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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechtlage beim Kaufvertrag
Auf Anraten eines Kollegen erhoffe ich auf diesem Wege Hilfe. Ich verkaufte im Sommer meine Helweg Kea incl. Trailer und Motoren(Yamaha 115 und10 PS)Im Vertrauen auf eine internationale Wiegebescheinigung sowie Angaben des Vorbesitzers sicherte ich dem Käufer ein Gesamtgewicht von unter 1800 kg zu.Ich selbst habe das Boot nicht wiegen lassen, habe es aber mit einem 60 PS Jeep getrailert und auch nie an den Angaben des Vorbesitzers gezweifelt, da ich keine Probleme mit dem Boot hatte. Nun verlangt der Käufer einen Wandel des Kaufvertrages, da das Boot angeblich leer 2100 kg wiegen soll.Daß kann ich mir ja nun gar nicht vorstellen.Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?Der Hersteller gibt ein Gewicht von ca 900 kg an.Allerdings ist das Boot von 1983 und ich habe keine weiteren Angaben in meinen noch vorhandenen Papieren gefunden.Im übrigen war das Boot auf einem 2-Tonnen Trailer von DB.Ich kann mir nicht vorstellen,daß dort ein Boot von 5,95 M mit über 2100 kg draufgelegen haben soll.
Ich hoffe auf Eure Hilfe Petra |
#2
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Hallo Petra,
wenn du dieses Boot meinst ist das Gewicht wie zu sehen bedeutent niedriger, hast du schriftlich das Gewicht unter 1800KG zugesichert? Grüße Sven http://www.boat.de/cgi-win/dbsatz_ma...xe/cgi?7080232 |
#3
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Also ein unter sechs Meter GFK Boot so schwer
Wann hat er das gewogen? Als es ihm die Persenning zerissen hat und das ganze Boot voll Wasser war? Ich denk mal, das die meisten Boot dieser Grösse unter 1000 Kg liegen. Dann noch Motor und Trailer dazu geben keine 2100 Was hat er bei wem gewogen und ist das dokumentiert. Falls nicht, schlag ihm vor, mal gemeinsam wiegen zu gehen. Was er dir da vorwirft kann eigentlich garnicht sein - da brauchst du dich um Angaben im Kaufvertrag (?) erstmal garnicht kümmern.
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Dominik |
#4
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Rechtslage
Das Boot wurde angeglich leer gewogen.Allerdings ist der neue Besitzer Taucher??Er hat unserem Anwalt auch eine Wiegebescheinigung zukommen lassen.Was er alles gewogen hat, kann ich nicht sagen.Sein Audi A 6 soll allerdings nicht in der Lage sein , das Böötchen zu ziehen.Komisch,oder?
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#5
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Also nochmal wenn es das Boot vom Link ist und die Tanks sind voll:
Sprit 145l Wasser 120l Boot etwa 800KG Trailer 350KG Motoren 200KG Ergibt selbst mit vollen Tanks 1615KG. Oder ist was an meiner Rechnung verkehrt. Grüße Sven |
#6
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Aha, die Anwälte sind schon im Spiel
Dann lass doch deinen Anwalt den guten Mann mal einladen zum gemeinsamen wiegen. Die Anhängelast beim Audi steht fest und drüber ist drüber, aber ob das Boot so schwer ist, wag ich echt zu bezweifeln. Da hilft nur wiegen. Um auszuschliessen, dass er einen Mienensicheren Unterboden, einen Kompressor und eine Dekokammer eingebaut hat, geht das halt nur nach Überprüfung des "Objektes" und gemeinsam.
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Dominik |
#7
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Naja, er wird wohl mit Audi A6, Trailer und Boot auf die Waage gefahren sein...
Dann lasse Dich auf die Wandlung ein, aber verlange auch den A6 zurück |
#8
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Moin - ich denke auch, daß Ihr um eine Verabredung an einer geeichten Waage nicht herumkommt. Nimm möglichst neutrale Zeugen und einen Fotoapperat mit, um etwaige Veränderungen gegenüber dem Zustand beim Verkauf zu dokumentieren. Und dann ist zu hoffen, daß die magische Grenze unterschritten wird. Sonst hast Du bei einer Zusicherung dieser Eigenschaft eher schlechte Karten.
Gruß Jürgen |
#9
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Da hilft nur gemeinsames Wiegen.Was auch sein könnte ( war mal nem Bekannten passiert ) :wenn der Boden ausgeschäumt ist,kann sich das Ding voll Wasser saugen und wiegt dann plötzlich VIEL mehr.Ob das bei deinem Boot möglich ist,weiß ich natürlich nicht.
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#10
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Zitat:
Kenntnisse über Pflichten eines Verkäufers sowie Käufer? Uns wurde mitgeteilt, dass der Käufer angeblich verpflichtet sein soll, vor5 Abschluß des Vertrages das Boot (auf Kosten des Verkäufers) wiegen zu lassen.Für Tips+ Ratschläge wären wir dankbar. |
#11
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#12
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Re: Rechtlage beim Kaufvertrag
Cyrus
Zitat:
Hallo Wassersportfreunde, ich habe mir ein Bayliner auf einem Trailer gebraucht gekauft. Ein Kaufvertrag existiert, worin keine Ausschluesse von Gewaehrleistung bzw. Sachmaengelhaftung enthalten sind. Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#13
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Re: Rechtlage beim Kaufvertrag
Zitat:
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#14
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Re: Rechtlage beim Kaufvertrag
Zitat:
Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#15
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hab doch ein kea hellweg und kein bayliner
soory |
#16
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Also ein gewicht über 2000KG, das kann bei dem Boot nun wirklich nicht sein Ich möchte ja niemandem was unterstellen, aber meiner Meinung nach sucht derjenige doch nur einen Grund um das Boot zurückgeben zu können. Und bei dem Motor dürfte das Gewicht 1800KG keinesfalls überschreiten! Das Boot würde ja nicht mehr richtig in Gleitfahrt kommen
!!!Aber ich würde mich auf jedenfall auf meinen Anwalt verlassen, der wird es schon wissen!!!
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Viele Grüße aus Aschaffenburg! Ma Weinbestellungen werden gerne per PN angenommen ______________________________________ Es lebe die Freiheit! Es lebe der Wein! (J.W. von Goethe / Faust, Auerbachs Keller) |
#17
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Das glaube ich auch... Mal schon einen Sommer das Boot auf lau fahren.
Oder hat eventuell der Schaum (wenn vorhanden) Wasser gezogen?
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#18
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Zitat:
Bevor ich mir nen Kopf wegen dem Rechtsstreit machen würde, tät ich erst mal überprüfen, ob das denn stimmt. 2100 Kg kann eigentlich nicht sein und dann ist egal welche Rechtsgrundlagen gelten könnten - oder weist du schon, dass dein Boot schwerer war Da du aber so danach fragst, Gegenfrage, die Sven schon gestellt hat: Was hast du im Kaufvertrag angegeben?
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Dominik |
#19
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Wiegen lassen
Hallo Petra,
ich würde, bevor der große Krach losgeht ein Termin zum Wiegen vereinbaren. Jede landw. Genossenschaft / Raiffeisen und auch die meisten Speditionen, aber auch die kommunalen Abfallbeseitiger haben geeichte Waagen. Wenn ihr nich zu weit auseinander wohnt, trefft euch und ermittelt das tatsächliche Ergebnis. Schau aber vorher mal in´s Boot, nicht das die halbe Verwandschaft noch im Boot liegt.... Gruß, Ulf |
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