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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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der ist wirklich gut
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Gruß Peter Glückauf ........und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel +...........allzeit gute Fahrt
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#52
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in Kroatien wurden auch schon Knöllchen ausgestellt wenn die kroatische Gatslandflagge in einem zu schlechten Zustand ist...
Mir ist dieses ganze getuhe rund um Flaggen und andere maritime Gebräuche bei privaten Booten mit muss, kann, sollte, oben . unten Bb oder Stbd eigentlich zu wieder, weil ich aber weiß, dass es den Kroaten wichtig ist, achte ich halt drauf dass irgendwo am Boot ein frisches (Gastland-) Fähnchen weht...
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Gruß Olli
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#53
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Zitat:
Nur für den Fall das die Frage ernst gemeint sein sollte : Ein Boot unter deutscher Flagge ist deutsches Hoheitsgebiet. Daraus ergibt sich die daher getragene Ernsthaftigkeit der Dienstorgane der Nationen mit Flaggen. Wenn ich auch sonst keinerlei Emotionen mit meiner Heckflagge verbinde, ist es mir aufgrund der dänischen Gesetze, in den dortigen Gewässern schon eine stille Befriedigung den Adenauer zu zeigen. (-> Wimpel! muss nicht eingeholt werden) Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#54
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Drei Seiten und keine Eindeutige Antwort.
schade.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#55
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......immer?, oder nur dann, wenn es im Seeschiffahrtsregister eingetragen ist?
Grüße, Reinhard |
#56
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Ja, was so ein kleiner, dummer Schreibfehler an Interpretationsmöglicheiten eröffnet. Da muss ich mich doch glatt für entschuldigen!::
Gruß Gerd |
#57
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Zitat:
Ich fahre seit 5 Jahren nach GB / Irland . Ich habe die Round Britain / Round Ireland / Round Scotland durch. Dieses Jahr war ich im Mai wieder in Schottland auf einem RIB Treffen mit ca 40 britischen RIBs . Im Juni sind wir wieder um die irische See herum - England / Wales / Irland / Nordirland / Schottland / Isle of Man und zurück nach England gefahren . Ich habe immer nur die deutsche Flagge am Boot und wurde nie auch nur schief angesehen ..
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Gruss Jürgen |
#58
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Sicher sind hier einige eindeutige Antworten. Tenor ist doch, dass es i.d.R. selten in irgendwelchen Gesetzen steht, dennoch legen viele Länder wert auf die korrekte Umsetzung im Rahmen einer guten Seemannschaft.
Es ist halt manchmal im Leben so, dass auch Gewohnheitsrecht gilt, wobei damit nicht die eigene Gewohnheit gemeint ist.... Darüber hinaus gibt es in Dänemark augenscheinlich ein Gesetz, dess das Hissen der Nationalen klar regelt. Aus einer für mich zuverlässigen Quelle (ich habe Verwandschaft dort), halten sich die Dänen selbst auch streng daran (und das, obwohl die Nordländer eigentlich ein sehr entspanntes Völkchen sind). Gruß vom Rhein Wolfgang |
#59
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Zitat:
Das gilt für deutsche Sportboote wohl eher nicht. Fakt ist aber, dass du gemäß Seerecht die dir zugeteilte Nationale führen musst. Du bekommst aber mit einem Sportboot in D eigentlich keine Nationale zugeteilt (es sei denn, du lässt es in ein amtliches Schifffahrtsregister eintragen), da du die Nationale aufgrund unserer Gesetze auch so führen darfst. Andererseits gibt es aber andere Länder, die einen Nachweis verlangen, dass du zum Führen der Nationalen berechtigt bist. Daher wurde die Hilfskrücke Flaggenzertifikat eingeführt. Gruß Wolfgang |
#60
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Meines Wissens musst du im Ausland die Flagge des Landes führen, wo das Boot gemeldet ist. Ne Gastflagge ist kein muss. Eine fehlende Gastlandflagge wurde in Kroatien noch nie beanstandet, eine in schlechtem Zustand sehr wohl.
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#61
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Selbst wenn das stimmen sollte, für mich ist die Gastlandflagge genau das gleiche wie "Guten Tag", "Bitte", "Danke" und "Aufwiedersehen".
Ich bin so erzogen, ich mache es gerne, es wegzulassen kommt für mich nicht in Frage. Auch wenn andere ohne durchs Leben kommen.
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#62
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Zitat:
Meines Wissens gibt es für Sportboote keine Ausnahme. Oder hast du einen Beleg zum nachlesen? Beste Grüße Dirk
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#63
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Moin moin,
Zitat:
Für alle anderen Schiffe (und ein Sportboot wird wohl, da es nur höchst selten in die Verlegenheit kommen dürfte in hoheitlichem Auftrag der Bundesrepublik Deutschland unterwegs zu sein) zeigt die Nationale am Heck lediglich an, in welchem Land es registriert ist - für das Recht an Bord des Schiffes gilt immer das Recht des jeweiligen Gastlandes (und wenn dieses vorschreibt, eine Gastlandflagge zu führen ist ein Verstoß dagegen halt u.U. mit entsprechenden Sanktionen verbunden). lg, justme |
#64
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Zitat:
Gemäß Seerecht gilt in verschiedenen Punkten das nationale Recht des Staates, unter dem das Schiff registriert ist. Dies bertifft aber vor allem die sanktionierenden Gesetze z.B. das Strafrecht - es gilt aber ausschließlich für die Bereiche außerhalb fremder nationaler Hoheitsgewässer. In fremden Hoheitsgewässern gilt erstmal das dortige Recht. Allerdings haben die Staaten i.d.R. Regelungen in ihrem nationalen Seerecht getroffen. Ausgenommen sind hiervon lediglich das Militär oder Schiffe, die einem Staatsorgan dienen. Diese benötigen im Gegenzug grundsätzlich die Erlaubnis zum Befahren der fremden Hoheitsgewässer. Wobei auch hier in vielen Ländern pauschale Regelungen in deren nationalem Seerecht niedergeschrieben sind. So wird häufig die friedliche Passage durch fremden Hoheitsgewässer auf Widerruf pauschal erlaubt. Der Handelsschifffahrt ist dies gemäß internationaler Vereinbarungen immer erlaubt (es sei denn, beide Staaten befinden sich im Krieg gegeneinander). Bitte sei mir nicht Böse, dass ich dir nicht die einzelnen Paragraphen raussuche. Wenn dich das in der Tiefe interessiert, einfach mal ein bisschen in den einzelnen Gesetzen und internationalen Vereinbarung rumlesen. Aber bring viel Zeit mit, es dauert etwas, bis man das zusammen hat. Gruß Wolfgang Geändert von Grafenwerth (08.08.2018 um 14:34 Uhr) |
#65
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Das mit dem schlechten Zustand ist richtig und gilt formal sogar bei uns. Dazu muss man ein bisschen weiter ausholen. Viele Staaten haben in ihren Gesetzen verankert, dass der Staat nicht verunglimpft werden darf. Sichtbares Merkmal eines Staates sind neben Staatsgebiet und Staatsangehörigen z.B. auch Dienstsiegel oder eben die Nationalflagge (einschließlich Kriegs- und Handelsflagge - haben wir übrigens auch). Nach unserem Flaggenrecht ist die Verwendung einer an die amtlichen Fahnen angelegten für die Allgemeinheit erlaubt, sofern sie nicht verunglimpfend verwendet wird. Also öffentliches Verbrennen, Verschmutzen oder ähnliches ist verboten und kann sanktioniert werden. Dass diese Sanktionierung in unserem Land nicht erfolgt, hängt mit dem teilweise sehr laschen Vollzug der Gesetze in unserem Land zusammen. Die meisten anderen Länder haben übrigens ähnliche Gesetze, setzen dies aber entschiedener durch. Verbrenn mal öffentlich wirksam in D eine US-Flagge und schau, was bei der nächsten Einreise in die USA mit dir passiert. Nichts für ungut Eine zerfleddeerte Flagge wird dann eben in HR auch als Beleidigung des Staates angesehen und entsprechend geahndet. Gruß Wolfgang Geändert von Grafenwerth (08.08.2018 um 14:36 Uhr) |
#66
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...bei all der Diskussion ob Pflicht oder nicht. Manchmal frage ich mich, ob es um des Friedens willen nicht einfacher ist, die 6€ für eine Gastlandflagge zu investieren und diese korrekt zu installieren. Damit zolle ich einem fremden Land einfach mein Respekt und vor Ort brauche ich keine Angst zu haben, dass sich irgendwer beleidigt fühlt.
Aber die Eigenschaft, soetwas als nicht notwendig in Frage zu stellen ist halt typisch deutsch und könnte eigentlich die eigene Nationale am Heck ersetzen... Gruß Wolfgang
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#67
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Hallo Wolfgang,
vielleicht wird die EU irgendwann soweit gehen, dass es nur eine Flagge gibt - dann hat sich das mit der Gastlandflagge auch erledigen. Wegen einer fehlenden Flagge beleidigt zu fühlen, wird mir nicht passieren, aber ich bin auch kein strenger Segler, bei denen wir das mehr gelebt. Wenn beide parallel könnten und erkennen, dass keiner niemand beleidigen will, könnten beide in Ruhe leben . Eine ausgefranzte Fahne an einem Sportboot finde ich nicht so richtg despektierlich, schließlich hängt sie sehr oft und wird ausgiebig gezeigt - das heißt ja auch was! Aber ja, da gibt es auch andere Ansichten und die kann ich den Leuten auch lassen. Grüße Tycho |
#68
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Moin,
ich gieße jetzt noch ein bisschen Oel ins Feuer Wie sieht es eigentlich mit der Größe und der Form aus Für mich steht auf jeden Fall fest, dass immer eine Gastlandflagge gezeigt wird. Wie Wolfgang das hier schon schrieb - ich zolle damit einem fremden Land meinen Respekt. Im Juni auf der Müritz habe ich einige fremde Boote (NL, CH,...) gesehen, die keine deutsche Flagge hatten. Aber andere Länder - vielleicht andere Sitten.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#69
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Zitat:
Da bin ich ganz bei dir. Geschrieben ließt sich so was viel aggressiver als es gemeint ist. Hoheitsgebiet war vielleicht der falsche Ausdruck von mir. 'Rechtsraum' hätte es wohl besser getroffen. Korrigiere mich wenn ich falsch liege: Die Eintragung ins Seeschiffregister legt nicht den Rechtsraum für ein Schiff fest. Und ob ein Schiff See gehend ist oder nicht, zitiere ich mal das profane Yachtbordbuch, bei mir Seite 59: 'Seeschiffe sind aus dieser Sicht alle Fahrzeuge, die zur Seefahrt bestimmt sind (In Zweifelsfällen entscheidet der Wille des Eigners). D.h. wer einmal im Jahr die Seegrenze passiert oder es zumindest vorhat, bestimmt damit sein Boot zum Seeschiff. Die Nationalflagge ist direkt mit den Hoheitsrechten des Staates verknüpft und gilt als Hoheitszeichen.' Die Diskussion ob nun ein Hoheitszeichen ein Hoheitsgebiet bestimmt, oder einen Rechtsraum, überlasse ich gerne anderen hier. Wenn ich das bisher gesagte zusammen trage, ergibt sich für mich der Sinn zum zeigen der Gastlandflagge. Auf der anderen Seite gibt es aber, wie du richtig sagst, internationale Abkommen, die es überflüssig machen. Wie das dann die Dienstorgane der Nationen leben, steht wieder auf einem anderen Blatt. Beste Grüße Dirk
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