boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 15.03.2016, 13:22
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.804 Danke in 2.294 Beiträgen
Standard Haftungsfrage Hobbywerkstatt - wer weiss es ?

Moin,

folgender Sachverhalt:

Es gibt eine Hobbywerkstatt mit Hebebühne, Werkzeug usw.

In dieser Hobbywerkstatt schrauben diverse Leute an Ihren Fahrzeugen, Wechseln ihre Reifen etc.

Im Mietvertrag der Werkstatt stehen zwei Personen.

Was passiert nun, wenn sich dort jemand verletzt oder gar schlimmeres während er an seinem Auto schraubt.

Die Hebebühne ist beispielsweise aus den 70ern. Angenommen ein technischer Defekt führt dazu, dass sich jemand schwer verletzt.

Wie schaut es mit der Haftung aus? Haften diejenigen, die im Mietvertrag stehen? Wenn ja, kann man diese Haftung irgendwie ausschliessen ? Beispielweise in dem man sich einen "Haftungsverzicht" o.ä. unterschreiben lässt?

Das Ganze ist rein privat, kein Gewerbe o.ä. Eine reine Hobbywerkstatt.

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 15.03.2016, 13:49
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 9.305
Boot: Proficiat 975G
13.109 Danke in 6.192 Beiträgen
Standard

Wir hatten einen ähnlichen Fall, Hobbywerkstatt eines Vereins. Nutzung nur durch Mitglieder gegen eine Kostenbeteiligung ohne Gewinnabsicht. Hebebühne mußte TÜV - abgenommen sein und die Haftung deckte eine Versicherung ab.
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 15.03.2016, 13:54
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.804 Danke in 2.294 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Wir hatten einen ähnlichen Fall, Hobbywerkstatt eines Vereins. Nutzung nur durch Mitglieder gegen eine Kostenbeteiligung ohne Gewinnabsicht. Hebebühne mußte TÜV - abgenommen sein und die Haftung deckte eine Versicherung ab.
Das ist das Problem.. keine TÜV-Abnahme (ist von 1973).

Aber ist ja kein Verein. Rein Privat.

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 15.03.2016, 14:02
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.382
25.565 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Ich gehe mal davon aus, dass die "Mitbastler" Kumpelz sind und für die Nutzung der Werkstatt kein Entgelt leisten müssen.

Trotz der reinen privaten Nutzung, die ja soweit ok ist, gehe ich von einer Haftung der "Werkstattinhaber" aus. In anderen Worten sind die Mieter/Inhaber für die z.B. die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

Das ist wie daheim, wo ich einen Balkon habe und an diesem Balkon auch ein Geländer sein sollte. Hole ich mir Besuch ins Haus, dann hafte ich auch, wenn mir ein Verschulden unterstellt werden kann.

Eine Haftungsfreistellung ist nicht immer das gelbe vom Ei. Mag sein, dass ich damit direkten Inanspruchnahmen die Grundlage entziehe, aber was ist mit den Sozial- und Rententrägern? Gilt diese Freistellung auch für deren Leistungen? Ich sage: Nein.

Wenn jemand unter der alten Bühne zu Schaden kommt, wird die Krankenversicherung mit Sicherheit versuchen, die immensen Heilbehandlungskosten zu regressieren. Nämlich beim Eigentümer der Bühne.

Das ist alles rein theoretisch, aber wenn es dumm läuft, dann hat man ein echtes Problem und keine Freunde mehr.

Denk an den Fall im Münsterland zur "Ice Bucket Challange". Dort wurde ein Radlader ausgeliehen, um mit Eiswasser in der Schaufel die Freunde zu übergießen. Das Fahrzeug senkte sich plötzlich durch das hohe Gewicht in der Schaufel nach vorn und erschlug einen Kumpel. Der Fahrer wurde verknackt (zivil- und strafrechtlich).
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 15.03.2016, 14:15
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.804 Danke in 2.294 Beiträgen
Standard

Moin,

ja, sind alles Kumpels und zahlen wenn, dann in flüssiger Währung.

Bleibt die Frage wie wir die Kuh vom Eis bekommen. Ich denke ich werde da mal meinen Rechtsanwalt konsultieren..

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 15.03.2016, 14:37
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2007
Ort: Metropole Ruhr
Beiträge: 7.494
Boot: van den Hoven - Pacific
Rufzeichen oder MMSI: DHZN2 / 211785190
58.614 Danke in 12.271 Beiträgen
Standard

Bau ne neue Bühne ein und leg die Kosten um.
Ich gehe davon aus das eh immer die gleichen schrauben.
Die alte Bühne bekommst du auch noch verbimmelt.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 15.03.2016, 14:38
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.804 Danke in 2.294 Beiträgen
Standard

Hm, wenn alle im Mietvertrag stehen, zumindest die, die ständig was schrauben.. wie siehts dann aus ?

Quasi eine Eigentümergemeinschaft der Hebebühne

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 15.03.2016, 16:24
Benutzerbild von aunt t
aunt t aunt t ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2012
Ort: Kleve Niederrhein links am Deich
Beiträge: 2.874
Boot: Segelboot " Tante T"
7.992 Danke in 2.799 Beiträgen
Standard

Schild: "Benutzung der HebeBühne ist untersagt." ,sollte doch, wenn nur Bekannte voekommen, zum Haftungsauschluss reichen, oder?
__________________
Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 15.03.2016, 16:50
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.382
25.565 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Schild: "Benutzung der HebeBühne ist untersagt." ,sollte doch, wenn nur Bekannte voekommen, zum Haftungsauschluss reichen, oder?
Nein.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 15.03.2016, 17:48
Benutzerbild von gerd5
gerd5 gerd5 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Nähe Villach Österreich Motorsegler
Beiträge: 1.217
Boot: MS - Salzburg
501 Danke in 179 Beiträgen
gerd5 eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Ich hab bei meiner Bühne am Schaltkasten der Taster zur Bedienung ein Schild
Bühne nicht überprüft. Inbriebnahme Verboten
__________________
Grüße Gerhard
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 15.03.2016, 18:09
Benutzerbild von flyitalo
flyitalo flyitalo ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 18.11.2015
Beiträge: 72
348 Danke in 74 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Das ist das Problem.. keine TÜV-Abnahme (ist von 1973).

Aber ist ja kein Verein. Rein Privat.

Gruß, Jörg
Seid mit den Bühnen vorsichtig. Kenne schon zwei Leute wo die Bühne runter gekracht ist.

Der eine hatte ein Nebengewerbe, als er Werkzeug holen war und zurück kam lag das Auto unten, wo er kurz vorher noch am Schrauben war.
Bei ihm danach nur noch neue moderne Bühnen mit ständiger Überprüfung.

Dem anderen ist das Auto beim Ablassen in einer hobby-werkstatt aus ca. 1m Höhe auf alle 4 Räder runter gefallen, als die Bühne brach.
__________________
Chi comincia la giornata con un sorriso, ha già vinto
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 15.03.2016, 18:11
Benutzerbild von lalao0
lalao0 lalao0 ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 13.05.2012
Ort: Ohne festen Wohnsitz
Beiträge: 3.846
Boot: Cantieri Navali di Golfo "Ipanema 45 S", Stahlyacht Karcherwerft, Allround GTX
6.365 Danke in 2.472 Beiträgen
Standard

Wenn die Überlassung der Werkstatt samt Inventar reine Gefälligkeitsleistung ist, sollte das die Privathaftpflicht mit abdecken. Um dies sicher zu stellen, würde ich das meiner Privathaftpflichtversicherung mitteilen und die Deckung bestätigen lassen.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 15.03.2016, 18:14
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.144 Danke in 3.466 Beiträgen
Standard

Diese Frage wird unter "gutefrage.net" (hobbywerkstatt was ist zu beachten)
ganz gut beantwortet

Wer einmal unter einem Auto eine halbe Nacht eingeklemmt war bis am nächsten Morgen Hilfe kam,wird in solchen Sachen recht vorsichtig!
Seitdem habe ich nie wieder ohne Unterstellböcke gearbeitet!

Ist aber damals noch glipflich ausgegangen-
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 15.03.2016, 18:43
motordobi motordobi ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 28.11.2010
Ort: Rathenow
Beiträge: 212
Boot: Glastron Laraya
206 Danke in 113 Beiträgen
Standard

Hallo,
das die Bühne von 1973 ist schliesst ja nicht aus das man sie von einem Sachverständigen überprüfen lässt. Wenn der die Bühne für in Ordnung befindet und das auch bescheinigt gibts kein Problem.
Wenn er die Bühne für unsicher befindet sollte man sie in Ordnung bringen oder eine andere beschaffen.
Die Gefahr die von einer defekten Bühne ausgehen kann ist ja doch erheblich.
Gruß Manfred
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 15.03.2016, 20:12
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.804 Danke in 2.294 Beiträgen
Standard

Moin,

wie gesagt, ich werde mit meinen Rechtsanwalt besprechen, welches Risiko besteht, wie man es minimieren bzw ausschliessen kann. Mit allen folgenden Konsequenzen.

Danke trotzdem an alle für die Tips, Anregungen usw..

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 15.03.2016, 20:26
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.712
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.383 Danke in 5.818 Beiträgen
Standard

Wie sieht es aus, wenn ich zur Hebebühne eine Bedienungsanleitung schreibe, in der ausdrücklich Arbeiten unter dem angehobenen Fahrzeug verboten sind, solange keine geeigneten Unterstellböcke beigestellt sind? Damit hätte ich die Hebebühne zum Luxuswagenheber degradiert.
Ggf. würde ich das aber auch mit dem TÜV absprechen.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 15.03.2016, 20:26
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.11.2012
Ort: Raum Hannover
Beiträge: 2.875
Boot: Grand 650 RIB
3.055 Danke in 1.512 Beiträgen
Standard

Warum macht ihr nicht einen Vertrag , das jeder auf eigene Verantwortung die Bühne nutzt ?
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 15.03.2016, 21:16
UliH UliH ist offline
Captain
 
Registriert seit: 15.03.2013
Beiträge: 606
559 Danke in 333 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Warum macht ihr nicht einen Vertrag , das jeder auf eigene Verantwortung die Bühne nutzt ?
weil das zumindest strafrechtlich vollkommen nutzlos ist. Zivilrechtlich kann es etwas helfen, oder auch nicht: Wenn man sich der Unsicherheit der Bühne bewusst ist, so kann es grobe Fahrlässigkeit werden, wenn man zu viel Zirkus drum macht, man ist sich der Mängel ja bewusst......sonst hätte man es nicht geschrieben. Und wenn man trotzdem fleissig nutzen lässt, zuschaut, mitarbeitet, dann mag es schnell ganz eng werden. Und wie oben schon geschrieben, will man den Kumpels zuschauen, bis einer drunter ver.....? Nur weil eine Reparatur/Ersatz was kosten könnte?
Das geht nur im Comic bei Werner gut.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 16.03.2016, 06:57
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.06.2009
Ort: Zwischen Ruhrgebiet, Sauerland und märkischer Kreis
Beiträge: 1.125
5.804 Danke in 2.294 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wie sieht es aus, wenn ich zur Hebebühne eine Bedienungsanleitung schreibe, in der ausdrücklich Arbeiten unter dem angehobenen Fahrzeug verboten sind, solange keine geeigneten Unterstellböcke beigestellt sind?
Ein guter Ansatz, werde ich im Beratungsgespräch mit dem Anwalt ansprechen .. aber auch soweit gehen und, vorausgesetzt es bringt was, es so formulieren: "Aufenthalt/Arbeiten unter der Hebebühne verboten" o.ä.

Gruß, Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 16.03.2016, 07:07
alexhb alexhb ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 22.08.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 1.535
Boot: SY Ohlsen "29
1.896 Danke in 951 Beiträgen
Standard

Moin,

das Ganze geht ja eigentlich noch weiter, selbst wenn die Bühne geprüft ist darf sie nur von geschulten erfahrenen Personen benutzt werden. Nun jemanden zu schulen ist ggf. ne Sache von 5min, wenn du wiederrum geschult bist.

Aber es sollte einfacher gehen, lasse jeden unterzeichnen und hänge ein Schild auf das die Benutzung sämtlicher Werkzeuge insbesondere der Hebebühne auf eigene Gefahr passiert und der Eigentümer für Schäden nicht haftet. Das Schild muss an einer Stelle sein wo man vorbeikommen muss. Vielleicht direkt an der Eingangstür.

Müssen ja keine Körperschäden sein, kann ja auch sein die Bühne macht ärger und ein Auto verkratzt oder sonstwas. Oder ein Werkzeug bricht ab und trifft das Auto.

Beste Grüße
Alex
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 16.03.2016, 08:31
Tonne5 Tonne5 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: SHG
Beiträge: 505
Boot: Wieder auf Suche
966 Danke in 488 Beiträgen
Standard

Was spricht dagegen, die Bühne überprüfen zu lassen?

Die Kosten dafür könnte man ja per Umlage auf die Nutzer gemeinsam stemmen- schließlich haben alle was davon.

Ist der UVV - Sticker drauf, fehlt nur ein Einweisungsprotokoll für die geschulten /eingewiesenen Benutzer sowie ein Schild an der Bühne - Benutzung ausschließlich durch eingewiesene Personen auf eigene Gefahr.
__________________
....und immer eine handbreit... Kai
---------------------------------
Lächle - du kannst sie nicht alle töten
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 16.03.2016, 10:27
alexhb alexhb ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 22.08.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 1.535
Boot: SY Ohlsen "29
1.896 Danke in 951 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
aber auch soweit gehen und, vorausgesetzt es bringt was, es so formulieren: "Aufenthalt/Arbeiten unter der Hebebühne verboten" o.ä.
Das wird nicht ausreichen, die Bühne ist ja per se dafür ursprünglich gedacht etwas anzuheben um darunter zu arbeiten, sofern es sich nicht um eine reine Hebeanlage zum Reifenwechsel (gibts auch) handelt.

Auch der Hinweis: "Benutzen der Bühne verboten" o.ä. reicht nicht, wenn sie betriebsbereit im Raum steht und davon ausgegangen wird das sie genutzt wird bzw. du davon Kenntnis hast.

Einzig der Hinweis das die Benutzung auf eigene Gefahr erlaubt und ggf. mit dem Zusatz die Bühne ist mit geeigneten verfügbaren Material zu sichern (Stützen) ist zielführend. Gerne auch nur nach Einweisung usw.

Beste Grüße
Alex
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ich weiss nicht, ich weiss nicht... Onda Allgemeines zum Boot 3 21.02.2015 21:10
Haustechnik: Solarluftkollektor. Wer hat? Wer weiss? Freibeuter Kein Boot 9 30.11.2011 11:24
Boots-Hobbywerkstatt im Raum Hannover H-Men Motoren und Antriebstechnik 4 23.05.2006 16:35
Weiss wer was über baska? fortnox Mittelmeer und seine Reviere 4 09.06.2002 18:06


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.