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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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UKW Seefunkgerät am Schlauchboot Zulassung bei der Bundesnetzagentur
Hallo zusammen,
ich will mir aufs Schlaucherl ein UKW Handfunkgerät mitnehmen und auch DSC damit betreiben(das gibts, z.B. Standard Horizon http://www.svb.de/standard+horizon+hx851.html) . Nun wird mein Boot zugelassen über das WSA Regensburg, hat also eigentlich keinen offiziellen Namen sondern nur eine Zulassungsnummer. Wie genau muss ich das halten um eine Zulassung bei der Agentur zu bekommen? Muss ich dem Boot einen Namen geben? Und wo muss ich den dann offiziell machen?
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#2
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Moin,
für die Erteilung eine Funkrufzeichens, besteht keine Pflicht zur Namenregistrierung. Gebe dem Boot einfach einen Namen und beantrage zu diesem Namen das Rufzeichen. Den Namen, kannst doch an den Schläuchen anbringen (evtl. mit "Namentafeln"). |
#3
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Ich dachte mir das so, dass ich den Namen am Heckspiegel anbringe und die WSA Registrierung so wie du schreibst an der Seite.
Die interessiert in dem Fall keinen bei der Eintragung des Funkgerätes - richtig?
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#4
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Moin,
richtig Jörg |
#5
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ne, die Binnennummer ist nicht gefordert! Müsste so gehen, wie Du es vor hast.
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