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  #226  
Alt 06.03.2017, 19:06
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Uhlhorn Uhlhorn ist offline
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Stefan, so klar wie hier das Bundesmeldegesetz formuliert ist, würde ich mich einfach abmelden und fertig.

Wenn irgendeine Behörde dann der Meinung ist, dass das so nicht ginge, sollen sie mir darlegen, warum es nicht gehen soll. Und erst DANN konsultiere ich einen Anwalt – vorher nicht.

Ich kann ja lesen, und ich vertraue auf meine Fähigkeiten lesen zu können. Aber das muss jeder selbst sehen wie er das machen will.

Und wie kpn-hornblower schon sagte: Was wollen die Behörden machen? Einen zwangseinweisen in einen meldebaren Wohnraum?!? Ins Gefängnis stecken, weil man nicht in einem Wohnraum leben will, wie die Behörden sich Wohnraum vorstellen?

Solange mir keiner eine vernünftige und plausible Erklärung liefert, warum ein Abmelden behördlicherseits nicht gehen sollte, gehe ich davon aus, dass das gilt, was im Gesetz steht.
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  #227  
Alt 06.03.2017, 19:11
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Eben, sag ich ja, jeder macht es nun eben so, wie es jeder eben will.
Is'n freies Land hier..... und trägt dann nötigenfalls die Konsequenzen. Wie wir ja festgestellt haben, sind wir doch alle fast schon erwachsen. Nur das wir eben diesen dusseligen Tick haben, und wir Boote besitzen.... das kannst ja auch keinem mit Vernuft erklären.... [emoji1]
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  #228  
Alt 06.03.2017, 19:17
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Zitat:
Zitat von Mopsmann Beitrag anzeigen
Nur das wir eben diesen dusseligen Tick haben, und wir Boote besitzen.... das kannst ja auch keinem mit Vernuft erklären.... [emoji1]
Warum nicht?!? Nicht jeder wohnt gerne in einem Wohnraum (nach § 20). Einige wohnen auch lieber in einem Gartenhaus, andere in einem Bus, der nächste in einem Wohnmobil usw. Es sind eben nicht alle Menschen für reguläre Wohnungen gemacht. Die Menschen sind eben unterschiedlich!

Ich selbst kenne einige Leute in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, die nicht in einem solchen Wohnraum wohnen.
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  #229  
Alt 06.03.2017, 19:57
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Manche wohnen unter einer Brücke, was ich persönlich nur im Boot machen würde.


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viele Grüße aus der Grünen Heide
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  #230  
Alt 06.03.2017, 20:18
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Zitat:
Zitat von Uhlhorn Beitrag anzeigen
Warum nicht?!? Nicht jeder wohnt gerne in einem Wohnraum (nach § 20). Einige wohnen auch lieber in einem Gartenhaus, andere in einem Bus, der nächste in einem Wohnmobil usw.
Wohnmobil ist schwierig. Ohne Meldeadresse kann man nämlich kein Fahrzeug auf sich zulassen. Also entweder Schwindeladresse oder das Womo auf jemand anderen zulassen.

Gruß Hubert
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  #231  
Alt 06.03.2017, 20:31
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Zitat:
Zitat von jaha Beitrag anzeigen
Folgender wirklich gut gemeinter Ratschlag von mir: wer seitenweise Überlegungen anstellt über die cleverste Möglichkeit der Meldeadresse oder sich Gedanken macht über ein werbefreies Fernsehprogramm:

Tut euch selber einen Gefallen und zieht NIEMALS aufs Boot. Wird einfach nicht hinhauen. Ihr werdet nicht glücklich aufm Wasser. Glaubt es gerne oder lasst es, ich kann mit beidem leben.
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Cheers, Ingo
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  #232  
Alt 06.03.2017, 20:49
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Wohnmobil ist schwierig. Ohne Meldeadresse kann man nämlich kein Fahrzeug auf sich zulassen.
Das stimmt auch schon länger nicht mehr. Es reicht, eine Adresse zu benennen, an die Post zugestellt werden kann. Für den ganz-viele-zwei-Zeilen-Poster: nein, E-Post geht nicht. Obwohl die natürlich für dich da sind und nicht du für sie *augenroll*
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  #233  
Alt 06.03.2017, 21:04
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Das stimmt auch schon länger nicht mehr. Es reicht, eine Adresse zu benennen, an die Post zugestellt werden kann. Für den ganz-viele-zwei-Zeilen-Poster: nein, E-Post geht nicht. Obwohl die natürlich für dich da sind und nicht du für sie *augenroll*
Kann sein, bei mir ist das über zehn Jahre her. Ich hatte die Schnautze voll, hab alles verscherbelt und mir einen alten Bus umgebaut. Wohnung gekündigt und ab. Natürlich nicht abgemeldet. Das ging knapp zwei Jahre gut, bis ich geblitzt wurde und die Post nicht zugestellt werden konnte.

Danach war ich, samt Karre "in der Fahndung" und wurde filmreif aufgebracht. Ergebnis waren wohl knapp 100 € Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Meldegestetz und eine Frist von zwei Wochen mich anzumelden oder das Auto wird zwangsstillgelegt.

Gruß Hubert
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  #234  
Alt 06.03.2017, 21:40
Hehehe Hehehe ist offline
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Ist auch noch nicht lange, obwohl - es ging auch früher schon, man musste nur Nerven haben. Ich kenne jemanden, der hat das vor gut 10 Jahren schon duchgesetzt. Der ist aber auch so stur, dass Eisenbahnschienen ausweichen wenn er draufzufallen droht ...
Noch einfacher ist es übrigens, als ofW ein Boot registrieren zu lassen.
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  #235  
Alt 06.03.2017, 21:41
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ahh da bin Ich schonwieder über die Schiffregistrierung gestolpert

da hat Uhlhorn wohl recht

in Paragraph 18 steht

Binnenschiffer und Seeleute
(1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das im Binnenschiffsregister Berlin eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.

aber nichts darüber wenn ein Schiff nicht im Binnenschiffsregister eingetragen ist.
bedeute denn wohl dann besteht auch keine Meldepflicht.....
Deutsche Gesetze echt Komliziert

nette Geschichte Floppy und genau deshalb würd Ich,s gerne Richtig machen,die 100 € wären ja zu Verkraften, hab aber keine Lust das Boot dann an der Kette gelegt zu bekommen,
und dann wieder eine Wohnung zu suchen, das wäre heftig
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  #236  
Alt 06.03.2017, 21:47
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Darf ich mal kurz? Danke ...
Ich ahnte schon, dass ich mit Freundlichkeit noch weniger weit komme. Manche verstehen wirklich nur die direkte Ansprache.

Geändert von Hehehe (06.03.2017 um 22:06 Uhr)
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  #237  
Alt 06.03.2017, 22:16
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Toller Fred , wer sich um Postanschriften Gedanken macht , sollte sich mal überlegen ob er richtig auf einen Boot leben möchte . Ich würde mich bei einen guten Freund anmelden und gut ist es . Mann muss im Leben nicht immer alle Gesetze und Regeln zu 100 % einhalten , das macht vieles einfacher .
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  #238  
Alt 06.03.2017, 22:24
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Ist auch noch nicht lange, obwohl - es ging auch früher schon, man musste nur Nerven haben. Ich kenne jemanden, der hat das vor gut 10 Jahren schon duchgesetzt. Der ist aber auch so stur, dass Eisenbahnschienen ausweichen wenn er draufzufallen droht ...
Noch einfacher ist es übrigens, als ofW ein Boot registrieren zu lassen.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt, nach zwei Jahren "Verfolgung" eh die Nase voll. Ständig meckert irgendwer rum, hier dürfen sie aber nicht stehen, der Wald ist privat, ich hab den See gepachtet, im Stadgebiet dürfen sie nicht im Auto pennen ..... bla bla bla ....

Ich hab vorsichtshalber meist fix ne Pulle Bier gelenzt und auf "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" gemacht.

Die sechs Beamten und Beamtinnen, die mich nachts in schusssicheren Westen und mit gezückter Kanone aus dem Schlaf gerissen hatten, waren so aufgeregt, dass die nicht mal gemerkt haben, dass die Karre schon ein halbes Jahr keinen TÜV mehr hatte.

Das Projekt war also eh in der Endphase. Ich hab den Bus dann abgemeldet und auf einem Privatgrundstück weiter drin gelebt. Da ich mich dort auch anmelden konnte war das ok.

Eigentlich bin ich so zum Boot gekommen. Mit dem Womo hab ich oft ewig gesucht um ein lauschiges Plätzchen irgendwo am Wasser zu finden, um dann doch nach spätestens zwei Nächten verjagt zu werden. Mit dem Boot konnte ich den Anker an Plätzen werfen, die man auf dem Landweg gar nicht erreichen würde und es interessiert keine Sau.

Gruß Hubert
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  #239  
Alt 06.03.2017, 22:24
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Zitat:
Zitat von kpn-hornblower Beitrag anzeigen
ahh da bin Ich schonwieder über die Schiffregistrierung gestolpert

da hat Uhlhorn wohl recht

in Paragraph 18 steht

Binnenschiffer und Seeleute
(1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das im Binnenschiffsregister Berlin eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.

aber nichts darüber wenn ein Schiff nicht im Binnenschiffsregister eingetragen ist.
bedeute denn wohl dann besteht auch keine Meldepflicht.....
Deutsche Gesetze echt Komliziert

nette Geschichte Floppy und genau deshalb würd Ich,s gerne Richtig machen,die 100 € wären ja zu Verkraften, hab aber keine Lust das Boot dann an der Kette gelegt zu bekommen,
und dann wieder eine Wohnung zu suchen, das wäre heftig
Mein Gott, man kann sich das Leben auch schwer machen.
Einfach auf den Kahn setzen und los fahren, alles andere findet sich.
Beim tippen frage ich mich, was du wohl machst, wenn du mal in eine Situation kommst mit der du vorher nicht gerechnet hast.

Bitte lass mich dann ganz weit weg sein.
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  #240  
Alt 06.03.2017, 22:51
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lol hehe den Pöbelbeitrag gelöscht und editiert
auch besser so...Gelesen hab Ich,s aber
hab meine Antwort darauf denn auch Gelöscht

keine Ahnug was Ich Dir Getan hab....weil Ich wiedersprochen habe ?

und ja mach mir halt Gedanken was passieren kann...
Unvorhergesehenes kann natürlich immer passieren....aber von vornherein zu wissen das es nicht Erlaubt ist grob Fahrlässig

das Thema is ja aber nu durch habs nun ja Kapiert

grüsse

Geändert von kpn-hornblower (06.03.2017 um 23:03 Uhr)
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  #241  
Alt 07.03.2017, 01:48
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Mein Gott, man kann sich das Leben auch schwer machen.
Einfach auf den Kahn setzen und los fahren, alles andere findet sich.
Beim tippen frage ich mich, was du wohl machst, wenn du mal in eine Situation kommst mit der du vorher nicht gerechnet hast.

Bitte lass mich dann ganz weit weg sein.


Wie schon J.W. Goethe geschrieben hat..........


Wenn man ins Wasser kommt, lernt man schwimmen.
.

Gruss Edi
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  #242  
Alt 07.03.2017, 07:54
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Wie ist das denn eigentlich mit einem Bankkonto - und mit einer SIM-Karte?
Für beides braucht man doch eine Meldeadresse.
Ach ne, für das Bankkonto, das haben unsere Politiker doch kürzlich (wegen der Geflüchteten?) geändert, oder?
__________________

Niemals mit den Händen in den Taschen
auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #243  
Alt 07.03.2017, 12:25
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Wohnmobil ist schwierig. Ohne Meldeadresse kann man nämlich kein Fahrzeug auf sich zulassen.
Ist das wirklich so?

Zitat:
Also entweder Schwindeladresse oder das Womo auf jemand anderen zulassen.
Das wäre allerdings gesetzwidrig. Und gesetzwidrig kommt für mich nicht infrage.
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  #244  
Alt 07.03.2017, 12:28
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Ergebnis waren wohl knapp 100 € Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Meldegestetz […]
Ja, denn nach Meldegesetz hättest Du Dich abmelden müssen.
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  #245  
Alt 07.03.2017, 12:34
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Zitat:
Zitat von kpn-hornblower Beitrag anzeigen
Binnenschiffer und Seeleute
(1) Wer auf ein Binnenschiff zieht, das im Binnenschiffsregister Berlin eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Ja, denn das ist ein meldefähiger und -pflichtiger Wohnraum.

Zitat:
aber nichts darüber wenn ein Schiff nicht im Binnenschiffsregister eingetragen ist.
Das ist dann kein meldefähiger Wohnraum, also hast Du Dich abzumelden. Das ist in § 17 Bundesmeldegesetz¹ geregelt. Im Berliner Meldegesetz ist es bestimmt auch irgendwo geregelt.

_______
¹ https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
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  #246  
Alt 07.03.2017, 12:47
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Ich würde mich bei einen guten Freund anmelden und gut ist es .
Nee, genau DAS ist nämlich nicht erlaubt!

Zitat:
Mann muss im Leben nicht immer alle Gesetze und Regeln zu 100 % einhalten , das macht vieles einfacher .
Solange die Gesetze nicht gegen die Menschlichkeit verstoßen, kein Menschenrecht oder das Völkerrecht brechen, so was in der Art, sehe ich keinen Grund dagegen zu verstoßen. Ich versuche mein Leben so einzurichten, dass es gesetzkonform ist.

Stelle Dir vor, Du hast Dir ein Schiff für 120.000 gekauft und Dein Landleben komplett aufgegeben, Haus ist weg, Auto ist weg, alle sozialen Kontakte hast Du hinter Dir gelassen usw. Und dann kommt eines Tages so ein Beamter daher und sagt, dass Du illegal lebst und lässt das Schiff beschlagnahmen. Und dann? Sorry, aber so was kommt für mich nicht infrage.

Das Gesetz muss schon auf meiner Seite sein. Dann kann ich auch darauf beharren und jeden, der versuchen sollte mich davon abzubringen, lasse ich am langen Arm verhungern.
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  #247  
Alt 07.03.2017, 12:53
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https://segeln-ist-leben.de/home/201...ls-lifeaboard/

Hier steht einiges drin wie die Anmeldung funktioniert.

Was mir allerdings noch nicht klar ist, was passiert wenn ich samt Boot den Liegeplatz verlasse für Tage? Wochen? Monate?

Es kann a) ja eigentlich nicht sein, dass bei legaler Anmeldung auf dem Boot dieses nicht mehr bewegt werden darf und b) dass ich mich jedes mal ummelden muss wenn ich eine Tour mache.

Praktisch gesehen wird es keinen interessieren aber ob es gesetzeskonform ist?

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html

Danach dürfte das Schiff nur "gelegentlich" fortbewegt werden. Müsste man schauen wie "gelegentlich" definiert ist.

Eventuell wäre aber eine Eintragung ins Binnenschiffregister möglich.

http://www.ag-duisburg-ruhrort.nrw.d...ster/index.php

Personenschiff über 5 Tonnen Wasserverdrängung.

Dann würde möglicherweise § 28 BMG gelten.

Gruß
Chris
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  #248  
Alt 07.03.2017, 12:57
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„Gelegentlich“ ist vermutlich nicht definiert und wird im Zweifel vor Gericht entschieden. Oder es wird in einem ganz anderen Gesetz definiert, was hiermit gar nichts zu tun hat.

Wenn Du mehr als „gelegentlich“ unterwegs bis, meldest Du Dich eben ab. Ist doch einfach und steht auch so im Gesetz.

Geändert von Uhlhorn (07.03.2017 um 13:56 Uhr)
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  #249  
Alt 07.03.2017, 12:58
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Zitat:
Zitat von Uhlhorn Beitrag anzeigen

Und dann kommt eines Tages so ein Beamter daher und sagt, dass Du illegal lebst und lässt das Schiff beschlagnahmen. Und dann? Sorry, aber so was kommt für mich nicht infrage.
Sag mal in was für einer Welt lebst du denn

Bei einem Verstos der Hubert 100 Euro gekostet hat

Geht ja nicht um professionellen Drogenschmuggel

Jürg
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  #250  
Alt 07.03.2017, 13:06
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Ohne Meldeadresse kann man nämlich kein Fahrzeug auf sich zulassen.
Also, ich war man auf der Seite des Verkehrsamtes¹ in Hamburg. Und Dort steht, dass …
Zitat:
ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
… notwendig ist.

Dort steht nicht, dass man an einer Adresse gemeldet sein muss. Dort steht nur, dass man eine Meldebescheinigung oder einen Personalausweis vorlegen muss.

Wenn man sich nun nach §17 BMG abmeldet, dann steht auf dem Personalausweis keine Wohnadresse mehr. Trotzdem kann man diesen Ausweis vorlegen. Es bleibt ja weiterhin ein gültiger Ausweis.

Und in der Meldebestätigung wird vermutlich stehen, dass man keinen festen Wohnraum mehr hat – falls man lieber den Pass + (Ab-)Meldebescheinigung vorlegen möchte.

Gut, das ist jetzt kein Gesetzestext. Aber es gibt bestimmt schon jemand, der das ausprobiert hat.
_______
¹ http://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6...kfz-zulassung/
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