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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 21.06.2020, 12:18
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich bleibe bei meinem einfachen Ansatz dabei: Ab dem Tag wo 16% gelten schreib ich 16% drunter, und ab dem Tag wo wieder 19% gelten wieder 19% drunter.
Kann teuer werden. Kostet so etwa 3% der Rechnungssumme. Bei einer 100000 EUR Rechnung wären dass 3000 EUR.
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Gruß Richard
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  #77  
Alt 21.06.2020, 12:24
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Kann teuer werden. Kostet so etwa 3% der Rechnungssumme. Bei einer 100000 EUR Rechnung wären dass 3000 EUR.
Aber doch nicht mich.

Ich verhalte mich ja konform. Leistung, Rechnung mit Datum, gültiger Satz drunter, sauber deklariert und abgeführt.
Muss ich jetzt noch unsere Gesetzgebung und die Umsetzung im jeweiligen Provinz-Finanzamt hinterfragen?

Wenn ich ne Rechnung mit 19% rausschicke ab Tag x wird der durchschnittlich informierte Bezahler zu Recht fragen ob ich eigentlich ne Meise habe und nicht zahlen.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #78  
Alt 21.06.2020, 12:35
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Aber doch nicht mich.

Ich verhalte mich ja konform. Leistung, Rechnung mit Datum, gültiger Satz drunter, sauber deklariert und abgeführt.
Wenn der Satz stimmt, passt es natürlich.
Wenn er nicht stimmt, zahlst entweder du oder der Geschäftspartner.
Gilt sinngemäß auch für deine Eingangsrechnungen.
Je nach dem in welcher Richtung der Fehler passiert ist.

Und natürlich nicht sofort, sondern erst Jahre später bei einer Buchprüfung,
wo man dann auch nicht mehr schnell mal eben eine korrekte Rechnung herbeibringen kann.
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Gruß Richard
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  #79  
Alt 21.06.2020, 12:38
skibo skibo ist offline
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Angst fressen Seele auf....
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  #80  
Alt 21.06.2020, 12:39
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Wenn ich ne Rechnung mit 19% rausschicke ab Tag x wird der durchschnittlich informierte Bezahler zu Recht fragen ob ich eigentlich ne Meise habe und nicht zahlen.
Bei Privatkunden klar. Geschäftskunden sollten im eigenen Interesse darauf achten, dass es stimmt.
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  #81  
Alt 21.06.2020, 12:47
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Bei Privatkunden klar. Geschäftskunden sollten im eigenen Interesse darauf achten, dass es stimmt.
In beiden Fällen m.M. der mit dem "Geschäft".

Der Privatkunde ist raus. Den hat das nicht zu interessieren. Der hat im Zweifel halt dumm Zuviel bezahlt

Aber nochmal, ich versteh die Diskussion nicht hier. Zum Stichtag muss alles umgestellt sein auf 16%. Ob der Supermarkt oder Bäcker etc. jetzt seine Preise ändert oder die 3% als höhere Marge einstreift. Der Kassenbon und jede Rechnung etc. muss doch stimmen.

Ich kann doch nicht 19% im System haben (auf dem Bon z.Bsp. ausweisen) und hinten 3% Rabatt geben und was hier alles philosophiert wird. Das wäre genau der Punkt wo die Buchhalterin Kündigt, weinend in der Ecke zusammenbricht oder ne Gehaltserhöhung verlangt
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  #82  
Alt 21.06.2020, 13:56
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen

Aber nochmal, ich versteh die Diskussion nicht hier. Zum Stichtag muss alles umgestellt sein auf 16%. Ob der Supermarkt oder Bäcker etc. jetzt seine Preise ändert oder die 3% als höhere Marge einstreift. Der Kassenbon und jede Rechnung etc. muss doch stimmen.
Nein, der Steuersatz muss zum Leistungsdatum und zur Art der Leistung passen. Im Supermarkt ist natürlich immer Rechnungsdatum = Leistungsdatum. Der Kassenbon stimmt immer, steuerlich gesehen. Nur die Summe der Preisschilder im Einkaufswagen stimmt nicht mit der Endsumme auf dem Kassenbon überein. Zu Gunsten des Kunden.

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich kann doch nicht 19% im System haben (auf dem Bon z.Bsp. ausweisen) und hinten 3% Rabatt geben und was hier alles philosophiert wird. Das wäre genau der Punkt wo die Buchhalterin Kündigt, weinend in der Ecke zusammenbricht oder ne Gehaltserhöhung verlangt
Beim Supermarkt hat man die für den Verkaufstag gültigen Sätze im System (derzeit 19% und 7%, später 16% und 5%). Die 3% Rabatt haben damit nichts zu tun, die sollen nur dafür sorgen, dass man nicht alle Preisschilder ändern muss. Das ist nichts anderes als bei jeder Rabattaktion.

Das ist auch kein Stress für die Buchhaltung, sondern in vielen Branchen Alltag. -> Es gibt einen Listenpreis, und je nach Kunde einen individuellen Rabatt. Privatkunden sehen das nur beim Autohändler, beim B2B ist manchmal sogar der Rabatt bei den Kundenstammdaten hinterlegt.
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  #83  
Alt 21.06.2020, 14:11
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Angst fressen Seele auf....
Ist halt eine Frage der Beträge. Beispiel für 220000 EUR Jahresumsatz.


Bei einem Kleinunternehmer mit 1000 EUR Umsatz am Tag, die in kleinen Häppchen von 5 Tagen abgerechnet werden, geht es dann um 150 EUR. Da macht sich natürlich niemand einen Stress.

Wer für einen Kunden ein Jahr lang ein 220000 EUR Projekt abgewickelt hat, und die Übergabe in den fraglichen Zeitraum fällt, für den geht es um 6600 EUR.
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Gruß Richard
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  #84  
Alt 22.06.2020, 09:12
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich kann doch nicht 19% im System haben (auf dem Bon z.Bsp. ausweisen) und hinten 3% Rabatt geben und was hier alles philosophiert wird. Das wäre genau der Punkt wo die Buchhalterin Kündigt, weinend in der Ecke zusammenbricht oder ne Gehaltserhöhung verlangt
Ja, da sind die Buchhalter ebenso am wie alle in den Steuerbüros...

Der Morgen nach der Pressekonferenz in der Firma... mein Chef: "das ist ja sicher nur eine kleine Änderung im System - machen Sie mal (eben)" Äh ... (die letzten 14 Tage habe ich trotzdem meinen lang geplanten Urlaub stattfinden lassen dürfen) ... dafür kenne ich meine Bereiche im System entsprechend gut..

Jetzt also "nur noch" alle möglichen betroffenen Steuerfälle (bei uns 13 Varianten) für die korrekte Darstellung im System überprüfen und ggf nachprogrammieren (BMF-Schreiben kam während des Urlaubs raus)

Danach mit allen Kollegen aus Einkauf und Verkauf Anfang kommender Woche die "UFPASSE"-Information abklären und in den nächsten Wochen bzw Monaten die Buchungsjournale entsprechend überwachen....
__________________
es grüßt der Martin...
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  #85  
Alt 22.06.2020, 09:16
Emsländer Emsländer ist offline
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Aber bei der Gelegenheit noch ein kurzer Tipp für die ganzen Privat-Rechnungen in den Haushalten....

Strom / Gas / Wasser ... zum Monatswechsel Zählerstand ablesen und melden ...
__________________
es grüßt der Martin...
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  #86  
Alt 22.06.2020, 09:59
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Zitat:
Zitat von Emsländer Beitrag anzeigen
Aber bei der Gelegenheit noch ein kurzer Tipp für die ganzen Privat-Rechnungen in den Haushalten....

Strom / Gas / Wasser ... zum Monatswechsel Zählerstand ablesen und melden ...
Das ist ein guter Tipp, Danke!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #87  
Alt 23.06.2020, 17:46
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Hilfe Jungs helft mir mal
(habe jetzt nicht alle Seiten durchgelesen)

*Ware im Möbelgeschäft am 13.03. bestellt
*wegen Corona Lieferschwierigkeiten, Ware soll jetzt erst Mitte Juli kommen
*Händler will Preis nicht ändern
-Grund, Vertrag abgeschlossen vor Mwst-Änderung

aber Mwst ist doch nur ein durchlaufender Posten
vermute er will den Netto Preis anheben und auf der Rechung stehen nur 16% Steuer
er stopft sich dann die 3% in die Tasche

ist das alles Rechtens
wie kann oder muss ich argumentieren
andere Geschäfte gewähren den Kunden Gutscheine in Höhe der 3%Mwst
muss akzeptiert werden, oder Anspruch auf Rechnungsabzug bzw. Änderung des Bruttoendpreises der Rechnung

Danke euch im Voraus
Bitte nur Wissen und keine Halbwahrheiten
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #88  
Alt 23.06.2020, 18:08
skibo skibo ist offline
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Wenn Du einen Kaufvertrag hast, in welchem nur Bruttopreise aufgeführt sind hast Du pech. Es sei denn, es steht dabei: incl. gesetzlicher Mwst. zum Zeitpunkt der Lieferung.
Wenn Du einen Vertrag hast, in welchem die Posten netto ausgewiesen sind und unten die Mwst., dann muß er die gültige Mwst. ausweisen. Macht sein Vorlieferant auch.
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  #89  
Alt 23.06.2020, 18:12
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Kaufvertrag lautet:
Rechnungsbetrag EUR einschl.gesetzl.Mwst
Mwst aber nicht seperat ausgewiesen
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #90  
Alt 25.06.2020, 05:59
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
Kaufvertrag lautet:
Rechnungsbetrag EUR einschl.gesetzl.Mwst
Mwst aber nicht seperat ausgewiesen
Hi Heike,
es gilt der MwSt.-Satz am Tag der Leistung. Leistungsdatum ist Lieferdatum. Wenn auf dem Kaufvertrag steht "Rechnungsbetrag EUR einschl.gesetzl.Mwst" müsste m.E. die Rechnung angepasst werden, weil die gesetzliche MwSt. am Leistungsdatum 16 % ist.

Wenn der Händler nicht zur Senkung der enthaltenen MwSt. bereit ist, schlag ihm doch vor die Ware erst im Januar 21 zu liefern. Dann stimmt der MwSt.-Satz wieder mit dem MwSt.-Satz des Kaufvertrages überein
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  #91  
Alt 25.06.2020, 06:43
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sommer sommer ist offline
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der Händler macht sich keine Freunde und ist wegen der Preisgestalltung auch nicht weiterzuempfehlen
hoffe seine Geschäftsgebaren sprechen sich rum

nach langen Hin und Her, wurde uns angeboten:
Preis zahlen wie auf dem Kaufvertrag vom 13.3.steht
wir bekommen dann einen Gutschein über die Differenz
(hoffentlich hat er ein paar schöne Töpfe für mich , Möbel kauf ich dort keine mehr)
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Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #92  
Alt 25.06.2020, 08:27
skibo skibo ist offline
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Man sollte am 31.12. nochmal etwas kaufen, was er erst in 2021 liefern kann Und dann mit dem Gutschein bezahlen..
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  #93  
Alt 26.06.2020, 17:06
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Woody Woody ist offline
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Wenn es so ein Betrug ist, die reduzierte MwSt. für Bestellung die über die Monatsgrenze laufen nicht zu erstatten: Wer ist denn bereit, sie im Januar für Bestellungen aus Dezember nachzuzahlen???
Gruß,

Jörg
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  #94  
Alt 27.06.2020, 07:37
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von sommer Beitrag anzeigen
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(habe jetzt nicht alle Seiten durchgelesen)

*Ware im Möbelgeschäft am 13.03. bestellt
*wegen Corona Lieferschwierigkeiten, Ware soll jetzt erst Mitte Juli kommen
*Händler will Preis nicht ändern
-Grund, Vertrag abgeschlossen vor Mwst-Änderung

aber Mwst ist doch nur ein durchlaufender Posten
vermute er will den Netto Preis anheben und auf der Rechung stehen nur 16% Steuer
er stopft sich dann die 3% in die Tasche

ist das alles Rechtens
wie kann oder muss ich argumentieren
andere Geschäfte gewähren den Kunden Gutscheine in Höhe der 3%Mwst
muss akzeptiert werden, oder Anspruch auf Rechnungsabzug bzw. Änderung des Bruttoendpreises der Rechnung

Danke euch im Voraus
Bitte nur Wissen und keine Halbwahrheiten
Moin,
wie schon geschrieben wurde, zählt das Leistungs-/Lieferdatum und da das bei euch voraussichtlich erst im Juli ist, MUSS die Rechnung auch auf 16% MwSt ausgestellt sein. Da kommt der Händler nicht drum herum.
Ebenso verhält es sich bei gemachten Anzahlungen. Z. B. Anzahlung wäre im März erfolgt, Ware kommt im Juli, dann muss auch die Anzahlung auf 16% geändert werden.
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Gruß Kerstin


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  #95  
Alt 27.06.2020, 07:54
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Wenn kein Nettopreis vereinbart wurde sondern ein Bruttopreis, kann der Verkäufer den Preis entsprechend reduzieren, oder den Nettopreis so weit erhöhen, dass auch bei 16% der alte Bruttopreis erreicht wird.

Das kann er machen wie er will. Ohne wenn und aber.

Umgekehrt gilt eine Bruttopreisvereinbarung auch bei einer MwSt Erhöhung. Hier macht dann der Käufer ein Geschäft.

Die MwSt ist eine Steuer, die der Handel für den Staat vereinnahmt und abführt. Deshalb hat der Verkäufer auch keinen Entscheidungsspielraum.

Übrigens wäre ein entsprechender Nachlass vom Bruttopreis nicht 3%, wie man überall hört sondern 2,5210084034%. Nur falls mal jemand diskutieren möchte und nicht als ahnungslos enttarnt werden will.

Wie auch immer, der Aufwand für eine 2malige Umstellung der Mwst innerhalb von 6 Monaten, ist für viele Betriebe viel teurer, als der zu erwartende Gewinn aus Mehrumsatz.
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  #96  
Alt 27.06.2020, 09:36
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen

Wie auch immer, der Aufwand für eine 2malige Umstellung der Mwst innerhalb von 6 Monaten, ist für viele Betriebe viel teurer, als der zu erwartende Gewinn aus Mehrumsatz.
Aber eine negative Stimmung beim (Privat)Kunden ist wahrscheinlich langfristig noch teuerer.
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  #97  
Alt 27.06.2020, 10:04
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Ebenso verhält es sich bei gemachten Anzahlungen. Z. B. Anzahlung wäre im März erfolgt, Ware kommt im Juli, dann muss auch die Anzahlung auf 16% geändert werden.

Sicher?

Meines Wissens wird bei Anzahlungen keine Steuer ausgewiesen,
da ja die Anzahlung noch keine Steuerpflicht auslöst.
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Gruß Richard
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  #98  
Alt 27.06.2020, 11:26
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Sicher?

Meines Wissens wird bei Anzahlungen keine Steuer ausgewiesen,
da ja die Anzahlung noch keine Steuerpflicht auslöst.
Sicher!
Es zählt hier ebenfalls der Zeitpunkt der Leistung. Leider muss ich mich mit dem ganzen Quatsch auseinander setzen und habe diesbezüglich diverses Infomaterial von unserem Steuerberater bekommen.....

Wieso enthalten Anzahlungen keine MwSt? Also ich schreibe auch für eine Anzahlung eine Rechnung.
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Gruß Kerstin


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  #99  
Alt 27.06.2020, 11:50
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Sicher!
Es zählt hier ebenfalls der Zeitpunkt der Leistung. Leider muss ich mich mit dem ganzen Quatsch auseinander setzen und habe diesbezüglich diverses Infomaterial von unserem Steuerberater bekommen.....

Wieso enthalten Anzahlungen keine MwSt? Also ich schreibe auch für eine Anzahlung eine Rechnung.
Danke dir. Mich betrifft es nicht, darum habe ich ja gefragt.
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Gruß Richard
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  #100  
Alt 27.06.2020, 12:31
Merduck Merduck ist offline
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Wieso enthalten Anzahlungen keine MwSt? Also ich schreibe auch für eine Anzahlung eine Rechnung.
Das ist dann eher eine Teilzahlung, denn eine Anzahlung.

Eine Anzahlung ist vorab für eine bestimmte Summe des zu erwartenden Endbetrags. Die Leistung dazu ist noch nicht spezifiziert. Die Zahlung wird am Ende eine oder mehrere Rechnungen ausgleichen, wenn sie denn geschrieben sind. Als solche ist die Anzahlung nicht steuerrelevant.

Auf der Rechnung sollte spezifiziert sein, wofür sie ausgestellt wurde. Die Rechnung löst eine Umsatzbuchung und eine Steuerbuchung aus. Bei dir kommt die Steuer auch erst auf der Rechnung zum tragen.

Wenn du pro Anzahlung eine Rechnung schreibst, muss dort die Lieferung/Leistung spezifiziert sein.

Wenn du erst eine Rechnung schreibst und der Kunde danach bezahlt, ist die Zahlung auch nicht steuerrelevant, nur die Rechnung. Bei einer Anzahlung ist nur die Reihenfolge andersherum.
__________________
Viele Grüße,
Carola
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