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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.02.2014, 19:09
carpe diem carpe diem ist offline
Commander
 
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Standard Privatnutzung Firmenwagen / Geldwerter Vorteil

Moin moin,

kennt sich jemand von euch mit dem Thema Geldwerter Vorteil aus?
Wenn man einen Firmenwagen privat nutzt muß ja der Geldwerte Vorteil in Höhe von 1% des Bruttolistenpreises monatlich abgeführt werden.
Ist es dann rechtens, wenn der Arbeitgeber zusätzlich noch eine Summe X pro gefahrenen Kilometer berechnet?
Und ist in dem einen Prozent auch der Sprit enthalten, oder nur Versicherung und Steuern?
__________________
Grüße von der Weser
Christian
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  #2  
Alt 11.02.2014, 19:19
Benutzerbild von Fletcher-Andi
Fletcher-Andi Fletcher-Andi ist offline
Fletcher Papst
 
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Standard

Hallo!

Ich meine, es kommen noch 0,03% pro km Wohnort -> Arbeitsstätte hinzu.

Normalerweise sind alle Kosten mit drin.

Aber das macht jeder anders, es gibt Verträge, in denen festgelegt ist, wieviele km du privat fahren darfst pro Jahr.

Andere bekommen alles an Kosten erstattet, auch Kraftstoff für die privaten Fahrten.

Gruß
Andi
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  #3  
Alt 11.02.2014, 19:24
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lachshunter lachshunter ist offline
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Standard

Moin Christian,

wenn ich mal tief in meinen alten Gehirnzellen wühle, dann ist die 1% Versteuerung korrekt und beinhaltet nur den geldwerten Vorteil der Fahrzeuganschaffung nebst Unterhalt, jedoch ohne Spritkosten, die muss der AG selbstverständlich übernehmen, allerdings nur für Dienstfahrten.
Eine Summe X für gefahrene (private) KM ist mir neu und würde ich auch nicht akzeptieren, dann könnte er seine Karre behalten. Kraftstoff, den du privat verbläst, den musst du aber selbst bezahlen.


Gruß, Frank.
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  #4  
Alt 11.02.2014, 19:25
Benutzerbild von CarWolf
CarWolf CarWolf ist offline
Commander
 
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Hallo Christian,
Ja das mit dem Bruttolistenpreis ist korrekt. Es ist unerheblich, ob man tatsächlich ZB. 30Prozent weniger bezahlt hat(Arbeitgeber)
Deine Privatkilometer von zu Hause zur Arbeitsstätte fliessen in due Berechnung ein. Es gibt im Internet Rechner für soetwas. Google doch einmal.
Sämtliche Kosten wie Benzin, Inspektion , Ersatzteile, Neue Reifen, Reinigung, Versicherung/Steuer wird vom Arbeitgeber übernommen.Alle Privatfahrten werden alo auch bezahlt!!!
__________________
Carpe Diem und Leinen los,
Gruß. Carsten.
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  #5  
Alt 11.02.2014, 19:28
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Panna Panna ist offline
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Dein Chef kann zusätzliche noch Geld abziehen.
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #6  
Alt 11.02.2014, 19:37
Benutzerbild von Bärli-Skipper
Bärli-Skipper Bärli-Skipper ist offline
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alles kann....nichts muss......
will damit sagen das macht jeder frei nach Schnauze...nur die 1% vom BLP
sind Gesetz..+ der einfache Arbeitsweg falls vorhanden...
__________________
Gruß Steffen


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  #7  
Alt 11.02.2014, 19:41
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Ist hier recht gut beschrieben: http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstwagen

Was der Arbeitgeber "erlaubt", kann stark variieren:
- einzelne Arbeitgeber limitieren die Privat-KM, z. B. durch ein km-Budget,
- dann kann eine Zuzahlung zur Leasingrate fällig werden, z. B. bis maximal € 200/Monat,
- oder Beteiligung an den privat gefahrenen KM.
=> Reduziert alles nicht die steuerliche Seite!

Beispiel bei einem Listenpreis von € 50.000:
- 1% ergibt € 500 geldwerten Vorteil
- Entfernung zur Arbeitsstelle von 25 km ergibt zusätzlich € 375
Bei 50% Steuersatz kostet der PKW rund € 440 netto/Monat

Dann noch eine Zuzahlung von z. B. € 100/Monat ergibt eine Belastung von ca. € 540/Monat!

Da gibt es bessere Alternativen:
- Fahrtenbuch beim Dienstwagen benutzen (wenn der AG mitspielt),
- Privat-PKW mit überwiegend dienstlichen Nutzung anschaffen und € 0,30/km Erstattung vereinbaren.
__________________
Gruß
Stefan
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  #8  
Alt 11.02.2014, 19:48
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Nille72 Nille72 ist offline
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Soweit ich weiß, ist es aber so, dass vom Arbeitgeber einbehaltene Privatfahrt-Anteil wieder von den Steuern der 1% Regelung abgezogen wird.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #9  
Alt 11.02.2014, 19:57
etspace etspace ist offline
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Zitat:
Ist es dann rechtens, wenn der Arbeitgeber zusätzlich noch eine Summe X pro gefahrenen Kilometer berechnet?
Rechtens ist, das dir der Arbeitgeber überhaupt kein Auto zur Verfügung stellen muss Wenn er es tut, kann er die Regeln weitgehend vorgeben. Nur nicht die Vorgaben vom Finanzamt.
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  #10  
Alt 11.02.2014, 20:02
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, ist es aber so, dass vom Arbeitgeber einbehaltene Privatfahrt-Anteil wieder von den Steuern der 1% Regelung abgezogen wird.
Nein, eine Zuzahlung ist eine Vereinbarung zwischen AG und AN und hat keinen Einfluß auf die steuerliche Betrachtung.

Oder anders ausgedrückt: Für die zugezahlte Kohle zahlst Du auch noch Steuern.

Daher machen Dienstwagen mit Privatnutzung nur Sinn, wenn es ein qualitativ hochwertiger PKW ist, keine Limits bestehen und Dein Boot in Spanien steht.
Mit den rund 50 Tkm Privatfahrten rechnet sich dann auch der DW.
__________________
Gruß
Stefan
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  #11  
Alt 11.02.2014, 21:10
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nigrolineatus nigrolineatus ist offline
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Hallo Christian,

grundsätzlich mußt Du 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeuges incl. Sonderausstattungen zzgl. 0,03% pro KM einfache Strecke Wohnung - Arbeitsstätte monatlich versteuern. Soweit die Basis.

Jetzt wird es, wie soll es im deutschen Steuerrecht auch anders sein, kompliziert:

Hast Du mit dem Arbeitgeber eine konstante monatliche Zuzahlung vereinbart z.B. weil der Wunschwagen teurer als das vom Arbeitgeber angebotene Modell ist, mindert dieser Betrag den geldwerten Vorteil, den Du monatlich versteuern mußt.

Variable Zahlungen wie z.B. für Treibstoff, Wagenwäsche oder Reparaturen sind dagegen so einfach nicht abzugsfähig. Hier gibt es zwar gewisse Gestaltungsmöglichkeiten, aber die administrativen Auflagen sind so hoch, daß man davon die Finger lassen sollte.

Eine Ausnahme gilt für die Einmalzahlung als Fahrerbeteiligung. Hier gibt es Abzugsmöglichkeiten.

Fazit zu diesem Punkt: Ein Dienstwagen sollte immer mit ALLEN erforderlichen Dienstleistungen ausgerüstet sein wenn sich die Sache rechnen soll.

Eine weiter Frage ist, ob Du den Wagen auch wirklich privat nutzen willst und kannst. Wenn Du den Wagen nämlich nur für die Fahrt zur Arbeit verwendest kann der Nutzen schnell grenzwertig werden.

Im Rahmen Deiner Einkommenssteuererklärung kannst Du dann wie jeder andere Arbeitnehmer die KM-Pauschale in Höhe von derzeit 0,30 € pro KM Strecke Wohnung - Arbeit ansetzen. Wichtig: Für die Berechnung des geldwerten Vorteils gilt die kürzeste mit dem PKW legal fahrbare Strecke. Gibt es jetzt eine alternative Strecke, die Dir substantiell Zeit spart, aber länger ist, kann diese angesetzt werden. Hier ergibt sich eine sehr interessanter Hebel für die Betrachtung der Vorteilhaftigkeit.

Und wenn Du jetzt den Dienstwagen im Rahmen eines Gehaltsverwendungsmodells bekommen sollst, wird's mit der Frage "Rechnet sich das oder nicht?" nochmal komplexer.

Wichtig: Die oben genannten Informationen sind keinesfalls als Steuerberatung zu verstehen und sind im Internet frei zugänglich.

Wenn Du willst kannst Du mir per PN ja mal ein paar Eckdaten schicken, bei mir gehören solche Themen zum täglichen Brot.....

Viele Grüße

Stefan
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  #12  
Alt 11.02.2014, 21:27
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Vierzigplus Vierzigplus ist offline
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Eine monatliche Zuzahlung durch den AN reduziert definitiv nicht den geldwerten Vorteil.

Das Thema habe ich schon mehrfach mit meinem AG diskutiert und bin heilfroh, dass man mich aufgrund meines Arbeitsvertrages nicht zur Nutzung eines DW zwingen kann.
__________________
Gruß
Stefan
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  #13  
Alt 11.02.2014, 21:39
JohnB JohnB ist offline
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Wer im Schnitt weniger als 15 Tage/Monat mit dem Dienstwagen ins Büro fährt, sollte mit dem Arbeitgeber die 0,002%-Regelung vereinbaren.

Dann werden für die Fahrten Wohnung-Arbeit nicht 0,03% vom Bruttolistenpreis pro Monat und Entfernungs-km als geldwerter Vorteil steuerlich belastet, sondern nur 0,002 % vom Bruttolistenpreis pro gefahrenem Arbeitstag und Entfernungs-km.

Beispiel:

12 Monate, 25 km, 50.000 EUR Bruttolistenpreis => 12 *25 *0,03% *50000 = 4500 EUR pro Jahr zusätzlich zu versteuern.

120 Tage, 25 km, 50.000 EUR Bruttolistenpreis => 120 *25 *0,002% *50000 = 3000 EUR pro Jahr zusätzlich zu versteuern.
__________________
Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 11.02.2014, 21:52
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nigrolineatus nigrolineatus ist offline
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Hallo Stefan,

sorry, aber das ist so nicht richtig. Wenn die Personalabteilung von Deinem Arbeitgeber das so sieht gibt's da gewisse Optimierungspotentiale. Ich gehe dabei mal davon aus, daß Du einen ganz normalen Dienstwagen (keine Gehaltsverwendung) meinst und dafür eine fixe monatliche Fahrerbeteiligung anfallen soll z.B. weil das gute Stück etwas teuer ist vom Arbeitgeber zugebilligt.



Viele Grüße

Stefan
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  #15  
Alt 11.02.2014, 21:53
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zu der Versteuerung wurde alles gesagt (1% zzgl. 0,03% pro einfachen Entfernungs-Km zur Arbeitsstelle).

Wenn Klassen vor gegeben werden oder ein bestimmtes Ausstattungspaket, kann es sein, dass du zuzahlen musst, wenn du ein größeres Fahrzeug wählst.

Ein Firmenfahrzeug lohnt nur dann, wenn du

1. gern immer ein neues Auto mit viel Ausstattung fahren möchtest

2. du gern und viel privat durch die Gegend zockelst

3. eine kurze Entfernung zur Arbeitsstätte hast

4. die Karre keine Aufkleber von deiner Firma hat

5. es dir egal ist, dass dein AG sieht, wo du zu schnell gefahren bist oder falsch geparkt hast

6. du kein individuelles Auto fahren musst; also keine Soundanlage brauchst oder andere Umbauten haben willst

In der Regel sollte es so aussehen:

1. Du darfst ein Fahrzeugtyp und eine Ausstattung (z.B.AHK) aussuchen, wie du es magst

2. Sämtlicher Sprit zahlt der AG

3. Du hast eine monatl. Pauschale von vlt. 30 oder 50 EUR für Fahrzeugwäsche, Bimmelkram fürs Auto zur Verfügung

4. Die Bude sollte ein oder zwei Mal im Jahr zum Profiaufbereiter, damit die Karre immer wie neu aussieht

5. Im besten Fall bekommst du noch einen Garagenzuschuss

6. Auf jeden Fall sollte das Auto auch von Familienangehörigen OHNE Einschränkung gefahren werden dürfen!

7. Du solltest den von dir erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt mitnehmen dürfen, wenn du kein Auto mehr hast oder du den AG wechselst, sonst fängst du in der Rente wieder als Beginner an


Wenn eins nicht passt, ist ein Firmenwagen grenzwertig zu sehen.

Man bekommt so ein Auto nicht geschenkt. Es kostet viel Geld. Auch für dich.

Wenn die Carpolicy stimmt, dann kann es eine super Sache sein. Schau einfach auf der Autobahn, wer links fährt und Vollgas gibt...du weißt, was ich meine...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #16  
Alt 11.02.2014, 21:56
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Eine monatliche Zuzahlung durch den AN reduziert definitiv nicht den geldwerten Vorteil.

Das Thema habe ich schon mehrfach mit meinem AG diskutiert und bin heilfroh, dass man mich aufgrund meines Arbeitsvertrages nicht zur Nutzung eines DW zwingen kann.
Tja, das sehen viele anders als Du.....vielleicht doch nicht so ganz definitiv?

http://www.haufe.de/personal/entgelt...78_176892.html
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #17  
Alt 11.02.2014, 21:59
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nigrolineatus nigrolineatus ist offline
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Hallo Micha,

jetzt grübel ich aber, ob ich nicht die Carpolicy von Deinem Arbeitgeber geschrieben habe.....

Viele Grüße

Stefan
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  #18  
Alt 11.02.2014, 22:08
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Stimmt, die regelmäßige Zuzahlung reduziert den geldwerten Vorteil.

Tanke ich auf eigene Kosten, scheint das wiederum nicht den geldwerten Vorteil zu reduzieren.

Meiner Meinung nach ist eine Firmenwagenregelung in vielen Firmen ein tolles Instrument, um die Hierarchien zu manifestieren.

Also rechne ich regelmäßig nach und bleibe dann beim privaten Dienstwagen:
- mindestens 1 oder 2 Klassen "höher", als "offiziell" erlaubt wäre,
- volle Hütte, reichlich Power,
- die Karre muß mir gefallen, darf aber beim Kunden nicht abschreckend sein,
- Vor-Vorgesetzten darf ruhig die Kinnlade herunter fallen.
- wenn man es geschickt anstellt, rechnet sich das.
__________________
Gruß
Stefan
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  #19  
Alt 11.02.2014, 22:09
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Ich habe allgemein geschrieben, wie ich es von verschiedenen Firmen kenne. Ich bin noch anders unterwegs, da ich so zu sagen keinen AG habe.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #20  
Alt 11.02.2014, 22:25
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
...Wenn Klassen vor gegeben werden oder ein bestimmtes Ausstattungspaket, kann es sein, dass du zuzahlen musst, wenn du ein größeres Fahrzeug wählst...
Oder der AG knausert. Ein Bekannter hatte als Firmenwagen einen C220CDI Kombi mit 170 PS und toller Ausstattung.
Beim nächsten Firmenwagen wurde es ein 318D Limo mit 143 PS, selbst für Automatik und Sitzheizung reichte es nicht mehr (trotz € 80 Zuzahlung).

Die Kollegen, die "privat" unterwegs sind, fahren dann z.B. 330D Cabrio, 530D, 3er mit 6-Zyl., Geländewagen oder GTI.
__________________
Gruß
Stefan
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  #21  
Alt 12.02.2014, 05:52
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[- wenn man es geschickt anstellt, rechnet sich das.[/QUOTE]


--> Besserwissermodus an:

...und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Dein AG wird Dir nur 0,30 € pro dienstlich gefahrenen KM erstatten. Deine tatsächlichen IST-Kosten (Vollkostenbetrachtung incl. Wertverlust, Reifen, Treibstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuern.............) für ein von Dir beschriebenes Fahrzeug liegen aber deutlich darüber.

Also ich wäre da bei der kreativen Buchhaltung eher etwas konservativ, wenn man sich die aktuelle Rechtsprechung so anschaut. Das nur als Idee für Alle, die sich über die Refinanzierung des Privatwagens so ihre Gedanken machen.

<-- Besserwissermodus aus.

Viele Grüße

Stefan
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  #22  
Alt 12.02.2014, 06:14
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Zitat:
Zitat von Bärli-Skipper Beitrag anzeigen
alles kann....nichts muss......
will damit sagen das macht jeder frei nach Schnauze...nur die 1% vom BLP
sind Gesetz..+ der einfache Arbeitsweg falls vorhanden...

..und wenn man in seinem Job alles richtig gemacht hat, bekommt man sogar noch einen Chauffeur gratis oben drauf und um Kinkerlitzchen wie Steuern, Sprit und KMGeld kümmern sich Cheffe oder Steuerberater.
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  #23  
Alt 12.02.2014, 07:07
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Zitat:
Zitat von nigrolineatus Beitrag anzeigen
...und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Dein AG wird Dir nur 0,30 € pro dienstlich gefahrenen KM erstatten. Deine tatsächlichen IST-Kosten (Vollkostenbetrachtung incl. Wertverlust, Reifen, Treibstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuern.............) für ein von Dir beschriebenes Fahrzeug liegen aber deutlich darüber....
Kleine Beispielrechnung (privater Dienstwagen 20.000 km/a dienstlich, die geringen Privat-km lasse ich außen vor, Fahrtenbuch ist Pflicht):
• Jahreswagen mit Kaufpreis € 25.000 (NP € 37.000)
• Abschreinbung 5 Jahre = € 5.000/a
• Zinsen € 1.000/a
• Sprit/Werkstatt/Reifen/Vers. € 4.000/a
=> Ergibt kalkulatorische Kosten von € 10.000/a oder € 0,50/km .

Der AG erstattet € 0,30 x 20.000 = € 6.000/a. Der Rest läuft unter Werbungskosten, ergibt rund € 1.600 Steuererstattung = € 0,08/km.

Nach Ende der Nutzung des attraktiven PKW bringt der Verkauf rund € 10.000, die nicht nachversteuert werden müssen (dafür müssen für die Privat-km auch die "kalkulatorischen Kosten"/km angesetzt werden).
€ 10.000 durch 100.000 (= 5 x 20.000) km ergibt eine Rückerstattung von rund € 0,10/km

Bleibt ein Rest von rund € 0,02/km.

Die gefahrenen Privat-km sollten nur einen kleinen Anteil ausmachen, weil sie die eigenen PKW-Kosten erhöhen (also für 20.000 km dienstlich und 20.000 privat ist das ungeeignet).
Lahme Kisten dürfen es auch nicht sein, eine hohe Attraktivität nach Nutzungsende ist wichtig.
__________________
Gruß
Stefan
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  #24  
Alt 12.02.2014, 08:38
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Ich fahre seit knapp 40 Jahren Dienstwagen.

Dafür unterschreibe ich einen Dienstwagennutzungsvertrag bei meinem Arbeitgeber.

Geregelt wird hier u.a. die Privatnutzung, die in meinem Fall uneingeschränkt gegeben ist.

Alle weiteren Punkte sind verhandlungssache und ich denke, dass ist in allen Firmen so oder ähnlich.

Ein Tip: Die 1%-versteuerung lässt sich in der Jahres-Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzen, wenn der Dienstwagen NICHT privat genutzt wird, dafür verlangt das Finanzamt eindetailliertes Fahrtenbuch.
In meinem Fall kann ich so 4000,-- geltend machen.

Auch das ist eine überlegung wert, allerdings MUSS dann auch ein privates Fahrzeug vorhanden und angemeldet sein (und genutzt werden!)
__________________

Gruß Heinz,


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  #25  
Alt 12.02.2014, 09:03
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Ein Tip: Die 1%-versteuerung lässt sich in der Jahres-Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten absetzen, wenn der Dienstwagen NICHT privat genutzt wird, dafür verlangt das Finanzamt eindetailliertes Fahrtenbuch.
In meinem Fall kann ich so 4000,-- geltend machen.
Wäre es nicht einfacher, wenn Du den Wagen nicht privat nutzen darfst? Dann sparst Du Dir den geldwerten Vorteil und die Angabe in der Steuererklärung
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