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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.11.2016, 13:12
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
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Standard Personenbeförderungsschein notwendig?

Moinsen
Ich weiss,heute bin ich " lästig" aber noch ne Frage.
Einer meiner Jungs wurde vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen. Da der Kerl ja trotzdem zur Schule muss, such ich ne Alternative.
Wenn ich nu jemanden finde, der den Jungen gegen Entgeld mit seinem PKW regelmäßig zur Schule fährt, braucht der einen Personenbeförderungsschein?
Links zur Problematik helfen auch
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  #2  
Alt 10.11.2016, 13:19
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Ja und Nein liegt nahe zusammen

zum Lesen
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/

Hier speziell §1.1 lesen

Wolfgang
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  #3  
Alt 10.11.2016, 13:19
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen
Ich weiss,heute bin ich " lästig" aber noch ne Frage.
Einer meiner Jungs wurde vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen. Da der Kerl ja trotzdem zur Schule muss, such ich ne Alternative.
Wenn ich nu jemanden finde, der den Jungen gegen Entgeld mit seinem PKW regelmäßig zur Schule fährt, braucht der einen Personenbeförderungsschein?
Links zur Problematik helfen auch
Sobald eine Entgeltleistung dafür erfolgt (also Bezahlt wird) : Meines Wissens JA (ist ja dann wie wenn du es ins Taxi setzt)

wenn du als Elternteil ein anderes Kind mitnimmst und dein Kind ab und an woanders mitfährt: Nein
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 10.11.2016, 13:22
Benutzerbild von billi
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Hab das gerade auf einer Seite gefunden

Zitat: Dabei ist der Personenbeförderungsschein zwingend notwendig, wenn zum Beispiel Personen gewerblich transportiert werden sollen

Quelle: http://www.personenbefoerderungsschein.com/
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  #5  
Alt 10.11.2016, 13:29
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Hallo,

"gewerblich" setzt vorraus, daß mit der Tätigkeit wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden soll.
Wenn dein Kind mitgenommen wird und du dich an den Spritkosten beteiligst ist das ok.

Wenn es aber tatsächlich eine Bezahlung für eine Dienstleistung ist, er/sie fährt nur weil er dein Kind von A nach B bringt, und bekommt dafür eine Entlohnung dann wirds gewerblich.
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Gruß Jürgen


Gendern sagt der Sachse wenn sein Boot umkippt.
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  #6  
Alt 10.11.2016, 16:41
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Averna Averna ist offline
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ich weiß nur von meinem Busunternehmer, dass es ab X Personen - auch unentgeldlich - einen Beföderungsschein benötigst, also nicht wenn dein Sohn als 2. o. 3. Kind im Auto woanders mitfährt.

Ich meine noch was von 6-7 Personen im Ohr zu haben.

Wie immer alles Gewähr.
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  #7  
Alt 10.11.2016, 17:08
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Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
ich weiß nur von meinem Busunternehmer, dass es ab X Personen - auch unentgeldlich - einen Beföderungsschein benötigst, also nicht wenn dein Sohn als 2. o. 3. Kind im Auto woanders mitfährt.

Ich meine noch was von 6-7 Personen im Ohr zu haben.

Wie immer alles Gewähr.

Jessig hat es gut erklärt.

Beim Busunternehmer liegt der Fall etwas anders, da dort immer davon ausgegangen wird, dass er gewerbsmäßig handelt, selbst wenn er eine Mitnahme unentgeltlich durchführt.
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Viele Grüße
Michael
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  #8  
Alt 11.11.2016, 08:33
WeserW WeserW ist offline
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen
ich weiß nur von meinem Busunternehmer, dass es ab X Personen - auch unentgeldlich - einen Beföderungsschein benötigst, also nicht wenn dein Sohn als 2. o. 3. Kind im Auto woanders mitfährt.

Ich meine noch was von 6-7 Personen im Ohr zu haben.

Wie immer alles Gewähr.
Es sind meines Wissens nach neun Personen. Sobald man neun Personen befördern will braucht man einen Schein dafür. Unter anderem deshalb sind auch die typischen Kleinbusse mit max. neun Sitzplätzen (inkl. Fahrer) ausgestattet. 12-Sitzer gibt es in D eigentlich gar nicht obwohl das mit langem Radstand problemlos möglich wäre und "echte" Busse gehen dann ab 15+ Plätzen los.

Ich denke auch, dass alles bis zu einem Unkostenbeitrag von 100% der anfallenden Kosten in Ordnung ist. Eindeutiger natürlich wenn der Betrag darunter liegt.
__________________
vg
Sascha
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  #9  
Alt 11.11.2016, 11:46
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Zitat:
Zitat von WeserW Beitrag anzeigen
Es sind meines Wissens nach neun Personen. Sobald man neun Personen befördern will braucht man einen Schein dafür. Unter anderem deshalb sind auch die typischen Kleinbusse mit max. neun Sitzplätzen (inkl. Fahrer) ausgestattet. 12-Sitzer gibt es in D eigentlich gar nicht obwohl das mit langem Radstand problemlos möglich wäre und "echte" Busse gehen dann ab 15+ Plätzen los.

Ich denke auch, dass alles bis zu einem Unkostenbeitrag von 100% der anfallenden Kosten in Ordnung ist. Eindeutiger natürlich wenn der Betrag darunter liegt.
Ein Kumpel von mir hat acht Kinder, er hat einen Bus aber keinen Personenbeförderungsschein weil er ihn nicht Braucht, so seine Aussage.
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  #10  
Alt 11.11.2016, 11:53
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Zitat:
Zitat von Dagobertreiten Beitrag anzeigen
Ein Kumpel von mir hat acht Kinder, er hat einen Bus aber keinen Personenbeförderungsschein weil er ihn nicht Braucht, so seine Aussage.
Zum EInen ist die Grenze bei 8 Mitfahrer plus Fahrer, erst darüber braucht man den Schein.
Und ob der bei Familie, wenn Vati, Mutti, Oma, Opa und die 8 Kunden mitfahren, wirklich benötigt wird, ist dann noch die nächste Frage. Es liegt ja kein gewerbsmäßiger Transport vor.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #11  
Alt 11.11.2016, 12:01
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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und schon gehts wieder los ....


Sitzplätze ist für den Beförderungsschein vollkommen Wurscht ....

ab 9 Plätze inkl. Fahrer braucht man eh den Busführerschein ...

Einzig und Entscheidend ist die Gewinnabsicht mit dem Transport.

Und es ist auch vollkommen irrelevant ob nun Taxi oder Mietwagen ...

Gewerblich: Geeichtes Taxometer vergeschrieben ....


Im 1.1 steht eigentlich alles drin:

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
- Seite
1 von 31 -
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG)
PBefG
Ausfertigungsdatum: 21.03.1961
Vollzitat:
"Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082) geändert worden ist"
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 8.8.1990 I 1690
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 17.2.2016 I 203
Hinweis:
Änderung durch Art. 5 G v. 29.8.2016 I 2082 (Nr. 43) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch
nicht abschließend bearbeitet

I.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt
nicht übersteigt;

Hier ist die Frage der Gewinnabsicht zu klären ...

Übersteigt das Gesamtentgelt nicht die Betriebskosten der Fahrt - kann dem Rentner/Nachbar der hübschen Cousine nichts passieren ....



Mit Grüßen Basti,

der die fachliche Eingung

gewerbl. Güterverkehr
gewerbl. Personenverkehr

und den P-Schein hat.
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Geändert von Basstel-Bassti (11.11.2016 um 12:06 Uhr)
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  #12  
Alt 11.11.2016, 12:01
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Zum EInen ist die Grenze bei 8 Mitfahrer plus Fahrer, erst darüber braucht man den Schein.
Und ob der bei Familie, wenn Vati, Mutti, Oma, Opa und die 8 Kunden mitfahren, wirklich benötigt wird, ist dann noch die nächste Frage. Es liegt ja kein gewerbsmäßiger Transport vor.
Solange unentgeldlich ist die Grenze bei 8+Fahrer. Drüber darf man eh nur mit einem Bus trasportieren und dafür benötigt man nicht nur den Führerschein D1 sondern auch den Personenbeföderungschein.
(Sonst bräucht ich ja jedes mal wenn ich das Feuerwehrauto zum Einsatz fahre einen Personenbeförderungsschein)

Bei entgeltlicher Beföderung benötigt man bei einer Person schon einen Personenbeföderungsschein.
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 11.11.2016, 12:10
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und dafür benötigt man nicht nur den Führerschein D1 sondern auch den Personenbeföderungschein.

Billi falsch gegoogelt ... Mutter Kelly brauch doch keinen P-Schein wenn se alle Kinder zum Konzert fahren will


einzig ein Fahrzeug welches zum Zwecke der Personenbeförderung mehr als 9 Sitzplätze hat = Bus

und somit wird der Schein "D" verlangt
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  #14  
Alt 11.11.2016, 12:15
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Frank mannheim Frank mannheim ist offline
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Als ich 1992 zuvieldienst gemacht habe müsste ich ein P Schein machen egal wieviel Personen transportiert wurden
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Gruß
Frank
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  #15  
Alt 11.11.2016, 12:17
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Zitat:
Zitat von Frank mannheim Beitrag anzeigen
Als ich 1992 zuvieldienst gemacht habe müsste ich ein P Schein machen egal wieviel Personen transportiert wurden

fürs rote Kreuz oder den Johanitern ?

die fahren nicht aus Jux und Dallerei ... da werden Rechnungen geschrieben.

Merkste was ?
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  #16  
Alt 11.11.2016, 12:24
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Es ging bei meiner Frage um die Beförderung eines Kindes gegen Entgeld. Also erstmal P schein pflichtig.
Aber wie sieht es aus, wenn jemand stundenweise die Betreuung eines Kindes gegen Entgeld übernimmt und dabei auch Auto fährt zB zum Klettergarten oder das Kind von der Schule abholt. Ist das ein gewerblicher Transport oder nicht ?
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  #17  
Alt 11.11.2016, 12:33
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Es ging bei meiner Frage um die Beförderung eines Kindes gegen Entgeld. Also erstmal P schein pflichtig.
Aber wie sieht es aus, wenn jemand stundenweise die Betreuung eines Kindes gegen Entgeld übernimmt und dabei auch Auto fährt zB zum Klettergarten oder das Kind von der Schule abholt. Ist das ein gewerblicher Transport oder nicht ?

wird mit dem Transport ein Gewinn dargestellt ?

Gleiches Beispiel:

Die Gerüstbauer ... fahren mit Ihren LKW ( über 3,5 to ) die Gerüste zur Baustelle.

Das Transportieren gehört zum Betrieb, sprich nicht gewerblich.


Anderes Beispiel:


Ein Getränkehändler macht wesentlich mehr Umsatz mit seinen Bierwagen auf verschiedenen Veranstaltungen als mit seinem Getränkeshop.
Gewinnerhöhung durch den Transport zu verschiedenen Örtlichkeiten.
-> die "arme Sau" saß mit bei uns ....


Wie gesagt:

der Knackpunkt ist einfach:


wird durch den Transport ein Gewinn generiert oder nicht.
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Geändert von Basstel-Bassti (11.11.2016 um 12:38 Uhr)
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  #18  
Alt 17.11.2016, 11:28
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
... Wenn ich nu jemanden finde, der den Jungen gegen Entgeld mit seinem PKW regelmäßig zur Schule fährt, braucht der einen Personenbeförderungsschein? ...
imho, wird ''der'' eine Erweiterung seines Versicherungsschutzes brauchen.
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  #19  
Alt 17.11.2016, 13:16
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
imho, wird ''der'' eine Erweiterung seines Versicherungsschutzes brauchen.

Warum ?

Wenn Gewerblich dann ja - dann braucht er auch nen P-Schein


Wenn nicht Gewerblich --- versicherst du deine wechselnden Mitfahrer auch jedesmal extra ?

Also ich spreche mit meiner Versicherung genau 1x im Jahr.
Für die Preisverhandlung.
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  #20  
Alt 17.11.2016, 13:25
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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warum bekommt der Junge nich einfache ein eigenes Fahrzeug mit dem er in die Schule fahren kann ?

Sind denn 6km/h Umbauten nicht Zulassungsfrei und führerscheinfrei ?

einen guten gebrauchten BMW 750i gekauft und die Gänge gesperrt und das Gaspedal, ab zum Tüv eintragen und fertig ist der Schulwagen ... Im Standgas dürfte der gut und gerne ausreichend schnell sein für jeden Schulweg.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #21  
Alt 17.11.2016, 14:02
Bandit1973 Bandit1973 ist offline
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Dann gibts wieder Haue von der Abgasfraktion.....
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  #22  
Alt 17.11.2016, 16:52
Benutzerbild von aunt t
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
.......Im Standgas dürfte der gut und gerne ausreichend schnell sein für jeden Schulweg.
Äh auch bei 47,6km? Ich würd mir doch keinen Kopp bei Fahrradentfernung machen.
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  #23  
Alt 18.11.2016, 09:01
swath swath ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Warum ?
Weil: geplant + regelmäßig und gg. Entgelt.
Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Wenn nicht Gewerblich --- versicherst du deine wechselnden Mitfahrer auch jedesmal extra ?
Weder noch - da nicht zutreffend (s.o.).
Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
Also ich spreche mit meiner Versicherung genau 1x im Jahr.
Na dann lass Dir doch mal den Schadenmeldeformular zeigen (welches die Vers. AG ihren VN ( = Schadenverursacher) zuschickt) - eine der ersten Fragen lautet in etwa so: ''... erfolgte die Fahrt gg. Entgelt ? Ja / Nein ''
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  #24  
Alt 18.11.2016, 09:06
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
Weil: geplant und gg. Entgelt. Weder noch - da nicht zutreffend (s.o.). Na dann lass Dir doch mal den Schadenmeldeformular zeigen (welches die Vers. AG ihren VN ( = Schadenverursacher) zuschickt) - eine der ersten Fragen lautet in etwa so: ''... erfolgte die Fahrt gg. Entgelt ? Ja / Nein "

och nöööö und ich dachte wir haben das bereits durchgekaut

les mal bitte im Gesetzestext


Es geht nicht um Entgelt sondern um Gewinn.

€dit:

habs dir nochmal eingefügt:

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt
nicht übersteigt;
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  #25  
Alt 18.11.2016, 09:14
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moinsen
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Von mir ist man "komische" Fragen gewohnt und da sich keiner traut....

Was hat er denn angestellt? Wenn er sich diese Beförderung selbst versaut hat, dann würde ich ihn die Vorzüge des öffentlichen Personennahverkehrs erkunden und genießen lassen.

Sollte es krankheitsbedingt sein oder ihn andere, unverschuldete Dinge da rausgenommen haben, entschuldige ich mich für die dämliche Frage.

Gruß
Willy
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