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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #1  
Alt 25.11.2011, 10:30
boot1948 boot1948 ist offline
Cadet
 
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Standard Muss ein selbstgebautes Boot angemeldet werden

Ich lebe zeitweise in Spanien und habe vor,
mir dort ein 4 meter Boot zu bauen.
Nun habe ich herausgefunden:
- Boote ab 2,5 meter müssen angemeldet werden
- man braucht bei Selbstbau eine gutachterliche Bewertung,
dass das Boot den Normen ... entspricht (das kostet ca. 600 Euro)
- andere Quellen sagen, man könne Boote aus dem Ausland importieren ..

1) Bislang habe ich in Deutschland noch nichts von Prüfungen und Zulassungen gehört. Ist das so richtig?

2) Gibt es ein Verfahren, dass ich in Deutschland ein Boot zulassen kann, um dann mit dieser Zulassung in Spanien zu sagen:
Das Boot wurde in Deutschland in den Verkehr gebracht, nun brauche ich in Spanien keine Zulassung mehr.
Diese Formulierung gilt wahrscheinlich nur für Produkte von Firmen.

Danke, Wilhelm
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  #2  
Alt 25.11.2011, 10:54
Benutzerbild von tlaki
tlaki tlaki ist offline
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Boot: Zeepter 330
293 Danke in 144 Beiträgen
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Hallo Wilhelm schau mal hier rein:
http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...zeuge-2006.pdf

Seite 3 dürfte Deine Fragen beantworten.
__________________
Grüsse aus dem Bergischen Land Thomas
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  #3  
Alt 25.11.2011, 10:55
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
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778 Danke in 447 Beiträgen
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Hallo,

du kannst dein Boot hier in D problemlos anmelden. Dazu mußt du nur die Maße, Baumaterial und Motordaten angeben. Geprüft wird da nichts und du mußt es dazu auch nirgends vorführen.
Diese Anmeldung ist dann auch in Spanien gültig.

Für HR zB brauchst du außer der Anmeldung dann noch eine Versicherungsbestätigung. Ob du das auch in E brauchst, kann ich dir nicht sagen.
Aber eine Haftplichtversicherung sollte man ja sowieso haben, auch wenn in D keine Pflicht besteht. Für ein 4m Boot kostet die um die 50 Euro/Jahr.


Gruß Jürgen
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #4  
Alt 25.11.2011, 14:16
Benutzerbild von vanderalm
vanderalm vanderalm ist offline
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796 Danke in 324 Beiträgen
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Hier in Berlin braucht man ein Foto, das belegt, dass es sich um ein schwimmfähiges Boot handelt, dann bekommt man seine Nummer (zumindest sofern der Drache auf dem WSA nicht allzu schlecht gelaunt ist).
Das mit dem Gutachten brauchst Du nur, wenn du es in den ersten 5 Jahren nach Fertigstellung verkaufen möchtest.
__________________
Gruß Matthias

___
www.brandherd.net
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  #5  
Alt 25.11.2011, 21:55
Bastard Bastard ist offline
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Boot: Driver 440
135 Danke in 73 Beiträgen
Standard

Hallo ich habe eine Driver440 als Kaso gekauft und nun habe ich die frage wo könnte das Typenschild sein ? da es ja nicht als Selbstbau oder als Kaufboot in dem Bj liegt wo die nummern eingeführt wurden weiß ich nicht ob es überhaupt eine gibt!?! Und als Käufer müsste ich dann einen Kaufvertrag vorlegen und Bilder vom Boot ?



Nun zum Halbwissen




Bauort in England um Bj 1986
4,30 lang, 1,63 breit, 115 PS max
__________________
Gruß
Björn

Geändert von Bastard (26.11.2011 um 17:19 Uhr)
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  #6  
Alt 29.11.2011, 21:52
Basti_78 Basti_78 ist offline
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Sollte so sein wie vanderalm sagt.

Willst du es nicht innerhalb der ersten 5 Jahre verkaufen, dann reicht die "Vorführung", ich habs selber noch nicht gemacht, soll aber kein großes Problem darstellen, so die Dame vom WSA.

Wenn du es auch sofort wieder verkaufen willst, bzw. dir die Option lassen willst, es auch vor 5 Jahren verkaufen zu können, dann muss es begutachtet werden. Laut Info kostet das bei so kleinen Booten auch nicht die Welt, mir wurde was von +- 200 Euro gesagt...ist aber ohne gewähr.
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  #7  
Alt 29.11.2011, 22:27
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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Zitat:
Zitat von vanderalm Beitrag anzeigen
Das mit dem Gutachten brauchst Du nur, wenn du es in den ersten 5 Jahren nach Fertigstellung verkaufen möchtest.
Dieses Gutachten nennt sich auch Schwimmfähigkeitszeugnis oder Schwimmfähigkeitsgutachten...

Aber auch mit diesem darf ein Selbstbau nicht unter 5 Jahren seit der ersten Zulassung verkauft werden...wenn es trotzdem gemacht wird und man trifft auf jemanden der sich damit beschäftigt und es einem nicht gönnt,dann geht der Zirkus los...

Darum Wilhelm-lass Dir was einfallen was Du angibst-schreib nicht Selbstbau rein(es sei denn Du möchtest unbedingt als Werft drinstehen..)und such Dir für die Versicherung ein Boot welches passt...

Glück Auf!
Gunar
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  #8  
Alt 29.11.2011, 22:44
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Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
Dieses Gutachten nennt sich auch Schwimmfähigkeitszeugnis oder Schwimmfähigkeitsgutachten...
Ich würde eher sagen das nennt sich CE Gutachten.
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  #9  
Alt 29.11.2011, 23:15
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich würde eher sagen das nennt sich CE Gutachten.
Hallo Wolf,

nein..eine CE(Produktsicherheit)stellt nur eine Werft oder ein Hersteller aus...
Ein Schwimmfähigkeitsgutachten/Zeugnis...der Lloyd...und die sind kein Hersteller oder eine Werft....

Glück Auf!
Gunar
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  #10  
Alt 29.11.2011, 23:31
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Aber es war doch nirgends die Rede davon wer das Gutachten ausstellt Gunar.
Mein Kenntnisstand ist jedenfalls, bei einem Eigenbau brauche ich für den privaten Gebrauch kein CE, will ich aber vor 5 Jahren verkaufen brauche ich es.
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  #11  
Alt 30.11.2011, 00:28
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Aber es war doch nirgends die Rede davon wer das Gutachten ausstellt Gunar.
Mein Kenntnisstand ist jedenfalls, bei einem Eigenbau brauche ich für den privaten Gebrauch kein CE, will ich aber vor 5 Jahren verkaufen brauche ich es.
Moin Wolf

Du hast geschrieben:
Ich würde eher sagen das nennt sich CE Gutachten.

Darauf habe ich geantworted....
CE gibts nur von einem Hersteller oder....bei einem Boot-von einer Werft(ist ja auch ein Hersteller..)

Als Selbstbauer ist man keine Werft! Man kann sich in einer Zulassung/Internationaler Bootsschein... für ein Boot als ´Werft oder Hersteller ´ eintragen lassen-dazu verlangen die Zulassungsstellen aber meist ein Foto und verstärkt auch ein Schwimmfähigkeitsgutachten/Zeugnis....

Wenn man einen Selbstbau plant oder durchführt-dann muss man sich verinnerlichen das man 5 Jahre warten muss,um es wieder verkaufen zu dürfen(wer auch immer das mal festgelegt hatt...)
Wenn Du es trotzdem machst und es jemand mitbekommt und einem nicht gut gesinnt ist und er die entsprechenden Beziehungen hatt...dann kann so jemand Dir gewaltig ans Bein pissen....

Man braucht keine CE....!Das gibt es nicht für Selbstbau-es wird Dir auch niemand ausstellen...und auch die Zulassungsstellen schauen bei Selbstbau nur auf ein Schwimmfähigkeitszeugnis/Gutachten...wenn überhaupt....den eine CE-das ist auch denen klar- gibt es nur von einem Hersteller-der ´global´oder irgendwie anders genannt arbeited oder produziert....

Glück Auf!
Gunar

Geändert von Arzgebirger (30.11.2011 um 00:29 Uhr) Grund: Ergänzung
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  #12  
Alt 30.11.2011, 10:24
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T-Technik T-Technik ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Arzgebirger Beitrag anzeigen
Moin Wolf

Wenn man einen Selbstbau plant oder durchführt-dann muss man sich verinnerlichen das man 5 Jahre warten muss,
um es wieder verkaufen zu dürfen
(wer auch immer das mal festgelegt hatt...)

Gunar

Guten Morgen geschätzte BF-ler,

hallo Gunar,
das regeln die EU-Sportbootrichtlinien .

Weiteres hierüber in meinem Beitrag #12 jenen Threads, hier der Link :

http://www.boote-forum.de/showthread...ootrichtlinien



Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #13  
Alt 30.11.2011, 12:33
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Wangerooger Wangerooger ist offline
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Standard 5 Jahre Verkaufsverbot

Hallo liebes !

Meines Erachtens hat die Klausel des Verkaufsverbotes vor fünf Jahren den Sinn, dass unterbunden wird, dass ein privater Selbstbauer zur gewerblichen Werft mutiert und den Verkaufserlös am Finanzamt vorbei in die eigene Tasche wirtschaftet.
Zweitens dient sie dem Schutz des ahnungslosen Käufers. Ein Eigenbau, der unbeschadet fünf Jahre beim Erbauer übersteht, wird auch in den Händen des Käufers keinen Schaden anrichten.
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Grüße aus Wiesbaden

Michael
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  #14  
Alt 30.11.2011, 15:02
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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[QUOTE=LO-Technik;2455519]Guten Morgen geschätzte BF-ler,

hallo Gunar,
das regeln die EU-Sportbootrichtlinien .

Ja die kenne ich....ich habe damit eher die Personen gemeint´... die sich das mal ausgedacht haben...´

Wangerooger hatt es aber genau auf den Punkt gebracht.....


Glück Auf!
Gunar
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  #15  
Alt 30.11.2011, 15:09
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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[QUOTE=Wangerooger;2455643]Hallo liebes !

Meines Erachtens hat die Klausel des Verkaufsverbotes vor fünf Jahren den Sinn, dass unterbunden wird, dass ein privater Selbstbauer zur gewerblichen Werft mutiert und den Verkaufserlös am Finanzamt vorbei in die eigene Tasche wirtschaftet.

Genau so ist das oder wird damit bezweckt....


Ein Eigenbau, der unbeschadet fünf Jahre beim Erbauer übersteht, wird auch in den Händen des Käufers keinen Schaden anrichten.

Darauf sollte man sich aber nicht verlassen...Es gibt Leute die fangen an sich ein Boot zu bauen-wissen bescheid über die 5 Jahresregelung-melden deswegen ihr Boot schon mal vor Baubeginn an-und wenn es dann ´fertig´ist haben Sie die Lust verloren,das Geld ist alle oder es kommen andere Gründe ins Spiel....


Glück Auf!
Gunar
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  #16  
Alt 30.11.2011, 20:22
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Genau so, was 5 Jahre schwimmt, wird wohl weitere Jahre halten .

Nur,
der Selbstbau könnte auch 5 Jahre im Trockenen stehen,
dies wird nicht geprüft .


Es sind wirklich riesen Baufreiheiten für die privaten Selbsthersteller gegeben !

Das gibt es nirgens in Deutschland , z.B. Haus, PKW, LKW, Motorrad, Fliegerei, ...... .

Ich kann immer nur sagen, dass es hoffendlich nicht negativ ausgenutzt wird und die Sicherheit immer im Vordergrund bleibt .


Hallo Gunar,
in diesem Bereich kenne ich auch Niemanden im EU-Fachausschuß,
muß auch nicht sein .


Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
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  #17  
Alt 30.11.2011, 20:52
Arzgebirger Arzgebirger ist offline
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1.050 Danke in 754 Beiträgen
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[QUOTE=LO-Technik;2456071]

Nur,
der Selbstbau könnte auch 5 Jahre im Trockenen stehen,
(dies wird nicht geprüft . )

Tommi-genauso meinte ich das oben auch....!


Das gibt es nirgens in Deutschland , z.B. Haus, PKW, LKW, Motorrad, Fliegerei, ...... .

Doch...Du könntest Dir selbst ein PKW,LKW oder auch Motorrad(das währe ja noch das einfachste..)selbst bauen und es dann vom TÜV/DEKRA abnehmen lassen...das ist dann auch ein Selbstbau.

Ein Vergleich mit einem Boot ist das dann aber nicht-so meintest Du es doch..?Dafür braucht man dann zu 100%ein Gutachten/Gutachter....

Glück Auf!
Gunar
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  #18  
Alt 30.11.2011, 21:31
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Ich hatte von 1988-1995 so Einiges an T3 Syncro VW-Bussen aus- u. umgebaut .
U.a. andere Motoren rein, Fahrzeugverlängerung, ....... .

Damals schon Stress u. Aufwand genug mit den Prüfstellen,
trotz guter Kontakte .

Heute, vergiß es, fängt schon mit den superstrengeren Abgaswerten u. auch Auflagen an .


Ich jedenfalls hatte hier keine Lust mehr drauf .


So bin ich wieder lieber zum Wasser gekommen !


Grüße : TOMMI
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  #19  
Alt 01.12.2011, 08:12
jes jes ist offline
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Moinsen
Also Auto: ich habe "nur" einen Oldtimer aus England zulassen wollen. Schon dafür gab es jede Menge technische Auflagen, die erfüllt werden mußten, Umbauten an der Lichtanlage, Warnblinker, Reflektoren etc.. Zu allem Überfluß war dann auch noch ein anderer Motor drin und eine Scheibenbremsanlage aus dem Nachfolgemodel. Da ging das Theater dann erst richtig los, zumal der Gute vom TÜV nur auf seine Gesetze schaut und nicht mal nachdenkt (für die Bremse mußte ein Test her, obwohl das Nachvolgemodell ca 200kg schwerer und 30km/h schnell fährt war durch Test nachzuweisen, daß die Bremsanlage ausreichend dimensioniert ist---geht´s noch). Für den stärkeren Motor wurde die Höchstgeschwindigkeit erfahren obwohl dieser die gleichen Drehzahlen hat wie der Originalmotor (andere Hinterachsuntersetzung wäre problemlos ohne Nachweis machbar...verstehe einer).
Flugzeug: Ich garantiere Euch, wenn ihr die Auflagen einhalten müßtet wäre das Forum leer. Da wird die Konstruktion komplett nachgerechnet und zwar nicht für das Muster (also einer ist der Dumme und alle anderen können kopieren), nein für das Einzelstück. Verfahren und Materialien sind vorgeschrieben, sonst müssen entsprechende Versuche gemacht und Gutachten beigebracht werden. Wer kein Flugzeugschweißer ist darf alle Nähte röntgen lassen. Ein Belastungstest ist obligatorisch, eine Lärmabnahme ebenfalls. Dann muß ein Testprogramm durchlaufen werden - wer nicht gut genug am Knüppel ist darf dazu einen Testpiloten anheuern. Und danngibt´s den Stempel.
Seid also froh, daß ihr Boote baut...noch ist das sehr locker geregelt. wenn das Boot vor der 5Jahresregel verkauft werden soll, dann war es eben noch nicht fertig sondern wird als Projekt verkauft.
Jürgen
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