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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Garantie bei Gebrauchtwagenkauf
Nabend Zusammen
Ich habe mir Ende Dezember bei einem Ford Autohaus einen gebrauchten Ford Mondeo gekauft. Der Wagen ist von 2015 und hat 110k gelaufen. Schon als ich den Wagen abgeholt habe, fiel mir auf, dass das Automatikgetriebe beim anhalten etwas ruckelt. Ich habe daraufhin beim Autohaus angerufen und einen Termin vereinbart. Der Meister ist Probe gefahren und hat den Fehlerspeicher ausgelesen. Ergebnis nach Rücksprache mit Ford, es muss eine neue Kupplung eingebaut werden. Jetzt meine Frage, greift hier die Gebrauchtwagenversicherung, bei der ich ja prozentual zuzahlen müsste oder muss, da innerhalb des ersten halben Jahres, das Autohaus die kompletten Kosten übernehmen? Danke schon mal
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#2
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Hi Jörg
Automatik- Mondeo mit Kupplung? Wie geht das? Unabhängig davon bist Du im gesetzl. Rahmen der Gewährleistung. Der Händler ist daher in der Pflicht. Außer, der von Dir beschriebene Mangel ist im Kaufvertrag bereits beschrieben und als bekannt von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geändert von sporty (10.01.2021 um 20:16 Uhr)
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#3
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Ford die tun was Powershift Getriebe also wie bei VW das DSG.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#4
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Gibt's das auch im Mondeo?
Bei meinen letzten 3 Mondeo bis 2010 gab es das nur als Wandler Automatik. Mein C- Max von 2011 hatte das schon. btw: Getriebe-Automatik= Wandlergetriebe DKG wie z.B. "Power-Shift" Markenbezeichnung= automatisiertes schalten " Klugscheißer-Modus aus ".
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#5
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Ja, der Mondeo MK IV vom Modellwechsel 2014 bis jetzt zum Facelift hatte Powershift. Nach Facelift jetzt wieder eine Wandlerautomatik.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#6
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Wie auch immer, wenn etwas in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf am Wagen kaputt geht, liegt die Beweislast das der Defekt nicht schon beim Verkauf vorhanden war, beim Verkäufer.
Das ist nur in den seltentesten Fällen möglich, also wird das mit Sicherheit komplett vom Händler übernommen.
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Grüße Richard
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#7
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Ich gebe mal zu bedenken, dass eine Kupplung ein Verschleissteil ist.
Nun gilt es vielleicht zu klären ob 110 tkm eine übliche Lebensdauer sind? Also das Ding gar nicht "Defekt" ist, . . . . sondern halt einfach nur kaputt
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#8
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Die Frage ist nicht schlecht. Ich hatte den selben Wagen vorher als Firmenwagen und da hat die Kupplung 312tkm gehalten bevor das Getriebe komplett abgeraucht ist. Da der Tausch der Kupplung ca.2500€ kostet, denke ich mal nicht, dass es ein geplantes Verschleißteil ist.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#9
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Zitat:
Da ham´n die Techniker am Anfang zuviel Angst reinkonstruiert, weil´s was Neues ist............... Wieder mal Typisch werden Managment und Einkauf sagen. Den Euro holt sich der Einkauf dann schon über die Jahre von den Zulieferern Sorry, Spässle auf deine Kosten. Verzeih mir. Ernsthaft, ich habe keine Ahnung und Unke nur rum, wie ich die Welt so einschätze. Also ich würde mich darauf vorbereiten, dass Händler ggf. so kommt. Um dann nen "Deal" vorzuschlagen (ggf. unter Einbeziehung der Versicherung). m.M.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#10
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#11
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Zitat:
Gruß, Rainer |
#12
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Zitat:
Und wünsche das Beste. Aber was heisst denn "ruckeln" beim anhalten? Ich hatte schon nen flammneuen Renault Talisman als Mietwagen. Im typischen Dramastau in Paris. Da hast das ruckeln bei niedriger Geschwindigkeit schon gemerkt, wenn er im 2. Gang schonmal den 1. (auf die andere Kupplung) eingelegt hat (ohne den aktuell zu brauchen). Ähnlich wie beim Handschalter, wenn du ausgekuppelt rollst und schonmal den ersten reindrückst bei etwas erhöhter Geschw. Oder auch das komplette auskuppeln (aus dem "Kriechschleifmodus" der Kupplung) dann im Stillstand war ein ruckeln. Umgekehrt beim anfahren dann wieder etc. Was jetzt? Nen Mercedes Fahrer kriegt da nen Nervenzusammenbruch, (Mercedes kuppelt deshalb auch an der Ampel im absoluten Stillstand nie aus und lässt die Kupplung 1 oder 2 permanent anliegen/schleifen) andere sagen "laissez faire". Keine Ahnung, wie der Werkstatt-Probefahrer so tickt.......
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (11.01.2021 um 10:17 Uhr)
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#13
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Zitat:
eine bekannte hat nen Gebrauchtwagen gekauft... nach 2 Tagen festgestellt, dass die Klima überhaupt nicht funktioniert... also hin und aufgefüllt... nach wieder 2 Tagen war die Klima wieder leer.... danach hat die Werkstatt festgestellt, das der Klimakompressor einen riss hat... also kompletten kompressor gewechselt.. dann war alles gut... Kosten : 0€ nur die Anfahrt in die Werkstatt war halt jedesmal bissel aufwand...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#14
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Verwandter von mir ist auch "Rattenhändler" (seine Worte).
Ne zügig verreckende Batterie ersetzt der natürlich (obwohl eigentlich auch "Verschleissteil"). Nen Klimakompressor der ersichtlich schon bei Übergabe fratze war natürlich auch, ist ja kein Verschleissteil, sein Problem. Aber bei 2.500€, ich weiss nicht? Dafür verkaufen die ja die "Versicherung", von der sie sogar Abschlussprovision kriegen. Gut, wenn der Fehlerspeicher schon was hergab, dann wär´s m.M. auch wieder sein Problem. keine Ahnung.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#15
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Verschleiß oder Mangel???
Zitat:
wegen der "Garantie": im Kleingedruckten der Garantiebestimmungen schauen, was dadurch abgedeckt ist! (Garantie ist freiwillig bzw. frei vereinbar --> woher sollen wir wissen was Du da IM DETAIL vereinbart hast?) und bei der Gewährleistung kommt es halt drauf an ob ein "echter" Mangel vorliegt ... oder normaler Verschleiß ... Zitat:
(bei Dir) verschleißarme km-Fresserei auf der Autobahn - beim Vorbesitzer Deines jetzigen Mondeo 80 % Stadtverkehr mit binär gefahrenen Ampelsprints? und/oder nen schweren Hänger rumgeschleppt?
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#16
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In einem Gewährleistungsfall/Gewährleistungsrecht gibt es KEINE Verschleißteile.
Kaputt ist kaputt, ganz einfach. Wenn kaputt und es liegt ein Gewährleistungsfall vor, bezahlt Verkäufer....ohne wenn und aber
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Grüße Richard Geändert von floka.floka (11.01.2021 um 11:40 Uhr) Grund: Groß-Kleinschreibung
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#17
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Wenn ich mit dem Auto vom Hof des Händlers fahre und das fällt mir auseinander - wo bitte greift da normaler Verschleiß?
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#18
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Zitat:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Gew...--f277922.html https://www.hofauer.com/verschleisst...waehrleistung/
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#19
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Der Händler hat ne Sachmangelhaftung. Das kostet dich nichts. Die ersten 6 Monate muß er beweisen das der Fehler beim Verkauf noch nicht war, die anderen 6 Monate mußt du beweisen das der Fehler beim Kauf schon war.
Diese Sachmangelhaftung ist Pflicht oder Gesetz, ganz wie du möchtest, wenn du als Privatperson von einem Händler ein Auto kaufst. Es sei denn das Auto ist im Kundenauftrag zu verkaufen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#20
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Was ist da auseinandergefallen?
Zitat:
und hierzu findet man unterschiedliche (gerichtliche) Einschätzungen: siehe Seite 5 des verlinkten pdf: Zitat:
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#21
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Nach den Ausführungen oben, würde ICH denken:
Automatisiertes Schaltgetriebe mit Kupplung heißt: Kupplung ist Verschleißteil. Durchschnittliches Lebensalter für eine Kupplung hängt eben von Nutzung ab, da können 110 tkm realistisches Ableben bedeuten. Dort liegt das Problem: Das kann der Händler gar nicht prüfen (oder der TÜV, oder ein Sachverständiger), selbst wenn er wollte. Ich persönlich würde also FÜR MICH sagen: Ich hoffe, dass der HÄndler kulant ist und den Einbau zahlt. Ich würde die Teilekosten übernehmen. Aber, ob das in Praxi so umsetzbar ist, wer weiß das schon. Aber vielleicht hast du ja Glück, kannst mit dem Verkäufer / Händler ruhig und vernünftig reden und er kriegt das komplett über seine Garantiegesellschaft gedeckelt. Dann wärst du fein raus. Chrischan
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#22
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Betrift Post '20.... Der Getriebeschaden war aber im August fetgestellt worden bei einem Kauf im April. Das ist was anderes als direkt nach Auslieferung. Den 2. Fall hab ich nicht wieter verfolt.
Bis denne, Rainer
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#23
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Das BGB kennt keine "Verschleißteile".
Ich rate dringend(!) davon ab, irgendeine Gebrauchtwagengarantie dafür in Anspruch zu nehmen. Der Händler muss den Mangel im Rahmen der Gewährleistung beheben. Lässt Du da irgendwen anders mit dieser Garantie ran, redet sich der Händler am Ende damit raus, dass der Schaden ja vermutlich erst dadurch entstanden ist und am Ende niemand mehr belegen kann, wer wann was gemacht hat. Hab ich mit dem Katastrophen-VW-DSG DQ200 alles durchprozessiert. 1. Schritt: Mit Fristsetzung und unter Hinweis auf Gewährleistung zur Behebung des Mangels auffordern. 2. Schritt: NICHT mit Garantie und Selbstbehalt abspeisen lassen. 3. Schritt: Wenn der Händler nicht liefert, geh zum Anwalt. Das ist auch bei den ersten "Stufen" nicht teuer und wirkt oft Wunder. Wenn Du eine Rechtsschutz hast erst recht nicht.
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Viele Grüße Sebastian "Glaub' nicht jedes Zitat, das Du im Internet ließt!" (Isaac Newton)
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#24
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Zitat:
So verkauft der Händler das Fz frisch geTÜVt mit Belägen die etwa 40% Reststärke haben, der neue Käufer schrubbt die aber dank rüder Fahrweise in drei Monaten runter. Garantiefall?? Lt obiger Uassage eindeutig ja....dem Händler kann man aber eigentlich nix vorwerfen, er wäre massiv im Nachteil.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#25
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Naja
Ganz so einfach ist das nicht. Bremsbeläge, -Scheiben , Reifen und z.B. Batterien gelten als Verschleißteile und sind von Garantie i.d.R. ausgeschlossen. Auch bei Neuwagen. Bei der Frage des TE ist zu fragen ob es sich um übliches Verhalten des automatisierten Schaltgetriebe s handelt oder ob ein Defekt vorliegt. Wenn der Händler/die Werkstatt eine Nachbesserung auf eigene Kosten ablehnt, wird dem TE nur der Rechtsweg mit den damit verbundenen Unwägbarkeiten bleiben. Ist nur meine Erfahrung, andere gerne. Unabhängig davon denke ich, das mit einer Spülung des Getriebes und Neubefüllung mit dem vorgesehen Öl das Problem behoben werden könnte. Evtl. sind die Wechselintervalle vorher nicht eingehalten worden. Da sind DkG empfindlich. Sollte sich aus der Historie des Fahrzeugs auslesen lassen. Vlt. ist auch der Händler für diesen Weg kompromissbereit. Geändert von sporty (12.01.2021 um 19:42 Uhr) |
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