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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 14.08.2021, 08:05
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Du musst richtig lesen.

Firma - kann es machen (muss es aber nicht)
Privat - no chance - du versteuerst wo du kaufst

Ist aber auch egal wenn das Boot in IT trotz 3% höherer MwSt. xx.xxx€ günstiger ist (keine Nachkommastellen).

Beim EU Reimport macht das ja n Händler für dich und nicht du.
sorry, das ist genau verkehrt herum - wenn Du ein Neufahrzeug nach UStG §1b im EU-Ausland kaufst ist das innergemeinschaftlicher Erwerb, und dann zählt für die Versteuerung das Bestimmungslandprinzip, sprich: Du kaufst beim z.B. tschechischen Händler netto und mußt in Deutschland mit dem hier gültigen USt-Satz versteuern. Das passende Formular hatte Segelmatt ja schon gepostet... (und ja, das gilt explizit nur für neue Fahrzeuge, für nichts anderes - ansonsten gilt das Ursprungslandprinzip, sofern es sich nicht um Versandhandel handelt).

lg, justme
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  #27  
Alt 14.08.2021, 08:08
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Das war mir für Fahrzeuge als Ausnahme so nicht bekannt. Danke für das Posten des Formulars und der Aufklärung.
Es ist aber richtig, dass der Verkäufer keineswegs dazu verpflichtet ist, netto zu verkaufen? Genauso wie wir aktuell auch nicht verpflichtet sind, eine MwSt. Erstattung zu vollziehen bei Lieferung etwa direkt in die Schweiz...?...

Gruß

Totti
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  #28  
Alt 14.08.2021, 09:57
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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So ist es, Verkäufer und Käufer müssen sich auf das Procedere einigen.

Grüße

Matthias.
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  #29  
Alt 14.08.2021, 10:21
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
So ist es, Verkäufer und Käufer müssen sich auf das Procedere einigen.

Grüße

Matthias.
Fragt man sich, was das soll. Wir müssen seit Juli den MwSt. Satz des Ziellandes ausweisen (Ungarn z.B. 27%, Kroatien, Schweden, Dänemark mit 25%) und dann gibt es so eine blödsinnige Ausnahme. Wahrscheinlich dem Autoland Nr.1 Deutschland zuliebe, was weiss ich.
Es gibt sicherlich auch andere hochpreisige Artikel, die regelmäßig verkauft werden. Vielleicht nicht so oft wie PKW's, aber sicherlich viel häufiger als Boote über 7,5m.

Gruß

Totti
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  #30  
Alt 14.08.2021, 10:32
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Hallo,

in der EU müssen Firmen/Gewerbetreibende das Objekt NETTO an den Käufer fakturieren...

Schweiz ist eine ganz andere "Baustelle"
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Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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  #31  
Alt 17.08.2021, 13:14
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



sorry, das ist genau verkehrt herum - wenn Du ein Neufahrzeug nach UStG §1b im EU-Ausland kaufst ist das innergemeinschaftlicher Erwerb, und dann zählt für die Versteuerung das Bestimmungslandprinzip, sprich: Du kaufst beim z.B. tschechischen Händler netto und mußt in Deutschland mit dem hier gültigen USt-Satz versteuern. Das passende Formular hatte Segelmatt ja schon gepostet... (und ja, das gilt explizit nur für neue Fahrzeuge, für nichts anderes - ansonsten gilt das Ursprungslandprinzip, sofern es sich nicht um Versandhandel handelt).

lg, justme
Sorry , aber sind wir jetzt beim Auto - da kann das sein.

Ich dachte wir reden aber über Boote ?

Wenn wir vom Boot reden hast du leider nicht recht. Das habe ich nämlich sowohl mit dem Händler damals , als auch mit Steuerberater gecheckt.

Zitat:
Zitat von turbopapst Beitrag anzeigen
Hallo,

in der EU müssen Firmen/Gewerbetreibende das Objekt NETTO an den Käufer fakturieren...

Schweiz ist eine ganz andere "Baustelle"
Das gilt aber nicht wenn du als Privatperson kaufst in der EU.
Dann kaufst du zum dort gültig MwSt Satz und fertig.
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #32  
Alt 17.08.2021, 13:22
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Sorry , aber sind wir jetzt beim Auto - da kann das sein.

Ich dachte wir reden aber über Boote ?

Wenn wir vom Boot reden hast du leider nicht recht. Das habe ich nämlich sowohl mit dem Händler damals , als auch mit Steuerberater gecheckt.


Das gilt aber nicht wenn du als Privatperson kaufst in der EU.
Dann kaufst du zum dort gültig MwSt Satz und fertig.

Offenbar zählen Boote über 7,5m auch zu Fahrzeugen, eben wie PKW's.
Kann man dem Thema entnehmen.

Gruß

Totti
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  #33  
Alt 17.08.2021, 13:31
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Zitat:
Zitat von turbopapst Beitrag anzeigen
Hallo,

in der EU müssen Firmen/Gewerbetreibende das Objekt NETTO an den Käufer fakturieren...

Schweiz ist eine ganz andere "Baustelle"
Von welchem Objekt redest du?

B2B? Pauschal nein, es sei denn der Käufer hat eine VAT Nummer.

B2C? Nie MUSS! KANN aber offenbar bei Fahrzeugen, sprich PKW's, LKW's und Booten über 7,5m.

Schweiz: Auch da muss ich KEINE Nettorechnung erstellen, denn das ist mit Aufwand verbunden. Ich muss auch NICHT eine MwSt.-Erstattung durchführen, auch wenn es sich der schweizer Kunde so sehr wünscht.
Ich darf es aber und bleibe ggfs. auf der MwSt. sitzen, wenn der Schweizer Kunde seine Ware nicht versteuert und verzollt und mir den Nachweis erbringt. Da spielt noch die Versandadresse mit rein.

Gruß

Totti
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  #34  
Alt 17.08.2021, 13:47
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Sorry , aber sind wir jetzt beim Auto - da kann das sein.

Ich dachte wir reden aber über Boote ?

Wenn wir vom Boot reden hast du leider nicht recht. Das habe ich nämlich sowohl mit dem Händler damals , als auch mit Steuerberater gecheckt.


Das gilt aber nicht wenn du als Privatperson kaufst in der EU.
Dann kaufst du zum dort gültig MwSt Satz und fertig.
hast Du den Thread und die geposteten Informationen inkl. Link zum UStG gelesen?

Die Bestimmungsland-Regelung (PFLICHT zur Versteuerung im Zielland durch den nicht gewerblich handelnden Erwerber, d.h. der Händler MUSS netto verkaufen bzw. die einbehaltene Steuer zurückerstatten, da ansonsten Doppelbesteuerung vorliegen würde) gilt für neue Kraftfahrzeuge, Boote und Luftfahrzeuge immer genau dann, wenn diese jeweils bestimmte Kriterien erfüllen - bei Booten ist es das Kriterium nunmal 'länger als 7,5m'. Ist das Boot kleiner oder der Erwerber handelt gewerblich oder oder oder gilt das alles nicht - aber wer als Privatperson im EU-Ausland ein Neufahrzeug, was diese Kriterien erfüllt kauft hat keinerlei Wahlrecht, sondern muß das im jeweiligen Bestimmungsland nach den dort geltenden Regeln versteuern, nicht im Erwerbsland. Das deutsche UStG ist auch nur die Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG, entsprechende Regelungen gelten in allen EU-Ländern.

lg, justme
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  #35  
Alt 17.08.2021, 14:21
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



hast Du den Thread und die geposteten Informationen inkl. Link zum UStG gelesen?

Die Bestimmungsland-Regelung (PFLICHT zur Versteuerung im Zielland durch den nicht gewerblich handelnden Erwerber, d.h. der Händler MUSS netto verkaufen bzw. die einbehaltene Steuer zurückerstatten, da ansonsten Doppelbesteuerung vorliegen würde) gilt für neue Kraftfahrzeuge, Boote und Luftfahrzeuge immer genau dann, wenn diese jeweils bestimmte Kriterien erfüllen - bei Booten ist es das Kriterium nunmal 'länger als 7,5m'. Ist das Boot kleiner oder der Erwerber handelt gewerblich oder oder oder gilt das alles nicht - aber wer als Privatperson im EU-Ausland ein Neufahrzeug, was diese Kriterien erfüllt kauft hat keinerlei Wahlrecht, sondern muß das im jeweiligen Bestimmungsland nach den dort geltenden Regeln versteuern, nicht im Erwerbsland. Das deutsche UStG ist auch nur die Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG, entsprechende Regelungen gelten in allen EU-Ländern.

lg, justme
klar, ich hatte dann wohl Pech denn die 7,5m sind halt die Grenze

Diese Regelung (wo die Fahrzeuge hier aufgeführt sind) war auch meinem Steuerberater unbekannt. Zumindest hatte er das mit keiner Silbe erwähnt.
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Dirk


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