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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.04.2019, 12:39
ups ups ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.01.2019
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162 Danke in 95 Beiträgen
Standard Busgeld für Fahrten mit 2,60m Breite ohne Genehmigung.

Ich wollte nachgesehen, wie schlimm es wäre mit 2,60m Breite zu fahren, falls man die rechtzeitige Genehmingung (Antrag) vergessen hat, finde aber im Busgeldkatalog nur Angaben zu Überladung und nicht zu Überbreite. Auch bei Ladungssicherung findet man nur "Überhang nach Hinten" oder Höhenverstöße.

Bin ich blind?
Kann mir jemand helfen?

gruss
Ralph
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  #2  
Alt 23.04.2019, 12:45
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Standard

theoretisch bleibt dein Gefährt stehen bis die Genehmingung da ist...

die Geldstrafe ist da wohl das kleinere Übel...

https://www.bussgeldkatalog.net/stra...nung/70-stvzo/

Zitat: Eine Sondergenehmigung ist bei Überbreite und Überlänge der Anhänger bzw. Zugmaschinen zu beantragen. Die Überbreitengenehmigung oder andere Urkunden, die die Ausnahmen gestatten, müssen stets im Fahrzeug mitgeführt und im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden. Andernfalls droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Fehlt die Sondergenehmigung ganz, kann sogar die Weiterfahrt untersagt werden
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  #3  
Alt 23.04.2019, 12:48
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Wobei die Genehmigung für die Überbreite (2,55m-3m) in Deutschland ja schnell zu bekommen ist.... und auch lange gültig ist....

wer da ein Risiko eingeht sollte auch stehen bleiben...
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  #4  
Alt 23.04.2019, 12:55
Benutzerbild von CC 3829
CC 3829 CC 3829 ist offline
Lieutenant
 
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60 Euro, Tatbestandsnummer 33260 Verstoss gegen Paragraf 32 StVZO.

Gruss Jan
__________________
Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic!
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  #5  
Alt 23.04.2019, 13:09
Rettet_das_Erft! Rettet_das_Erft! ist offline
Lieutenant
 
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106 Danke in 48 Beiträgen
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332600

60 Euro bei fahrlässiger Begehung, da Abmessungen bekannt sind/sein sollten =Vorsatz =120 Euro, Weiterfahrt untersagt.

1 Punkt

Nervig.

Hol dir eine Genehmigung, fertig und dann gute Fahrt.

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  #6  
Alt 23.04.2019, 13:20
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
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32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
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viel schlimmer würde ich es finden wenn was Passiert und du keinen Versicherungsschutz hast....

(Haftpflicht übernimmt die Schäden beim Unfallgegner und holt bei dir bis zu einer gewissen Höhe das Geld wieder... auf deinen Eigenen Schäden am Boot, Trailer und Auto bleibst du sitzen da hilft auch keine Bootskasko)..
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  #7  
Alt 23.04.2019, 15:39
Benutzerbild von Emma
Emma Emma ist offline
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Die Frage war nicht nach Bußgeld, sondern nach dem Busgeld! Da kann ich nur für Berlin antworten, hier kostet der AB-Fahrschein 2,40€.

Sorry, die Vorlage war zu schön. Ich bin auch wieder weg.
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #8  
Alt 23.04.2019, 16:45
Rettet_das_Erft! Rettet_das_Erft! ist offline
Lieutenant
 
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Boot: Maxum 1900 SR2
106 Danke in 48 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Die Frage war nicht nach Bußgeld, sondern nach dem Busgeld! Da kann ich nur für Berlin antworten, hier kostet der AB-Fahrschein 2,40€.

Sorry, die Vorlage war zu schön. Ich bin auch wieder weg.
Punkt für Emma

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  #9  
Alt 23.04.2019, 17:13
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Bootspeti Bootspeti ist offline
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4.314 Danke in 1.601 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Die Frage war nicht nach Bußgeld, sondern nach dem Busgeld! Da kann ich nur für Berlin antworten, hier kostet der AB-Fahrschein 2,40€.

Sorry, die Vorlage war zu schön. Ich bin auch wieder weg.
nicht ganz,kostet
2,80 € AB
mfg Peter
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  #10  
Alt 23.04.2019, 17:21
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist offline
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Boot: Crownline 210CCR
5.311 Danke in 2.524 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
Ich wollte nachgesehen, wie schlimm es wäre mit 2,60m Breite zu fahren, falls man die rechtzeitige Genehmingung (Antrag) vergessen hat, finde aber im Busgeldkatalog nur Angaben zu Überladung und nicht zu Überbreite. Auch bei Ladungssicherung findet man nur "Überhang nach Hinten" oder Höhenverstöße.

Bin ich blind?
Kann mir jemand helfen?

gruss
Ralph
Hast Du 2,59m im Bootsschein eingetragen .
Viele hier vermessen sich leicht und bringen dann nur 2,54m raus .
Haben vermutlich ein besonderes Massband .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #11  
Alt 23.04.2019, 17:53
Regalboat Regalboat ist offline
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Mich haben sie mal an der SLO Grenze angehalten und gemeint das Boot wäre breiter wie 2,50m.
Sage ich wieso, nur so Pie mal Auge?
Ja, sieht so aus.
In meinem Schein stand 2,45m, den habe ich Ihnen gezeigt.
Da haben sie mich weiter gewunken.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #12  
Alt 23.04.2019, 18:06
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Bushrider Bushrider ist offline
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1.247 Danke in 491 Beiträgen
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Ich wurde bei der Überführung meines RIBs aus England auch in Deutschland von der Autobahnpolizei auf Verdacht der Überbreite herausgefischt .
Frage : Wie breit ist das Boot ?
Antwort : 2.65m - deshalb habe ich auch Luft abgelassen .
Polizei - Gute Weiterfahrt .

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__________________
Gruss Jürgen
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  #13  
Alt 23.04.2019, 18:09
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Regalboat Beitrag anzeigen
Mich haben sie mal an der SLO Grenze angehalten und gemeint das Boot wäre breiter wie 2,50m.
...
In meinem Schein stand 2,45m, den habe ich Ihnen gezeigt. Da haben sie mich weiter gewunken.
Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Hast Du 2,59m im Bootsschein eingetragen .
Viele hier vermessen sich leicht und bringen dann nur 2,54m raus .
Haben vermutlich ein besonderes Massband .
Wenn ich diese Tipps lese, schwillt mir immer der Kamm. Sicher kennen sich nicht alle Beamten mit Booten aus. Aber ich kann Euch versichern, dass die Jungs der Kontrolltrupps auf den Autobahnen das amerikanische Gardemaß kennen. Das Bußgeld ist dann noch das kleinere Problem für den Betroffenen. Ihr könnt Euch dann ein Hotel suchen und versuchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Genehmigung bei der nächsten Straßenverkehrsbehörde zu bekommen. Und an einem Wochenende hat das garantiert nicht geöffnet. Der IBS ist dann übrigens auch futsch. Er geht mit einem netten Brief an die ausstellende Stelle. Das war´s dann mit dem Anmelden in Kroatien oder sonst wo im Ausland, wo ihr gerade Urlaub machen wolltet.
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  #14  
Alt 23.04.2019, 18:23
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cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Wenn ich diese Tipps lese, schwillt mir immer der Kamm. Sicher kennen sich nicht alle Beamten mit Booten aus. Aber ich kann Euch versichern, dass die Jungs der Kontrolltrupps auf den Autobahnen das amerikanische Gardemaß kennen. Das Bußgeld ist dann noch das kleinere Problem für den Betroffenen. Ihr könnt Euch dann ein Hotel suchen und versuchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Genehmigung bei der nächsten Straßenverkehrsbehörde zu bekommen. Und an einem Wochenende hat das garantiert nicht geöffnet. Der IBS ist dann übrigens auch futsch. Er geht mit einem netten Brief an die ausstellende Stelle. Das war´s dann mit dem Anmelden in Kroatien oder sonst wo im Ausland, wo ihr gerade Urlaub machen wolltet.
Wieso habe ich mit so einem Beitrag von Dir gerechnet .
Aber alles gut.
Du gehörst sicher auch zu denen, die strikt 79 km/h fahren
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #15  
Alt 23.04.2019, 18:34
Benutzerbild von PIEP-Köln
PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Ort: Köln-Sürth
Beiträge: 2.163
Boot: Gummiente
3.989 Danke in 1.774 Beiträgen
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Das Bußgeld beträgt € 1.200,00, wenn Du gleichzeitig mit dem Gespann ein Berufsschiff versenkst
__________________
Diese Signatur ist unter Bearbeitung!

Gruß vom Mario

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  #16  
Alt 23.04.2019, 18:35
Regalboat Regalboat ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Wenn ich diese Tipps lese, schwillt mir immer der Kamm. Sicher kennen sich nicht alle Beamten mit Booten aus. Aber ich kann Euch versichern, dass die Jungs der Kontrolltrupps auf den Autobahnen das amerikanische Gardemaß kennen. Das Bußgeld ist dann noch das kleinere Problem für den Betroffenen. Ihr könnt Euch dann ein Hotel suchen und versuchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Genehmigung bei der nächsten Straßenverkehrsbehörde zu bekommen. Und an einem Wochenende hat das garantiert nicht geöffnet. Der IBS ist dann übrigens auch futsch. Er geht mit einem netten Brief an die ausstellende Stelle. Das war´s dann mit dem Anmelden in Kroatien oder sonst wo im Ausland, wo ihr gerade Urlaub machen wolltet.
Ja so ein Schmarn hab ich selten gelesen,
Ich gebe hier keine Tips fürs Tricksen.

Nur weil der Kontrolle das Boot optisch zu breit erschienen ist, die hätten ja messen können, das Boot ist nur 2,45 m Breit, da würde nichts getürkt.
Aber optisch kann man sich schon mal sehr schnell verschätzen.
Besonders wenn eine Ganzpersening drauf ist.
Und schätzen hat nichts mit der Realität und messen zu tun.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #17  
Alt 24.04.2019, 08:18
diri diri ist offline
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Hallo zusammen,
meine 2655 Bayliner soll ja nun nach 20 Jahren zurück nach Germany.
Dank diesem Thread ist mir nun eingefallen, dass der Kahn laut den Original Deutsch/Englischen Prospekten von 1999 2,57 m breit ist, also 2cm zuviel. In der Zulassung steht 2,55m.
Frage 1 an die Trailerkapitäne:
Ist denn schon mal jemand für 2 cm Überbreite bzw. ähnlich breites Boot still gelegt worden während der Reise ?
Frage 2: Praktisch müsste ich ja für jedes Land Kroatien, Slowenien, Österreich, Deutschland eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Bis auf Deutschland ich keine Ahnung wie man daran kommen soll.

Jemand ein paar Tips? Danke im voraus,

gruss dieter
__________________
-
Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #18  
Alt 24.04.2019, 08:36
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
meine 2655 Bayliner soll ja nun nach 20 Jahren zurück nach Germany.
Dank diesem Thread ist mir nun eingefallen, dass der Kahn laut den Original Deutsch/Englischen Prospekten von 1999 2,57 m breit ist, also 2cm zuviel. In der Zulassung steht 2,55m.
Frage 1 an die Trailerkapitäne:
Ist denn schon mal jemand für 2 cm Überbreite bzw. ähnlich breites Boot still gelegt worden während der Reise ?
Frage 2: Praktisch müsste ich ja für jedes Land Kroatien, Slowenien, Österreich, Deutschland eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Bis auf Deutschland ich keine Ahnung wie man daran kommen soll.

Jemand ein paar Tips? Danke im voraus,

gruss dieter
Du kannst dein Boot etwas schräg lagern auf dem Trailer dann ist die Fuhre 2,55m breit...

schau dir mal an was du benötigst bei Überbreite... in manchen der genannten Ländern sogar ein Begleitfahrzeug...
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  #19  
Alt 24.04.2019, 08:40
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Regalboat Beitrag anzeigen
Ja so ein Schmarn hab ich selten gelesen,
Ich gebe hier keine Tips fürs Tricksen.

Nur weil der Kontrolle das Boot optisch zu breit erschienen ist, die hätten ja messen können, das Boot ist nur 2,45 m Breit, da würde nichts getürkt.
Aber optisch kann man sich schon mal sehr schnell verschätzen.
Besonders wenn eine Ganzpersening drauf ist.
Und schätzen hat nichts mit der Realität und messen zu tun.
den Tipp mit dem Vermessen hat ja ein anderer Gegeben.. und sei dir Sicher... die Kontrolljungs können Messen wenn sie wollen...

wenn bei dir nichts getürckt wurde ist doch alles OK... bei vielen anderen ist dies nicht der Fall... da werden in den Papieren schnell mal ein paar cm abgezogen.
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  #20  
Alt 24.04.2019, 09:58
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
meine 2655 Bayliner soll ja nun nach 20 Jahren zurück nach Germany.
Dank diesem Thread ist mir nun eingefallen, dass der Kahn laut den Original Deutsch/Englischen Prospekten von 1999 2,57 m breit ist, also 2cm zuviel. In der Zulassung steht 2,55m.
Frage 1 an die Trailerkapitäne:
Ist denn schon mal jemand für 2 cm Überbreite bzw. ähnlich breites Boot still gelegt worden während der Reise ?
Frage 2: Praktisch müsste ich ja für jedes Land Kroatien, Slowenien, Österreich, Deutschland eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Bis auf Deutschland ich keine Ahnung wie man daran kommen soll.

Jemand ein paar Tips? Danke im voraus,

gruss dieter
Am Bodensee werden jährlich tausende Boote im Frühjahr zum Wasser und im Herbst wieder weg gefahren.

Die Polizei sollte sich also auskennen (viel werden selber Boot fahren). Und kontrolliert auch gerne mal "schwerpunktmässig". Wirklich schwer was zu finden ist´s ja meistens nicht (Ladungssicherung, Beleuchtung, Propeller geschützt....). Die Breite war aber noch nie dabei.

Auch von denen die in den Süden trailern hab ich noch nie was wegen der Breite gehört.....solange man durch die Mautstationen passt

2 oder 4 cm. Leute. Toleranzen
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #21  
Alt 24.04.2019, 10:00
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen

2 oder 4 cm. Leute. Toleranzen
gibt es keine...

nur Beamten die vielleicht auch mal ein Auge zu drücken
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  #22  
Alt 24.04.2019, 10:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
gibt es keine...

nur Beamten die vielleicht auch mal ein Auge zu drücken
Na die Toleranzen im Bootsbau würd ich schonmal als sehr grob einschätzen wollen. Das sieht man doch alleine an den Gewichtsangaben ........

Und: Mit nem Massband kann das eh keiner genau genug messen, deswegen alleine werden die Beamten sich net auf unnötige Haarspaltereien einlassen wollen.

P.S.: Genauso wie die im Nutzfahrzeugbau. Wurde eigentlich schonmal so ein Sattelauflieger nachgemessen
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #23  
Alt 24.04.2019, 10:09
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MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Na die Toleranzen im Bootsbau würd ich schonmal als sehr grob einschätzen wollen

P.S.: Genauso wie die im Nutzfahrzeugbau. Wurde eigentlich schonmal so ein Sattelauflieger nachgemessen
Früher hieß Schiffbau alternativ auch Schiefbau
__________________
Gruß
Martin
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  #24  
Alt 24.04.2019, 10:16
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
Ich wollte nachgesehen, wie schlimm es wäre mit 2,60m Breite zu fahren, falls man die rechtzeitige Genehmingung (Antrag) vergessen hat, finde aber im Busgeldkatalog nur Angaben zu Überladung und nicht zu Überbreite. Auch bei Ladungssicherung findet man nur "Überhang nach Hinten" oder Höhenverstöße.

Bin ich blind?
Kann mir jemand helfen?

gruss
Ralph
Hallo Ralph,

die Amiboote haben spätestens ab 23 Fuß i. d. R. 2,59 m Breite. Habe ich auch im Schein seit Jahren eingetragen. Noch nie Probleme mit gehabt.

Kenne auch keinen, der Probleme bisher hatte, trotz Kontrolle.

Gibt es einen -Kollegen, der wegen der Breite von 2,59 m schonmal belangt worden ist?
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #25  
Alt 24.04.2019, 10:19
Dominic Dominic ist offline
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Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
P.S.: Genauso wie die im Nutzfahrzeugbau. Wurde eigentlich schonmal so ein Sattelauflieger nachgemessen
dass LKW mit Sattel und Plane bei Ausbeulungen in der Plane oder Tieflader mit überstehender Ladung von der Polizei mit Lot und Massband auf Breite gemessen wurden, habe ich schon mehrfach gesehen.
Bei der Abnahme von Sonder-/Schwehrtransporten ist das Einmessen vor Abfahrt ja sogar durchaus die Regel. Also möglich scheint das schon zu sein.

Bis dann

Dominic
__________________
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