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  #176  
Alt 04.04.2018, 13:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eine Yacht ohne Skipper bekommt man auch mit dem SBF.... Ich hab mich mal auf der BOOT erkundigt und Angebote eingeholt.
Wir wollten eventuell mit Vereinsmitgliedern Segeln gehen....
Als langjähriger Charter von Segelyachten und Motorbooten zwischen 30 und 54 Füßen mit einem Wert zwischen 50.000,- und 250.000,- € kann ich euch glaubhaft versichern: SBF und SRC reichen definitiv aus !
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Jacky
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  #177  
Alt 04.04.2018, 13:05
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
Als langjähriger Charter von Segelyachten und Motorbooten zwischen 30 und 54 Füßen mit einem Wert zwischen 50.000,- und 250.000,- € kann ich euch glaubhaft versichern: SBF und SRC reichen definitiv aus !
ist bekannt..
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Gruß Volker
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  #178  
Alt 04.04.2018, 13:07
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Zitat:
Zitat von Wassersportler_ Beitrag anzeigen
England ist die Seefahrer Nation Nummer 1 in Europa......
aus dem Grund werden sie auch "crasy island monkeys" genannt

mit deinem Job, dem Papst das beten beizubringen, bist du schon durch?
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Bernhard

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Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #179  
Alt 04.04.2018, 13:09
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Weißwurschtcommander Beitrag anzeigen
..ist aber auch irreführend. Dieser Schein gilt bis zur Armatur, der nächste schon bis zum Gulli...

Um das mal in Worte zu fassen die auch ein Wassersportler verstehen sollte....

Für Deutschland gilt:

SBF Binnen ist ein Pflichtschien der es erlaubt auf Binnenwasserstraßen ein Boot mit mehr als 5 bzw. 15 PS zu führen

SBF See ist ein Pflichtschein der es Erlaubt Boote >15PS auf Seewasserstrassen bis zur Grenze des Hoheitsgebietes zu Führen.

Außerhalb des Hoheitsgebietes benötigt man keinen SBF mehr....
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Gruß Volker
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  #180  
Alt 04.04.2018, 13:46
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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@billi: Ja, so steht das schon wasweißichnicht wie oft allein hier im Forum.
Jeder, der einen Schein hat, wird darüber hinaus auch noch die Definition eines Sportboots abhängig von der nicht gewerbsmäßigen Nutzung sowie der Einschränkung der Länge ohne Bugspriet und Heckkorb wissen oder zumindest schon mal gehört haben.

Abgesehen davon: Sollte ich an der Kennzeichnung von Ironie in meinen Beiträgen arbeiten?
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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  #181  
Alt 04.04.2018, 21:02
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Um das mal in Worte zu fassen die auch ein Wassersportler verstehen sollte....

Für Deutschland gilt:

SBF Binnen ist ein Pflichtschien der es erlaubt auf Binnenwasserstraßen ein Boot mit mehr als 5 bzw. 15 PS zu führen

SBF See ist ein Pflichtschein der es Erlaubt Boote >15PS auf Seewasserstrassen bis zur Grenze des Hoheitsgebietes zu Führen.

Außerhalb des Hoheitsgebietes benötigt man keinen SBF mehr....
Und weil <15 PS seit 2012 führerscheinfrei ist, hat der Verband Deutscher Sportbootschulen 2013 das Sportbootzertifikat Motor (nur Ausbildung, keine Prüfung) eingeführt.

Gruß Lutz
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  #182  
Alt 04.04.2018, 23:43
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
... 2013 das Sportbootzertifikat Motor (nur Ausbildung, keine Prüfung) eingeführt.
...
Ok, ist ja auch eine Möglichkeit, etwas Wissen völlig ohne
Prüfungsangst unters leichtmotorisierte Bootsvolk zu bringen.
Es soll zwar auch vorrangig wohl Einnahmen generieren, aber
die Idee ist nicht schlecht. Viele probieren es wegen der Angst
vor der Prüfung erst gar nicht, überhaupt etwas "Seemann-
schaft" zu tanken.

Allerdings bekommt man ohne Prüfung ja höchstens eine Teil-
nahmebescheinigung, also einen quasi "Anwesenheitsnachweis"
während ein schlauer Ausbilder etwas erklärt hat.

Dann aber von:

Zitat:
Wo gültig?

  • Auf allen deutschen Binnen- und Küstengewässern
    (Ausnahmen: Rhein und Bodensee)
zu sprechen, ist irgendwie...


Was kann daran gültig sein?
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gregor

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  #183  
Alt 05.04.2018, 12:05
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Zitat:
Zitat von jacky.14 Beitrag anzeigen
... solange es nicht gewerblich betrieben wird definitiv doch!!!!!
Meinst du ich mach die Scheine weiter umsonst natuerlich gewerblich!!!!
wenn ich Privat fahre dann fahre ich allein und geniesse meine Oase des Friedens

Und wenn man es privat auch nicht brauch, halte ich es trotzdem für sinnvoll!!!
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  #184  
Alt 05.04.2018, 12:51
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Zitat:
Zitat von RainerLWL Beitrag anzeigen
Hallo Leute
Ich habe mal eine generelle Frage zum Sportbootführerschein.
Wenn man hier und auch woanders im Netz liest heißt es ja das Boote bis 15PS Führerscheinfrei sind.
Bezieht sich die Führerscheinfreiheit nur auf die Motorleistung?
Ich selber habe ein Kajütboot ca. 7,0m lang 2,20m breit und ca.3,5t schwer mit einem 12PS Innenbord Motor. Ist auch dieses Boot Führerscheinfrei?

Mfg
Rainer
Hätte er den FS wüsste er das UND vieles mehr.
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  #185  
Alt 05.04.2018, 12:56
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Zitat:
Zitat von mfk Beitrag anzeigen
Hätte er den FS wüsste er das UND vieles mehr.
Was für eine Aussage...

Wenn er den vor 2012 gemacht hätte, ist das gar nicht sicher...,
aber dann hätte er ja auch die Frage nicht...
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gregor

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  #186  
Alt 05.04.2018, 13:15
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Zitat:
Zitat von Wassersportler_ Beitrag anzeigen
Sorry aber die Engländer sind eine Seefahrer Nation wenn die 6 Scheine für notwendig halten wird das wohl einen Grund haben !!!!
Ja das hat einen Grund, die lieben so was.

Pflicht ist keiner von den ganzen 6 Scheinen.
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  #187  
Alt 05.04.2018, 13:25
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Was für eine Aussage...

Wenn er den vor 2012 gemacht hätte, ist das gar nicht sicher...,
aber dann hätte er ja auch die Frage nicht...
Das dürfte so nicht richtig sein. Aus $6 (5) Nr. 4 SpFV kann man vermutlich mittelbar herleiten, dass eine Obliegenheit zur fortlaufenden Kenntnisnahme von gesetzlichen Änderungen besteht. Wie will man ansonsten gesetzeskonform ein Boot führen? Andernfalls könnte man leicht argumentieren, dass zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung Auto noch 0,8? %% ok waren.
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  #188  
Alt 05.04.2018, 16:12
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wer "weiterführende Scheine" haben möchte oder braucht, der soll .........

P.S. was braucht denn ein "Motorbootlehrer", der andere Bootsfahrer ausbilden möchte, für Qualifikationen .
Gedult , ansonsten : Keine.
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #189  
Alt 05.04.2018, 17:06
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ja das hat einen Grund, die lieben so was.

Pflicht ist keiner von den ganzen 6 Scheinen.

Stimmt. Allerdings ist der RYA Yachtmaster Ocean der, der im gewerblichen Bereich international gefragt und akzeptiert wird.
Der deutsche SHS wird dort nur belächelt. Kein Wunder, wenn man die Anforderungen und Prüfungsinhalte kennt.
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"Ich will Sommer !"

Geändert von bluewater1 (05.04.2018 um 17:18 Uhr)
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  #190  
Alt 05.04.2018, 23:11
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von mfk Beitrag anzeigen
Das dürfte so nicht richtig sein. ....

Doch das dürfte richtig sein, schrieb ich doch:

Zitat:
...
Wenn er den vor 2012 gemacht hätte, ist das gar nicht sicher...,
aber dann hätte er ja auch die Frage nicht...
Was sollte daran falsch sein... Bis auf die Rente ist doch nichts "sicher".

Zitat:
Zitat von mfk Beitrag anzeigen
... Aus $6 (5) Nr. 4 SpFV kann man vermutlich mittelbar herleiten, dass eine Obliegenheit zur fortlaufenden Kenntnisnahme von gesetzlichen Änderungen besteht. Wie will man ansonsten gesetzeskonform ein Boot führen? ....
Und das macht natürlich absolut jeder Inhaber eines SBF´s , und ein Zitronenfalter...
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gregor

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  #191  
Alt 06.04.2018, 00:43
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Zitat:
Zitat von Wassersportler_ Beitrag anzeigen
Yachtmaster ™ Offshore Prüfungsvoraussetzungen

Mindestsitzzeit
  • 50 Tage, 2.500 Meilen einschließlich mindestens 5 Passagen über 60 Meilen, gemessen entlang der Loxodrome vom Abfahrtshafen zum Zielort, als Skipper für mindestens zwei dieser Passagen und zwei, die über Nacht Passagen enthalten.
  • 5 Tage Erfahrung als Skipper.
  • Mindestens die Hälfte dieser Kilometer und Passagen muss in Gezeitengewässern durchgeführt werden.
  • Alle Qualifikationszeiten müssen innerhalb von 10 Jahren vor der Prüfung liegen.
    Siehe: Informationen zu Qualifikationsabschnitten
Form der Prüfung PraktischZertifizierung erforderlichMindestprüfdauer8-12 Stunden für 1 Kandidat, 10-18 Stunden für 2 Kandidaten. Nicht mehr als zwei Kandidaten können innerhalb von 24 Stunden geprüft werden und nicht mehr als vier Kandidaten können in einer zweitägigen Sitzung untersucht werden.Mindestalter18


...also ich habe meine Yachtmaster ohne den ganzen Krempel bekommen....allerdings relativ teuer und mit Wartezeit...


LG
Duke
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  #192  
Alt 06.04.2018, 05:52
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Zitat:
Zitat von mfk Beitrag anzeigen
Hätte er den FS wüsste er das UND vieles mehr.
Dann wüsste er z.B. auch, dass man zum Bootfahren >15 PS einen SBF- braucht und keinen FS

Aber Spaß beiseite, ich denke auch viele die den SBF-Bin haben wissen nicht (mehr) alles, was sie mal gelernt haben.

So macher würden hier sicher ins Grübeln kommen, auf welcher Seite er mit seinem Sportboot liegen darf und auf welcher nicht.
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	E58-E54.jpg
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Na wer hats gleich gewusst, ohne in die BinSchStrO oder die Prüfungsfragen (108) zu schauen

Gruß Lutz
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  #193  
Alt 06.04.2018, 05:59
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
...also ich habe meine Yachtmaster ohne den ganzen Krempel bekommen....allerdings relativ teuer und mit Wartezeit...


LG
Duke
Wie denn das?
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  #194  
Alt 06.04.2018, 06:05
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Zitat:
Zitat von Wassersportler_ Beitrag anzeigen
Wie denn das?
So in der Art vielleicht, aber den "" hattest Du gesehen

Gruß Lutz
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  #195  
Alt 06.04.2018, 06:27
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dann wüsste er z.B. auch, dass man zum Bootfahren >15 PS einen SBF- braucht und keinen FS

Aber Spaß beiseite, ich denke auch viele die den SBF-Bin haben wissen nicht (mehr) alles, was sie mal gelernt haben.

So macher würden hier sicher ins Grübeln kommen, auf welcher Seite er mit seinem Sportboot liegen darf und auf welcher nicht.
Anhang 792495

Na wer hats gleich gewusst, ohne in die BinSchStrO oder die Prüfungsfragen (108) zu schauen

Gruß Lutz
ich meine binnen ist 2 monate her
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  #196  
Alt 06.04.2018, 07:45
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
So in der Art vielleicht, aber den "" hattest Du gesehen

Gruß Lutz

Haha, nee so denn nun auch nicht, Lutz...

Ich meinte nicht die englische Variante, sondern die schweizer fürs Handgelenk, ist aber mit Regattacountdown auch nützlich fürs Boot - und im Gegensatz zu den ganzen RYA-Scheinen schaue ich jeden Tag mehrfach drauf...



LG
Duke
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  #197  
Alt 06.04.2018, 09:46
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Du nicht, sorry wenn das so rüber kam.
Aber im wird oftmals mit der Versicherung argumentiert, wie auch hier am Anfang von LM27-Emilia in #10, 14 und 26.



Eben, "wer's braucht" ist doch OK, aber für den "Otto-Normal-Skipper" halt nicht nötig.

Gruß Lutz
ich würd das mit der Versicherung nicht komplett außer Acht lassen (zumindest nicht, ohne die entsprechenden Bedingungen der eigenen Haftpflicht- und Kaskoversicherung durchgelesen zu haben, bei der Gestaltung dieser sind Versicherungen im Gegensatz zu Kfz ja völlig frei) - bei den meisten, die ich kenne steht in der HP tatsächlich die Klausel der behördlich geforderten Fahrerlaubnis, der man mit dem Besitz des SBF genüge getan hat, aber in der Kasko findet sich normalerweise ein Ausschluß aufgrund grober Fahrlässigkeit, und da kann der Nachweis vorhandener Kenntnisse u.U. doch schon hilfreich sein, um die Versicherung davon zu überzeugen, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben (konstruiertes Beispiel: auf der Fahrt nach Helgoland verreckt das GPS, mangels ausreichender Navigationskenntnisse gerät das Boot in Seenot -> grobe Fahrlässigkeit durch unzureichende Kenntnisse des Bootsführers auszuschließen dürfte nicht ganz so leicht fallen).

lg, justme
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  #198  
Alt 06.04.2018, 10:10
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ich würd das mit der Versicherung nicht komplett außer Acht lassen (zumindest nicht, ohne die entsprechenden Bedingungen der eigenen Haftpflicht- und Kaskoversicherung durchgelesen zu haben, bei der Gestaltung dieser sind Versicherungen im Gegensatz zu Kfz ja völlig frei) - bei den meisten, die ich kenne steht in der HP tatsächlich die Klausel der behördlich geforderten Fahrerlaubnis, der man mit dem Besitz des SBF genüge getan hat, aber in der Kasko findet sich normalerweise ein Ausschluß aufgrund grober Fahrlässigkeit, und da kann der Nachweis vorhandener Kenntnisse u.U. doch schon hilfreich sein, um die Versicherung davon zu überzeugen, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben (konstruiertes Beispiel: auf der Fahrt nach Helgoland verreckt das GPS, mangels ausreichender Navigationskenntnisse gerät das Boot in Seenot -> grobe Fahrlässigkeit durch unzureichende Kenntnisse des Bootsführers auszuschließen dürfte nicht ganz so leicht fallen).

lg, justme
Grundsätzlich hat man die ausreichenden Navigationskenntnisse beim SBF See bereits nachgewiesen. Danach hätte man durchaus den Kurs mitkoppeln sollen und man sollte mit diesen Kenntnissen auch Helgoland finden, oder zumindest wieder nach Hause.

Oder meinst Du jetzt, dass man einen Sextanten hätte haben sollen ?

Ich kann ja noch nachvollziehen, dass man grob fahrlässig handelt, wenn man keine reduntante Navigation hat, aber welche Fähigkeiten lernt man denn beim SKS, die einen in der Situation ohne GPS oder Sextanten (den wohl kaum einer dabei hat) nutzen könnte ?

Gruss
Axel
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  #199  
Alt 06.04.2018, 10:41
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Grundsätzlich hat man die ausreichenden Navigationskenntnisse beim SBF See bereits nachgewiesen. Danach hätte man durchaus den Kurs mitkoppeln sollen und man sollte mit diesen Kenntnissen auch Helgoland finden, oder zumindest wieder nach Hause.

Oder meinst Du jetzt, dass man einen Sextanten hätte haben sollen ?

Ich kann ja noch nachvollziehen, dass man grob fahrlässig handelt, wenn man keine reduntante Navigation hat, aber welche Fähigkeiten lernt man denn beim SKS, die einen in der Situation ohne GPS oder Sextanten (den wohl kaum einer dabei hat) nutzen könnte ?

Gruss
Axel
das ist vermutlich dann die Diskussion, die man im Ernstfall mit seiner Versicherung (wenn man Glück hat, nur mit der) führen darf. Und ob die im SBF See vermittelten rudimentären Kenntnisse der Navigation auf See dann als ausreichend erachtet werden, um keine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen wird, so vermute zumindest ich, dann vor Gericht geklärt werden.
Ganz generell haben wir doch alle bei eben jenem SBF gelernt, daß die seemännische Sorgfaltspflicht die Beachtung von Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln auch über die Verkehrsvorschriften hinausgehend beinhaltet...

lg, justme
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  #200  
Alt 06.04.2018, 11:06
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Und ob die im SBF See vermittelten rudimentären Kenntnisse der Navigation auf See dann als ausreichend erachtet werden, um keine grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen wird, so vermute zumindest ich, dann vor Gericht geklärt werden.

"Rudimentär" würde ich diese Kentnisse nicht nennen.
Sie nehmen einen Großteil der Prüfungszeit ein und sind ohne Lernen oder Vorwissen auch nicht zu bestehen.
Da ist nix mit sich selber herleiten oder zusammenreimen.
Da muss man Wissen vorweisen, sonst fällt man durch.

Und wenn ein SBF See nicht als Fähigkeitsnachweis vor Gericht taugt, dann taugt auch ein Motorradführerschein nicht bei einem Motorradfahrer.
__________________
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Gruß,
David
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