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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.08.2021, 11:05
Benutzerbild von Garfield
Garfield Garfield ist offline
Lieutenant
 
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Standard Neues Boot in Italien kaufen - Mwst. Frage

Hallo an alle,

ich hätte da mal so eine Frage

Plan: neues Konsolenboot mit AB so in der 5-6 m Klasse mit ca.100 PS AB kaufen.
Bei der Recherche auf recht gute Angebote bei Pollini am Gardasee gestoßen.
Passt eigentlich ganz gut, da das Boot auch auf dem Lago bewegt werden soll.

Die Angebote bei Pollini sind aber immer Nettopreise.

Wie verhält es sich nun mit der Mwst., angenommen ich kaufe dort, bei folgenden bei mir möglichen Konstellationen :
  • - Deutsche Privatperson kauft und lässt Boot in Italien, wo Anmeldung
  • - Deutsche Privatperson kauft und nimmt Boot mit nach Deutschland, Anmeldung WSA
  • - Deutsche Firma kauft und lässt Boot in Italien, Anmeldung wo und auf wen?
  • - Deutsche Firma kauft und nimmt Boot mit nach D, Anmeldung WSA auf wen
  • - Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz am Lago kauft, Boot bleibt am Lago, Anmeldung wo und auf wen ?
  • - Boot soll dann evtl. auch doch mal in Kroatien genutzt werden, bzw. über
    den Winter nach Deutschland verbracht werden.

Was muss ich generell bei einem Neukauf in Italien beachten, um nicht über den Tisch gezogen zu werden ?

Ihr seht, jede Menge Fragen, hoffentlich könnt ihr mir helfen.
Danke schon mal im voraus.

Grüße, Willi (Garfield)
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  #2  
Alt 11.08.2021, 13:24
CarCode CarCode ist offline
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Standard

Wieso gibt es eigentlich immer noch solche Fragen?
Es sollte doch inzwischen bekannt sein, daß wir in der EU (Europäische Union) leben und welche Länder dazu gehören.
Als Privater bezahlt man die Mehrwertsteuer dort, wo sie anfällt.
Nur wenn man einen Gewerbeschein hat - also eine Firma ist -, kann man die Mehrwertsteuer als Vorsteuer absetzen, d.h., man ist Vorsteuer abzugsberechtigt.
__________________
---
Gruß Gerhard
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  #3  
Alt 11.08.2021, 16:18
Benutzerbild von Garfield
Garfield Garfield ist offline
Lieutenant
 
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Standard

Hallo Gerhard,

ich würde nicht fragen, wenn es so einfach wäre

Wenn meine Firma zum Beispiel das Boot in Italien kauft, als steuerfreie
Inner-gemeinschaftliche Lieferung, dann zahlt sie keine Steuer.
Dann kommt das Boot nach Deutschland, und dann wird die deutsche Steuer 19% fällig ?
Dann verkauf an Privatperson in Deutschland, würde bedeuten 3% gespart ?
Sind die 19% dann auf den Verkaufspreis in D fällig, der ja auch durchaus nach einem halben Jahr Lagerzeit des Bootes um einiges unter dem EK sein könnte?

Du siehst, Fragen über Fragen für einen der das zum ersten mal vor hat, und keinesfalls zuviel an irgendein Finanzamt zahlen will, das die Kohle dann wieder sinnlos und nicht in meinem Sinne wieder ausgeben wird.

Grüße, Willi
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  #4  
Alt 11.08.2021, 16:39
Benutzerbild von turbopapst
turbopapst turbopapst ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Hallo Gerhard,

ich würde nicht fragen, wenn es so einfach wäre

Wenn meine Firma zum Beispiel das Boot in Italien kauft, als steuerfreie
Inner-gemeinschaftliche Lieferung, dann zahlt sie keine Steuer.
Dann kommt das Boot nach Deutschland, und dann wird die deutsche Steuer 19% fällig ?
Dann verkauf an Privatperson in Deutschland, würde bedeuten 3% gespart ?
Sind die 19% dann auf den Verkaufspreis in D fällig, der ja auch durchaus nach einem halben Jahr Lagerzeit des Bootes um einiges unter dem EK sein könnte?

Du siehst, Fragen über Fragen für einen der das zum ersten mal vor hat, und keinesfalls zuviel an irgendein Finanzamt zahlen will, das die Kohle dann wieder sinnlos und nicht in meinem Sinne wieder ausgeben wird.

Grüße, Willi

Hallo Willi,

wenn Du eine Firma hast, dann frag halt deinen Steuerberater, der wird dich bestimmt richtig beraten...
__________________
Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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  #5  
Alt 11.08.2021, 17:04
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... oder ruf beim Zoll an, dann sparst Du die Steuerberaterkosten, der Zoll gibt Dir kostenlos Auskunft.
__________________
Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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  #6  
Alt 11.08.2021, 20:33
CarCode CarCode ist offline
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Wenn er denn eine Firma (oder Gewerbeschein) hätte, dann wüßte er das alles...
__________________
---
Gruß Gerhard
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  #7  
Alt 11.08.2021, 23:31
Thomas59 Thomas59 ist offline
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Hallo Willi.

Bei zoll-, mwst/ust fragen wende dich einfach an

E-Mail:
info.privat@zoll.de

E-Mail:
info.gewerblich@zoll.de

Und die Zöllner sind wirklich gut und hilfsbereit.

Alternativ, Steuerberater bzw. Gehilfe..

Gruß
Thomas
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  #8  
Alt 12.08.2021, 08:46
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von CarCode Beitrag anzeigen
Als Privater bezahlt man die Mehrwertsteuer dort, wo sie anfällt.
Das wird auch durch den ruppigen Ton nicht richtiger. Wer zum Beispiel ein Boot in NL kauft und dort die 21% Btw bezahlen möchte, kann das gerne tun. Er kann das Boot aber auch ohne Btw kaufen und in Deutschland mit 19% versteuern. Dazu hat man genau zehn Tage nach Erwerb Zeit: Formular ausfüllen (gibt's online), Steuer an das Finanzamt überweisen, fertig.
Kleiner Tip: das Formular falsch ausfüllen (sagen wir die Steuer €10 höher angeben), die Steuer natürlich korrekt überweisen: nur dann gibt es im Finanzamt einen Workflow, der einen Steuerbescheid auslöst, der kommt dann ohne Nachfrage per Post.
Insofern ist Willis Vermutung in #3 bezüglich der einzusparenden Differenz vollkommen korrekt. Da braucht es auch kein Gewerbe zu.
Der Zoll hat mit innergemeinschaftlichem Warenverkehr nun mal überhaupt nichts zu tun, das geht ausschließlich über das örtliche Finanzamt.

Grüße

Matthias.
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  #9  
Alt 12.08.2021, 08:52
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das wird auch durch den ruppigen Ton nicht richtiger. Wer zum Beispiel ein Boot in NL kauft und dort die 21% Btw bezahlen möchte, kann das gerne tun. Er kann das Boot aber auch ohne Btw kaufen und in Deutschland mit 19% versteuern. Dazu hat man genau zehn Tage nach Erwerb Zeit: Formular ausfüllen (gibt's online), Steuer an das Finanzamt überweisen, fertig.
Kleiner Tip: das Formular falsch ausfüllen (sagen wir die Steuer €10 höher angeben), die Steuer natürlich korrekt überweisen: nur dann gibt es im Finanzamt einen Workflow, der einen Steuerbescheid auslöst, der kommt dann ohne Nachfrage per Post.
Insofern ist Willis Vermutung in #3 bezüglich der einzusparenden Differenz vollkommen korrekt. Da braucht es auch kein Gewerbe zu.
Der Zoll hat mit innergemeinschaftlichem Warenverkehr nun mal überhaupt nichts zu tun, das geht ausschließlich über das örtliche Finanzamt.

Grüße

Matthias.
Hallo Matthias
kann sein das dies für die Niederlande gilt. Aber nicht in Italien.
Firma kann wählen.
Privat zahltst du die 22 in Italien und fertig - keine Alternative. (Stand 2018)
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mit besten Grüßen
Dirk


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  #10  
Alt 12.08.2021, 08:57
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volker1165 volker1165 ist offline
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Kann ich mir nicht vorstellen, der ganze EU Reimport Kram basiert doch darauf.
Kann sein, dass der Händler das nicht macht, ok. Aber bei Ausfuhr die gezahlte Steuer zurückzubekommen und hier zu unserem Satz zu versteuern, ist doch gang und gebe, meine ich wenigstens



Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Hallo Matthias
kann sein das dies für die Niederlande gilt. Aber nicht in Italien.
Firma kann wählen.
Privat zahltst du die 22 in Italien und fertig - keine Alternative. (Stand 2018)
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #11  
Alt 12.08.2021, 08:58
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
(Stand 2018)
Meine Angaben sind Stand August 2021. Aber natürlich muss der Verkäufer mitmachen. Der muss die in D entrichtete Steuer übrigens nachweisen.

Grüße

Matthias.
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  #12  
Alt 12.08.2021, 10:29
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Garfield Garfield ist offline
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Vielen Dank an alle , die mir bisher geantwortet haben.

Teilweise sind ja echte Hilfen dabei, Danke.

An diejenigen die bezweifeln, das ich eine Firma habe:
Stellt euch vor, es gibt auch Selbständige jenseits der Größe von Daimler
oder VW, zum Beispiel im Dienstleistungsgewerbe, die keine Erfahrung im
Ein-oder Verkauf im Ausland haben, ganz einfach weil das in den letzten 25 Jahren nicht vorgekommen ist.

Sorry, ich dachte genau u.a. dafür ist so ein Boote-Forum hilfreich,
um Antworten auf meiner Meinung nach durchaus interessante Fragen ( außer was es heute zum Mittagessen gab), zu bekommen.

So wie ich aber vermute haben diesen Fall auch noch nicht so viele von euch durch.
Der Hinweis zu den Re-Import Autos ist gut, Danke
Trotzdem nochmals vielen Dank, an alle die mir versucht haben zu helfen,
vielleicht kommt ja noch was.

Grüße, Willi
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  #13  
Alt 12.08.2021, 10:55
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Vielen Dank an alle , die mir bisher geantwortet haben.

Teilweise sind ja echte Hilfen dabei, Danke.

An diejenigen die bezweifeln, das ich eine Firma habe:
Stellt euch vor, es gibt auch Selbständige jenseits der Größe von Daimler
oder VW, zum Beispiel im Dienstleistungsgewerbe, die keine Erfahrung im
Ein-oder Verkauf im Ausland haben, ganz einfach weil das in den letzten 25 Jahren nicht vorgekommen ist.

Sorry, ich dachte genau u.a. dafür ist so ein Boote-Forum hilfreich,
um Antworten auf meiner Meinung nach durchaus interessante Fragen ( außer was es heute zum Mittagessen gab), zu bekommen.

So wie ich aber vermute haben diesen Fall auch noch nicht so viele von euch durch.
Der Hinweis zu den Re-Import Autos ist gut, Danke
Trotzdem nochmals vielen Dank, an alle die mir versucht haben zu helfen,
vielleicht kommt ja noch was.

Grüße, Willi
Deine Firma sollte aber im weitesten Sinne mit Fahrzeugen zu tun haben. Wenn Du nur ein Catering angemeldet hast, wird das Fiamt stutzig.

Wichtig ist es auch die Steuernummer zu prüfen.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

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  #14  
Alt 12.08.2021, 12:41
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das wird auch durch den ruppigen Ton nicht richtiger. Wer zum Beispiel ein Boot in NL kauft und dort die 21% Btw bezahlen möchte, kann das gerne tun. Er kann das Boot aber auch ohne Btw kaufen und in Deutschland mit 19% versteuern. Dazu hat man genau zehn Tage nach Erwerb Zeit: Formular ausfüllen (gibt's online), Steuer an das Finanzamt überweisen, fertig.
Kleiner Tip: das Formular falsch ausfüllen (sagen wir die Steuer €10 höher angeben), die Steuer natürlich korrekt überweisen: nur dann gibt es im Finanzamt einen Workflow, der einen Steuerbescheid auslöst, der kommt dann ohne Nachfrage per Post.
Insofern ist Willis Vermutung in #3 bezüglich der einzusparenden Differenz vollkommen korrekt. Da braucht es auch kein Gewerbe zu.
Der Zoll hat mit innergemeinschaftlichem Warenverkehr nun mal überhaupt nichts zu tun, das geht ausschließlich über das örtliche Finanzamt.

Grüße

Matthias.
das ist im Prinzip völlig korrekt und die besondere Abwicklung für Neufahrzeuge (nur aufgrund dieser Tatsache kommt man z.B. bei EU-Reimporten zu den günstigeren Preisen für Neuwagen - die Nettopreise der Hersteller sind in Ländern mit hoher örtlicher Umsatzsteuer durchweg niedriger als in Ländern mit niedrigerer ebensolcher).
Die Regel lautet für Neufahrzeuge 'Beim Verkauf von Gewerbetreibenden an Endverbraucher gilt das Bestimmungslandprinzip', in allen anderen Fällen gilt das Ursprungsland- bzw. Kauflandprinzip.
Aber (und dieses aber spielt hier an dieser Stelle eine große Rolle): Für Wasserfahrzeuge gilt dieses nur, wenn sie eine Länge von 7,5m überschreiten, und da hier von einem kleinen Konsolenboot 5-6m die Rede war besteht die Möglichkeit, die deutsche Versteuerung bei Deutschland als Bestimmungsland zu wählen erstmal nicht. Es gäbe noch weitergehende Möglichkeiten (Lieferung durch den Verkäufer direkt nach .de), die aber auch davon abhängen, welchen Status bezüglich getätigter Umsätze der Lieferant im jeweiligen Bestimmungsland hat, von daher: das sollte man erstmal außer Acht lassen.

lg, justme
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  #15  
Alt 12.08.2021, 12:44
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das wird auch durch den ruppigen Ton nicht richtiger. Wer zum Beispiel ein Boot in NL kauft und dort die 21% Btw bezahlen möchte, kann das gerne tun. Er kann das Boot aber auch ohne Btw kaufen und in Deutschland mit 19% versteuern. Dazu hat man genau zehn Tage nach Erwerb Zeit: Formular ausfüllen (gibt's online), Steuer an das Finanzamt überweisen, fertig.
Kleiner Tip: das Formular falsch ausfüllen (sagen wir die Steuer €10 höher angeben), die Steuer natürlich korrekt überweisen: nur dann gibt es im Finanzamt einen Workflow, der einen Steuerbescheid auslöst, der kommt dann ohne Nachfrage per Post.
Insofern ist Willis Vermutung in #3 bezüglich der einzusparenden Differenz vollkommen korrekt. Da braucht es auch kein Gewerbe zu.
Der Zoll hat mit innergemeinschaftlichem Warenverkehr nun mal überhaupt nichts zu tun, das geht ausschließlich über das örtliche Finanzamt.

Grüße

Matthias.
Ich glaube, das Boot muss dafür aber länger als 7,50 sein... würde hier dann für den TE nicht funzen. Wird wohl auf Privatkauf mit ital. USt herauslaufen. Wenn über Fa., musst schon gut argumentieren warum die ausgerechnet nen Boot braucht... Wertanlage in Coronazeiten
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  #16  
Alt 12.08.2021, 20:44
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Für Wasserfahrzeuge gilt dieses nur, wenn sie eine Länge von 7,5m überschreiten (...)
Sagt wer, steht wo? Einfach mal beim örtlichen Finanzamt anrufen

Rät

Matthias.
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  #17  
Alt 13.08.2021, 08:49
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Sagt wer, steht wo? Einfach mal beim örtlichen Finanzamt anrufen

Rät

Matthias.
das findest Du direkt im UStG in §1b:

Zitat:
1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb.
(2) Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind
1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt;
2. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern;
3. Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt.
lg, justme
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  #18  
Alt 13.08.2021, 09:03
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Hallo Gerhard,

ich würde nicht fragen, wenn es so einfach wäre

Wenn meine Firma zum Beispiel das Boot in Italien kauft, als steuerfreie
Inner-gemeinschaftliche Lieferung, dann zahlt sie keine Steuer.
Dann kommt das Boot nach Deutschland, und dann wird die deutsche Steuer 19% fällig ?
Dann verkauf an Privatperson in Deutschland, würde bedeuten 3% gespart ?
Sind die 19% dann auf den Verkaufspreis in D fällig, der ja auch durchaus nach einem halben Jahr Lagerzeit des Bootes um einiges unter dem EK sein könnte?

Du siehst, Fragen über Fragen für einen der das zum ersten mal vor hat, und keinesfalls zuviel an irgendein Finanzamt zahlen will, das die Kohle dann wieder sinnlos und nicht in meinem Sinne wieder ausgeben wird.

Grüße, Willi
Nun ja, aber du hast keine Firma, sonst wüsstest du das.
Wenn du kein Fachgeschäft hast, geht das Boot in das Betriebsvermögen ein und einen Verkauf schaut sich das FA sehr genau an. Das bedeutet, dass das FA im Zweifel einen Sachverständigen beauftragt und das Boot taxieren wird.
Alles andere wäre auch zu einfach. Das Problem habe sogar ich mit einem Wassersportgeschäft und sehe besser zu, dass ein Boot nicht ins Geschäftsvermögen gerät. Das hat man meist schon bei einem einfachen Verkauf seines Geschäftswagens an Privat, wenn der nicht in einem Autohaus in Zahlung genommen wird. Sprich, hier ein Auto o.ä. für 1€ nach x Jahren entnehmen funktioniert natürlich auch nicht.
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  #19  
Alt 13.08.2021, 09:07
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Das ist wohl nicht ganz richtig verstanden
bei Landfahrzeugen mehr als 48ccm....
Bei Wasserfahrzeugen mehr als 7,5m
Bei Luftfahrzeugen mehr als 1,55t..

Für den TE heißt das, langen Bugspriet montieren lassen...
Nur lohnt sich das alles für 3% MWST Ersparnis?




Zitat:
Zitat von Andrée Beitrag anzeigen
Nach dieser Argumentation müsste es dann auch noch ein Luftfahrzeug sein.

Ich verstehe den Text so, dass das Fahrzeug entweder mehr als 48 ccm und 7,5 kw hat oder mindestens 7,5 Meter lang ist oder ein Luftfahrzeug mit einer Start Maße größer 1550 kg .
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  #20  
Alt 13.08.2021, 09:10
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Das wird auch durch den ruppigen Ton nicht richtiger. Wer zum Beispiel ein Boot in NL kauft und dort die 21% Btw bezahlen möchte, kann das gerne tun. Er kann das Boot aber auch ohne Btw kaufen und in Deutschland mit 19% versteuern. Dazu hat man genau zehn Tage nach Erwerb Zeit: Formular ausfüllen (gibt's online), Steuer an das Finanzamt überweisen, fertig.
Kleiner Tip: das Formular falsch ausfüllen (sagen wir die Steuer €10 höher angeben), die Steuer natürlich korrekt überweisen: nur dann gibt es im Finanzamt einen Workflow, der einen Steuerbescheid auslöst, der kommt dann ohne Nachfrage per Post.
Insofern ist Willis Vermutung in #3 bezüglich der einzusparenden Differenz vollkommen korrekt. Da braucht es auch kein Gewerbe zu.
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Grüße

Matthias.
Was soll das genau für ein Formular sein?

Wer trägt das Ausfallrisiko für den Verkäufer, wenn der Käufer den Vorgang nicht dem FA meldet?

Ich als Verkäufer würde mich darauf nie und nimmer einlassen an Privat und bin dazu schon gar nicht verpflichtet. Weder, die MwSt. zu erstatten nach Ausfuhr, schon gar nicht an privat direkt netto zu verkaufen.
Das Einzige ist, dass ich seit dem 01.07.2021 dazu verpflichtet bin, bei Versand ins EU-Ausland die MwSt. des Ziellandes zu erheben.

Gruß

Totti
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  #21  
Alt 13.08.2021, 09:55
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was soll das genau für ein Formular sein?
Wie gesagt bzw. geschrieben, ein Anruf beim Finanzamt (nicht beim Zoll) reicht.
Für alle, die dazu keine Lust haben, siehe Anlage.

Grüße

Matthias.
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Dateityp: pdf Unsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung.pdf (239,1 KB, 63x aufgerufen)
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  #22  
Alt 13.08.2021, 09:57
MichaB. MichaB. ist offline
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vereinfacht ausgedrückt... wenn Du als EU Händler ein Neufahrzeug an einen EU Bürger aus nem anderen EU Land verkaufst MUSST Du netto verkaufen, hast gar keine Wahl, es sei denn Du lässt es ganz. Wenn Du alle Papiere nachweisen kannst dass Du zu Recht netto verkauft hast, gibts auch kein Risiko für Dich. Der Verkäufer meldet es seinem FA und die melden es dem FA des Käufers. Meldet es der Käufer nicht ordnungsgem. an, gibts Ärger für den Käufer, nicht jedoch für den VK. Alles klar ?!
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  #23  
Alt 13.08.2021, 10:02
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Wie gesagt bzw. geschrieben, ein Anruf beim Finanzamt (nicht beim Zoll) reicht.
Für alle, die dazu keine Lust haben, siehe Anlage.

Grüße

Matthias.
danke für's hochladen - in dem Formular findest Du die 7,5m-Grenze für Wasserfahrzeuge im Übrigen auch direkt erwähnt (Seite 1 Zeile 25).

lg, justme
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  #24  
Alt 13.08.2021, 10:50
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Hallo,

nochmals vielen Dank an alle für die Hilfe.

Ihr habt mir geholfen,
ich glaube das Beste wird sein die Mwst. in Italien zu bezahlen,
sind ja nur 3%

Gab aber doch vieles was ich (und vielleicht viele andere Mitglieder)
noch nicht wussten.
ganz speziell an Gerhard, kannst es schon glauben, wenn ich sage das ich eine Firma habe. Ist halt nur mein erster neuer Bootskauf nach einem gebrauchten vor 25 Jahren (in D)

Grüsse, Willi
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  #25  
Alt 13.08.2021, 14:59
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Kann ich mir nicht vorstellen, der ganze EU Reimport Kram basiert doch darauf.
Kann sein, dass der Händler das nicht macht, ok. Aber bei Ausfuhr die gezahlte Steuer zurückzubekommen und hier zu unserem Satz zu versteuern, ist doch gang und gebe, meine ich wenigstens
Du musst richtig lesen.

Firma - kann es machen (muss es aber nicht)
Privat - no chance - du versteuerst wo du kaufst

Ist aber auch egal wenn das Boot in IT trotz 3% höherer MwSt. xx.xxx€ günstiger ist (keine Nachkommastellen).

Beim EU Reimport macht das ja n Händler für dich und nicht du.
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


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