Schieben eines Fahrrades gewertet werden.
__________________


Gruß Ralf

Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf
und nicht mit kalten Füßen!
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  #41  
Alt 01.02.2022, 20:43
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T-Technik T-Technik ist offline
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Um mal wieder zum Wasser zurückzukehren :


Hallo Manfred,

Deine Beiträge #25 und #31 finde ich sehr verwirrend .

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
#25
Nein, 1,4 Promille, mehr oder weniger, gehören natürlich nicht zur Schiffsführung.

Wenn aber einem Schiffsführer dass Patent entzogen wird, darf er trotzdem ein Schiff führen, als Steuermann ohne Patent.
Der Rudergänger muss mindestens 16 Jahre alt sein und der Schiffsführer (Patentinhaber) muss im Einwirkungskreis, an Bord sein.
Sollte ich mal wieder an Bord sein, dann darfst du ans Ruder, weil ich Patentinhaber bin und natürlich beide ohne Alkohol.
Gruss Manfred


#31
Thomas, ..... . . . . .

Aber ein Schiffsführer, dem das Patent entzogen wurde darf ein Schiff auch ohne Patent fahren oder führen. Nur nicht als Verantwortliche Schiffsführer.
Einem LKW Fahrer ..............
Gruss Manfred

Es kann nur einer der Schiffsführer sein . Dieser ist verantwortlich
und besitzt alle erforderlichen u. gültigen Befähigungen .

Ein Ex-Schiffsführer, also mit eingezogenem Patent,
darf bestimmt als Gast mitreisen,
ob der dann tatsächlich offiziell als Steuermann fahren darf,
möchte ich schon bezweifeln .
In diesem Fall hier möchte ich vermuten, dass die WSP neben Patenten
auch das Schifferdienstbuch eingezogen hat .


Privat auf Sportbooten ist es sicher möglich,
ohne Dokumente, ... ab 16 Jahre, geistig- ........ .... , ans Ruder zu stellen .

Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #42  
Alt 02.02.2022, 01:33
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von Narwal Beitrag anzeigen
Vorsicht auch beim Fahrrad schieben!
Als führen eines Fahrrades kann auch schon das Schieben eines Fahrrades gewertet werden.
Und als Fußgänger werden dir die Schuhe abgenommen.

Nun hörts aber auf.

Gruß Manfred
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  #43  
Alt 02.02.2022, 07:39
zooom zooom ist offline
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Ich hab übrigens bei meinem Bekannten nachgefragt (dem Führerschein entzogenen Radler), der hatte tatsächlich 1,8 Promille.

Geändert von zooom (02.02.2022 um 09:37 Uhr)
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  #44  
Alt 02.02.2022, 07:55
hugonline hugonline ist offline
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Moin,
Nachdem dieser Trööt , wie so viele andere, inzwischen in eine ganz andere Richtung läuft, gebe ich mal eine Aussage eine befreundeten Schiffsführers der WSP hier auf dem Rhein wiedersinngemäß)
„Das größte Alkoholproblem auf dem Rhein besteht bei den Sportbootfahrern!“
„Die meisten Berufsschifffahren wissen was auf sie bei Akoholkonsum zukommt - Berufsverbot !“
Gruss
Hermann
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  #45  
Alt 02.02.2022, 08:57
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Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
„Die meisten Berufsschifffahren wissen was auf sie bei Akoholkonsum zukommt - Berufsverbot !“
Diese mögliche Konsequenz hält einen Alkoholiker leider nicht vom trinken/fahren ab.
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  #46  
Alt 02.02.2022, 11:04
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FunkelfeuerHB FunkelfeuerHB ist offline
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Aus der einschlägigen Zeitschrift THB...
THB_022_22.pdf

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Die Hälfte meines Geldes geht drauf für Sportboot & Alkohol - den Rest verschwende ich
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  #47  
Alt 02.02.2022, 13:11
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
Moin,
Nachdem dieser Trööt , wie so viele andere, inzwischen in eine ganz andere Richtung läuft, gebe ich mal eine Aussage eine befreundeten Schiffsführers der WSP hier auf dem Rhein wiedersinngemäß)
„Das größte Alkoholproblem auf dem Rhein besteht bei den Sportbootfahrern!“
„Die meisten Berufsschifffahren wissen was auf sie bei Akoholkonsum zukommt - Berufsverbot !“
Gruss
Hermann
Berufsverbot??
Dem widerspreche ich.
Einem Schiffsführer, dem das Patent entzogen wurde kann nicht mehr als Schiffsführer fahren aber noch als Matrose oder Steuermann ohne Patent.

Der Beruf heißt "Binnenschiffer ".

Gruss Manfred
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  #48  
Alt 02.02.2022, 14:00
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Berufsverbot??
Dem widerspreche ich.
Einem Schiffsführer, dem das Patent entzogen wurde kann nicht mehr als Schiffsführer fahren aber noch als Matrose oder Steuermann ohne Patent.

Der Beruf heißt "Binnenschiffer ".

Gruss Manfred
...und bedingt ein Schifferdienstbuch und heutzutage eine passende Qualifikation in Form eines Unions-Befähigungszeugnisses - ohne alles darf heutzutage niemand mehr irgendwas an Bord eines Binnenschiffs machen, siehe BinSchPersV.
Einfach jemanden ohne jede Qualifikation als Rudergänger bestimmen kann man höchstens noch auf einem Kleinfahrzeug, und selbst da ist die körperliche und charakterliche Eignung Voraussetzung - und die zweite darf man wohl anzweifeln bei jemandem, dem ein Patent aufgrund Alkohol im Dienst entzogen worden ist (und das ist auch gut so!)

lg, justme, der Meinung, daß man besonders bei derartigen Alkoholpegeln ruhig entsprechende Konsequenzen folgen lassen darf, anders merken die Leute nicht daß sie krank sind und in entsprechende Behandlung gehören statt in verantwortliche Positionen irgendwo

Geändert von justme (02.02.2022 um 14:07 Uhr)
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  #49  
Alt 02.02.2022, 14:02
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Ich verstehe die Diskussion nicht: Wer als Berufskraftfahrer selbst bei größtem Sauwetter mit 1,4 Promille eine Brücke rammt, ist erst mal Fußgänger.
Das weitere Mitfahren auf dem Beifahrersitz kann man ihm natürlich nicht untersagen.

Warum soll das bei Binnenschiffern anders sein? Ein Steuermann - auch ohne Patent . bleibt für mich ein Steuermann, der bei seiner Tätigkeit die physische Gewalt über das Schiff ausübt. Und genau das sollte ihm nach einer solchen Straftat - wenigstens für eine gewisse Dauer - nicht erlaubt sein.

Die Arbeit eines Matrosen, der eben nicht das Schiff steuert, kann er ja während seiner Zeit ohne Patent weiter ausführen. Wie der Beifahrer im LKW natürlich auch Be- und Entladen darf.

Falls es da eine Gesetzeslücke gibt, die es ermöglich, dass Alkoholtäter trotz Entzug des Patents weiter ein Schiff steuern dürfen, gehört die schnellstens geschlossen.

Und ich sehe hier überhaupt keinen Grund, zwischen Sport- und Berufsschiffern zu unterscheiden. Suff ist Suff und Verantwortung heißt Verantwortung.

Gruss


Gerd
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  #50  
Alt 02.02.2022, 15:23
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
Moin,
Nachdem dieser Trööt , wie so viele andere, inzwischen in eine ganz andere Richtung läuft, gebe ich mal eine Aussage eine befreundeten Schiffsführers der WSP hier auf dem Rhein wiedersinngemäß)
„Das größte Alkoholproblem auf dem Rhein besteht bei den Sportbootfahrern!“
„Die meisten Berufsschifffahren wissen was auf sie bei Akoholkonsum zukommt - Berufsverbot !“
Gruss
Hermann
Es ist leider nur nicht auf dem Rhein so, dass Freizeitskipper teilweise stark alkoholisiert noch der Meinung sind, sie können ihr Boot immer sicher beherrschen und dieses auch tun.
Mir persönlich ist um Haaresbreite ein Mitglied einer sehr bekannten Norddeutschen Gruppe vor 3 Jahren beinahe mit "AK" mittschiffs in mein Boot gefahren. Das passierte in meinem Heimathafen und mein Boot lag fest in der Box.
Leider wird übermäßiger Alkoholkonsum unter Sportschiffern teilweise immer noch toleriert.
__________________
Gruß Karsten
Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch)
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