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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ja ! , stimmt
A aaber.............. Gilt für Verschleißteile auch die gesetzliche Gewährleistung? Grundsätzlich ja. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gewährleistung (§§ 434 ff. BGB) machen nämlich keine Unterscheidung zwischen Verschleißteilen und sonstigen Teilen. Tritt ein Mangel an einem Verschleißteil auf, kann es allerdings sein, dass letztlich gar kein Fall der Gewährleistung vorliegt. Wann liegt bei Verschleißteilen kein Fall der Gewährleistung vor? Um dies zu verstehen, muss man sich den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung vor Augen führen. Die gesetzliche Gewährleistung entspricht nicht einer Haltbarkeitsgarantie! Garantie und Gewährleistung muss man strikt voneinander trennen. https://www.hofauer.com/verschleisst...ewaehrleistung Bin ich froh, nie nen Rechtsanwalt zu brauchen. Wünsche das anderen (Jörg JP cool) ebenso. Kann ja sein es wird alles gut.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (12.01.2021 um 20:05 Uhr)
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#27
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Zitat:
also die Ölwechselintervalle wurden eingehalten, so ist es in der Historie bei Ford hinterlegt. Ich löse das Rätsel jetzt mal auf. Heute bekam ich einen Anruf vom Autohaus, das der Mondi wieder fertig sei. Als ich da war, kam der Werkstattmeister auf mich zu, erzählte mir gut gelaunt man hätte ein neues Kupplungspaket eingebaut, drückt mir den Schlüssel in die Hand und wünscht mir noch Gute Fahrt. Geld war also überhaupt kein Thema Ich mache dann auch mal Werbung für den tollen Service. Wer also ein neues oder gebrauchtes Auto sucht sollte mal im Autohaus Segbert in Gronau vorbei schauen.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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#28
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Jup, liest ma den von Fraenkie verlinkten Text zu Ende, wird erläutert, wann ein Verschleißtteil nicht zum Garantie/Gewährleistungsfall wird.
Aber wie man bei Jörg sieht, ist es oft so, das es für eine Werkstatt der einfachste (günstigste) Weg ist, einfach zu machen - Teile kosten nicht die Welt, und die Arbeit....auch nicht.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver Geändert von Metalfriese (12.01.2021 um 22:20 Uhr) |
#29
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Hi Frankie
Ist gut, daß Dein Problem gelöst werden konnte. Hat der Händler den Einbau des Kupplungspaketes schriftlich Dir gegenüber dokumentiert? Will niemandem etwas unterstellen. Kenne aber auch die Vorgehensweise von Werkstätten. Speziell wenn es um Gewährleistung- oder Garantiefälle bei Gebrauchtfahrzeugen geht. |
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