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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 12.02.2014, 16:30
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Wattikan Wattikan ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Natürlich, wieso sollte das nicht möglich sein.

Meinst Du, jeder Servicetechniker der Telekom versteuert 1% vom Servicemobil oder jeder angestellte Klempner seinen Kastenwagen? Natürlich nicht. Bedingung ist eben nur, dass der Wagen nicht privat genutzt werden darf. Dazu gehört auch, dass der Abends bei der Firma auf dem Hof zu stehen hat.
Ich bin Servicemonteur und darf den Servicewagen nicht privat nutzen.
Der Wagen steht jeden Abend bei mir vor der Tür und nicht auf den Firmengelände. Wohne bei Kiel und der Firmensitz ist Hamburg. Arbeite in S-H, HH und Niedersachsen.
Würde gerne 1% zahlen und den Wagen privat nutzen dürfen aber ist so nicht möglich.

Achja, bescheissen ist nicht da wir GPS drin haben.
__________________
Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #52  
Alt 13.02.2014, 15:09
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Da Firmenwagen meistens geleast werden, werden die 6 Jahre meistens nicht ausgereizt.
Du wirfst da einiges durcheinander, wer least und nicht bilanziert, für den ist die Abschreibung egal. Der Aufwand ist die Leasingrate.


Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Wie die Leasingfirma das abwickelt, ist deren Sache (die verkaufen die Kiste nach 3,5 Jahren und müssen dann den Erlös versteuern).
Nein, nicht den Erlös. Sondern den Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Kaufpreis. Wenn Sie denn überhaupt einen steuerpflichtigen Gewinn machen.
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  #53  
Alt 13.02.2014, 19:03
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Du wirfst da einiges durcheinander, wer least und nicht bilanziert, für den ist die Abschreibung egal. Der Aufwand ist die Leasingrate.
Einfach mal lesen; ich hatte lediglich geschrieben, dass der Leasingnehmer seine Nutzungszeit beliebig vereinbaren kann und nicht an irgendwelche Abschreibungen gebunden ist.

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Nein, nicht den Erlös. Sondern den Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Kaufpreis. Wenn Sie denn überhaupt einen steuerpflichtigen Gewinn machen.
Was ist dann der Verkaufspreis des abgeschriebenen PKWs?

Wir können uns ja hier in Spitzfindigkeiten ergötzen, bringt den TO sicherlich weiter!
__________________
Gruß
Stefan
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  #54  
Alt 13.02.2014, 19:21
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[QUOTE=Vierzigplus;3398987]Einfach mal lesen; ich hatte lediglich geschrieben, dass der Leasingnehmer seine Nutzungszeit beliebig vereinbaren kann und nicht an irgendwelche Abschreibungen gebunden ist.


.............mmmmmmmmmmh, es gibt da sowas Sperriges wie die Leasingerlasse für Mobilien und Immobilien. Im Leasingerlaß für Mobilien von 1972 (ja, der gilt noch heute) ist vom Gesetzgeber die sogenannte 40-90-Regel definiert worden. Danach muß die Laufzeit des Leasingvertrages > 40% und < 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sein. Diese betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in den jeweiligen Afa-Tabellen des BFM geregelt. Bei PKW sind das aktuell 72 Monate oder 270.000 km.

Damit kann der Leasingnehmer, wenn er den Vertrag als Unternehmer oder Selbstständiger steuerlich geltend machen will, die Laufzeit eben nicht frei wählen. Und nach Vertragslaufzeit zum vorher festgelegten Restwert übernehmen geht auch nicht, daß fällt dann unter verstecktes Finanzierungsgeschäft mit den entsprechenden Folgen für die Zuordnung zum Betriebsvermögen und damit für Afa und Gewerbesteuer.

Viele Grüße

Stefan
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  #55  
Alt 14.02.2014, 10:53
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ich habe eine derartige Prüfung bislang nicht gehabt, wie schon geschrieben, Grundvorraussetzung ist ein eigener angemeldeter PKW, sonst ist das ganze natürlich anzweifelbar.
Ich habe bereits zwei Betriebsprüfungen gehabt.

Die erste Prüfung war sehr penibel und anstrengend, aber alles in Ordnung, keine Veränderung.

Die zweite verlief vollkommen anders, es wurden alle Akten nach 10 Min in den Wagen geladen, weil angeblich in Papierform nicht prüfbar und auch nicht mehr zulässig. Die restlichen 8 Stunden bestanden nur aus Gepräch und es wurde so ziemlich alles als nicht zulässig erklärt, auch die Sache mit dem Firmenwagen.

Aus dieser Erfahrung (echt schrecklich) würde ich sagen, dass es auf den Prüfer ankommt, was gesetzlich erlaubt ist und was nicht. Ob eine Sache zulässig ist oder nicht, entscheidet er. (Es hat sich später natürlich aufgeklärt, das Recht siegt am Ende, aber das dauerte Monate, kostete Nerven und Geld für einen RA.)
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (14.02.2014 um 10:58 Uhr)
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  #56  
Alt 14.02.2014, 11:00
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Ich bin nicht selbstständig, sondern angestellt, es geht nur um die Möglichkeit der Absetzbarkeit des 1%-Anteils als Werbungskosten.
Sonst nichts.
Und das wird mir seit über 30 Jahren anstandslos anerkannt.
Ich wüßte auch nicht, warum nicht.
__________________

Gruß Heinz,


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  #57  
Alt 14.02.2014, 13:26
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Die zweite verlief vollkommen anders, es wurden alle Akten nach 10 Min in den Wagen geladen, weil angeblich in Papierform nicht prüfbar und auch nicht mehr zulässig.
GDPdU

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
(Es hat sich später natürlich aufgeklärt, das Recht siegt am Ende, aber das dauerte Monate, kostete Nerven und Geld für einen RA.)


Ich wünsche Dir von Herzen, dass Du niemals näher mit (Finanz-)gerichten zu tun bekommst.
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  #58  
Alt 14.02.2014, 14:05
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Für solche Fahrzeuge MUSS die 1% Regelung berechnet werden.
Das wird auch durchs wiederholen weder besser noch richtiger.

Natürlich kann der AG eine Privatnutzung untersagen. Dies wird i.d.R. durch ein Fahrtenbuch überwacht. Dann ist natürlich auch nichts zu versteuern.Die Fahrt von zu Hause zu einem Außentermin ist natürlich keine Privatnutzung.
Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte sind allerdings eine Privatnutzung.
Eine Ausnahme ist, wenn das Fhzg. privat nur für Fahrten Whng-Arbeitsstätte genutzt wird

Gruß

Volker

Geändert von Volker Sch (14.02.2014 um 14:15 Uhr)
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  #59  
Alt 14.02.2014, 14:07
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
..., was ihnen problemlos möglich ist, weil Beweislastumkehr herrscht.
Quatsch.

Es kommt immer darauf an, was mit dem Fahrtenbuch nachgewiesen werden soll.

Gruß

Volker
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  #60  
Alt 14.02.2014, 15:27
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Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
(..) das Recht siegt am Ende (..)
und Du, hast Du gewonnen?
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Beste Grüße

John
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