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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#26
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Das ist seitens des Arbeitgebers nach derzeit gültiger Gesetzeslage nicht möglich.
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Gruß Heinz, ![]() |
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#27
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Mein Sohn fährt seit Jahren neutrale Firmenwagen. Außer dem Geldwertem Vorteil von 1,0% wird da nichts weiter berechnet.
Privatnutzung 100 % und internationale Tankkarte ![]() Alle drei Jahre ein neues Auto der oberen Mittelklasse ! Alles eine Sache des Arbeitsvertrages!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#28
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Wie sieht es bei Selbständigen aus ? Kennt sich da jemand aus ?
Meine Steuerberaterin setzt mein Auto seit 2006 als Firmenfahrzeug ab und wendet dabei die 1 % Regelung an. Ich habe das Gefühl, dass Autofahren seitdem teurer für mich geworden ist. Kann das sein ? Ich kaufe meine Autos von meinem Privatgeld (günstige Gebrauchtwagen) und fahre nur wenige Km damit. Wegen der 1 % Regelung ist das Ganze zu einem teuren Vergnügen geworden. Meine Steuerberaterin meint, das sei vorteilhaft. Ich habe den Eindruck, dass sie nicht nachdenkt. Sie scheint vom Standardfall auszugehen, wo Leute sich auf Firmenkosten einen Wagen zulegen.
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Viele Grüße, TOM Geändert von Zodiak (12.02.2014 um 10:15 Uhr) |
#29
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![]() Zitat:
Sofern Du Betriebsvermögen nutzt must Du die Privatentnahme vesteuern, das macht Sie wohl mit der 1% Regelung. Die 1% sind aber vom Neu-Bruttolistenpreis. Wenn Du aber den Privat-PKW für betriebliche Belange zur Verfügung stellst kannst Du entweder die tatsächlichen Kosten (ggf. Fahrtenbuch) oder über Pauschale abrechnen. Die Pauschale von 0,30km ist dann pro gefahrener KM, nicht Entfernungs-KM wie bei Arbeitnehmern. Lass Dir doch mal beide Optionen konkret ausrechnen. |
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#30
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Für Selbständige gilt auch die Vorgabe, dass das Fahrzeug in das Betriebsvermögen hinein MUSS, wenn es für über 50% betriebliche Belange genutzt wird. Hierbei wird auch die Fahrt von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte gerechnet!
siehe auch hier: http://www.fuer-gruender.de/wissen/u...g/firmenwagen/
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Grüße, Andreas |
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#31
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![]() Zitat:
Nach 5 Jahren hat der Wagen einen Buchwert von 0. Der Resterlös aus dem Marktwert stellt einen zu berücksichtigenden Buchgewinn dar. Wenn Du das unter den Tisch fallen lässt, sollte keiner das Tischtuch heben. ![]()
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Beste Grüße John |
#32
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Hallo Tom,
die Steuer geht immer von einem Neuwagen aus. Wenn Du jetzt, was absolut sinnvoll sein kann, anstatt des relativ teuren Neuwagens einen günstigen Gebrauchten kaufst rechnet sich die Zuordnung zum Firmenvermögen mit anschließender Pauschalversteuerung für die Privatnutzung oft nicht mehr. Das zu optimieren bzw. zu beurteilen und auch nachvollziehbar zu erklären gehört aber zum 1 x 1 für jeden guten Steuerberater. Also entweder bist Du da nicht gut aufgehoben und / oder Du bekommst nur die 0815-Behandlung. Viele Grüße Stefan |
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#33
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Dann führe ein Fahrtenbuch und setze die wirkliche Privatnutzung an den Kfz-Kosten anteilig als Privatnutzung (=Privatentnahme) an.
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Beste Grüße John |
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#34
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![]() Zitat:
Natürlich, wieso sollte das nicht möglich sein. ![]() Meinst Du, jeder Servicetechniker der Telekom versteuert 1% vom Servicemobil oder jeder angestellte Klempner seinen Kastenwagen? Natürlich nicht. Bedingung ist eben nur, dass der Wagen nicht privat genutzt werden darf. Dazu gehört auch, dass der Abends bei der Firma auf dem Hof zu stehen hat. |
#35
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![]() Zitat:
![]() ![]() Heute werden solche Mitarbeiter übers Internet gesteuert und kommen teilweise nur einmal die Woche zum Betriebsstützpunkt zur Auffrischung von Ersatzteilen etc.
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Gruß - Georg |
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#36
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#37
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war schon soweit klar und sollte nur eine Gedankenanregung zu dem rot markierten von Bonemann sein.... ![]() Ist eben alles ein Frage der Vertragsgestaltung und dazu gehört neben der Dienstwagenregelung auch der Anstellungsvertrag...
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Gruß - Georg |
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#38
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![]() Zitat:
Ich fahre keinen Service-Bulli o.ä., sondern einen PKW, den ich, wie schon erläutert, privat uneingeschränkt nutzen kann. Für solche Fahrzeuge MUSS die 1% Regelung berechnet werden. Und wenn dann der Nutzer, also ich, das Fahrzeug NICHT privat fahren möchte, dann ist die möglichkeit der absetzbarkeit gegeben.
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Gruß Heinz, ![]() |
#39
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![]() Zitat:
Ich wüsste daher momentan nicht, wie man als Arbeitnehmer ohne private Nutzung einen Firmenwagen vor der eigenen Haustüre stehen haben könnte. Edit: Aussendienstler natürlich ausgenommen, die von zuhause aus dann die Kunden aufsuchen...
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Grüße, Andreas |
#40
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![]() Zitat:
Bei Fahrtenbuch gilt: zu versteuernder Privater Anteil = Privat-km / (Dienst-km + Wohnung-Betrieb-km) Wer den Dienstwagen nur für Dienstfahrten und für Wohnung-Betrieb benutzt, hat NULL Privatanteil. Die Fahrten Wohnung-Betrieb werden dann anderweitig berücksichtigt.
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Beste Grüße John |
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#41
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hier zum Beispiel: http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/...n-sie-richtig/ Zitat:
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Grüße, Andreas |
#42
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![]() Zitat:
Bin ich! ![]() Aber nicht mehr lange!!
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Gruß Heinz, ![]() |
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#43
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Ich habe von diversen Leuten, die ein Fahrtenbuch führten, gehört, dass Betriebsprüfer mit allen nur erdenklichen Methoden die 100 %-ige Korrektheit anzweifeln und das Ganze dann eigenmächtig verwerfen, was ihnen problemlos möglich ist, weil Beweislastumkehr herrscht. (Sie müssen nichts beweisen, sondern der Steuerpflichtige muss beweisen).
Macht es unter solchen Umständen überhaupt Sinn, ein Fahrtenbuch zu führen ? Wenn es nur bis zu einer Prüfung nützt und dann sowieso alles verworfen wird, erscheint mir das nicht sinnvoll.
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Viele Grüße, TOM |
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#44
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![]() Ob dann der Rest stimmt? ![]()
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Beste Grüße John |
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#45
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Gruß Heinz, ![]() |
#46
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![]() Du hast Recht, und hier das Urteil des Bundesfinanzhofes dazu: VI R 56/10: Zitat:
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Grüße, Andreas |
#47
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![]() Zitat:
Oder hast Du schon einmal einen Verbraucher gesehen, der bilanziert? Nicht vergessen: Jeder gefahrene Privat-km wird mit den kalkulatorischen Kosten gegen gerechnet - in meinem Beispiel: € 0,50/km. Für die Fahrt nach Kroatien (2.600 km) zieht das Finanzamt schlappe € 1.300 Werbungskosten ab! Ist der private Dienstwagen das einzige Fahrzeug, kommen zu den 20.000 km rund 10.000 km privat dazu. Die kalkulatorischen (Werbungs-) Kosten durch die höhere Laufleistung dürften dann bei € 15.000/a liegen, also wird der Privatanteil (gem. Beispiel) mit rund € 5.000 abgezogen! Das einmal 5 Jahre, macht € 25.000 kalkulatorischer Eigenanteil.
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Gruß Stefan ![]() |
#48
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![]() Zitat:
Sonst wäre es ja toll: 4-jährigen 911 anschaffen, 2 Jahre abschreiben und zum fast Kaufpreis wieder verscheuern; der Erlös muß nicht nachversteuert werden (Privatmann!)! Da sagt das Finanzamt 2 Dinge: • Ist als DW nicht geeignet = Spaßauto und abgelehnt! • Wenn abschreiben, dann 4 Jahre (insgesamt 8 Jahre).
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Gruß Stefan ![]() |
#49
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![]() Zitat:
Ich kenne viele Unternehmer, die nicht bilanzieren, und dennoch gibt es dort Buchwerte. ![]() Zitat:
Bei Gebrauchtwagen schreibt der Einzelne auch nicht über 8 Jahre ab. ![]() Aber dass der verlinkte Text Murks ist, wissen wir ja schon.
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Beste Grüße John |
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#50
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![]() Zitat:
Einige Unternehmen haben km-Budgets, mit denen dann auch die Nutzungsdauer in der firmeninternen DW-Ordnung bestimmt wird: - Fahrleistung 60 Tkm/a, Haltedauer 3,5 Jahre - Fahrleistung 30 Tkm/a, Haltedauer 5 Jahre Wie die Leasingfirma das abwickelt, ist deren Sache (die verkaufen die Kiste nach 3,5 Jahren und müssen dann den Erlös versteuern ![]() Hier noch eine kleine Anekdote aus den 90igern zum Thema "private DW" (haben mir verschiedene Quellen über einen Ex-Kollegen so erzählt): - Außendienstler zu seinem Chef: "Du hattest mich ja darauf hingewiesen, dass meine Corvette bei einigen Kunden nicht gut ankommt. Ich habe mir ein serioses Auto gekauft" - "Was ist es denn geworden?" - "BMW 750iL - wollte immer schon 12ender fahren."
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Gruß Stefan ![]() |
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