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  #1  
Alt 12.10.2020, 08:38
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Standard Änderung der See-Sportbootverordnung

Durch einen Artikel der neuesten "Segeln" Ausgabe, bin ich auf die Änderung der See-Sportbootverordnung von diesem Frühjahr aufmerksam geworden.

Ich wundere mich, ob das hier schon zum Thema gemacht wurden. Die Suchfunktion hat mir keine Ergebnisse gebracht.

Sofern das hier schon diskutiert wurde, bitte ich um einen Link dazu.

Finde das ein sehr interessantes Thema im Hinblick auf die Nutzung von Sportbooten zu gewerblichen Zwecken (was auch jetzt nicht ausgeschlossen ist).
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Gruß Thomas
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  #2  
Alt 12.10.2020, 08:46
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
Durch einen Artikel der neuesten "Segeln" Ausgabe, bin ich auf die Änderung der See-Sportbootverordnung von diesem Frühjahr aufmerksam geworden.

Ich wundere mich, ob das hier schon zum Thema gemacht wurden. Die Suchfunktion hat mir keine Ergebnisse gebracht.

Sofern das hier schon diskutiert wurde, bitte ich um einen Link dazu.

Finde das ein sehr interessantes Thema im Hinblick auf die Nutzung von Sportbooten zu gewerblichen Zwecken (was auch jetzt nicht ausgeschlossen ist).
naja.. da wir nicht wissen welche Änderung du meinst.... kann man auch schlecht kommentieren..
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 12.10.2020, 08:57
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Sorry ...

... es geht um die Begriffsbestimmung, was ist ein Sportboot und deren Nutzung.

Daraus ergeben sich Anforderungen an gewerbliche Nutzung oder auch Vermietung mit oder ohne Skipper hinsichtlich Sicherheitszeugnis und oder Schiffsbesatzungszeugnis.
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Gruß Thomas
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  #4  
Alt 12.10.2020, 09:05
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... betroffen davon sind

- gewerbsmäßigen Fahrten, bei denen die Personenbeförderung im Vordergrund steht (z. B. mit Wassertaxis),

- gewerbsmäßigen Fahrten mit touristischen Motiven wie zum Beispiel Hafenrundfahrten, Disco-, Geburtstags- und Hochzeitsfahrten, Kochkurse, Yogakurse,

- Seebestattungen,

- zielgerichtetem Einsatz eines Fahrzeuges im Bereich des Umweltschutzes, der Seenotrettung (einschließlich Beobachtungsmissionen) oder zu anderen humanitären Zwecken

Hintergrund soll vor allem die Einschränkung der Vereine sein, die sich mit s. g. "Sportbooten" auf humanitären Einsätzen befinden, wie z. B. "Mare Liberum".

Betreffen dürfte es jetzt aber auch die "Bunte Flotte" und Vercharterer mit oder ohne Skipper.
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Gruß Thomas
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  #5  
Alt 12.10.2020, 09:18
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Die aktuelle Fassung der SeeSpbootV ist laut ELWIS vom 29.08.2002.
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...ootV-page.html

Ich sehe da keine grundlegende aktuelle Änderungen von diesem Jahr.

Wie der Name schon sagt, gilt sie nur im Küstenbereich, nicht Binnen!
Somit ist sie für die "Bunte Flotte" in Berlin oder für die Vercharterer im
Binnenbereich nicht relevant.
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Gruß von Bord
Klaus


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  #6  
Alt 12.10.2020, 09:37
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Die aktuelle Fassung der SeeSpbootV ist laut ELWIS vom 29.08.2002.
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...ootV-page.html

Ich sehe da keine grundlegende aktuelle Änderungen von diesem Jahr.

Wie der Name schon sagt, gilt sie nur im Küstenbereich, nicht Binnen!
Somit ist sie für die "Bunte Flotte" in Berlin oder für die Vercharterer im
Binnenbereich nicht relevant.
Hallo Klaus, da hast du recht.... es ist die See-Sportbootverordung. Sie gilt aber natürlich auch auf der Unterweser, ab Eisenbahnbrücke Bremen, als Seeschifffahrtsstrasse und das ist auch ein recht grosses Sportbootrevier.

Die letzte Grundlegende Änderung war in diesem Jahr:

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 3.3.2020 I 412
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  #7  
Alt 12.10.2020, 09:48
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Die Unterweser liegt, genau wie z.B. die Elbe ab HH oder der NOK,
im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (rot gekennzeichnet),
ist also Seegebiet und kein Binnenrevier.
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  #8  
Alt 12.10.2020, 10:25
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Zitat:
Zitat von Vmax1 Beitrag anzeigen
... betroffen davon sind



- gewerbsmäßigen Fahrten, bei denen die Personenbeförderung im Vordergrund steht (z. B. mit Wassertaxis),



- gewerbsmäßigen Fahrten mit touristischen Motiven wie zum Beispiel Hafenrundfahrten, Disco-, Geburtstags- und Hochzeitsfahrten, Kochkurse, Yogakurse,



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Hintergrund soll vor allem die Einschränkung der Vereine sein, die sich mit s. g. "Sportbooten" auf humanitären Einsätzen befinden, wie z. B. "Mare Liberum".



Betreffen dürfte es jetzt aber auch die "Bunte Flotte" und Vercharterer mit oder ohne Skipper.
Das geht noch etwas weiter.
Hintergrund ist vorallem, das durch die vermeintlichen Zugehörigkeit zu den sportbooten, die sonst verpflichtende Sicherheitsausstartungen und Schulungen der Besatzung fehlen, die Qualifikation ist absolut fragwürdig.
Viele von den, die sich für solche Unternehmungen berufen fühlen, setzen unwissentlich ihr Leben aufs spiel.
Dieses manko ist bedenklich und kann so nicht vom flaggenstaat, hier Deutschland, geduldet werden.


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Alt 12.10.2020, 20:07
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https://www.buzer.de/gesetz/250/v234705-2020-03-07.htm

hier die Änderungen aus dem März diesen Jahres. Was sich dadurch jetzt praktisch ändern soll, weiß ich hingegen nicht.
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  #10  
Alt 13.10.2020, 16:32
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
https://www.buzer.de/gesetz/250/v234705-2020-03-07.htm

hier die Änderungen aus dem März diesen Jahres. Was sich dadurch jetzt praktisch ändern soll, weiß ich hingegen nicht.
Nun, was du rausgesucht hast ist richtig aber wenig aussagekräftig.
Da hast du auch recht.
Aber es ist für den sportbootfahrer auch recht uninteressant.
Wenn man sich aber die andere Seite ansieht, ändert, einfach gesagt, sich die Zugehörigkeit von "Hobby" zu "profi".
Dadurch unterliegt man den Regeln des flaggenstaates und der internationale Richtlinien von und für Seefahrer.
Da sind bestimmte ausbildungen und Weiterbildungen als auch Qualifikationen wichtig.
Das fängt mit schiffssicherung an und geht bis zur Erlaubnis zur großen Fahrt oder Verantwortung für maschinenanlagen...

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  #11  
Alt 13.10.2020, 18:34
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Wenn man sich aber die andere Seite ansieht
welche andere Seite?
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  #12  
Alt 13.10.2020, 18:43
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
welche andere Seite?
Du bist nicht betroffen.
Die andere Seite schon

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  #13  
Alt 13.10.2020, 18:55
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Zitat:
Zitat von FunkelfeuerHB Beitrag anzeigen
Du bist nicht betroffen.
Die andere Seite schon
Welche andere Seite? Die Ausbildung auf Traditionsschiffen ist doch weiterhin erlaubt und das man sonst keine Sachen mit einem Sportpatent machen kann, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ist doch in Ordnung.
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  #14  
Alt 13.10.2020, 19:22
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Es gibt einige Aktivitäten mit Sportbooten, die zwar Freizeitcharakter haben aber nicht Sport - und Erholungszweck sind. Dazu gehört zum Beispiel das Zählen von Schweinswalen in der Ostsee, das mit Segelbooten durchgeführt wird, in der Regel von jungen Leuten und Nachwuchsforschern.

Das ist jetzt nur noch mit einem Schiffssicherheitszeugnis erlaubt, bauartbedingt aber auf vielen Sportbooten gar nicht möglich.
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Gruß Thomas
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  #15  
Alt 13.10.2020, 20:34
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Achso, ich beginne zu verstehen, was du meinst.
Was für ein Boot ist denn dann so ein Schweinswalzählungssegelboot?
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  #16  
Alt 14.10.2020, 08:14
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Die Verordnung soll nur ein einziges Boot aus dem Verkehr ziehen, mit dem eine Hilfsorganisation den Flüchtlingsstrom an der türkischen Küste beobachtet (!) hat. Im ersten Anlauf sind die Behörden vor Gericht gescheitert, also musste die Verordnung geändert werden. Alle anderen sind nun leider "Collateral Damage".
Gruß,

Jörg
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  #17  
Alt 14.10.2020, 09:17
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Die Verordnung soll nur ein einziges Boot aus dem Verkehr ziehen, mit dem eine Hilfsorganisation den Flüchtlingsstrom an der türkischen Küste beobachtet (!) hat.
Genau so ist es! Deshalb sage ich ja, für uns Hobby-Skipper nicht von Relevanz.
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  #18  
Alt 14.10.2020, 09:21
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Nun, ich glaube zwar nicht, dass das praktisch jemanden interessieren wird. Aber theoretisch gibt es da viel, was man mit einem nicht-gewerblichen Boot machen kann, was weder Sport noch Erholung ist. Wenn ich Hunger habe und angeln fahre, um die Fische zu essen, dann ist das meiner Meinung nach weder Sport noch Erholung und mein Boot sollte theoretisch kein Sportboot mehr sein. Was es stattdessen werden sollte, weiß ich jedoch noch nicht.
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  #19  
Alt 14.10.2020, 09:32
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Zitat:
Zitat von "Gustav_MV
Wenn ich Hunger habe und angeln fahre, um die Fische zu essen, dann ist das meiner Meinung nach weder Sport noch Erholung und mein Boot sollte theoretisch kein Sportboot mehr sein.
Das ist eine zulässige Einzelmeinung , aber 10.000te von Sportfischern und der Gesetzgeber sehen das sicher anders.
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  #20  
Alt 14.10.2020, 10:15
Gustav_MV Gustav_MV ist offline
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Na dann ist Schweinswalzählen auch einfach Sport, wir haben keine Probleme und gut is.
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  #21  
Alt 14.10.2020, 11:37
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Gustav_MV Beitrag anzeigen
Na dann ist Schweinswalzählen auch einfach Sport, wir haben keine Probleme und gut is.
Nur bei konkurrierenden Crews mit Zeitlimit.
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gregor

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  #22  
Alt 15.10.2020, 07:29
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Bitte nicht vergessen: Was Sport(boot) ist und was nicht, entscheidet im Zweifel ein Oberamtmann. Viel Spaß damit.
Gruß,

Jörg
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  #23  
Alt 15.10.2020, 08:06
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Bitte nicht vergessen: Was Sport(boot) ist und was nicht, entscheidet im Zweifel ein Oberamtmann. Viel Spaß damit.
Gruß,

Jörg
Was meinst du da für ein Problem unterstellen zu müssen?
Willst mit einem ausgemustert landungsboot eine Anerkennung als sportboot haben
Oder kaufst du ein als sportboot zugelassenes sportboot?

Ich finde es nicht unterhaltsam oder zielführend über Themen zu debattieren, deren hochstilisierte Schwierigkeiten ca. 0,05% der bf-mitglieder irgendwie beschäftigen könnten.

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  #24  
Alt 15.10.2020, 08:18
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Wo bitte gibt es "Oberamtmänner"?
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  #25  
Alt 15.10.2020, 08:44
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in der Schweiz

https://de.wikipedia.org/wiki/Oberam...0eine,vorsteht.
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MfG, Frank.
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