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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Stimmt!
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#27
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![]() Ah, Billi, der Forumsaufseher. [emoji6] Die SpFV regelt, welche Dokumente als Fahrerlaubnis für Binnenschiffahrtstraßen anerkannt werden. Da ist der polnische SpoBoFührerschein nicht dabei. Also wird er nicht anerkannt. Egal, ob der Inhaber des poln. SpoBoFührerscheins Deutscher oder Pole ist und egal, wo er lebt. Die Ausnahme in Paragraph 5 Satz 1 Nr 4 regelt, dass der „Wohnsitzausländer“ ein im Wohnsitzland führerscheinfreies SpoBo auch hier in D fahren kann. Und dann wirds kompliziert: „ Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.“ Das gilt u.a. Für Polen. In Summe also: Um mit einem polnischen SpoBo Schein in D ein führerscheinpflichtiged SpoBo zu führen, muss derjenige seinen Wohnsitz in Polen haben und darf nicht mehr als ein Jahr in D sein. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#28
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![]() Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#29
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Fehlt nur noch "ich werde enteignet!". Ist Quatsch, niemand verbietet dir, dich in einer polnischen Fahrschule auf den SBF vorzubereiten.
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#30
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... und dann die Prüfung vor einem Prüfungsausschuß deiner Wahl in Deutschland abzulegen.
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Gruß Ewald |
#31
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![]() Zitat:
Da wäre jegliche Diskussion auch witzlos da beim SBF keine Fahrstunden vorgeschrieben sind ![]() Anders als z.B. beim Motorrad oder Autoführerschein. Da zwingt mich der Staat eine weitestgehend nutzlose und überteuerte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen die ich in unserem vereinten Europa weitaus günstiger bekommen könnte. Fahre nämlich seit rund 4.000 km mit meiner 50er mit hakliger 6 Gang Schaltung ohne jegliche Elektronik auf rutschigen Stollenreifen durchs Gelände und Straße. Dabei sitze ich rund 90 cm hoch. Das Teil ist schwerer zu fahren als jedes halbwegs moderne Fahrschulmotorrad. Und trotzdem muss ich 12 Fahrstunden nehmen und dann auch noch für jeden Mist (Vorstellung zur Prüfung ![]() Und dann darf ich nicht mal in ein Land ausweichen, dass diesen Mist nicht mitmacht und in dem die Fahrschullloby offenbar nicht ganz so stark ist. Gruß Chris |
#32
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Völlig egal, weil dir auch niemand verbietet - das war ja deine Behauptung - die Dienstleistung "Fahrunterricht" im Ausland wahrzunehmen. Musst du nicht einmal in Polen machen, Myanmar, Venezuela, Neuseeland sind auch nicht verboten. Niemand verbietet dir, im Ausland Dienstleistungen zu buchen/in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt sie sind nach den jeweiligen Landesgesetzen legal
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#33
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![]() Zitat:
![]() Gruß Chris |
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