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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 27.12.2018, 16:40
uli07 uli07 ist offline
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Stimmt!
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #27  
Alt 27.12.2018, 16:52
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eure beiträge haben mal so gar nichts mit der frage des TO zu tun


Ah, Billi, der Forumsaufseher. [emoji6]

Die SpFV regelt, welche Dokumente als Fahrerlaubnis für Binnenschiffahrtstraßen anerkannt werden. Da ist der polnische SpoBoFührerschein nicht dabei. Also wird er nicht anerkannt. Egal, ob der Inhaber des poln. SpoBoFührerscheins Deutscher oder Pole ist und egal, wo er lebt.

Die Ausnahme in Paragraph 5 Satz 1 Nr 4 regelt, dass der „Wohnsitzausländer“ ein im Wohnsitzland führerscheinfreies SpoBo auch hier in D fahren kann.
Und dann wirds kompliziert: „ Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.“
Das gilt u.a. Für Polen.

In Summe also:
Um mit einem polnischen SpoBo Schein in D ein führerscheinpflichtiged SpoBo zu führen, muss derjenige seinen Wohnsitz in Polen haben und darf nicht mehr als ein Jahr in D sein.



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Viele Grüße
Michael
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Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 27.12.2018, 17:25
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Ah, Billi, der Forumsaufseher. [emoji6]

Die SpFV regelt, welche Dokumente als Fahrerlaubnis für Binnenschiffahrtstraßen anerkannt werden. Da ist der polnische SpoBoFührerschein nicht dabei. Also wird er nicht anerkannt. Egal, ob der Inhaber des poln. SpoBoFührerscheins Deutscher oder Pole ist und egal, wo er lebt.

Die Ausnahme in Paragraph 5 Satz 1 Nr 4 regelt, dass der „Wohnsitzausländer“ ein im Wohnsitzland führerscheinfreies SpoBo auch hier in D fahren kann.
Und dann wirds kompliziert: „ Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.“
Das gilt u.a. Für Polen.

In Summe also:
Um mit einem polnischen SpoBo Schein in D ein führerscheinpflichtiged SpoBo zu führen, muss derjenige seinen Wohnsitz in Polen haben und darf nicht mehr als ein Jahr in D sein.



Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
Genqu und was ist so schwer den pkw Führerschein hier rauszuhalten?
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #29  
Alt 27.12.2018, 19:49
Pobeda Pobeda ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Eine Fahrschule ist ein Dienstleister den ich im EU Ausland nicht in Anspruch nehmen darf um ein EU weit gültiges Dokument zu erwerben.
Fehlt nur noch "ich werde enteignet!". Ist Quatsch, niemand verbietet dir, dich in einer polnischen Fahrschule auf den SBF vorzubereiten.
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  #30  
Alt 27.12.2018, 19:58
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist gerade online
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Beiträge: 9.302
Boot: Proficiat 975G
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... und dann die Prüfung vor einem Prüfungsausschuß deiner Wahl in Deutschland abzulegen.
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Gruß
Ewald
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  #31  
Alt 27.12.2018, 20:48
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Pobeda Beitrag anzeigen
Fehlt nur noch "ich werde enteignet!". Ist Quatsch, niemand verbietet dir, dich in einer polnischen Fahrschule auf den SBF vorzubereiten.
Die ist nicht aufgefallen, dass ich nicht vom SBF rede???

Da wäre jegliche Diskussion auch witzlos da beim SBF keine Fahrstunden vorgeschrieben sind oder wurde das geändert???

Anders als z.B. beim Motorrad oder Autoführerschein. Da zwingt mich der Staat eine weitestgehend nutzlose und überteuerte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen die ich in unserem vereinten Europa weitaus günstiger bekommen könnte.

Fahre nämlich seit rund 4.000 km mit meiner 50er mit hakliger 6 Gang Schaltung ohne jegliche Elektronik auf rutschigen Stollenreifen durchs Gelände und Straße. Dabei sitze ich rund 90 cm hoch. Das Teil ist schwerer zu fahren als jedes halbwegs moderne Fahrschulmotorrad. Und trotzdem muss ich 12 Fahrstunden nehmen und dann auch noch für jeden Mist (Vorstellung zur Prüfung ) extra bezahlen.

Und dann darf ich nicht mal in ein Land ausweichen, dass diesen Mist nicht mitmacht und in dem die Fahrschullloby offenbar nicht ganz so stark ist.

Gruß
Chris
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  #32  
Alt 27.12.2018, 20:53
Pobeda Pobeda ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Die ist nicht aufgefallen, dass ich nicht vom SBF rede???
Völlig egal, weil dir auch niemand verbietet - das war ja deine Behauptung - die Dienstleistung "Fahrunterricht" im Ausland wahrzunehmen. Musst du nicht einmal in Polen machen, Myanmar, Venezuela, Neuseeland sind auch nicht verboten. Niemand verbietet dir, im Ausland Dienstleistungen zu buchen/in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt sie sind nach den jeweiligen Landesgesetzen legal
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  #33  
Alt 27.12.2018, 21:06
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Pobeda Beitrag anzeigen
Völlig egal, weil dir auch niemand verbietet - das war ja deine Behauptung - die Dienstleistung "Fahrunterricht" im Ausland wahrzunehmen. Musst du nicht einmal in Polen machen, Myanmar, Venezuela, Neuseeland sind auch nicht verboten. Niemand verbietet dir, im Ausland Dienstleistungen zu buchen/in Anspruch zu nehmen. Vorausgesetzt sie sind nach den jeweiligen Landesgesetzen legal
Du raffst es nicht

Gruß
Chris
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