Für alle anderen die hier sachlich argumentieren:
Wenn ein Vereinsmitglied einen Liegeplatz zugeteilt bekommen hat und ihn nicht nutzen kann, erzielt er einen wirtschaftlichen Vorteil, da er einen Ausgleich für die Verpflichtung zur Zahlung notwendiger Gebühren erhält zu dem er sich verpflichtet hat. Er gibt ja grundsätzlich sein Recht auf den Liegeplatz nicht auf. Untervermietet er den Platz einen anderen, stellt er diesen zudem außerhalb des Vereinsrechts.
Vereine haben satzungsgemäße Aufgaben und dienen im Regelfall dem Wohle der Allgemeinheit. Demnach sind auch Gebühren für Genehmigungen und Nutzungen, die Vereine zahlen müssen, im Regelfall niedrig oder entfallen ganz.
Eine Untervermietung eines Liegeplatzes, gleich durch wen, bringt dieses System aus dem Gleichgewicht. Erstens hat der Verein kein unmittelbaren Zugriff auf den Liegeplatz und zweitens wird er Personen zur Verfügung gestellt, die eben nicht diese gemeinnützlichen Zwecke verfolgen müssen.
Um eine Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Vereinen zu vermeiden:
Wer das nicht akzeptiert soll sich einen Liegeplatz woanders suchen und nicht die Vorteile eines Vereins für seine eigenen Zwecke nutzen. Das ist auch kein Problem, denn es gibt ja auch private Anbieter. Ein Verein hat aber stringent darauf zu achten, dass keine satzungswidrigen Aktivitäten (zur Satzung gehört auch die Stegordnung) stattfinden, er würde sonst seinen Status riskieren.
Kapitaenwalli
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