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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich habe einen umgeschrieben Klasse 3 Führerschein im Scheckkartenformat. Eingetragen sind die Klassen A1, A, B, C1, BE, C1E, M und L.
Ich bin aktuell 49 Jahre alt und würde mit dem neuen noch umzuschreibenden EU-Führerschein die Klasse CE79 mit dem 50. Lebensjahr verlieren, wenn ich nicht eine ärztliche/augenärztliche Prüfung vorlege. Was darf ich denn fahren, wenn ich die Klasse CE79 nicht habe? Nur ein Wohnmobil bis 3,5t? Wieviel darf ich ans Wohnmobil anhängen? |
#2
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Du verlierst m.M. nach "nur" die Option der berufs- bzw. gewerblichen Güterbefürderung. Rein privat solltest weiterhin fahren dürfen.
Die äztliche Untersuchung mit 50 ist für Brufskraftfahrer...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#3
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#4
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Du verlierst nur CE, 79, das ist aber wads, was du vorher auch nicht hattest. Hauptsächlich Sattelzug über 7,5t.
Normale 7,49t, auch mit Hänger, darfst du fahren wie früher
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#5
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![]() Zitat:
Also darf ich ohne CE 79 das oben stehende fahren? So verstehe ich das. |
#6
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Die Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt oder wo die bei euch auch immer ist, wird es genau wissen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#7
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![]() Zitat:
Ce79 berechtigt über 12t Zug zu fahren.. der alte 3er ging ja bis 18,5t ( 7,5t Zugmaschine und 11t hänger)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#8
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![]() Zitat:
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#9
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Willst du mir mit dem Link erklären was ich für ein Forentyp bin oder willst du nur davon ablenken das du nicht in der Lage bist Gesetzestexte zu verstehen?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#10
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![]() Zitat:
Aus Spaß habe ich das irgendwann (auch nach 50) einfach mal gemacht und dann den entsprechenden Eintrag in den Scheckkartenführerschein erhalten. Das ganze ist dann ich meine auf 5 Jahre befristet. Wenn Du willst, dann eine neue Prüfung und alles wird wieder eingetragen. Ist aber wirklich nur für den vorher erwähnten 18 Tonnen Zug erforderlich. Ein WoMo über 3,5 t mit einem Anhänger darfst Du einfach so weiter fahren, wie schon geschrieben. Gruß Rüdiger
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#11
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![]() Zitat:
3-achsige Fahrzeugkombinationen bis 18,5t zGG Das zur Kombination gehörige Zugfahrzeug darf das zGG von 7,49t nicht überschreiten. Einschränkung ist halt, dass der 11 Tonnen-Anhänger nur EINE (Tandem)Achse haben darf ... (und diese Tandemachs-Hänger als Sonderkonstruktion für FS Klasse 3-Trucker dürften wohl bald aussterben?)
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#12
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![]() Zitat:
Das ist sehr übel. Bei Seitenwind braucht man 3 Fahrspuren. |
#13
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In meinem Führerschein steht nix von 18,5, oder 11to. A1-T.
Allerdings C u. CE gültig bis zum 50ten Lebensjahr. Da hätte ich wohl zur Untersuchung gemusst, aber ich brauche keine 40to mehr fahren. ![]()
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Grüße aus dem Harz, Bodo. ![]() |
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