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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 10.05.2006, 11:58
Benutzerbild von Jot.v8.A.
Jot.v8.A. Jot.v8.A. ist offline
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Standard Muß mein Boot angemeldet sein?

Hallo, Forum

was muß ich beachten wenn ich mit meinem boot
auf`s wasser möchte?
Fahrgebiet wäre nordsee, ems, weser
muss es irgendwo angemeldet sein, muss ein name dranstehen,
welche sicherheitsausrüstung ist pflicht?
das boot ist eine 7,5m skipsplast; getrailert

nun werdensich sicherlich einige fragen:
der hat hier doch schon so´n paar kommentare abgegeben
und jetzt diese frage
nun,ja aber auf dem wasser selbst bin ich frischling

freue mich auf eure antworten

gruß jens
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  #2  
Alt 10.05.2006, 12:03
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Standard

Moin
Sobald ein Boot über maschinellen Antrieb verfügt, ist eine Anmeldung bei einer amtlichen oder amtlich anerkannten Stelle unumgänglich.

Vorschriften zur Sicherheitsausrüstung gibt es ei D nicht, jedoch, wird die Empfehlungsliste des DMYV im Zweifel herangezogen.

Führerscheine wirst du warscheinlich beide haben, bei der Fahrgebietsplanung.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #3  
Alt 10.05.2006, 12:05
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Feddo,
die Antwort würde ich aber noch mal überdenken
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 10.05.2006, 12:07
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(B)Eule (B)Eule ist offline
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Habe erst am We wegen 2PS e- Antrieb Schwierigkeiten gehabt.

Ich weis Ems und Weser sind lang und beides
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #5  
Alt 10.05.2006, 12:09
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Binnen ok, gebe ich dir recht
Aber Nordsee
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  #6  
Alt 10.05.2006, 12:13
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Zulassung mit Motor JA, Führerschein erst ab 5 PS

Manche Blauen wollen auch am Kajak ne Zulassung sehen, machen wir deshalb immer von unten, da oben kein Platz.
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #7  
Alt 10.05.2006, 15:17
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koeths koeths ist offline
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Fürs Kajak ist eine Zulassung nicht erforderlich aber eine Kenzeichnung
mit Botsnamen ausen und Eigneranschrift innen ist vorgeschrieben

Steven
__________________
____________________
I [XXX]-[XXXX]-[XX] \
I [XXX]-[XXXX]-[XX]--I
I____________________I]
__(O)__________(O)______
> inte sova bara kaffe <
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  #8  
Alt 10.05.2006, 15:47
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Gratuliere zur Skibsplast, ( 710er oder 730 ? )

am einfachsten udn günstigsten ist die Anmeldung bei dem für dich zuständigen WSA . Kostet 18 Euro und geht übers Telefon innerhalb von wenigen Werktagen.

Ablauf :

Anrufen und Anliegen äußern.

Mann bekommt dann einen Vordruck zugeschickt + eine Zahlschein über die 18 Euro.
18 Euro überweisen,


Zahlungsbeleg ( ggf auch vom onlinbanking)
Eigentumsnachweis( Kaufvertrag bzw Rechnung)
an das WSA per Brief.

Und 2-3 Tage später liegt deine " Zulassung" im Briefkasten

Am Boot musst du an beiden Seiten in min 10 cm hohen Buchstaben das Kennzeichen anbringen. z.B S-EX 69
DasKennzeichen kannst du dir bei jeder Firma die Folienbeschriftungen auf Firmenautos etc mach plotten lassen. Kostet nur ein paar Euro.
__________________
Gruß Olli
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  #9  
Alt 10.05.2006, 16:24
Benutzerbild von Signal
Signal Signal ist offline
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hi........

sagt mal:

Außerdem gibt es einige Flüsse und Kanäle, die zwar wie Binnenschifffahrtsstraßen aussehen, die aber dennoch Seeschifffahrtsstraßen sind, und die deshalb nur mit dem Sportbootführerschein See befahren werden dürfen.

wenn das auch für nordsee, weser und ems gilt.....................

langt dann nicht der name und ein heimathafen????

oder täusche ich mich jetzt soooo

bzw. dann muß ich mich auch nochmal anmelden...........



lg. michi
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BE 90 TLET
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  #10  
Alt 10.05.2006, 16:33
Gajus Gajus ist offline
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Du täuscht dich nicht.
Binnen und See gibt es Unterschiede.

mfg Ralph
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  #11  
Alt 10.05.2006, 16:33
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Genau so isses michi
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #12  
Alt 10.05.2006, 17:04
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danke.........


war schon am grübeln......


lg. michi
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90 PS V4 Evinrude AB baujahr 93

BE 90 TLET
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  #13  
Alt 10.05.2006, 17:14
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Peter R Peter R ist offline
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Standard

Sagt mal was glaubt ihr:
ich habe 3 Boote (2 Wracks+ 1 Naja..) in Italien. 2 Boote sind trailerbar, also könnte ich die nach DE überführen und da eure Reviere unsicher machen.
Hier bei mir in IT habe ich k e i n Boot angemeldet/registriert oder sonst was, da alle Boote unter 9,99 met sind und erst darüber eine Registrierung erfolgen muss. Das Einzige, was ich machen muss, ist die Steuer und die Versicherung für die Motoren bezahlen (1 x Jahr) und den Nachweis mitführen. Wir haben tw nicht 1x Schiffsnamen auf unseren Booten. aber wir fahren stolz die ital. "Nazionale" auf dem Achterstag.

Wie würde wohl die WaPo reagieren???
Ach ja: und eine "CE" kennt man hier auch nicht!!!

Aber im Ernst: ich habe wirklich vor mit einem Boot heuer nach Kiel zu fahren, nur wenn ich höre was ihr für Schauermärchen erzählt, dann lass ichs glaube ich lieber.

LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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  #14  
Alt 10.05.2006, 20:41
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Hallo Jens,

auf den Seeschiffahrtsstrassen brauchst Du keine Zulassung, also kein Kennzeichen, egal ob über das WSA oder über ´nen Verband.

Ein Name des Bootes soll wohl draufstehen (ich weiss zwar nicht wo das steht, hab aber grad gehört, dass die WaPo hier im Bereich eine Verwarnung ausgesprochen hat wegen fehlenden Namens am Boot).

Auf Binnenschiffahrtsstrassen darfst Du nur fahren, wenn das Schiff ne Zulassung hat, also eingetragen ist.

(... und in beiden Revieren gehört natürlich der entsprechende Führerschein dazu...)



Ach ja, eine (geeignete) Schwimmweste pro Person an Bord solltest Du auf der Nordsee an Bord haben.

Gruss
Lars
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  #15  
Alt 10.05.2006, 23:26
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Jot.v8.A. Jot.v8.A. ist offline
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hallihallo, an alle

erstmal danke an euch bin jetzt schon mal `n bißchen weiter
die scheine sind beide vorhanden nur leider noch keine erfahrung
das boot gehört einem freund von mir der nach griechenland gezogen
ist und es mir zur freien verfügung und pflege überlassen hat
nächstes jahr soll es dann überführt werden
ich versuchs mal mit nem bild
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  #16  
Alt 11.05.2006, 05:23
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Jot.v8.A.,
unter dem Link findest du die Infos

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...uge/index.html
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #17  
Alt 11.05.2006, 07:25
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jumon42 jumon42 ist offline
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109 Danke in 61 Beiträgen
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Herzlichen Glückwunsch zum Boot. Das muss aber ein guter Freund sein, der dir einfach so ein Boot da läßt.
__________________
Grüße aus dem Rheinland

Jürgen

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  #18  
Alt 11.05.2006, 08:23
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hilgoli hilgoli ist offline
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Sehr schönes Boot das ist eine Skibsplast 700 D.

eine sehr gelungene Mischung aus Gleiter udn Verdränger mit genügsamen Diesel:

www.skibsplast.no oder www.cramer-boote.de

Type motor/stammelengde:
Anbefalt motorstørrelse:
Fartseksempel (2pers.):
Vekt:
Lengde:
Bredde
Største høyde:
Godkjent for maks:
El. opplegg:
CE kategori: Innb.
70 - 100 kw (95 - 136 HK)
89 kw -22 kn.
1525 kg
715 cm
255 cm
230 cm
100 kw
12V
C - maks 8 personer


ich bin noch nicht auf der Nordsee gefahren, aber ein einfaches Anfängerrevier ist das sicher nicht. Ist auf dem Boot ein GPS Kartenplotter ??
__________________
Gruß Olli
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  #19  
Alt 11.05.2006, 09:06
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Emotion Emotion ist offline
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So jetzt nochmal für alle und ganz einfach:

Im Bereich der SeeSchiffahrtsStraßen:

1. Bootsname (beidseitig am Bug oder am Heck) mindestens 10cm Hohe Buchstaben, helle Schrift auf dunklen Grund und Dunkle Schrift auf hellem Grund.

2. Heimathafen


Im Bereich der BinnenSchiffahrtsStraßen:

1. Binnenkennzeichen (beidseitig am Bug oder am Heck) mindestens 10cm Hohe Buchstaben, helle Schrift auf dunklen Grund und Dunkle Schrift auf hellem Grund.

Mögliche Kennzeichen:
- vom WSA
- Flaggenzertifikat
- IBS vom DMYV
- Eintragung beim Amtsgericht
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #20  
Alt 11.05.2006, 09:21
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion
So jetzt nochmal für alle und ganz einfach:

Im Bereich der SeeSchiffahrtsStraßen:

1. Bootsname (beidseitig am Bug oder am Heck) mindestens 10cm Hohe Buchstaben, helle Schrift auf dunklen Grund und Dunkle Schrift auf hellem Grund.

2. Heimathafen

.............................
Kannst du mir mal eine amtliche Quelle nennen,
wo das steht, dass das Pflicht ist

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #21  
Alt 11.05.2006, 09:28
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von Emotion
So jetzt nochmal für alle und ganz einfach:

Im Bereich der SeeSchiffahrtsStraßen:

1. Bootsname (beidseitig am Bug oder am Heck) mindestens 10cm Hohe Buchstaben, helle Schrift auf dunklen Grund und Dunkle Schrift auf hellem Grund.

2. Heimathafen

.............................
Kannst du mir mal eine amtliche Quelle nennen,
wo das steht, dass das Pflicht ist

Gruß
UWE
Moin,
die Pflicht -auf See- zur Kennzeichnung mit Heimthafen/Name besteht lt. BSH nur im Falle der Beantragung eines Flaggenzertifikates oder der Eintragung ins Seeschiffahrtsregister.
Beides gilt als Eigentumsnachweis und dient auch und -lach- beim Zertifikat als Nachweis zur Berechtigung des führens der Nationalflagge.

Eine Meldepflicht besteht auf Seestraßen aktuell nicht, im Gegensatz zu den Binnenstraßen, wobei hier die die WSÄmter Ansprechpartner sind.

Gruß

Kai
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 11.05.2006, 09:34
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Zitat:
Zitat von KaiB
...........................

Eine Meldepflicht besteht auf Seestraßen aktuell nicht, im Gegensatz zu den Binnenstraßen, wobei hier die die WSÄmter Ansprechpartner sind.

Gruß

Kai
Mein Reden
Man muss nicht "Vorschriften" erfüllen,
die nicht "amtlich" vorgeschrieben werden.

Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #23  
Alt 11.05.2006, 10:04
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von KaiB
...........................

Eine Meldepflicht besteht auf Seestraßen aktuell nicht, im Gegensatz zu den Binnenstraßen, wobei hier die die WSÄmter Ansprechpartner sind.

Gruß

Kai
Mein Reden
Man muss nicht "Vorschriften" erfüllen,
die nicht "amtlich" vorgeschrieben werden.

Gruß
UWE
könne wir diese Regel dann auch noch einmal mit Bezug auf Flaggenführung und Logbuch führen ????
__________________
Gruß Olli
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  #24  
Alt 11.05.2006, 11:46
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hallo!

@ olli da is `n V8 drin jo 5,7volvo

@ jumon da steckt viel vertrauen drin

@ alle, also nur eine namen rankleben und als heimathafen meine
adresse dran? ich hab doch keinen heimathafen
weser und ems werde ich nur im bereich see fahren

schöner trööt ist noch nicht aus dem ruder gelaufen

gruß jens
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  #25  
Alt 12.05.2006, 08:25
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Jot.v8.A.
@ alle, also nur eine namen rankleben und als heimathafen meine
adresse dran? ich hab doch keinen heimathafen
weser und ems werde ich nur im bereich see fahren
Es ist doch weithin üblich, dass statt eines Heimathafens einfach der
Heimatort des Bootseigentümers am Heck steht, auch wenn der Ort
weit im Binnenland liegt.

Belem
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