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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Für den Urlaubsverkehr gibt es dazu die sogenannten Reiseverkehrskontrollen. Höflich mit dem Krad auf den nächsten Parkplatz gelotst wird man dort ggfs. über die mobile Waage und zu den Messwangen geführt. Das gehört zur Standardausstattung jedes Kontrollbus. |
#27
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![]() Nichts für ungut, aber solche "Erlebnisse" sind genauso wahrscheinlich wie die Behauptungen der Obercoolen, die immer versichern, dass sie ihre Parkknöllchen im Handschuhfach sammeln, ohne je dafür belangt worden zu sein.
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#28
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§ 32 StVZOÜberschreitung der zulässigen Abmessungen 60 € 1 Punkt
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Schöne Grüße Mich@ ![]() |
#29
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das sind ja mal gaaaaannnz neue Informationen...
![]() ![]() ![]() ![]() siehe #4 und #5
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#30
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in vielen Ländern ist die Genehmnigung ja wirklich kein grosses Problem.
Da haben sicher alle hier recht, die sagen "einfach beantragen und Ruhe ist". ABER in Dänemark gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Das ist leider der ADAC Almanach "mit dem Boot durch Europa" falsch bzw missverständlich - was EXTREM ÄRGERLICH ist! Dort steht in Dänemark wäre eine Ausnahmegenehmigung erhältlich. Ist aber nicht wahr. das Gilt nur für Berufstransporter. Nicht für Privatleute. Ich habe deswegen heute einfach mal in Dänemark bei der Polizei angerufen (eine hinter der deutschen Grenze) und erklärt ich hätte in Schweden ein Boot gekauft mit 2,60m Breite und müsste damit ja nun irgendwie nach D kommen. Und ich würde natürlich alles gut verzurren und sehr vorsichtig fahren .. etc.. der nette Polizist hat dazu gesagt: Er würde schon "das Bild" verstehen, das ich aufzeige und er sähe da gar kein Problem. wegen 5 cm wäre das wohl kein thema. Ich solle doch einfach fahren. Auf meine Frage nach möglichen Geldbussen und Weiterfahrverboten meinte er - also Weiterfahrverbot ganz sicher nicht und vielleicht würden einige seiner Kollegen 1000 kronen oder so haben wollen. Oder auch gar nix. Es wären eben 5cm und keine 50cm. das wäre dann schon etwas anderes. also ich muss sagen - das finde ich wirklich mal einen Gesetzeshüter mit Augenmass. und nicht wie in D: https://www.youtube.com/watch?v=SC52pr45ep8
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#32
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#33
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In Österreich wird man bei einer Kontrolle auf einen Parkplatz geführt. Dort stehen Messstangen bereit, welche 2.55 Meter Abstand haben. Da fährt man durch. Wenns wackelt hast verloren
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 ![]() |
#35
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Wie kann ich die Breite eigentlich selber messen?
mit freundlichen Grüßen, Jivko |
#36
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Einfach mit einem lot... an der breitesten stelle abloten und dann den abstand Messen
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#37
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![]() Zitat:
Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#38
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Da.. Zumindest heutzutage... Fast alle technischen Angaben
1) vom Marketing übertrieben werden 2) von den Juristen mit Sicherheiten belegt sind Waere es tatsächlich interessant wie breit die Boote wirklich sind... |
#39
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Hier wurde schon Bilder gepostet wie ein 2,59m Breites Boot legal getrailert wurde ohne das die Fuhre über 2,55m Breit war...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#40
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Niemand kann mit einem zugelassenen 2.55m Fahrzeug durch 2.55m Stangen fahren. Irgendeine Toleranz muss es geben. Waere interessant diese zu kennen. So wie die Polizei auch erst ab 6kmh uebertretung knipst.. Und die geldgeilen drittfirmen für klamme Kommunen ab 4kmh Geändert von ups (26.04.2019 um 07:24 Uhr) |
#41
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Es gibt auch Lasergestützte mobile Messsysteme... die die BAG einsetzt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#42
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Da ist absolut korrekt, Volker. In der ganzen EU gibt es für die Maximalmaße der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr keine Toleranzen. Werden diese überschritten ist immer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Dabei ist Deutschland - nicht so wie hier schon angeklungen - noch relativ unbürokratisch, in anderen Ländern wie z.B. Slowenien ist schon bei geringfügigen Überschreitungen ein und bei einer Breite von mehr als 3 Metern sogar zwei Begleitfahrzeuge eines Verkehrssicherheitsunternehmens erforderlich. Dies kann auch nur eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das gilt nicht nur für den gewerblichen Güterverkehr sondern für alle Maßüberschreitungen. Und wenn man dort tatsächlich mal erwischt wird, wären die in Deutschland obligatorischen 60 Euro Bußgeld noch eine Wohltat. |
#43
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[Wiki] ortsfesten Anlagen, Starenkästen, Radarmessgeräten, Laserpistolen:
Da aber viele Faktoren bei der Beeinflussung wie Reflektionen, Witterung, Geschwindigkeit, weitere Fahrzeuge und Bodenbeschaffenheit bei einem stehendem Fahrzeug keine Rolle spielen, sollte sich ein Messfehler beim Messen der Breite, im Millimeterbereich abspielen. Gruß
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#44
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Und was passiert, wenn man "verloren" hat ![]() Aber bitte KEINE Mutmaßungen, nur wirkliche Tatsachenberichte! Denn diese theoretische Großkotzerei von einigen hier ist unerträglich! Hinweis an die Theoretikerjunkies: Jedes jahr fahren Hunderte, wenn nicht gar Tausende, mit 2,59 m breiten Booten innerhalb Deutschlands sowie nach Kroatien, Italien, Spanien, Holland, Belgien, usw. Ich kenne keinen Einzigen, der dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat. Und trotzdem liest man hier nie etwas darüber, dass einer wirklich wegen der 4 cm an der Weiterfahrt gehindert wurde oder ein horrendes Bußgeld bezahlt werden musste.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (26.04.2019 um 14:40 Uhr)
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#45
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Ich weiß nicht, ich gehöre zu den Gewinnern.
![]() Unser Boot ist tatsächlich 2.55 Meter Breit. Vermutlich Ermessungssache vom Beamten. Bei schlechter Laune desselben musst eventuell Maßnahmen ergreifen um auf die Gewünschte Breite zu kommen.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 ![]() |
#46
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Also wieder nur Theoretiker mit Vermutungen ![]() Wie immer bei diesem Thema bisher KEIN belastbarer Tatsachenbericht ![]() ![]()
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Viele Grüße Thomas |
#47
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![]() Zitat:
Du Schlaui! ![]() Ich meinte natürlich die Toleranz VOR der Messung. Also 6kmh PLUS 3kmh toleranz. Wenn du 61kmh nach tacho fährst, kriegste von der Polzei keine Knolle, weil nach Abzug von 3kmh tacho-voreilung und 3kmh toleranz nur 5kmh übrig bleiben. dafür gibts noch kein ticket. Bei den von den gemeinden angeheuerten wegelagerern gibts ab 3kmh nach abzug von allem ein ticket. kleinvieh macht auch mist. ich kenne niemanden der jemals ein ticket bekommen hätte weiler 1 oder 2 kmh zu schnell war. warum wohl alle lkw 89kmh (gps nicht tacho) im begrenzer fahren? und warum der begrenzer fast immer bei 89 kmh zu macht? Weil 89 minus 3 = 86 ist und weil da wohl jemand bei der bullerei gute lobbyarbeit geleistet hat. übrigens entstehen elefantenrennen oft, weil die fahrer einiger speditionen mitlerweile angehalten werden nur 83 oder 86kmh zu fahren, weil die spritersparnis je nach lage den zeitvorteil übertreffen kann. Geändert von ups (26.04.2019 um 14:44 Uhr) |
#48
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![]() Zitat:
Sagen wir mal so, Nen Bekannter hat wegen ein paar Kilo's Übergewicht den Anhänger in Österreich stehen gelassen, wo alle gesagt haben nee, deswegen doch nicht. Also ist es durchaus möglich das du dein Ding da ebenfalls stehenlassen mußt, wegen 4 cm. Wenn das und das Erlaubt ist und du bist aus dem Rahmen raus, ist es halt so. Probier es aus. Vielleicht berichtest du dann von der Strafe. Ist genau so wie mit nem Zug der pünktlich abfährt und du bist 30 Sekunden zu spät aufm Bahnsteig, selten aber das gibt es.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#49
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![]() Zitat:
Und gerade bei mobil aufgestellten Lichtschranken fängt man sich doch schnell mal minimale Fehler bei der Aufstellung ein.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#50
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![]() Zitat:
Auf der Messe "boot" in DD hat mir dieses Jahr ein Österreicher erzählt, dass sie dort sehr streng wären wegen dem Gewicht. Konkret erlebt hatte er es auch noch nicht, aber so vom Hörensagen... Ich probiere es jedes Jahr mehrfach aus ![]() Die Polizei ist schon öfter hinter mir und dann an mir vorbei gefahren, sowohl in D, NL als auch Österreich. Bei meiner 250er weiß ein erfahrener Beamte sofort, dass der Amischlitten 2,59 m breit ist. Auch habe ich nur ein verhältnismäßig kleines Zugfahrzeug (früher Sorrento, heute alter ML 270).
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Viele Grüße Thomas |
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