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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin moin,
kennt sich jemand von euch mit dem Thema Geldwerter Vorteil aus? Wenn man einen Firmenwagen privat nutzt muß ja der Geldwerte Vorteil in Höhe von 1% des Bruttolistenpreises monatlich abgeführt werden. Ist es dann rechtens, wenn der Arbeitgeber zusätzlich noch eine Summe X pro gefahrenen Kilometer berechnet? Und ist in dem einen Prozent auch der Sprit enthalten, oder nur Versicherung und Steuern?
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Grüße von der Weser Christian ![]() |
#2
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Hallo!
Ich meine, es kommen noch 0,03% pro km Wohnort -> Arbeitsstätte hinzu. Normalerweise sind alle Kosten mit drin. Aber das macht jeder anders, es gibt Verträge, in denen festgelegt ist, wieviele km du privat fahren darfst pro Jahr. Andere bekommen alles an Kosten erstattet, auch Kraftstoff für die privaten Fahrten. Gruß Andi
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#3
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Moin Christian,
wenn ich mal tief in meinen alten Gehirnzellen wühle, dann ist die 1% Versteuerung korrekt und beinhaltet nur den geldwerten Vorteil der Fahrzeuganschaffung nebst Unterhalt, jedoch ohne Spritkosten, die muss der AG selbstverständlich übernehmen, allerdings nur für Dienstfahrten. Eine Summe X für gefahrene (private) KM ist mir neu und würde ich auch nicht akzeptieren, dann könnte er seine Karre behalten. Kraftstoff, den du privat verbläst, den musst du aber selbst bezahlen. Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie. |
#4
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Hallo Christian,
Ja das mit dem Bruttolistenpreis ist korrekt. Es ist unerheblich, ob man tatsächlich ZB. 30Prozent weniger bezahlt hat(Arbeitgeber) Deine Privatkilometer von zu Hause zur Arbeitsstätte fliessen in due Berechnung ein. Es gibt im Internet Rechner für soetwas. Google doch einmal. Sämtliche Kosten wie Benzin, Inspektion , Ersatzteile, Neue Reifen, Reinigung, Versicherung/Steuer wird vom Arbeitgeber übernommen.Alle Privatfahrten werden alo auch bezahlt!!!
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Carpe Diem und Leinen los, Gruß. Carsten. ![]() |
#5
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Dein Chef kann zusätzliche noch Geld abziehen.
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#6
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alles kann....nichts muss......
![]() will damit sagen das macht jeder frei nach Schnauze...nur die 1% vom BLP sind Gesetz..+ der einfache Arbeitsweg falls vorhanden...
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Gruß Steffen ![]()
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#7
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Ist hier recht gut beschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen
Was der Arbeitgeber "erlaubt", kann stark variieren: - einzelne Arbeitgeber limitieren die Privat-KM, z. B. durch ein km-Budget, - dann kann eine Zuzahlung zur Leasingrate fällig werden, z. B. bis maximal € 200/Monat, - oder Beteiligung an den privat gefahrenen KM. => Reduziert alles nicht die steuerliche Seite! Beispiel bei einem Listenpreis von € 50.000: - 1% ergibt € 500 geldwerten Vorteil - Entfernung zur Arbeitsstelle von 25 km ergibt zusätzlich € 375 Bei 50% Steuersatz kostet der PKW rund € 440 netto/Monat Dann noch eine Zuzahlung von z. B. € 100/Monat ergibt eine Belastung von ca. € 540/Monat! ![]() Da gibt es bessere Alternativen: - Fahrtenbuch beim Dienstwagen benutzen (wenn der AG mitspielt), - Privat-PKW mit überwiegend dienstlichen Nutzung anschaffen und € 0,30/km Erstattung vereinbaren. ![]()
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Gruß Stefan ![]() |
#8
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Soweit ich weiß, ist es aber so, dass vom Arbeitgeber einbehaltene Privatfahrt-Anteil wieder von den Steuern der 1% Regelung abgezogen wird.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#9
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![]() Zitat:
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#10
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![]() Zitat:
Oder anders ausgedrückt: Für die zugezahlte Kohle zahlst Du auch noch Steuern. Daher machen Dienstwagen mit Privatnutzung nur Sinn, wenn es ein qualitativ hochwertiger PKW ist, keine Limits bestehen und Dein Boot in Spanien steht. Mit den rund 50 Tkm Privatfahrten rechnet sich dann auch der DW.
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Gruß Stefan ![]()
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#11
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Hallo Christian,
grundsätzlich mußt Du 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges incl. Sonderausstattungen zzgl. 0,03% pro KM einfache Strecke Wohnung - Arbeitsstätte monatlich versteuern. Soweit die Basis. Jetzt wird es, wie soll es im deutschen Steuerrecht auch anders sein, kompliziert: Hast Du mit dem Arbeitgeber eine konstante monatliche Zuzahlung vereinbart z.B. weil der Wunschwagen teurer als das vom Arbeitgeber angebotene Modell ist, mindert dieser Betrag den geldwerten Vorteil, den Du monatlich versteuern mußt. Variable Zahlungen wie z.B. für Treibstoff, Wagenwäsche oder Reparaturen sind dagegen so einfach nicht abzugsfähig. Hier gibt es zwar gewisse Gestaltungsmöglichkeiten, aber die administrativen Auflagen sind so hoch, daß man davon die Finger lassen sollte. Eine Ausnahme gilt für die Einmalzahlung als Fahrerbeteiligung. Hier gibt es Abzugsmöglichkeiten. Fazit zu diesem Punkt: Ein Dienstwagen sollte immer mit ALLEN erforderlichen Dienstleistungen ausgerüstet sein wenn sich die Sache rechnen soll. Eine weiter Frage ist, ob Du den Wagen auch wirklich privat nutzen willst und kannst. Wenn Du den Wagen nämlich nur für die Fahrt zur Arbeit verwendest kann der Nutzen schnell grenzwertig werden. Im Rahmen Deiner Einkommenssteuererklärung kannst Du dann wie jeder andere Arbeitnehmer die KM-Pauschale in Höhe von derzeit 0,30 € pro KM Strecke Wohnung - Arbeit ansetzen. Wichtig: Für die Berechnung des geldwerten Vorteils gilt die kürzeste mit dem PKW legal fahrbare Strecke. Gibt es jetzt eine alternative Strecke, die Dir substantiell Zeit spart, aber länger ist, kann diese angesetzt werden. Hier ergibt sich eine sehr interessanter Hebel für die Betrachtung der Vorteilhaftigkeit. Und wenn Du jetzt den Dienstwagen im Rahmen eines Gehaltsverwendungsmodells bekommen sollst, wird's mit der Frage "Rechnet sich das oder nicht?" nochmal komplexer. Wichtig: Die oben genannten Informationen sind keinesfalls als Steuerberatung zu verstehen und sind im Internet frei zugänglich. Wenn Du willst kannst Du mir per PN ja mal ein paar Eckdaten schicken, bei mir gehören solche Themen zum täglichen Brot..... Viele Grüße Stefan
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#12
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Eine monatliche Zuzahlung durch den AN reduziert definitiv nicht den geldwerten Vorteil.
Das Thema habe ich schon mehrfach mit meinem AG diskutiert und bin heilfroh, dass man mich aufgrund meines Arbeitsvertrages nicht zur Nutzung eines DW zwingen kann.
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Gruß Stefan ![]() |
#13
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Wer im Schnitt weniger als 15 Tage/Monat mit dem Dienstwagen ins Büro fährt, sollte mit dem Arbeitgeber die 0,002%-Regelung vereinbaren.
Dann werden für die Fahrten Wohnung-Arbeit nicht 0,03% vom Bruttolistenpreis pro Monat und Entfernungs-km als geldwerter Vorteil steuerlich belastet, sondern nur 0,002 % vom Bruttolistenpreis pro gefahrenem Arbeitstag und Entfernungs-km. Beispiel: 12 Monate, 25 km, 50.000 EUR Bruttolistenpreis => 12 *25 *0,03% *50000 = 4500 EUR pro Jahr zusätzlich zu versteuern. 120 Tage, 25 km, 50.000 EUR Bruttolistenpreis => 120 *25 *0,002% *50000 = 3000 EUR pro Jahr zusätzlich zu versteuern.
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Beste Grüße John
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#14
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Hallo Stefan,
sorry, aber das ist so nicht richtig. Wenn die Personalabteilung von Deinem Arbeitgeber das so sieht gibt's da gewisse Optimierungspotentiale. Ich gehe dabei mal davon aus, daß Du einen ganz normalen Dienstwagen (keine Gehaltsverwendung) meinst und dafür eine fixe monatliche Fahrerbeteiligung anfallen soll z.B. weil das gute Stück etwas teuer ist vom Arbeitgeber zugebilligt. Viele Grüße Stefan |
#15
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Zu der Versteuerung wurde alles gesagt (1% zzgl. 0,03% pro einfachen Entfernungs-Km zur Arbeitsstelle).
Wenn Klassen vor gegeben werden oder ein bestimmtes Ausstattungspaket, kann es sein, dass du zuzahlen musst, wenn du ein größeres Fahrzeug wählst. Ein Firmenfahrzeug lohnt nur dann, wenn du 1. gern immer ein neues Auto mit viel Ausstattung fahren möchtest 2. du gern und viel privat durch die Gegend zockelst 3. eine kurze Entfernung zur Arbeitsstätte hast 4. die Karre keine Aufkleber von deiner Firma hat 5. es dir egal ist, dass dein AG sieht, wo du zu schnell gefahren bist oder falsch geparkt hast 6. du kein individuelles Auto fahren musst; also keine Soundanlage brauchst oder andere Umbauten haben willst In der Regel sollte es so aussehen: 1. Du darfst ein Fahrzeugtyp und eine Ausstattung (z.B.AHK) aussuchen, wie du es magst 2. Sämtlicher Sprit zahlt der AG 3. Du hast eine monatl. Pauschale von vlt. 30 oder 50 EUR für Fahrzeugwäsche, Bimmelkram fürs Auto zur Verfügung 4. Die Bude sollte ein oder zwei Mal im Jahr zum Profiaufbereiter, damit die Karre immer wie neu aussieht 5. Im besten Fall bekommst du noch einen Garagenzuschuss 6. Auf jeden Fall sollte das Auto auch von Familienangehörigen OHNE Einschränkung gefahren werden dürfen! 7. Du solltest den von dir erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen dürfen, wenn du kein Auto mehr hast oder du den AG wechselst, sonst fängst du in der Rente wieder als Beginner an Wenn eins nicht passt, ist ein Firmenwagen grenzwertig zu sehen. Man bekommt so ein Auto nicht geschenkt. Es kostet viel Geld. Auch für dich. Wenn die Carpolicy stimmt, dann kann es eine super Sache sein. Schau einfach auf der Autobahn, wer links fährt und Vollgas gibt...du weißt, was ich meine... ![]()
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#16
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![]() Zitat:
![]() http://www.haufe.de/personal/entgelt...78_176892.html
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#17
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Hallo Micha,
jetzt grübel ich aber, ob ich nicht die Carpolicy von Deinem Arbeitgeber geschrieben habe..... ![]() Viele Grüße Stefan |
#18
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Stimmt, die regelmäßige Zuzahlung reduziert den geldwerten Vorteil.
![]() Tanke ich auf eigene Kosten, scheint das wiederum nicht den geldwerten Vorteil zu reduzieren. ![]() Meiner Meinung nach ist eine Firmenwagenregelung in vielen Firmen ein tolles Instrument, um die Hierarchien zu manifestieren. Also rechne ich regelmäßig nach und bleibe dann beim privaten Dienstwagen: - mindestens 1 oder 2 Klassen "höher", als "offiziell" erlaubt wäre, - volle Hütte, reichlich Power, - die Karre muß mir gefallen, darf aber beim Kunden nicht abschreckend sein, - Vor-Vorgesetzten darf ruhig die Kinnlade herunter fallen. ![]() - wenn man es geschickt anstellt, rechnet sich das.
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Gruß Stefan ![]() |
#19
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Ich habe allgemein geschrieben, wie ich es von verschiedenen Firmen kenne. Ich bin noch anders unterwegs, da ich so zu sagen keinen AG habe.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#20
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![]() Zitat:
![]() Beim nächsten Firmenwagen wurde es ein 318D Limo mit 143 PS, selbst für Automatik und Sitzheizung reichte es nicht mehr (trotz € 80 Zuzahlung). ![]() Die Kollegen, die "privat" unterwegs sind, fahren dann z.B. 330D Cabrio, 530D, 3er mit 6-Zyl., Geländewagen oder GTI. ![]()
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Gruß Stefan ![]() |
#21
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[- wenn man es geschickt anstellt, rechnet sich das.[/QUOTE]
--> Besserwissermodus an: ...und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Dein AG wird Dir nur 0,30 € pro dienstlich gefahrenen KM erstatten. Deine tatsächlichen IST-Kosten (Vollkostenbetrachtung incl. Wertverlust, Reifen, Treibstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuern.............) für ein von Dir beschriebenes Fahrzeug liegen aber deutlich darüber. Also ich wäre da bei der kreativen Buchhaltung eher etwas konservativ, wenn man sich die aktuelle Rechtsprechung so anschaut. Das nur als Idee für Alle, die sich über die Refinanzierung des Privatwagens so ihre Gedanken machen. <-- Besserwissermodus aus. Viele Grüße Stefan |
#22
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![]() Zitat:
..und wenn man in seinem Job alles richtig gemacht hat, bekommt man sogar noch einen Chauffeur gratis oben drauf und um Kinkerlitzchen wie Steuern, Sprit und KMGeld kümmern sich Cheffe oder Steuerberater. ![]() ![]() ![]() |
#23
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![]() Zitat:
• Jahreswagen mit Kaufpreis € 25.000 (NP € 37.000) • Abschreinbung 5 Jahre = € 5.000/a • Zinsen € 1.000/a • Sprit/Werkstatt/Reifen/Vers. € 4.000/a => Ergibt kalkulatorische Kosten von € 10.000/a oder € 0,50/km . Der AG erstattet € 0,30 x 20.000 = € 6.000/a. Der Rest läuft unter Werbungskosten, ergibt rund € 1.600 Steuererstattung = € 0,08/km. Nach Ende der Nutzung des attraktiven PKW bringt der Verkauf rund € 10.000, die nicht nachversteuert werden müssen (dafür müssen für die Privat-km auch die "kalkulatorischen Kosten"/km angesetzt werden). € 10.000 durch 100.000 (= 5 x 20.000) km ergibt eine Rückerstattung von rund € 0,10/km Bleibt ein Rest von rund € 0,02/km. ![]() Die gefahrenen Privat-km sollten nur einen kleinen Anteil ausmachen, weil sie die eigenen PKW-Kosten erhöhen (also für 20.000 km dienstlich und 20.000 privat ist das ungeeignet). Lahme Kisten dürfen es auch nicht sein, eine hohe Attraktivität nach Nutzungsende ist wichtig.
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Gruß Stefan ![]() |
#24
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Ich fahre seit knapp 40 Jahren Dienstwagen.
Dafür unterschreibe ich einen Dienstwagennutzungsvertrag bei meinem Arbeitgeber. Geregelt wird hier u.a. die Privatnutzung, die in meinem Fall uneingeschränkt gegeben ist. Alle weiteren Punkte sind verhandlungssache und ich denke, dass ist in allen Firmen so oder ähnlich. Ein Tip: Die 1%-versteuerung lässt sich in der Jahres-Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzen, wenn der Dienstwagen NICHT privat genutzt wird, dafür verlangt das Finanzamt eindetailliertes Fahrtenbuch. In meinem Fall kann ich so 4000,-- geltend machen. Auch das ist eine überlegung wert, allerdings MUSS dann auch ein privates Fahrzeug vorhanden und angemeldet sein (und genutzt werden!)
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Gruß Heinz, ![]() |
#25
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