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  #26  
Alt 24.04.2019, 10:27
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Na die Toleranzen im Bootsbau würd ich schonmal als sehr grob einschätzen wollen. Das sieht man doch alleine an den Gewichtsangaben ........

Und: Mit nem Massband kann das eh keiner genau genug messen, deswegen alleine werden die Beamten sich net auf unnötige Haarspaltereien einlassen wollen.

P.S.: Genauso wie die im Nutzfahrzeugbau. Wurde eigentlich schonmal so ein Sattelauflieger nachgemessen
Regelmäßig ... mit geeichten Messlatten, Höhe und Breite. Eine der Schwerpunktaufgaben der Kontrolltrupps für den Güterverkehr der Autobahnpolizeien.
Für den Urlaubsverkehr gibt es dazu die sogenannten Reiseverkehrskontrollen. Höflich mit dem Krad auf den nächsten Parkplatz gelotst wird man dort ggfs. über die mobile Waage und zu den Messwangen geführt. Das gehört zur Standardausstattung jedes Kontrollbus.
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  #27  
Alt 24.04.2019, 10:40
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
.... 2,59 m Breite. Habe ich auch im Schein seit Jahren eingetragen. Noch nie Probleme mit gehabt... trotz Kontrolle.
Das halte ich für eine sehr gewagte Hypothese. Ich dagegen kenne keinen Beamten (und davon kenne ich eine ganze Menge ), der Dich ohne Ausnahmegenehmigung weiterfahren lassen würde, weil er dann das Risiko eingeht, im Fall der Fälle haftbar gemacht zu werden. Die sogenannte "Spiegelunfälle" in Engstellen sind ein latent vorhandenes Problem auf deutschen Autobahnen. Warum soll er das also tun? Weil Du so nett bist?

Nichts für ungut, aber solche "Erlebnisse" sind genauso wahrscheinlich wie die Behauptungen der Obercoolen, die immer versichern, dass sie ihre Parkknöllchen im Handschuhfach sammeln, ohne je dafür belangt worden zu sein.
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  #28  
Alt 24.04.2019, 11:28
Bodensee-Skipper Bodensee-Skipper ist offline
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§ 32 StVZOÜberschreitung der zulässigen Abmessungen 60 € 1 Punkt
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Schöne Grüße Mich@

Ein Leben ohne Boot ist möglich - aber sinnlos....
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  #29  
Alt 24.04.2019, 11:54
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Zitat:
Zitat von Bodensee-Skipper Beitrag anzeigen
§ 32 StVZOÜberschreitung der zulässigen Abmessungen 60 € 1 Punkt
das sind ja mal gaaaaannnz neue Informationen...

siehe #4 und #5
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Gruß Volker
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  #30  
Alt 24.04.2019, 12:14
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in vielen Ländern ist die Genehmnigung ja wirklich kein grosses Problem.
Da haben sicher alle hier recht, die sagen "einfach beantragen und Ruhe ist".

ABER in Dänemark gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Das ist leider der ADAC Almanach "mit dem Boot durch Europa" falsch bzw missverständlich - was EXTREM ÄRGERLICH ist!

Dort steht in Dänemark wäre eine Ausnahmegenehmigung erhältlich. Ist aber nicht wahr. das Gilt nur für Berufstransporter. Nicht für Privatleute.

Ich habe deswegen heute einfach mal in Dänemark bei der Polizei angerufen (eine hinter der deutschen Grenze) und erklärt ich hätte in Schweden ein Boot gekauft mit 2,60m Breite und müsste damit ja nun irgendwie nach D kommen. Und ich würde natürlich alles gut verzurren und sehr vorsichtig fahren .. etc.. der nette Polizist hat dazu gesagt:

Er würde schon "das Bild" verstehen, das ich aufzeige und er sähe da gar kein Problem. wegen 5 cm wäre das wohl kein thema. Ich solle doch einfach fahren.

Auf meine Frage nach möglichen Geldbussen und Weiterfahrverboten meinte er - also Weiterfahrverbot ganz sicher nicht und vielleicht würden einige seiner Kollegen 1000 kronen oder so haben wollen. Oder auch gar nix. Es wären eben 5cm und keine 50cm. das wäre dann schon etwas anderes.

also ich muss sagen - das finde ich wirklich mal einen Gesetzeshüter mit Augenmass.

und nicht wie in D:

https://www.youtube.com/watch?v=SC52pr45ep8
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  #31  
Alt 24.04.2019, 12:17
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Ich drück die Daumen, das alles klappt. Gruß Riccardo
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  #32  
Alt 24.04.2019, 12:18
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Das halte ich für eine sehr gewagte Hypothese. Ich dagegen kenne keinen Beamten (und davon kenne ich eine ganze Menge ), der Dich ohne Ausnahmegenehmigung weiterfahren lassen würde, weil er dann das Risiko eingeht, im Fall der Fälle haftbar gemacht zu werden. Die sogenannte "Spiegelunfälle" in Engstellen sind ein latent vorhandenes Problem auf deutschen Autobahnen. Warum soll er das also tun? Weil Du so nett bist?

Nichts für ungut, aber solche "Erlebnisse" sind genauso wahrscheinlich wie die Behauptungen der Obercoolen, die immer versichern, dass sie ihre Parkknöllchen im Handschuhfach sammeln, ohne je dafür belangt worden zu sein.
naja...also die standard auslandsknollen a la parken und 4kmh zu schnell, entsorge ich seit 25 jahren in der Ablage P. Da ist noch nicht eine einzige verfolgt worden.
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  #33  
Alt 25.04.2019, 15:27
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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In Österreich wird man bei einer Kontrolle auf einen Parkplatz geführt. Dort stehen Messstangen bereit, welche 2.55 Meter Abstand haben. Da fährt man durch. Wenns wackelt hast verloren
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Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #34  
Alt 25.04.2019, 16:34
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Zitat:
Zitat von Bodensee-Skipper Beitrag anzeigen
§ 32 StVZOÜberschreitung der zulässigen Abmessungen 60 € 1 Punkt
Hilf mir mal bitte, ich finde das nicht.

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung hat die Ladungsabmessung aber auch nichts in der StVZO verloren ...
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Beste Grüße, Alex
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  #35  
Alt 25.04.2019, 19:37
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Wie kann ich die Breite eigentlich selber messen?
mit freundlichen Grüßen,
Jivko
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  #36  
Alt 25.04.2019, 19:40
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Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
Wie kann ich die Breite eigentlich selber messen?
mit freundlichen Grüßen,
Jivko
Einfach mit einem lot... an der breitesten stelle abloten und dann den abstand Messen
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Gruß Volker
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  #37  
Alt 25.04.2019, 23:32
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Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
Wie kann ich die Breite eigentlich selber messen?
mit freundlichen Grüßen,
Jivko
Eine gerade Dachlatte oder Stange an der breitesten Stelle stellen. Mit Wasserwaage ausrichten und auf Boden markieren. Das selbe auf der anderen Seite. Jetzt einfach die Markierungen nachmessen.



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  #38  
Alt 26.04.2019, 07:09
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Da.. Zumindest heutzutage... Fast alle technischen Angaben
1) vom Marketing übertrieben werden
2) von den Juristen mit Sicherheiten belegt sind

Waere es tatsächlich interessant wie breit die Boote wirklich sind...
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  #39  
Alt 26.04.2019, 07:13
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Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
Da.. Zumindest heutzutage... Fast alle technischen Angaben
1) vom Marketing übertrieben werden
2) von den Juristen mit Sicherheiten belegt sind

Waere es tatsächlich interessant wie breit die Boote wirklich sind...
die Breite des Bootes ist nicht entscheidend... entscheidend ist die Breite der Ladung bei Transport...

Hier wurde schon Bilder gepostet wie ein 2,59m Breites Boot legal getrailert wurde ohne das die Fuhre über 2,55m Breit war...
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  #40  
Alt 26.04.2019, 07:19
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
In Österreich wird man bei einer Kontrolle auf einen Parkplatz geführt. Dort stehen Messstangen bereit, welche 2.55 Meter Abstand haben. Da fährt man durch. Wenns wackelt hast verloren
Das ist so genau natürlich Unfug.
Niemand kann mit einem zugelassenen 2.55m Fahrzeug durch 2.55m Stangen fahren.

Irgendeine Toleranz muss es geben.
Waere interessant diese zu kennen.

So wie die Polizei auch erst ab 6kmh uebertretung knipst.. Und die geldgeilen drittfirmen für klamme Kommunen ab 4kmh

Geändert von ups (26.04.2019 um 07:24 Uhr)
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  #41  
Alt 26.04.2019, 07:26
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Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
Das ist so genau natürlich Unfug.
Niemand kann mit einem zugelassenen 2.55m Fahrzeug durch 2.55m Stangen fahren.

Irgendeine Toleranz muss es geben.
Waere interessant diese zu kennen.

So wie die Polizei auch erst ab 6kmh uebertretung knipst.. Und die geldgeilen drittfirmen für klamme Kommunen ab 3kmh
es gibt keine Toleranz nach oben und die Stangen werden so gestellt das du durchpasst und beim durchfahren angepasst... am Ende wird die Breite gemessen...

Es gibt auch Lasergestützte mobile Messsysteme...
die die BAG einsetzt...
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  #42  
Alt 26.04.2019, 08:14
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Da ist absolut korrekt, Volker. In der ganzen EU gibt es für die Maximalmaße der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr keine Toleranzen. Werden diese überschritten ist immer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Dabei ist Deutschland - nicht so wie hier schon angeklungen - noch relativ unbürokratisch, in anderen Ländern wie z.B. Slowenien ist schon bei geringfügigen Überschreitungen ein und bei einer Breite von mehr als 3 Metern sogar zwei Begleitfahrzeuge eines Verkehrssicherheitsunternehmens erforderlich. Dies kann auch nur eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Das gilt nicht nur für den gewerblichen Güterverkehr sondern für alle Maßüberschreitungen.
Und wenn man dort tatsächlich mal erwischt wird, wären die in Deutschland obligatorischen 60 Euro Bußgeld noch eine Wohltat.
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  #43  
Alt 26.04.2019, 13:02
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Zitat:
Zitat von ups Beitrag anzeigen
So wie die Polizei auch erst ab 6kmh uebertretung knipst.. Und die geldgeilen drittfirmen für klamme Kommunen ab 4kmh
Die Toleranz bei der Geschwindigkeitsmessung gleicht Messtoleranzen bei der Messung aus. Optische Messsysteme unterliegen einem Gerätetypabhängigen Toleranzbereich. Dieser wird aus der gemessenen Geschwindigkeit, zu Gunsten des Fahrers, pauschal, abgezogen.
[Wiki]
ortsfesten Anlagen, Starenkästen, Radarmessgeräten, Laserpistolen:
  • bis 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen
  • ab 101 km/h werden 3 % in Abzug gebracht.
Lichtschrankensysteme und Lasermesseinrichtung haben übrigens eine Messtoleranz die im Hundertstel Bereich liegen(Wenn korrekt aufgestellt und bedient).

Da aber viele Faktoren bei der Beeinflussung wie Reflektionen, Witterung, Geschwindigkeit, weitere Fahrzeuge und Bodenbeschaffenheit bei einem stehendem Fahrzeug keine Rolle spielen, sollte sich ein Messfehler beim Messen der Breite, im Millimeterbereich abspielen.

Gruß
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  #44  
Alt 26.04.2019, 14:20
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
In Österreich wird man bei einer Kontrolle auf einen Parkplatz geführt. Dort stehen Messstangen bereit, welche 2.55 Meter Abstand haben. Da fährt man durch. Wenns wackelt hast verloren

Und was passiert, wenn man "verloren" hat


Aber bitte KEINE Mutmaßungen, nur wirkliche Tatsachenberichte! Denn diese theoretische Großkotzerei von einigen hier ist unerträglich!

Hinweis an die Theoretikerjunkies: Jedes jahr fahren Hunderte, wenn nicht gar Tausende, mit 2,59 m breiten Booten innerhalb Deutschlands sowie nach Kroatien, Italien, Spanien, Holland, Belgien, usw.
Ich kenne keinen Einzigen, der dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat. Und trotzdem liest man hier nie etwas darüber, dass einer wirklich wegen der 4 cm an der Weiterfahrt gehindert wurde
oder ein horrendes Bußgeld bezahlt werden musste.
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Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (26.04.2019 um 14:40 Uhr)
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  #45  
Alt 26.04.2019, 14:31
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Ich weiß nicht, ich gehöre zu den Gewinnern.
Unser Boot ist tatsächlich 2.55 Meter Breit.
Vermutlich Ermessungssache vom Beamten. Bei schlechter Laune desselben musst eventuell Maßnahmen ergreifen um auf die Gewünschte Breite zu kommen.
__________________
Gruß Klaus
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  #46  
Alt 26.04.2019, 14:37
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, ich gehöre zu den Gewinnern.
Unser Boot ist tatsächlich 2.55 Meter Breit.
Vermutlich Ermessungssache vom Beamten. Bei schlechter Laune desselben musst eventuell Maßnahmen ergreifen um auf die Gewünschte Breite zu kommen.

Also wieder nur Theoretiker mit Vermutungen

Wie immer bei diesem Thema bisher KEIN belastbarer Tatsachenbericht
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #47  
Alt 26.04.2019, 14:37
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Zitat:
Zitat von Pyroberlin Beitrag anzeigen
Die Toleranz bei der Geschwindigkeitsmessung gleicht Messtoleranzen bei der Messung aus. Optische Messsysteme unterliegen einem Gerätetypabhängigen Toleranzbereich. Dieser wird aus der gemessenen Geschwindigkeit, zu Gunsten des Fahrers, pauschal, abgezogen.
[Wiki]
ortsfesten Anlagen, Starenkästen, Radarmessgeräten, Laserpistolen:
  • bis 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen
  • ab 101 km/h werden 3 % in Abzug gebracht.
Lichtschrankensysteme und Lasermesseinrichtung haben übrigens eine Messtoleranz die im Hundertstel Bereich liegen(Wenn korrekt aufgestellt und bedient).

Da aber viele Faktoren bei der Beeinflussung wie Reflektionen, Witterung, Geschwindigkeit, weitere Fahrzeuge und Bodenbeschaffenheit bei einem stehendem Fahrzeug keine Rolle spielen, sollte sich ein Messfehler beim Messen der Breite, im Millimeterbereich abspielen.

Gruß

Du Schlaui!

Ich meinte natürlich die Toleranz VOR der Messung. Also 6kmh PLUS 3kmh toleranz. Wenn du 61kmh nach tacho fährst, kriegste von der Polzei keine Knolle, weil nach Abzug von 3kmh tacho-voreilung und 3kmh toleranz nur 5kmh übrig bleiben. dafür gibts noch kein ticket.
Bei den von den gemeinden angeheuerten wegelagerern gibts ab 3kmh nach abzug von allem ein ticket. kleinvieh macht auch mist.

ich kenne niemanden der jemals ein ticket bekommen hätte weiler 1 oder 2 kmh zu schnell war.

warum wohl alle lkw 89kmh (gps nicht tacho) im begrenzer fahren? und warum der begrenzer fast immer bei 89 kmh zu macht? Weil 89 minus 3 = 86 ist und weil da wohl jemand bei der bullerei gute lobbyarbeit geleistet hat.

übrigens entstehen elefantenrennen oft, weil die fahrer einiger speditionen mitlerweile angehalten werden nur 83 oder 86kmh zu fahren, weil die spritersparnis je nach lage den zeitvorteil übertreffen kann.

Geändert von ups (26.04.2019 um 14:44 Uhr)
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  #48  
Alt 26.04.2019, 14:46
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Zitat:
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Und was passiert, wenn man "verloren" hat


Aber bitte KEINE Mutmaßungen, nur wirkliche Tatsachenberichte! Denn diese theoretische Großkotzerei von einigen hier ist unerträglich!

Hinweis an die Theoretikerjunkies: Jedes jahr fahren Hunderte, wenn nicht gar Tausende, mit 2,59 m breiten Booten nach Kroatien, Italien und Spanien. Ich kenne keinen Einzigen,
der dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragt hat. Und trotzdem liest man hier nie etwas darüber, dass einer wirklich wegen der 4 cm an der Weiterfahrt gehindert wurde oder
ein horrendes Bußgeld bezahlt werden musste.
Das würde ich ja auch nicht erzählen. Dann kommen ja diese Sprüche von den "Theoretikerjunkies" oder wie nennst du die mit der "theoretischen Großkotzerei" die ja absolut recht haben.
Sagen wir mal so, Nen Bekannter hat wegen ein paar Kilo's Übergewicht den Anhänger in Österreich stehen gelassen, wo alle gesagt haben nee, deswegen doch nicht. Also ist es durchaus möglich das du dein Ding da ebenfalls stehenlassen mußt, wegen 4 cm. Wenn das und das Erlaubt ist und du bist aus dem Rahmen raus, ist es halt so. Probier es aus. Vielleicht berichtest du dann von der Strafe. Ist genau so wie mit nem Zug der pünktlich abfährt und du bist 30 Sekunden zu spät aufm Bahnsteig, selten aber das gibt es.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #49  
Alt 26.04.2019, 14:50
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Zitat:
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  • bis 100 km/h werden 3 km/h als Toleranzwert abgezogen
  • ab 101 km/h werden 3 % in Abzug gebracht.
Lichtschrankensysteme und Lasermesseinrichtung haben übrigens eine Messtoleranz die im Hundertstel Bereich liegen(Wenn korrekt aufgestellt und bedient).
Eine Messgenauigkeit von Hundertstel km/h ist für die Tempoüberwachung doch gar nicht nötig und wäre somit Verschwendung von Steuergeldern.
Und gerade bei mobil aufgestellten Lichtschranken fängt man sich doch schnell mal minimale Fehler bei der Aufstellung ein.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #50  
Alt 26.04.2019, 15:14
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Zitat:
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Das würde ich ja auch nicht erzählen. Dann kommen ja diese Sprüche von den "Theoretikerjunkies" oder wie nennst du die mit der "theoretischen Großkotzerei" die ja absolut recht haben.
Sagen wir mal so, Nen Bekannter hat wegen ein paar Kilo's Übergewicht den Anhänger in Österreich stehen gelassen, wo alle gesagt haben nee, deswegen doch nicht. Also ist es durchaus möglich das du dein Ding da ebenfalls stehenlassen mußt, wegen 4 cm. Wenn das und das Erlaubt ist und du bist aus dem Rahmen raus, ist es halt so. Probier es aus. Vielleicht berichtest du dann von der Strafe. Ist genau so wie mit nem Zug der pünktlich abfährt und du bist 30 Sekunden zu spät aufm Bahnsteig, selten aber das gibt es.
Wieviel Kilo waren es denn bei wieviel zGG ?

Auf der Messe "boot" in DD hat mir dieses Jahr ein Österreicher erzählt, dass sie dort sehr streng wären wegen dem Gewicht. Konkret erlebt hatte er es auch noch nicht, aber so vom Hörensagen...

Ich probiere es jedes Jahr mehrfach aus Innerhalb D und nach NL, HR... Daher interessieren mich ja auch Tatsachenberichte

Die Polizei ist schon öfter hinter mir und dann an mir vorbei gefahren, sowohl in D, NL als auch Österreich. Bei meiner 250er weiß ein erfahrener Beamte sofort, dass der Amischlitten 2,59 m breit ist. Auch habe ich nur ein verhältnismäßig kleines Zugfahrzeug (früher Sorrento, heute alter ML 270).
__________________
Viele Grüße
Thomas
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