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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Post von der Bundesnetzagentur
Völlig überraschend, fand ich gestern zwei Beitragsbescheide für meine Schiffsfunkstelle von der Bundesnetzagentur im Briefkasten:
a) TKG Beitrag für 2017 (12,38 Euro) und 2018 (8,79 Euro) b) EMVG-Beitrag für 2017 (0,93 Euro) und 2018 (0,91 Euro) In Summe stattliche 23,01 Euro. Vorsorglich weist man in einem Begleitpapier darauf hin, dass die "Frequenzschutzbeiträge" mittlerweile gerichtlich überprüft wurden und dass man eigentlich ab 2017 sogar einen dritten Beitrag, den "neuen FuG-Beitrag" erheben könne. Darauf habe man aber verzichtet, weil "die notwendige Datengrundlage nicht vorliegt". Ich gehe mal davon aus, dass die Erhebung dieser Beiträge grundsätzlich rechtens ist. Nun frage ich mich aber, ob es ok ist, dass die Bundesnetzagentur allen Ernstes so einen irrwitzigen Aufwand betreibt, um derartig geringfügige Beiträge noch 4 bzw. 3 Jahre nach der Entstehung einzutreiben. Ist das Beschäftigungstherapie? Ich wette: Trotz moderner IT (deren Vorhandensein bei einer Behörde noch nicht immer selbstverständlich ist), ist der Aufwand für Festsetzung, Druck, Papier (4 Blatt + Umschlag), Porto und Buchung des Zahlungseingangs allemal höher als die Beiträge, um die es hier geht. Gibt es eigentlich - abgesehen vom Bund der Steuerzahler und dem - irgend eine Stelle, bei der man sich über derartigen Bürokratenschwachsinn beschweren kann? Schilda lässt grüßen! Gerd
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#2
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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Zitat:
Es geht darum, dass Sachkosten für die Beitragserhebung entstehen, die den Wert dieser Beiträge eklatant übersteigen. Und selbst, wenn das Verfahren weitestgehend automatisiert abläuft, wird es immer noch Sachbearbeiter geben (müssen), die diesen "Verwaltungsakt" durchführen und überwachen. Außerdem geht es um die Vergeudung von Ressourcen (Papier, Energie), mit denen wir doch alle so sorgfältig umgehen sollen. Gilt das für Behörden nicht? Wie wäre es, wenn statt diesem unsäglichen Prozedere beim Kauf oder bei der Erstanmeldung eines Funkgerätes, ein fixer Beitrag erhoben wird? Der kann dann so bemessen werden, dass diese Mini-Jahresbeiträge für 5, 10 oder 15 Jahre abgegolten sind und erst danach neue Beitragsbescheide für neue Zeiträume festgesetzt werden müssen. Gruss Gerd |
#5
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"Gibt es eigentlich - abgesehen vom Bund der Steuerzahler und dem - irgend eine Stelle, bei der man sich über derartigen Bürokratenschwachsinn beschweren kann?"
Ja, die gibt es. Sie heißt Wahlzettel und ist hier leider nicht erwünscht. |
#6
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nein, der Wahlzettel ist dafür nicht das richtige Mittel, es sei denn Du bist darauf aus, mehr Steuern zahlen zu wollen.
Eventuell könnte man die Motorboot- und Segelverbände noch auf die gute Idee ansetzen. Die könnten eventuell etwas bei der BNA erreichen.
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MfG, Frank. |
#7
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Zu Deiner Beruhigung, ich bekomme mtl. eine Rechnung von T Mobil über etwa 1€.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#8
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Deswegen habe ich meine Funkanlage, ab 2019 auf meinem neuen Boot, nicht mehr angemeldet.
Würde mich auch nicht scheuen, diese im Notfall zu benutzen (frei nach dem Motto: "Not kennt kein Gebot").
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Gruß Holger |
#9
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Zitat:
Jetzt stell dir eine zusätzliche Überwachung davon vor- noch mehr Aufwand, Bürokratie.....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#10
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Ich sehe das ebenso.....
.... wer im Notfall hilft, muss Straffrei bleiben, auch wenn er gegen ein blödsinniges Gesetz verstoßen hat. Was bringt denn ein Funkzeugnis? Nur um den richtigen Sprech zu haben kostet es doch nur Zeit. |
#11
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Da sind die bei uns in Österreich schneller, jedes Frühjahr kommt der Erlagschein pünktlich zum einzahlen für die kommende Saison, mit 11.- pro Monat Funkzeit ist der Betrag auch eher gering.
Ich zahle 33.- für die Monate Juni, Juli und August, wenn man mehr Funkzeit benötigt kauft man halt mehr Monate
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#12
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Zitat:
Was machst Du denn, wenn Du zwischendurch mal Boot fahren willst. Bei uns sind das so um die 20 Euro im Jahr. Auch ein Grund, warum ich nicht versteh, warum man 2 bis 3 Jahre braucht um so was auszurechnen. Warum machen die nicht 25 Euro fix für alle und gut ist es. Und wenn man dann irgendwann feststellt, es reicht nicht, dann wird eben angehoben. Mit 2 bis 3 Jahren Verzögerung zu kassieren ist wirklich dämlich. Gruß Rüdiger |
#13
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Zitat:
Schon die Anwesenheit der Funkanlage auf dem Schiff ist anmeldepflichtig. Dafür gibt er sogar gute Gründe. Ob die Dir nun gefallen oder nicht. Auch für die Gebühren und Beiträge gibt es gute Gründe. Das hat etwas mit Betriebssicherheit zu tun. Oder möchtest Du, dass das Funknetzt permanent von technisch unzulänglichen Geräten gestört wird? Das wäre gerade im Notfall fatal! Ich meine, dass die technische Normung (Frequenz-Stabilität, Störsicherheit etc.) wichtiger ist, als ein Funksprech-Zeugnis. Hier werden Phrasen gebüffelt, an die sich in der Aufregung bei einem echten Notfall sowieso kaum jemand erinnert und hält. In einem gebe ich Dir aber Recht: Eine Funkanlage - egal ob nun angemeldet oder nicht - im Notfall nicht zu benutzen ist natürlich überhaupt keine Option. Gruss Gerd
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#14
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Zitat:
Aber in 12,6 sec. wäre sie es .
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Gruß Holger |
#15
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Warum wird eigentlich nur auf Behörden geschimpft? Manche Private Anbieter sind da noch viel besser: Ich habe einen Handyvertrag, den ich vor Jahren mit einem Handy gekauft habe (kaufen müssen wegen sattem Rabatt), da zahle ich nur für Gespräche. Manchmal Rechnung über 17 Cent, dann 3 Monate nichts, weil eben nichts, danach dann auch mal eine Rechnung über 0,00€
Da ist die Bundesnetzagentur doch um Längen besser
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Gruß Ewald
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#16
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Zitat:
Schaut man sich zB auf der Straße um, was da so rumfährt, erkennt man, das dem nicht so ist. Der Vorschriftenwust schreckt eher jemanden ab, eine Funke mitzunehmen, die im Notfall doch mal ein Menschenleben retten könnte....aber Vorschrift ist Vorschrift
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver
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#17
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Meine Güte, über was man sich alles aufregen kann.
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#18
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Ich verstehe überhaupt nicht, warum man sich hier aufregt! Statt zufrieden die geringen Gebühren zu akzeptieren wird hier Wirbel gemacht und eventuell die Verwaltung darauf gebracht die Gebühren anzuheben.
Sicherlich ist die Versendung per Post alle paar Jahre nicht Ressourcenschonend - aber es ist immer noch besser als das Schreiben jedes Jahr zu versenden. Gruß, Franz
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#19
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Zitat:
Ich brauche nur von Juni-August, andere brauchen von Jänner-Dezember, andere wiederum brauchen von April-Oktober usw……
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“ |
#20
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Ansonsten ist das hier alles ohnehin alle 2 Jahre, dann steht das Abendland wieder mal wegen des finanziellen Gegenwertes von 4 oder 5 Schachteln Zigaretten kurz vor dem Untergang .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#21
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Sowohl Funkscheine , alsauch Bootsführerscheine. Auf dem Wasser regelt sich alles von selbst. Klappt in Skandinavien hervorragend!
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#22
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Warum das so ist , kannst du Alles nachlesen , wenn du es möchtest. Früher (wo angeblich ALLES besser war) Hatten wir 72 DM / ca . 37 € Jahresgebühr für alle angemeldeten Funkanlagen an Bord . Dagegen wurde irgendwann geklagt . Dann wurde umgestellt auf die tatsächlichen Kosten , die durch die von der ITU angeordneten Arbeiten der staatlichenFunküberwachungsbehörden entstanden sind . Die werden dann im 2 Jahresrhytmus ermittelt . Müssen dann von etlichen Kontrollgremien überprüft und genehmigt werden. Wir leben schließlich in einer Demokratie, wo alles grundsätzlich von allen geprüft , angezweifelt , bestritten , verworfen , neu geprüft , abgewiesen , genehmigt , ..... werden kann , darf oder muss ! Das dauert ! Letztlich ist's dann nach Gerichtsbeschluss festgesetzt. Wäre in einer Diktatur sicherlich erheblich einfacher , war allerdings früher (s.o.) auch einfacher, aber nicht erwünscht. Demokratie ist eben immer anstrengender und erheblich aufwändiger . Übrigens : Seit den 70er Jahren habe ich Seefunkanlagen angemeldet und sogar geschluckt, dass in der Prä - Handyzeit ein Telefongespräch von Bord nach Hause via Norddeich Radio 6 ,30 DM , in den 80ern dann 8,40 DM Minimum pro 3 Minuten kostete . Heute gäbe es vermutlich eine Revolution mit Straßenschlachten bei den Preisen. Aber , wer sonst keine Sorgen hat , findet heute bei den TKG / EMVG Bescheiden ein weites Betätigungsfeld für Debatten, Verteufelungen , Beschwerden , Bejammern , ... Frohes Schaffen.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#23
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Nö, da muß man schon mal eingreifen, und zwar mit der dicken Keule. Von selbst geht das leider nicht, wobei ich offen lasse, ob es bei so manchem "Wassersportler" fehlende Intelligenz oder Rücksichtnahme ist. Mag früher mal anders gewesen sein
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Gruß Ewald |
#24
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Ich hab das Schreiben natürlich auch bekommen, fand nur verwunderlich, dass in dem Bescheid von 17 und 18 ein Schiffsname drinsteht von einem Schiff, dass ich erst 2020 anmeldet habe. Und das von einer Regulierungsbehörde
Nein, ich lege keinen Einspruch ein, ich zahle das einfach
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#25
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Zitat:
Zahlen muss der, dem das Boot zu der Zeit gehörte, oder nicht? Ist ja nicht so hoch der Betrag, aber ich würde es zumindest einmal versuchen und dann mal eine Pommes kaufen gehen Gruß Rüdiger
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