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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
folgender Sachverhalt: Es gibt eine Hobbywerkstatt mit Hebebühne, Werkzeug usw. In dieser Hobbywerkstatt schrauben diverse Leute an Ihren Fahrzeugen, Wechseln ihre Reifen etc. Im Mietvertrag der Werkstatt stehen zwei Personen. Was passiert nun, wenn sich dort jemand verletzt oder gar schlimmeres während er an seinem Auto schraubt. Die Hebebühne ist beispielsweise aus den 70ern. Angenommen ein technischer Defekt führt dazu, dass sich jemand schwer verletzt. Wie schaut es mit der Haftung aus? Haften diejenigen, die im Mietvertrag stehen? Wenn ja, kann man diese Haftung irgendwie ausschliessen ? Beispielweise in dem man sich einen "Haftungsverzicht" o.ä. unterschreiben lässt? Das Ganze ist rein privat, kein Gewerbe o.ä. Eine reine Hobbywerkstatt. Gruß, Jörg |
#2
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Wir hatten einen ähnlichen Fall, Hobbywerkstatt eines Vereins. Nutzung nur durch Mitglieder gegen eine Kostenbeteiligung ohne Gewinnabsicht. Hebebühne mußte TÜV - abgenommen sein und die Haftung deckte eine Versicherung ab.
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Gruß Ewald
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#3
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![]() Zitat:
Aber ist ja kein Verein. Rein Privat. Gruß, Jörg |
#4
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Ich gehe mal davon aus, dass die "Mitbastler" Kumpelz sind und für die Nutzung der Werkstatt kein Entgelt leisten müssen.
Trotz der reinen privaten Nutzung, die ja soweit ok ist, gehe ich von einer Haftung der "Werkstattinhaber" aus. In anderen Worten sind die Mieter/Inhaber für die z.B. die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Das ist wie daheim, wo ich einen Balkon habe und an diesem Balkon auch ein Geländer sein sollte. Hole ich mir Besuch ins Haus, dann hafte ich auch, wenn mir ein Verschulden unterstellt werden kann. Eine Haftungsfreistellung ist nicht immer das gelbe vom Ei. Mag sein, dass ich damit direkten Inanspruchnahmen die Grundlage entziehe, aber was ist mit den Sozial- und Rententrägern? Gilt diese Freistellung auch für deren Leistungen? Ich sage: Nein. Wenn jemand unter der alten Bühne zu Schaden kommt, wird die Krankenversicherung mit Sicherheit versuchen, die immensen Heilbehandlungskosten zu regressieren. Nämlich beim Eigentümer der Bühne. Das ist alles rein theoretisch, aber wenn es dumm läuft, dann hat man ein echtes Problem und keine Freunde mehr. Denk an den Fall im Münsterland zur "Ice Bucket Challange". Dort wurde ein Radlader ausgeliehen, um mit Eiswasser in der Schaufel die Freunde zu übergießen. Das Fahrzeug senkte sich plötzlich durch das hohe Gewicht in der Schaufel nach vorn und erschlug einen Kumpel. Der Fahrer wurde verknackt (zivil- und strafrechtlich).
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#5
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Moin,
ja, sind alles Kumpels und zahlen wenn, dann in flüssiger Währung. ![]() Bleibt die Frage wie wir die Kuh vom Eis bekommen. Ich denke ich werde da mal meinen Rechtsanwalt konsultieren.. Gruß, Jörg |
#6
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Bau ne neue Bühne ein und leg die Kosten um.
Ich gehe davon aus das eh immer die gleichen schrauben. Die alte Bühne bekommst du auch noch verbimmelt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#7
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Hm, wenn alle im Mietvertrag stehen, zumindest die, die ständig was schrauben.. wie siehts dann aus ?
Quasi eine Eigentümergemeinschaft der Hebebühne ![]() Gruß, Jörg |
#8
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Schild: "Benutzung der HebeBühne ist untersagt." ,sollte doch, wenn nur Bekannte voekommen, zum Haftungsauschluss reichen, oder?
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#9
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Nein.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#10
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Ich hab bei meiner Bühne am Schaltkasten der Taster zur Bedienung ein Schild
Bühne nicht überprüft. Inbriebnahme Verboten
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Grüße Gerhard |
#11
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![]() Zitat:
Der eine hatte ein Nebengewerbe, als er Werkzeug holen war und zurück kam lag das Auto unten, wo er kurz vorher noch am Schrauben war. Bei ihm danach nur noch neue moderne Bühnen mit ständiger Überprüfung. Dem anderen ist das Auto beim Ablassen in einer hobby-werkstatt aus ca. 1m Höhe auf alle 4 Räder runter gefallen, als die Bühne brach.
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Chi comincia la giornata con un sorriso, ha già vinto |
#12
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Wenn die Überlassung der Werkstatt samt Inventar reine Gefälligkeitsleistung ist, sollte das die Privathaftpflicht mit abdecken. Um dies sicher zu stellen, würde ich das meiner Privathaftpflichtversicherung mitteilen und die Deckung bestätigen lassen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#13
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Diese Frage wird unter "gutefrage.net" (hobbywerkstatt was ist zu beachten)
ganz gut beantwortet ![]() Wer einmal unter einem Auto eine halbe Nacht eingeklemmt war bis am nächsten Morgen Hilfe kam,wird in solchen Sachen recht vorsichtig! ![]() Seitdem habe ich nie wieder ohne Unterstellböcke gearbeitet! Ist aber damals noch glipflich ausgegangen ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#14
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Hallo,
das die Bühne von 1973 ist schliesst ja nicht aus das man sie von einem Sachverständigen überprüfen lässt. Wenn der die Bühne für in Ordnung befindet und das auch bescheinigt gibts kein Problem. Wenn er die Bühne für unsicher befindet sollte man sie in Ordnung bringen oder eine andere beschaffen. Die Gefahr die von einer defekten Bühne ausgehen kann ist ja doch erheblich. Gruß Manfred |
#15
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Moin,
wie gesagt, ich werde mit meinen Rechtsanwalt besprechen, welches Risiko besteht, wie man es minimieren bzw ausschliessen kann. Mit allen folgenden Konsequenzen. Danke trotzdem an alle für die Tips, Anregungen usw.. Gruß, Jörg |
#16
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Wie sieht es aus, wenn ich zur Hebebühne eine Bedienungsanleitung schreibe, in der ausdrücklich Arbeiten unter dem angehobenen Fahrzeug verboten sind, solange keine geeigneten Unterstellböcke beigestellt sind? Damit hätte ich die Hebebühne zum Luxuswagenheber degradiert.
Ggf. würde ich das aber auch mit dem TÜV absprechen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]()
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#17
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Warum macht ihr nicht einen Vertrag , das jeder auf eigene Verantwortung die Bühne nutzt ?
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#18
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![]() Zitat:
Das geht nur im Comic bei Werner gut.
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#19
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![]() Zitat:
Gruß, Jörg
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#20
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Moin,
das Ganze geht ja eigentlich noch weiter, selbst wenn die Bühne geprüft ist darf sie nur von geschulten erfahrenen Personen benutzt werden. Nun jemanden zu schulen ist ggf. ne Sache von 5min, wenn du wiederrum geschult bist. Aber es sollte einfacher gehen, lasse jeden unterzeichnen und hänge ein Schild auf das die Benutzung sämtlicher Werkzeuge insbesondere der Hebebühne auf eigene Gefahr passiert und der Eigentümer für Schäden nicht haftet. Das Schild muss an einer Stelle sein wo man vorbeikommen muss. Vielleicht direkt an der Eingangstür. Müssen ja keine Körperschäden sein, kann ja auch sein die Bühne macht ärger und ein Auto verkratzt oder sonstwas. Oder ein Werkzeug bricht ab und trifft das Auto. Beste Grüße Alex |
#21
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Was spricht dagegen, die Bühne überprüfen zu lassen?
Die Kosten dafür könnte man ja per Umlage auf die Nutzer gemeinsam stemmen- schließlich haben alle was davon. Ist der UVV - Sticker drauf, fehlt nur ein Einweisungsprotokoll für die geschulten /eingewiesenen Benutzer sowie ein Schild an der Bühne - Benutzung ausschließlich durch eingewiesene Personen auf eigene Gefahr.
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....und immer eine handbreit... Kai ![]() --------------------------------- Lächle - du kannst sie nicht alle töten
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#22
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![]() Zitat:
Auch der Hinweis: "Benutzen der Bühne verboten" o.ä. reicht nicht, wenn sie betriebsbereit im Raum steht und davon ausgegangen wird das sie genutzt wird bzw. du davon Kenntnis hast. Einzig der Hinweis das die Benutzung auf eigene Gefahr erlaubt und ggf. mit dem Zusatz die Bühne ist mit geeigneten verfügbaren Material zu sichern (Stützen) ist zielführend. Gerne auch nur nach Einweisung usw. Beste Grüße Alex |
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