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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 24.02.2016, 17:14
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Sorry Thomas,

aber das heißt ja wenn ich Probleme mit einem "CE-Boot" habe, mit BJ vor 1997 klebe ich einfach ein beliebiges Kennzeichen dran mache ein Foto davon und kann es bei einem WSA ohne weitere Nachweise anmelden ;)

Wenn ich mir mühe gebe, Google ich nach Bildern von dem Bootstyp und suche mir dann ein passendes Kennzeichen aus

Bis vor 1-2 Jahren war das so, aber inzwischen greifen auch die WSA durch!

Daher wäre ein Boot mit so einer ungewissen Vorgeschichte ein Nogo, außer es ist quasi geschenkt!
Da habe ich bei meinen letzten Erfahrungen in dém von dir genannten Zeitraum mit 2 WSAs sowie DMYV aber noch nichts von gemerkt

Aber wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, dann ruft man einfach bei dem betroffenen WSA (in unserem Falle HD) einfach an und gibt Kennzeichen und Rumpfnummer durch. Dann weiß man, was Sache ist.
Und wenn das Boot dort registriert war ist der Drops gelutscht.

Ist sowieso ein Armutszeugnis, dass unser überbürokratisiertes Deutschland nicht mal ein gemeinsames Verkehrszentralregister hat und ggf. wichtige Daten, wie z. B. die "Erstzulassung" nicht wie beim Auto fortgeschrieben wird.

In diesem Punkt sind uns sogar die Holländer voraus (die sich sonst ja z. B. auch aktuell! nicht um die CE scheren). Da steht das Datum "eerste afgifte" im Registratiebewijs (egal ob im alten aus Papier oder neuem aus Plastikkarte)
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #27  
Alt 24.02.2016, 17:25
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Sorry Thomas,
aber auf dem "Ausweis" steht nichts vom zurückgeben, das sind 100% Fakten.

Die Formulierung ist natürlich nicht sehr glücklich, besser wäre "der bisherige Eigentümer", aber zu Deinem Link:

1. "Veranlassen" ist auch, wenn der neue Eigentümer das Original vorlegt, verboten ist es auf alle Fälle nicht.

2. Im Zweifel zählt nicht was auf der WSV-Seite steht sondern der Wortlaut der KlFzKV-BinSch.

3. "Eine Neuanmeldung ohne eine Konformitätserklärung ist beim WSA Koblenz nicht mehr möglich.",
also: "Mach einfach und fertig!" ist in Koblenz nicht (mehr), und somit auch Dein Vorwurf des Klugsch... gegen Volker (billi) etwas kühn.

Gruß Lutz


Zu 1: natürlich musst du es nicht tun. Aber so lange du eingetragen bist, bist du haftbar fertig. Verkaufst ja auch dein Auto und läßt es auf dich zugelassen Steht im KFZ-Brief, dass du das Auto abmelden musst beim Verkauf ? Also.

Zu 2: Im Zweifel zählt neben den Gesetzestexten, was in den Ausführungsbestimmungen des jeweiligen Ministeriums steht (habe Verwaltungsfachangestellter beim Land Hessen gelernt, ich weiß schon, um was es geht Und der oben von mir gepostete Text des WSA Koblenz ist ein Auszug aus den Ausführungsbestimmungen des Bundesverkehrsministeriums

Zu 3: noch im Spätherbst letzten Jahres ein Boot OHNE CE BJ VOR 1997 aus NL OHNE VORHERIGE ZULASSUNG IN D einfach so angemeldet bekommen OHNE CE beim WSA Koblenz!

Und daher: Praxis ist das, was am Ende zählt und nicht die Theorie.

Und damit keine Missverständnisse entstehen, da du nur den Satz "Eine Neuanmeldung ohne eine Konformitätserklärung ist beim WSA Koblenz nicht mehr möglich." gepostet hast.
Daruf bezogen steht zuvor:
Bei der Anmeldung von Booten mit Baujahr vor Juni 1998 ist der Nachweis zu erbringen, dass das Boot vor diesem Datum im EU-Bereich war bzw. gemeldet war; z.B. durch alte Rechnungen, vorheriges Kennzeichen eines anderen WSA oder einer anderen ausstellenden Stelle, usw.



Der TE soll in HD anrufen und gut isses


Ich hab euch trotzdem ALLE lieb

P. S. hole im März mein neues (gebrauchtes) Boot bei euch in Berlin ab, da freu ich mich schon drauf

__________________
Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (24.02.2016 um 17:34 Uhr)
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  #28  
Alt 24.02.2016, 17:41
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Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe folgende Frage, es wird ein Boot angeboten, welches angeblich aus einer Insolvenzmasse gekauft wurde. Es gibt keine Papiere zu dem Boot.
Bj ist 1992. Auf dem Boot ist das Kennzeichen HD-PA 2 oder HD-FA 2 (ist auf den Fotos schwer zu erkennen) ,soll ein Kennzeichen aus Deutschland sein.

Kann man anhand diese Kennzeichens irgendwo eine Bestätigung bekommen, dass das Boot bereits in der EU zugelassen war?

Danke

L.G.
Gerald
Habe mein altes Boot nach Österreich verkauft, War trotz aller Papiere, orginalrechnung und abmeldebestätigung vom WSA voll der Stress für den Käufer also würde ich mich mal bei eurer zuständigen Stelle in össiland schlaumachen, bevor du was kaufst
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Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2024 freut
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  #29  
Alt 24.02.2016, 18:24
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Zitat:
Zitat von holsteinerjung Beitrag anzeigen
Habe mein altes Boot nach Österreich verkauft, War trotz aller Papiere, orginalrechnung und abmeldebestätigung vom WSA voll der Stress für den Käufer also würde ich mich mal bei eurer zuständigen Stelle in össiland schlaumachen, bevor du was kaufst
Hallo Olli,

die Frage ist, welchen Stress er meint

In Ö ist es generell anders als bei uns. Da wird jedes Boot, welches keine gültige Ö-Zulassung oder CE jüngeren Datums (max. vor 10 Jahren erstellt) hat, erst untersucht und dann z. B. ein Seebrief (See) oder Binnenzulassung ausgestellt. Die Überprüfung erfolgt kommissionell durch die Behörde oder anerkannte Klassifikationsgesellschaften sowie Ingenieurkonsulenten bzw. Zivilingenieure für Maschinenbau (Schiffstechnik).
Wenn die Gültigkeit des Seebriefs (10 Jahre), Binnen (5-10 Jahre), abgelaufen ist, muss man es wieder vorführen.

Da du von einem "alten" Boot schreibst, hatte es vermutlich keine CE, welche jünger ist als 10 Jahre und musste daher zur Überprüfung. Es müssen die passenden Lichter montiert, Ausrüstung vorhanden sein, usw.
Die Lauferei hätte der Käufer aber auch bei einem Boot von einem Ö gehabt, wenn die Ö-Zulassung abgelaufen wäre oder der Ö es in Kroatien unter kroatischer Flagge angemeldet hatte.
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Viele Grüße
Thomas
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  #30  
Alt 24.02.2016, 18:30
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Moin Thomas,

das alte war Baujahr 2009, Neuboot und alle Papiere komplett im orginal dabei
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Gruss Olli

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  #31  
Alt 24.02.2016, 19:09
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Olli,

die Frage ist, welchen Stress er meint

In Ö ist es generell anders als bei uns. Da wird jedes Boot, welches keine gültige Ö-Zulassung oder CE jüngeren Datums (max. vor 10 Jahren erstellt) hat, erst untersucht und dann z. B. ein Seebrief (See) oder Binnenzulassung ausgestellt. Die Überprüfung erfolgt kommissionell durch die Behörde oder anerkannte Klassifikationsgesellschaften sowie Ingenieurkonsulenten bzw. Zivilingenieure für Maschinenbau (Schiffstechnik).
Wenn die Gültigkeit des Seebriefs (10 Jahre), Binnen (5-10 Jahre), abgelaufen ist, muss man es wieder vorführen.

Da du von einem "alten" Boot schreibst, hatte es vermutlich keine CE, welche jünger ist als 10 Jahre und musste daher zur Überprüfung. Es müssen die passenden Lichter montiert, Ausrüstung vorhanden sein, usw.
Die Lauferei hätte der Käufer aber auch bei einem Boot von einem Ö gehabt, wenn die Ö-Zulassung abgelaufen wäre oder der Ö es in Kroatien unter kroatischer Flagge angemeldet hatte.
und genau das würde auch auf das Boot des TO zutreffen. Da er aus Österreich kommt.


Baujahr 1992 also noch Pre-CE.
Daher muss es wohl auch zur Überprüfung und da kann es teuer werden.
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Gruß Volker
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  #32  
Alt 24.02.2016, 19:43
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Bei einem meiner Ex-Boote hat es alles in allem rund 400 € gekostet. Da die Boote hier bei uns aber einiges günstiger sind als in Ö oder gar CH, rechnet sich das u. U. immer noch erheblich.

Wenn man gleich in NL kauft ggf. noch mehr

@Olli: bei BJ 2009, wenn die CE und Handbuch/Datenblatt vorhanden waren, hätte es KEINE Probleme und keine Prüfung geben dürfen:

  1. Das Boot wurde nach dem 16.06.1998 im EU-Raum in Verkehr gebracht:
    Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre (ab Baudatum lt. CIN-Nummer) wird die Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Fahrzeuges durchgeführt.
    Ist das Fahrzeug jünger als 10 Jahre (ab Baudatum lt. CIN-Nummer) ist keine Überprüfung notwendig.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag
- Eigentumsnachweis für Boot und Motor
- Konformitätserklärung (CE-Zertifikat) für Boot und Motor
- Datenblatt (vom Händler ausgefüllt und unterschrieben) oder Handbuch


_____________________

Da hatte sich dein Käufer vermutlich nicht richtig informiert und sich von der "Zulassungsstelle" etwas verwirren lassen.

Kommt hier im KFZ-Bereich ja auch öfter mal vor, wenn es um so ausgefallene Sachen wie grüne Kennzeichn, Wiederzulassung oder Zulassung mit Einzelabnahme geht Da erzählt dann die eine Zulassungsstelle so, die andere so. Hatte sogar schon den Fall, das in der selben Zulassungsstelle der eine so und der andere so gesagt hat. Dann musste der Amtsleiter entscheiden
Beim nächsten Mal hatte ich mir dann gleich den Gesetzestext ausgedruckt und mitgebracht. Da war dann ganz schnell Ruhe an der front und es wurde brav alles in den Computer getippt


Wenn der TE also eine Ö-Zulassung benötigt (wovon er NICHTS geschrieben hat, vielleicht will er das Boot ja hier oder in Kroatien zulassen), sollte er bei seinem Landeshauptmann nachfragen und einen Gutachter zu den Kosten der Prüfung befragen:

-
Landesha
uptmann von Burgenland,
Abteilung VI/2,
Freiheitsplatz 1, 7000 Eisenstadt,
Tel. Nr. 02682/600
-
2448
-
Landeshauptmann von Kärnten,
Abteilung 8W
-
Schifffahrt,
Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt,
Tel. Nr. 0463/536
-
30827
-
Landeshauptmann von Niederöster
reich,
Abteilung WA 1
-
Schifffahrt,
Stiegengasse 8, 3430 Tulln,
Tel. Nr. 02272/607
-
6039, 6042 u. 6043
-
Landeshauptmann von Salzburg,
Referat 6/52,
Postfach 527, 5010 Salzburg,
Tel. Nr. 0662/8042
-
4451
-
Landeshauptmann von Steiermark,
Rechtsabteilung 3,
Landhausgasse 7, 8011 Graz,
Tel. Nr. 0316/877
-
4876
-
Landeshauptmann von Tirol,
Abteilung IIb2,
Landhaus, 6020 Innsbruck,
Tel. Nr. 0512/508
-
2456
-
Landeshauptmann von Vorarlberg,
Verkehrsabteilung,
Landhaus, 6900 Bregenz,
Tel. Nr. 05574/511
-
2126
-
Landesha
uptmann von Wien,
Magistratsabteilung 58,
Volksgartenstraße 3, 1082 Wien,
Tel. Nr. 01/4000
-
96833
-
Oberste Schifffahrtsbehörde beim Verkehrsministerium
Radetzkystraße 2, 1031 Wien,
Tel. Nr. 01/71162
-
5704 od. 5803
__________________
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Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (24.02.2016 um 19:53 Uhr)
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  #33  
Alt 26.02.2016, 09:46
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Kollegen aus Heidelberg waren super freundlich und nett, aber leider war der Kahn dort nicht gemeldet.

l.G.
Gerald
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  #34  
Alt 26.02.2016, 09:53
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mmmh.

wenn das Kennzeichen HD ist dann sollte es eigentlich Heidelberg sein.
Eventuell ist es auch HB für Bremen

Kannst du ein Bild einstellen ?

wie sehen die Kennzeichen in Österreich aus ? ist dort der Aufbau auch wie bei den WWSA Kennzeichen von Deutschland ?
gibt es dort eine Stelle die HD als Kennzeichen ausgibt ?
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  #35  
Alt 26.02.2016, 11:52
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ich hab nur ein sehr unscharfes Foto.


in ö sind die Kennzeichen beginnend mit einer Abkürzung für das Bundesland (W, N, St, B....)gefolgt von einer Nummer.
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  #36  
Alt 26.02.2016, 12:06
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Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
ich hab nur ein sehr unscharfes Foto.


in ö sind die Kennzeichen beginnend mit einer Abkürzung für das Bundesland (W, N, St, B....)gefolgt von einer Nummer.
Für mich sieht es auch nach Heidelberg aus.
wenn es dort nicht registriert ist, kann dies 2 Ursachen haben:

-Das Boot wurde vor langer Zeit dort abgemeldet und die Unterlagen gibt es nicht mehr werden ja nicht ewig aufgehoben.(Hast du dies zufällig von den Mitarbeitern vom WSA HD erfragt ?)
-Das Kennzeichen ist ein Fake.


Das Boot dürfte Baujahr 1989 - 1993 sein. Die Rumpfnummer (HIN) am Heck wäre dazu interessant. Viele geben das falsche Baujahr an da sie diese nicht lesen können.
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  #37  
Alt 26.02.2016, 12:13
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Habe bei mir auch ne Fantasie Nummer am Heck stehen und fahre ohne Anmeldung. duck und weg...
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Mike
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  #38  
Alt 26.02.2016, 14:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Für mich sieht es auch nach Heidelberg aus.
wenn es dort nicht registriert ist, kann dies 2 Ursachen haben:

-Das Boot wurde vor langer Zeit dort abgemeldet und die Unterlagen gibt es nicht mehr werden ja nicht ewig aufgehoben.(Hast du dies zufällig von den Mitarbeitern vom WSA HD erfragt ?)
-Das Kennzeichen ist ein Fake.


Das Boot dürfte Baujahr 1989 - 1993 sein. Die Rumpfnummer (HIN) am Heck wäre dazu interessant. Viele geben das falsche Baujahr an da sie diese nicht lesen können.
Der Beamte meinte die elektronischen Aufzeichnungen gehen bis 1990 zurück, unter den gegebenen Umständen hat das Ding nur mehr Schrottwert.
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