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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootsverkauf - Kaufvertrag
Ich möchte mein Boot verkaufen. Zuerst dachte ich an 38.000,- Aber da es noch vor dem Winter sein soll und ich bereits andere Pläne geschmiedet hat, möchte ich wenigstens 25.000,-, das aber schnell. Ich habe bereits inseriert und am Wochenende kommen schon die ersten Leute besichtigen. Ich denke, um diesen Preis ist es so gut wie verkauft.
Wobei wir bei meinem eigentlichen Problem sind. Ich habe schon einmal ein altes Boot an einen absoluten Laien verkauft. Um die Hälfte des Geldes das mich das Boot selbst gekostet hat. Jede Menge Neuteile verbaut, usw. Der Mensch hatte eine gute Rechtschutzversicherung und sein bester Freund ein gewifter Anwalt kam ein halbes Jahr nach Übergabe auf die glorreiche Idee mir das Boot zurück geben zu wollen. Zwei Gerichtsverhandlungen später war es mir zu blöd und ich hab es zurückgenommen und an einen Fischer verkauft. Der kannte sich mit Booten aus und war heilfroh so ein Schmuckstück zu ergattern. Was ich nicht will, ist wieder in so eine Situation zu kommen und da stellt sich die Frage: Wie formuliert man einen Kaufvertrag, damit so etwas nicht passieren kann. lg chris |
#2
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Interessantes Thema. Welche Argumente wurden denn vom Gericht ins Feld geführt warum du es zurück nehmen musst.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen
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#3
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Ich mache mit dem PC (Schreibprogramm) einen Kaufvertrag mit allen Daten, einem Foto des Objektes und dann die Vormulierung, verkauft wie besichtigt, von Privat ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung, in Deinem Fall dann noch ergänzend, ohne Rücknahme.
Dann sollten alle Klarheiten beseitgt sein, Natürlich alle bekannten Mängel angeben und gut ist. Vor Jahren hatte ich auch einmal Ärger, weil jemand der Meinung war, ein Mercury Force sei kein Mercury, aber es war ja alles im Kaufvertrag so festgehalten, mit Bild und Motornummern etc. Kein Problem also, trotz Brief eines Anwaltes.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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#4
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In der letzten "Boote" war genau dazu ein langer Bericht.
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Viele Grüße Uwe
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#5
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Ein Sachverständiger hat ein Gutachten erstellt, dass dem Boot einen Wert von 1.800,- bescheinigt. Da dieser Wert die Hälfte des Kaufpreises unterschritt war der Vertrag hinfällig. Offensichtlich regiert Geld die Welt, denn wie kann man sonst zur Annahme kommen, dass es ein voll fahrtüchtiges Boot, das komplett neu aufgebaut war, bei dem alleine der Materialwert der Einbauten mind. 10.000,- nur 1.800 wert sei? Ich hätte auf meine Kosten ein Gegengutachten machen müssen und das wollte ich nicht, da ja das Boot bei seinem neuen Besitzer in einer Halle eingeschlossen war.
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#6
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lieber jaka-bubi, glaub mir, diese Standardformulierungen waren alle drinnen. Privatverkauf, keine Garantie, keine Gewähr, wie besichtigt und probegefahren, usw. das interessiert doch einen Richter nicht.
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#7
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Das Urteil eines Gutachters wiegt schwer. Dieser ist in Österreich in der Branche allgemein bekannt.
Anz..... Geändert von chris-jack (10.10.2016 um 15:29 Uhr) |
#8
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Bevor hier die bundesdeutschen Rechtskundigen losstürmen: Hier wird wohl österreichisches Recht gelten.
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Beste Grüße John
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#9
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Schau dir den doch mal an ist vom ADAC
www.peiso.at/app/download/5776862465/Gebrauchtbootkaufvertrag.pdf hier muß alles gescheckt werden und auch abgehakt dann sollte es doch sicher sein
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Mit besten Grüßen Andreas |
#10
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Ich denke das wird im wesentlichen nicht sehr viel anders sein. Es geht schliesslich nicht um Spitzfindigkeiten, sondern um grundsätzlichen Haftungsausschluss.
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#11
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Es finden sich eine Unmenge an Kaufverträgen im Netz. Nur sind die ALLE für Käufer geschrieben. Es wird ja zum Verkauf nie Beratung angeboten, sondern ausschliesslich für Käufer, worauf die achten sollen, usw.
lg chris |
#12
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Sag doch einfach, dass du zum Selbstschutz folgende Anmerkungen eintragen willst:
- Motor defekt - Antrieb defekt - Osmoseverdeacht - usw..... |
#13
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Ein Freund von mir war als Käufer auch schon mal "der Dumme" da gab es sogar erhebliche Gefahr und etwas maßgebendes war verschwiegen, da hatte der Anwalt ihm keine Hoffnung gemacht ... sind wohl alles Einzelfälle die immer genau anders ausgehen als man es als Betroffener selbst braucht ...
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus |
#14
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Nee, ne, dann fehlen ja zugesicherte Eigenschaften,wenn der Kahn keine Osmose hat und Motor und Antrieb laufen.
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Beste Grüße John |
#15
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Ich schreib immer "Verkauf als Ersatzteilspender" hat beim Auto immer gut geklappt, hoffe das bleibt beim Bootsverkauf auch so!
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#16
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das wäre natürlich eine der sichersten Lösungen.
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#17
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aber dann mit neuem Tüv!?
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#18
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Zitat:
so etwas von vornherein im Kaufvertrag auszuschließen, bzw. zu vermeiden geht nicht... der Wert des Gegenstandes wurde im nachhinein angezweifelt und durch ein Gutachten belegt... und genau das hast anerkannt (aus welchen Gründen auch immer)... sorry, aber da helfen keine Klauseln in Kaufverträgen...
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Gr€€ts Stefan |
#19
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Ich hab jetzt keine Lust, rumzugooglen, aber es gibt doch im Netz sicher div. Downloads für solche Verträge (Yachtzeitschriften, Verbände etc.), wie auch für Autoverkäufe oder z.B. den "Hamburger Mietvertrag" etc.
Da würde ich mir nichts "zusammen schustern", was im Zweifelsfall eh nicht Stand halten würde. So krumm kann man gar nicht denken.... Garantie hat man damit auch nicht 100%ig, aber meist sind diese Verträge in vielen Rechtsprechungen bestätigt, detailliert ausgearbeitet und liefern wenig Angriffsfläche.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#20
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Zitat:
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#21
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du hast das Boot zurück genommen, der Kaufvertrag wurde also rück abgewickelt (früher: gewandelt)...
somit hast du dem Begehren (den Anspruch) deines Gegner entsprochen... hier in Deutschland nennt man das auch Anerkennen, damit ist nicht expliziet nur das Gutachten sondern insgesamt der Vorgang gemeint...
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Gr€€ts Stefan |
#22
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letztendlich ja
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#23
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Hallo Chris,
am besten das Boot als Restaurationsobjekt zum Wiederaufbau mit allen bekannten und unbekannten Mängeln unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkaufen. Allerdings solltest du in deinen Verkaufsanzeigen auch noch genauer auf die Undichtigkeiten eingehen, die du in deinem anderen Thema beschrieben hast ("dass nach jeden regen wasser in der bilge steht. oder in den kajüten an vielen fenstern die tropfen stehen. der lack bekommt risse und irgendwo findet der regen immer einen weg ins innere des schiffs."). Dann hat der Käufer auch hinterher nix zu meckern Evtl. bringt es sogar mehr, wenn du die Technik einzeln verkaufst und das Boot einstampfen lässt.
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Viele Grüße Thomas
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#24
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Zitat:
ich hab auch schon überlegt, die einzelteile verkaufen. würde wahrscheinlich mehr bringen, gerade weil die motoren in einem traumhaften zustand sind. lg chris |
#25
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Man könnte natürlich im Kaufvertrag aufführen, dass der Käufer sich vorher über die Preisbildung informiert hat, die anerkennt und auf die Möglichkeit, einen Gutachter hinzuzuziehen, hingewiesen wurde.
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