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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moinsen
Ich weiss,heute bin ich " lästig" aber noch ne Frage. Einer meiner Jungs wurde vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen. Da der Kerl ja trotzdem zur Schule muss, such ich ne Alternative. Wenn ich nu jemanden finde, der den Jungen gegen Entgeld mit seinem PKW regelmäßig zur Schule fährt, braucht der einen Personenbeförderungsschein? Links zur Problematik helfen auch ![]()
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#2
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Ja und Nein
![]() ![]() zum Lesen http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/ Hier speziell §1.1 lesen Wolfgang
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#3
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![]() Zitat:
wenn du als Elternteil ein anderes Kind mitnimmst und dein Kind ab und an woanders mitfährt: Nein
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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Hab das gerade auf einer Seite gefunden
Zitat: Dabei ist der Personenbeförderungsschein zwingend notwendig, wenn zum Beispiel Personen gewerblich transportiert werden sollen Quelle: http://www.personenbefoerderungsschein.com/
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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Hallo,
"gewerblich" setzt vorraus, daß mit der Tätigkeit wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden soll. Wenn dein Kind mitgenommen wird und du dich an den Spritkosten beteiligst ist das ok. Wenn es aber tatsächlich eine Bezahlung für eine Dienstleistung ist, er/sie fährt nur weil er dein Kind von A nach B bringt, und bekommt dafür eine Entlohnung dann wirds gewerblich.
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Gruß Jürgen Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt.
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#6
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ich weiß nur von meinem Busunternehmer, dass es ab X Personen - auch unentgeldlich - einen Beföderungsschein benötigst, also nicht wenn dein Sohn als 2. o. 3. Kind im Auto woanders mitfährt.
Ich meine noch was von 6-7 Personen im Ohr zu haben. Wie immer alles Gewähr.
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#7
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![]() Zitat:
Jessig hat es gut erklärt. Beim Busunternehmer liegt der Fall etwas anders, da dort immer davon ausgegangen wird, dass er gewerbsmäßig handelt, selbst wenn er eine Mitnahme unentgeltlich durchführt.
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Viele Grüße Michael |
#8
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![]() Zitat:
Ich denke auch, dass alles bis zu einem Unkostenbeitrag von 100% der anfallenden Kosten in Ordnung ist. Eindeutiger natürlich wenn der Betrag darunter liegt.
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vg Sascha
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#9
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![]() Zitat:
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#10
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![]() Zitat:
Und ob der bei Familie, wenn Vati, Mutti, Oma, Opa und die 8 Kunden mitfahren, wirklich benötigt wird, ist dann noch die nächste Frage. Es liegt ja kein gewerbsmäßiger Transport vor.
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Viele Grüße Michael |
#11
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![]() ![]() Sitzplätze ist für den Beförderungsschein vollkommen Wurscht .... ab 9 Plätze inkl. Fahrer braucht man eh den Busführerschein ... Einzig und Entscheidend ist die Gewinnabsicht mit dem Transport. Und es ist auch vollkommen irrelevant ob nun Taxi oder Mietwagen ... Gewerblich: Geeichtes Taxometer vergeschrieben .... Im 1.1 steht eigentlich alles drin: Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 von 31 - Personenbeförderungsgesetz (PBefG) PBefG Ausfertigungsdatum: 21.03.1961 Vollzitat: "Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082) geändert worden ist" Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.8.1990 I 1690 zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 17.2.2016 I 203 Hinweis: Änderung durch Art. 5 G v. 29.8.2016 I 2082 (Nr. 43) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet I. (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen 1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt; Hier ist die Frage der Gewinnabsicht zu klären ... Übersteigt das Gesamtentgelt nicht die Betriebskosten der Fahrt - kann dem Rentner/Nachbar der hübschen Cousine nichts passieren .... Mit Grüßen Basti, der die fachliche Eingung gewerbl. Güterverkehr gewerbl. Personenverkehr und den P-Schein hat.
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
Geändert von Basstel-Bassti (11.11.2016 um 12:06 Uhr) |
#12
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![]() Zitat:
(Sonst bräucht ich ja jedes mal wenn ich das Feuerwehrauto zum Einsatz fahre einen Personenbeförderungsschein) Bei entgeltlicher Beföderung benötigt man bei einer Person schon einen Personenbeföderungsschein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#13
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![]() Zitat:
Billi falsch gegoogelt ... Mutter Kelly brauch doch keinen P-Schein wenn se alle Kinder zum Konzert fahren will ![]() ![]() einzig ein Fahrzeug welches zum Zwecke der Personenbeförderung mehr als 9 Sitzplätze hat = Bus und somit wird der Schein "D" verlangt
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#14
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Als ich 1992 zuvieldienst gemacht habe müsste ich ein P Schein machen egal wieviel Personen transportiert wurden
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Gruß Frank |
#15
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![]() Zitat:
fürs rote Kreuz oder den Johanitern ? die fahren nicht aus Jux und Dallerei ... da werden Rechnungen geschrieben. Merkste was ? ![]()
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#16
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Es ging bei meiner Frage um die Beförderung eines Kindes gegen Entgeld. Also erstmal P schein pflichtig.
Aber wie sieht es aus, wenn jemand stundenweise die Betreuung eines Kindes gegen Entgeld übernimmt und dabei auch Auto fährt zB zum Klettergarten oder das Kind von der Schule abholt. Ist das ein gewerblicher Transport oder nicht ?
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#17
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![]() Zitat:
wird mit dem Transport ein Gewinn dargestellt ? Gleiches Beispiel: Die Gerüstbauer ... fahren mit Ihren LKW ( über 3,5 to ) die Gerüste zur Baustelle. Das Transportieren gehört zum Betrieb, sprich nicht gewerblich. Anderes Beispiel: Ein Getränkehändler macht wesentlich mehr Umsatz mit seinen Bierwagen auf verschiedenen Veranstaltungen als mit seinem Getränkeshop. Gewinnerhöhung durch den Transport zu verschiedenen Örtlichkeiten. -> die "arme Sau" saß mit bei uns .... Wie gesagt: der Knackpunkt ist einfach: wird durch den Transport ein Gewinn generiert oder nicht.
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Geändert von Basstel-Bassti (11.11.2016 um 12:38 Uhr)
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#18
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imho, wird ''der'' eine Erweiterung seines Versicherungsschutzes brauchen.
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#19
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![]() Warum ? Wenn Gewerblich dann ja - dann braucht er auch nen P-Schein Wenn nicht Gewerblich --- versicherst du deine wechselnden Mitfahrer auch jedesmal extra ? Also ich spreche mit meiner Versicherung genau 1x im Jahr. Für die Preisverhandlung.
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#20
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warum bekommt der Junge nich einfache ein eigenes Fahrzeug mit dem er in die Schule fahren kann ?
Sind denn 6km/h Umbauten nicht Zulassungsfrei und führerscheinfrei ? einen guten gebrauchten BMW 750i gekauft und die Gänge gesperrt und das Gaspedal, ab zum Tüv eintragen und fertig ist der Schulwagen ... Im Standgas dürfte der gut und gerne ausreichend schnell sein für jeden Schulweg.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#21
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Dann gibts wieder Haue von der Abgasfraktion.....
"Muss der mitn Dicken 7er zur Schule fahren?"
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#22
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![]() Zitat:
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#23
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Weil: geplant + regelmäßig und gg. Entgelt.
Zitat:
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#24
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![]() Zitat:
och nöööö und ich dachte wir haben das bereits durchgekaut ![]() les mal bitte im Gesetzestext ![]() Es geht nicht um Entgelt sondern um Gewinn. €dit: habs dir nochmal eingefügt: (2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen 1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
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#25
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![]() Zitat:
Von mir ist man "komische" Fragen gewohnt und da sich keiner traut.... Was hat er denn angestellt? Wenn er sich diese Beförderung selbst versaut hat, dann würde ich ihn die Vorzüge des öffentlichen Personennahverkehrs erkunden und genießen lassen. Sollte es krankheitsbedingt sein oder ihn andere, unverschuldete Dinge da rausgenommen haben, entschuldige ich mich für die dämliche Frage. Gruß Willy |
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