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Seit wann weiß ich nicht, aber wo ![]() ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
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Wäre mir auch neu...
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
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Deutschland wird trockengelegt
![]() Seite 1 - jtm vom 01.04.2004 Deutschland wird trockengelegt Ab heute: totales Alkoholverbot in der Öffentlichkeit Jetzt ist es amtlich. Wer auf deutschen Straßen Alkohol konsumiert, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Der Bundestag verabschiedete in einer geheimen Nacht- und Nebelaktion ein Gesetz gegen den Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit. Das „Booze Law“, wie es von den Insidern genannt wird, ist ein so genanntes Lawinengesetz, das heißt, es kann vom Bundestag im Geheimen beschlossen werden und dann in einer Blitzaktion Gültigkeit erlangen. Das Gesetz tritt diesen Donnerstag in Kraft. Wer mit einem Bier in der Öffentlichkeit erwischt wird, soll künftig blechen. Amelie Hellriegel-Hartenbach, Sonderbeauftragte vom Bundesjustizministerium, spricht von 20€, bei hochprozentigeren Getränken können es sogar bis zu 50€ werden. „Wir können uns sogar eine Alkoholsünderkartei vorstellen“, so die toughe Abstinenzlerin. Sie hatte mit dem Gesetzentwurf den Stein ins Rollen gebracht. „Parties ohne Alkohol, wo bleibt da der Spaß?“, lamentiert eine 14-Jährige. Allerdings nicht wirklich gerechtfertigt. In privaten Räumen ist der Alkoholkonsum nach wie vor erlaubt. Während deutsche Jugendliche den Tränen nah sind, angesichts der Tatsache, sich das Leben und das andere Geschlecht nicht mehr uneingeschränkt schön trinken zu können, finden sich zahlreiche positive Stimmen in der Politik. Julian von Helliger, parteiloser Bundestagsabgeordneter, freute sich und sprach von einem „Schritt in die richtige Richtung.“ Der unerfreuliche Anblick der Dosenbierjünger müsse von Deutschlands Straßen verschwinden, so von Helliger. Wer Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiere, gebe unserem Nachwuchs ein schlechtes Beispiel. Trinken sei nicht cool. „Eine Einschränkung des Alkoholkonsums ist Jugendschutz.“ Auf die Frage von 123recht.net, warum um dieses Gesetz so eine extreme Geheimhaltung betrieben wurde, sagte er: „Wir mussten es hinter dem Berg halten. Es hätte schon im Vorfeld große Proteste gegeben. Das hätte die Durchführung unseres Vorhabens erschwert.“ Gemischte Gefühle zeigte Linus van Pelt, Pressesprecher des Deutschen Ärzteverbandes: „Klar, Trinken ist ungesund, und wenn es gelingen sollte, das einzuschränken, würde es das Gesundheitswesen einen entscheidenden Schritt weiterbringen.“ Allerdings befürchtet van Pelt, selbst passionierter Whiskey-Trinker, dass Alkoholiker nun als unerwünschte Randgruppe in die Ecke gestellt werden. „Alkoholismus ist eine Krankheit, nun wird er als missliebiges Ärgernis dargestellt.“ Bestürzt zeigte sich ein Vertreter der Spirituosenindustrie, der an dieser Stelle nicht benannt werden will. Der Mann war sichtlich fassungslos und konnte seine Emotionen nicht zurückhalten: „Wir zahlen Steuern wie die Bekloppten und jetzt das. Sollen wir demnächst auch zum Lachen in den Keller gehen?“ Der umsatzstarke Wirtschaftszweig fürchtet nun Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe. Positiv äußerte sich stattdessen Mareike Raabe-Spruch, Vize-Gesundheitsministerin vom Saarland. Sie hofft, dass mit dem Gesetz die Zahl alkoholbedingter Erkrankungen verringert werden kann. Davon verspricht sie sich Einsparungen im Gesundheitsbereich. „Die Amerikaner haben ein solches Gesetz und es funktioniert. Es wurde Zeit, dass wir nachziehen.“ Raabe-Spruch hofft nun, dass auch andere EU-Länder Deutschlands Beispiel folgen. Man(n) beachte das DATUM 01.04. Spaß muß sein ![]() ![]() ![]() ![]() Gruß Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer |
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![]() ![]() ![]() Das hab ich ergoogelt. D'Nora an d'Andrea op der Kirwa ;) ![]() |
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Das ist aber kein Spaß
Hannover, im August 2002 Niedersächsisches Innenministerium Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens 7 Alkoholgelage in der Öffentlichkeit 7.1 Sachverhalt Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit stellt an sich keine Normverletzung dar. Auch hier wird der Gemeingebrauch der Straßennutzung nicht beeinträchtigt. Das Sich- Niederlassen in und vor Geschäftseingängen, Treppenaufgängen, auf öffentlichen Straßen und Plätzen und in öffentlichen Anlagen und der Genuss von Alkohol kann zu damit zusammenhängenden Begleithandlungen führen, wie z. B. Belästigung der Allgemeinheit, unzulässige Abfallbeseitigung u. ä. Des Weiteren kann das Verhalten zu einer vermeidbaren Gefährdung, Behinderung oder Belästigung 10 Sicherheit und Ordnung in Städten und Gemeinden anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führen. 7.2 Ordnungswidrigkeit Von Alkoholgelagen in der Öffentlichkeit können ordnungswidrige Belästigungen der Allgemeinheit nach § 118 OWiG ausgehen (vergleiche Nr. 3). Bei einer unzulässigen Abfallbeseitigung siehe Nr. 4. Vermeidbare Verkehrsbehinderungen stellen ebenso eine Ordnungswidrigkeit gem. § 1 Abs. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO dar. 7.3 Maßnahmen Unterlassungsanspruch durch Hausrecht (Gelage im Hauseingang). Nach der Rechtsprechung des VG Freiburg (DVBl. 1975, 745) kann die Polizei auch zur (vorläufigen) Sicherung dieses privaten Rechtes tätig werden. Denkbar ist die Räumung eines „belagerten“ Geschäftseingangs, wenn weder das Selbsthilferecht noch gerichtlicher Schutz greift. Nach § 4 Jugendschutzgesetz darf Kindern und Jugendlichen der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden. Ggf. sind die Erziehungsberechtigten oder, soweit diese nicht erreicht werden können, das Jugendamt zu benachrichtigen. Eine Inobhutnahme kann erforderlich sein, wenn Kinder oder Jugendliche sich nicht in der Obhut der Sorgeberechtigten befinden und Kinder unter Drogenoder Alkoholeinfluss oder in verwahrlostem Zustand oder Jugendliche in verwahrlostem oder hilflosem Zustand angetroffen werden (§ 42 SGB VIII und Gem. RdErl. d. MFr u. d. MI v. 5.1.1995, Nds. MBl. S. 346, geändert durch Erl. vom 1.11.1995, Nds. MBl. S. 1267). Platzverweis nach § 17 Abs. 1 NGefAG. Ordnungswidrigkeitenanzeige. Gruß Bernd
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Es gibt keine bessere Lenzpumpe als einen erschrockenden Kapitän mit Eimer |
#183
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Das ist eben leider nicht bei allen Rauchern der Fall... Gerne auf eine gute Zigarre und ein Gläschen Dalmore Cigar Malt ! ![]() Zum Thema "schmecken" - Du weißt, dass das nur eine selbsterregte Sinnenstäuschung ist, da Dein Gehirn süchtig nach dem Nikotin ist ?! ![]() |
#184
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Ich kann nur für mich sagen, aktuell schmeckt mir eine Zigarette nicht, es ist rein die Sucht. Aber in den Jahren als ich nicht rauchte, schmeckte mir der Geruch einer unangezündeten Zigarette durchaus. Woher das auch immer kommt. Den Rauch dagegen empfand ich nicht als schmackhaft, im Gegenteil. |
#185
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Das würde darauf hindeuten, dass Du NICHT süchtig warst/bist. Und das kommt durchaus vor. Dass sind dann Raucher, die nach Lust und Laune einfach mal für einen Monat oder ein paar Jahre aufhören, und ebenso nach Lust und Laune wieder anfangen, ohne jemals Entzugserscheinungen zu haben. Müsste mit den Azetylcholinrezeptoren zusammenhängen, aber aus dem Thema bin ich schon ... oh Gott ... 15 Jahre raus !
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Gruß,Matze |
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für Berlin kann ich das ganz klar belegen! Guckst du hier Achte dabei auf Absatz 2, Nummer 3! Meines Wissens gibt es analoge Regelungen für alle Bundesländer! Es möge mich jemand berichtigen, der es besser weiß und auch belegen kann. ![]()
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Grüße aus Bärlin Thomas ![]() |
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![]() Ich habe "Endlich Nichtraucher" auch gelesen, leider mit geringem Erfolg. Gruß Martl ![]() |
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Jürgen |
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![]() Ich glaube mir fehlt noch der tiefe innerste Wille. Denn während und nach der Schwangerschaft, habe ich zum Beispiel auch ohne Buch, nicht mehr geraucht (da war ich aber auch nicht auf Parties)! ![]()
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Gruß Birgit ![]() |
#192
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Das "Aufhoeren wollen" kommt nicht von aussen oder aus einem Buch, sondern von einem selbst....
Gruss Mario |
#193
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Heee ! Ein starkes Mädel wie du wird sich doch wohl gegen niedere Lüste und eigene Süchte durchsetzen können ?!
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Wenn ich schwanger werde höre ich auch auf
![]() ![]() ...okok, das wird wohl nie was, also wenn meine Frau schwanger ist. Das habe ich mir eigentlich fest vorgenommen. Und dann gibts hier wieder einen "endlich Nichtraucher" Thread. Das Buch zweimal lesen??? Macht doch keinen Sinn wenn man sich beim ersten mal merkt was drin steht ![]() Gruß Martl ![]() |
#195
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Gruß Birgit ![]() |
#196
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Weil immer von Belästigungen durch Raucher in Gaststätten die Rede ist: Ich kann das gut verstehen, dass es lästig ist, wenn man als Nichtraucher von einem Raucher belästigt wird. Ich würde das nur halt nicht regulieren indem ich der einen Gruppe alles untersage.
Es scheint ja so zu sein, dass viele Nichtraucher ein rauchfreies Lokal bevorzugen - warum gehen die nicht einfach in ein Nichtraucherlokal. Muss doch ein Bombengeschäft sein, wenn man die Leute durch ein Rauchverbot im eigenen Lokal zu sich locken kann. Diejenigen die rauchen wollen bzw. die der Rauch nicht stört, sollen dann halt weiterhin zu den Gaststätten gehen, die auf dieses Marketinginstrument des Nichtrauchens verzichten. Ich kenne einige Nichtraucherlokale - wär doch gut, wenn die Nichtraucher halt einfach dort hingehen, wo ihren Bedürfnissen entsprochen wird. Ein bisserl ist das alles so wie mit der Sauna - da gibt´s Damensaunas, Herrensaunas und eben gemischte - jeder soll dort hingehen wo er will und der Saunabetreiber bietet eine Damensauna ja auch nur deshalb an, weil es eben weibliche Kunden gibt, die ungestört sein wollen. Oder ist die Sauna womöglich auch nur deshalb so aufgeteilt, weil auch das gesetzlich geregelt ist? ![]() |
#197
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Beim Autofahren gibt es neben dem Handy auch ein FlipFlop und Barfuß Fahrverbot. In einem anderen Thread hatten wir es von der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Skipiste. Gestern kam im TV, daß in New York das hören von mp3/Walkman für Fußgänger verboten werden soll...
Habt ihr schonmal überlegt wo das endet? Ich finde es echt erstaunlich, daß Menschen nicht zugetraut wird mit einem Walkman aufmerksam über die Straße zu gehen oder in FlipFlops Auto zu fahren, wohl aber beim erstellen ihrer Homepage 1000 Gesetze zu beachten oder Kindern und Älteren Menschen nach 20 Klicks die AGB's zu finden und dort die tatsächlichen Kosten ihres neuen Handyvertrags oder Klingeltonabos welches ihnen per Telefonwerbung aufgeschwätzt wurde. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#198
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![]() ![]() Zum Aufhören: Glaubt es mir , es ist ganz einfach, man braucht sich nur keine Zigarette mehr anzustecken. Ich habe es selbst so gemacht, nach 20 Jahren Qualmerei mit am Ende 50 Zigaretten am Tag, bin jetzt 22 Jahre clean, Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#199
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Hallo Siggi,
nicht falsch verstehen, aber warum brauche ich ein Gesetz nur weil Ihr euch nichtmal in einer kleinen Gruppe einigen könnt? Und wenn bei Dir nicht gleich um die Ecke ein Nichtraucherlokal ist, ist das schade - aber mehr auch nicht. Zur Disko musste ich früher auch immer 30km fahren. Der nächste Bootszubehörhandler ist von mir über 50km entfernt, soll nun der Edeka-Markt per Gesetz verpflichtet werden Fender anzubieten. Und wenn der Kneipenwirt zumacht, weil alle in den Biergarten zum Rauchen gehen hast Du auch nicht von. So ein Gesetz ist sicher ganz toll für alle Nichtraucher, aber einfach nicht richtig. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#200
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