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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.05.2021, 06:11
SQZY SQZY ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 10.02.2019
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36 Danke in 17 Beiträgen
Standard Frage zur Versicherung / Haftung

Moin,

eine kurze Frage mit gerne guten Antworten :

Angenommen, man beschädigte als Nichteigentümer ein Beiboot in Fahrt als alleiniger Bootsführer - griffe hier die die eigene Haftpflichtversicherung, um dem Eigentümer den Schaden zu ersetzen ?

Das ist selbstverständlich eine fiktive Frage; ausserdem frage ich für einen Freund ...

Situation - >

Lösung -> ?

danke,

SQZY
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  #2  
Alt 05.05.2021, 06:26
Benutzerbild von continente
continente continente ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.01.2019
Ort: südlichster Punkt in S-H
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Boot: Variant 707
979 Danke in 376 Beiträgen
Standard

Die Antwort ist einfach. Eine Haftpflicht greift zunächst immer für den Geschädigten. Je nach dem setzt sich die Versicherung mit dem Verursacher nochmal zusammen, falls es da grobe Fahrlässigkeiten gegeben hat. Deswegen heißt das ganze ja Haftpflicht und nicht Haftmalsehen. In deinem Fall wäre es die private Haftpflicht. Hast du keine, dann mußt du selber aus der Tasche kommen.
__________________
Gruß Marco

Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit.
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  #3  
Alt 05.05.2021, 06:54
User 46996
Gast
 
Beiträge: n/a
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Richtig - in meiner PHV wäre beispielsweise die Benutzung fremder Boote bis 75 KW mit versichert...

Einfach mal die Police schnappen und nachlesen...

Grüße
Daniel
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  #4  
Alt 05.05.2021, 07:30
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
2.130 Danke in 1.157 Beiträgen
Standard

Verstehe ich jetzt nicht, ist das Beiboot denn nicht über die Bootshaftpflicht versichert?

Gruß, Rainer
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  #5  
Alt 05.05.2021, 07:36
User 46996
Gast
 
Beiträge: n/a
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Die Bootshaftpflicht kommt für Schäden auf, die du mit dem versicherten Boot anderen zufügst - hier ist das Beiboot wohl verliehen worden und hat nen Schaden verursacht durch den Benutzer davon getragen.

Grüße
Daniel
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  #6  
Alt 05.05.2021, 07:42
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.400
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
2.130 Danke in 1.157 Beiträgen
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Ah - klar - falsch gelesen.
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  #7  
Alt 05.05.2021, 07:48
SeaSprite SeaSprite ist offline
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Ort: Taunusstein
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Boot: SeaSprite 240; 4,2m Schlauchi (Delphin 420S)
Rufzeichen oder MMSI: DK6725 / 211438620
733 Danke in 328 Beiträgen
Standard

Bei geliehenen Sachen greift leider die Privatehaftpflicht nicht. Hatte mir währen des Studiums mal einen Hand-PC ausgeliehen und fallen gelassen. Gemäß Versicherungsbestimmungen sagte selbige : Pech gehabt, nicht versichert.
__________________
Gruß Kurt
************************************************** ******************
Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet
Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90
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  #8  
Alt 05.05.2021, 07:50
Benutzerbild von Chili
Chili Chili ist offline
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Registriert seit: 18.07.2009
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 8.625
Boot: Maxum 2400 SCR, Chaparral 1930 SS Sport
21.654 Danke in 6.963 Beiträgen
Standard

Alle geliehenen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Dinge bzw. Sachen sind niemals automatisch Bestandteil einer privaten Haftpflichtversicherung.

Liegt daran, dass die Sachen vergleichbar dem eigenen Eigentum genutzt werden - und das ist auch nicht versichert.

Wenn, dann steht im Kleingedruckten, dass solche Schäden ausdrücklich doch mit versichert sind. Selbstverständlich ist das keinesfalls.
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  #9  
Alt 05.05.2021, 07:52
User 46996
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von SeaSprite Beitrag anzeigen
Bei geliehenen Sachen greift leider die Privatehaftpflicht nicht. Hatte mir währen des Studiums mal einen Hand-PC ausgeliehen und fallen gelassen. Gemäß Versicherungsbestimmungen sagte selbige : Pech gehabt, nicht versichert.
stimmt so nicht - kommt auf die Police drauf an
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  #10  
Alt 05.05.2021, 07:55
User 46996
Gast
 
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Hier mal ein Ausschnitt aus meiner Police ...

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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ID:	920718

Grüße
Daniel
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  #11  
Alt 05.05.2021, 08:01
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.400
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
2.130 Danke in 1.157 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von SQZY Beitrag anzeigen
Das ist selbstverständlich eine fiktive Frage; ausserdem frage ich für einen Freund ...
Wäre es denn schlimm wenn es keine fiktive Frage für einen Feund darstellt? - weil es extra betont wird.

Bei mir würde das evtl. meine Skipperhaftpflicht bezahlen.

Gruß, Rainer
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  #12  
Alt 05.05.2021, 08:56
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.363
25.561 Danke in 9.133 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Hier mal ein Ausschnitt aus meiner Police ...

Anhang 920718

Grüße
Daniel
Ja, richtig. Das bezieht sich auf Schäden, die du Dritten gegenüber anrichtest. Das Boot selbst wird nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sein. So wie Hans es schrieb. Schau mal in deinen Ausschlusskatalog. Dort wirst du sicher etwas zur Leihe finden. Der Entleiher wäre dann nicht Dritter im Sinne der Bedingungen.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #13  
Alt 05.05.2021, 09:17
Pepper Pepper ist offline
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4.624 Danke in 1.865 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von SQZY Beitrag anzeigen
... Angenommen, man beschädigte als Nichteigentümer ein Beiboot in Fahrt als alleiniger Bootsführer - griffe hier die die eigene Haftpflichtversicherung, um dem Eigentümer den Schaden zu ersetzen ? ...
Bei der HUK24 Privathaftpflichtversicherung (PHV2016): Nein

Dort steht in den Bedinungen:

Motorboote:
d. Versichert sind Schäden durch den Gebrauch eines Motorboots.
...

Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen:
– Bei einem fremden Boot werden Sie für einen Schaden verantwortlich gemacht, den der Halter oder Eigentümer des Boots erlitten hat.
Nicht versichertes Beispiel: Schaden am Boot selbst;
...
__________________
Viele Grüße
Andreas
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  #14  
Alt 05.05.2021, 09:26
User 46996
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ja, richtig. Das bezieht sich auf Schäden, die du Dritten gegenüber anrichtest. Das Boot selbst wird nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes sein. So wie Hans es schrieb. Schau mal in deinen Ausschlusskatalog. Dort wirst du sicher etwas zur Leihe finden. Der Entleiher wäre dann nicht Dritter im Sinne der Bedingungen.
das war der Ausschlusskatalog
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  #15  
Alt 05.05.2021, 09:30
Benutzerbild von Seeadler1967
Seeadler1967 Seeadler1967 ist offline
Lieutenant
 
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Beiträge: 174
Boot: SeaRay Sundancer 330
61 Danke in 38 Beiträgen
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Das ist abhängig von der Versicherung, wie Elb Bummler schon schrieb...
Die Haftpflicht vom Boot zahlt sicher nicht.
Es gibt ab Privathaftversicherungen, die auch geliehene Fahrzeuge einschließen…
__________________
Gruß
Christian
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  #16  
Alt 05.05.2021, 09:38
User 46996
Gast
 
Beiträge: n/a
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hier steht es auch noch einmal -

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Unbenannt.JPG
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4.6 ... geliehene Dinge sind also nicht generell ausgeschlossen -

dafür ist unter 4.16 geregelt, dass der Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge bis 75 KW versichert ist ...


Aber das ist ja nun auch meine Police - nicht die des Fragestellers

Definition "Gebrauch"

https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauch

Grüße
Daniel
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  #17  
Alt 05.05.2021, 09:53
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Ort: Rheinland a.d.NG
Beiträge: 3.312
Boot: Holl.Stahlbau
5.453 Danke in 2.182 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von SQZY Beitrag anzeigen
Moin,

eine kurze Frage mit gerne guten Antworten :

Angenommen, man beschädigte als Nichteigentümer ein Beiboot in Fahrt als alleiniger Bootsführer - griffe hier die die eigene Haftpflichtversicherung, um dem Eigentümer den Schaden zu ersetzen ?

Das ist selbstverständlich eine fiktive Frage; ausserdem frage ich für einen Freund ...

Situation - >

Lösung -> ?

danke,

SQZY

Das ist doch alles viel zu verschwurbelt geschrieben und lässt zu viele Fragen offen.
- Wem gehört das Boot
- War die Nutzung erlaubt
- Evtl. FS Pflicht, wenn ja ist dieser vorhanden
- Alkohol / Drogen
- Privathaftpflicht oder die des Bootes
- Wie ist der Schaden enststanden Act of God, Vorsatz, Dummheit
- Schadenssummer / Selbstbeteiligung
und und und
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #18  
Alt 05.05.2021, 10:17
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Boot: Bayliner 1802
252 Danke in 173 Beiträgen
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...dem schließe ich mich an...

ich habe es dreimal gelesen und verstehe es immer noch nicht:

mit eigener Haftpflicht meinst Du vermutlich Deine eigene Privathaftpflichtversicherung. (Hier geht alles aus den Versicherungsbedingungen hervor)

Wessen Boot bist Du gefahren?
Wieviel PS? Hast Du einen Führerschein?
Wo ist das passiert? etc. etc. etc.

Die Frage kann also gar nicht beantwortet werden... und muss genauer formuliert werden.

Gruß Carsten
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  #19  
Alt 05.05.2021, 10:24
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Wenn das Boot Haftpflicht versichert ist wird ja fremder Schaden bezahlt.
Also wenn du über eine Buhne gebrettert bist und den Außenbordmotor komplett geschrottest hast kommt die für die Reparatur des Steines auf der Buhne auf, also neuen Algenschleim auftragen oder so
__________________
Gruß
Jörg
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  #20  
Alt 05.05.2021, 10:41
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Boot: Holl.Stahlbau
5.453 Danke in 2.182 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Wenn das Boot Haftpflicht versichert ist wird ja fremder Schaden bezahlt.
Also wenn du über eine Buhne gebrettert bist und den Außenbordmotor komplett geschrottest hast kommt die für die Reparatur des Steines auf der Buhne auf, also neuen Algenschleim auftragen oder so

Fremder Schaden wird nicht unbedingt bezahlt. Act of God, Vorsatz usw sind da ausgeschlossen. Deshalb IMMER eigene Kasko!
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #21  
Alt 05.05.2021, 11:12
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Hier mal ein Ausschnitt aus meiner Police ...

Anhang 920718

Grüße
Daniel
Heißt das nun, das die Haftpflicht Schäden die mit der geliehenem Sache einem Dritten zugefügt werden oder Schäden an der geliehenen Sache selbst ersetzt

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #22  
Alt 05.05.2021, 11:40
User 46996
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Heißt das nun, das die Haftpflicht Schäden die mit der geliehenem Sache einem Dritten zugefügt werden oder Schäden an der geliehenen Sache selbst ersetzt

Gruß Lutz
Beides - da die geliehene Sache unter 4.6 nicht ausgeschlossen ist.

Es kann jedoch möglich sein, dass im Falle eines Schadens einer vorhandenen Kasko und je nachdem wie der Schaden denn nun zu Stande gekommen ist, dort angefragt wird.
Ich dürfte mein Boot und auch die zwei eingeschlossenen Beiboote beispielsweise nicht verleihen/vermieten/weitergeben - das wäre über die Kasko im Schadenfall nicht versichert.


Grüße
Daniel
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  #23  
Alt 05.05.2021, 14:59
SQZY SQZY ist offline
Ensign
 
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Beiträge: 55
36 Danke in 17 Beiträgen
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Moin !

Danke der Antworten - die ich jetzt mal lesen werde.
Aktuell wettern wir gerade fiesen Regen ab - also ist die Zeit da.

Der "Herr Kaiser" von der Versicherung hat sich gemeldet -und gesagt, das Schäden an Fahrzeugen / Flugzeugen / Booten ( .. nur von meiner Versicherung ? ... ) nicht gedeckt werden.

Das werde ich so nicht stehen lassen - selbstverständlich sollte eine Privathaftpflicht den anderen Menschen zugefügten, materiellen Schaden ersetzen.

Eventuell sieht das anders aus, wenn man das Fahrzeug benutzt ? Also nicht einfach einen Kratzer in den Lack macht, sondern den Lack zerkratzt, während man damit fährt.

Da weiss ich wieder - Ehrlichkeit zahlt sich ( bei Versicherern ) nicht aus.

Wären die Schäden bei stehendem Fahrzeug passiert ( was durchaus möglich gewesen wäre) sähe die Sache anders aus.

PS:

Weil jemand gefragt hat, ob es schlimm wäre, wenn es mir passiert wäre, weil ich für einen Freund frage :

Nein.

Selbstverständlich ist es mir passiert; ich schreibe halt gerne ein wenig sarkastisch und mit einem zwinkerndem Auge.
Das sollte man in einem Forum dann eventuell lassen : )

So.

Und nun lese ich die zahlreichen und prompt eingegangenen Antworten - vielen Dank dafür !

SQZY
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  #24  
Alt 05.05.2021, 15:03
Benutzerbild von Perre Pescadore
Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Ort: Rheinland a.d.NG
Beiträge: 3.312
Boot: Holl.Stahlbau
5.453 Danke in 2.182 Beiträgen
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Und wieder so ein Geschwurbel.... schreib doch einfach mal was passiert ist .
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #25  
Alt 05.05.2021, 15:08
User: 3512
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Vielleicht hat er ja aus Gefälligkeit dem Bootseigner gegenüber das Boot irgendwohin verlegt und dabei beschädigt?

Dann wäre das wohl versichert über die eigene HP Vers.


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