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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 12.12.2013, 09:50
HansH HansH ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ich wäre mir da nicht so sicher.
Wurde der Frostschaden arglistig verschwiegen, handelt es sich um Betrug. Die Höhe der Summe spielt hierbei zunächst keine Rolle.
Es soll ja auch Anklagen der Vorteilsnahme wegen ""nur" 700 Euro geben.




Gerade damit wird aber Geld verdient.
Stimme ich dir zu - hat aber nichts mit der Frage zu tun. Wenn du dich beraten läßt, dann raten dir Chirurgen zur Operation, Heizungsbauer zu einer neuen Heizung, Bäcker dazu mehr Brot zu essen - und Anwälte dazu, einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen: Weil sie damit ihre Kohle verdienen.
Die Staatsanwaltschaft und Gerichte verdienen aber keine Kohle mit Verfahren. Im Strafverfahren entscheiden die Staatsanwaltschaften aber darüber, ob sie ein Ermittlungsverfahren bestreiten oder eben einstellen. Danach die Gerichte, ob sie das Verfahren verhandeln..
Im Zivilprozeß sieht die Sache anders aus. Ein Zivilprozeß hat aber ganz andere Regeln. Viele der hier benutzten Vokabeln haben da garkeinen Platz. Der Streitwert dieser Geschichte hier wird dermaßen von den Kosten überstiegen, dass selbst ein Vergleich teuer käme.
Gruß
HansH
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  #102  
Alt 12.12.2013, 10:02
Benutzerbild von ganzi007
ganzi007 ganzi007 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Woraus bestanden diese Drohungen und welches Potenzial hatten sie? Hast Du eine Rückzahlung durchgesetzt oder die Gelegenheit der Kürzung wahrgenommen.
Wie sind die EUR 3.000,- prozentual in Relation zum einstigen Preis zu bewerten?


Nun, Genau DAS ist hier ja NICHT der Fall - darum geht es ja in der Hauptsache.
Der Kaufvertrag wurde über ebay abgeschlossen zum Preis von 4500€, der Käufer hatte nur ohne Garantie und Rücknahme eingestellt. Er hat nicht die Sachmängelhaftung ausgeschlossen!

Dies hat mein Anwalt erkannt und ihm eine Gesamtaufstellung der bisher festgestellten Mängel zukommen lassen, in Höhe von 3200€.
Da ich ja nicht so ein Gauner bin wie der Verkäufer, haben wir dann einen Vergleich abgeschlossen.
Das Boot wurde aber nicht als defekt verkauft, sondern mit diversen zugesicherten Eigenschaften!
Der Verkäufer hat dann bei Abholung einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung gemacht, aber dieser war nicht gültig da der erste Kaufvertrag gültig war.
Wäre nur der Kaufvertrag abgeschlossen worden hat mein Anwalt gemeint hätte ich Pech gehabt.

Für mich war in dem Fall die Unwissenheit des Verkäufers von Vorteil, aber wenn ein Boot als defekt unter Ausschluß der Gewährleistung in dem Alter verkauft wird. Na da glaub ich könnte es mehr als schwierig werden, da was durchzusetzen.

Aber wer weiss ein Richter richtet und spricht nicht unbedingt Recht.
__________________
LG

Peter


Geändert von ganzi007 (12.12.2013 um 10:13 Uhr)
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  #103  
Alt 12.12.2013, 10:10
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von ganzi007 Beitrag anzeigen
Der Kaufvertrag ist über ebay abgeschlossen zum Preis von 4500€, der Käufer hatte nur ohne Garantie und Rücknahme eingestellt. Er hat nicht die Sachmängelhaftung ausgeschlossen!

Dies hat mein Anwalt erkannt und ihm eine Gesamtaufstellung der bisher festgestellten Mängel zukommen lassen, in Höhe von 3200€.
Da ich ja nicht so ein Gauner bin wie der Verkäufer, haben wir dann einen Vergleich abgeschlossen.
Das Boot wurde aber nicht als defekt verkauft, sondern mit diversen zugesicherten Eigenschaften!
Der Verkäufer hat dann bei Abholung einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung gemacht, aber dieser war nicht gültig da der erste Kaufvertrag gültig war.
Wäre nur der Kaufvertrag abgeschlossen worden hat mein Anwalt gemeint hätte ich Pech gehabt.

Für mich war in dem Fall die Unwissenheit des Verkäufers von Vorteil, aber wenn ein Boot als defekt unter Ausschluß der Gewährleistung in dem Alter verkauft wird. Na da glaub ich könnte es mehr als schwierig werden, da was durchzusetzen.

Aber wer weiss ein Richter richtet und spricht nicht unbedingt Recht.
Demnach ein ganz anderer und nicht vergleichbarer Vorgang. Und die vom Verkäufer als NEU verkauften, aber in Wahrheit total defekten Teile stellten kein Pfund für Deinen Anwalt dar? Das war wohl das Ausschlaggebende.

Soll nur ein Hinweis zu meiner Überlegung sein, Antwort nicht erforderlich. Ich möchte aber den laufenden Strang nicht verdünnen. Sorry @ all.
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  #104  
Alt 12.12.2013, 10:21
ToTo1972 ToTo1972 ist offline
Deckschrubber
 
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Ebay - Kauf ohne vorherige Besichtigung !

Ich habe dieses Jahr ein Boot für 10.000,- €, zwei Autos für
15.000,- € ohne Besichtigung bei Ebay ersteigert. Besichtigung nicht, weil ich auf ca. 10 Boote und 50 Autos geboten habe, und die alle vorher ansehen, habe ich nicht genügend Zeit, zumal ich ja nicht weiß ob ich sie bekomme.
Aber, es gibt eine Artikelbeschreibung und wenn etwas unklar ist stelle ich vorher Fragen.
Mit dieser Beschreibung und den Antworten prüfe ich die Autos und das Boot bei Abholung und wenn etwas nicht stimmt, verweigere ich die Abnahme oder
verhandele nach, WEIL die ZUGESICHERTEN Eigenschaften nicht erfüllt werden.
Und das hat nichts mit Gewährleistung usw... zu tun.
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  #105  
Alt 12.12.2013, 10:44
Benutzerbild von nigrolineatus
nigrolineatus nigrolineatus ist offline
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Als immer noch überzeugter e-Bay-Käufer möchte ich auch einen Hinweis beisteuern der insbesondere für Verkäufer von Bedeutung ist. Dieser haftet nämlich für alle explizit zugesagten Eigenschaften und zwar nicht nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Wie das Urteil des LG FFM zum Thema Teekännchen gezeigt hat kann das den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen. Neuere Urteile geben dem Verkäufer zwar Möglichkeiten, sich auf einen Irrtum zu berufen aber das ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen., das man eine gut gefüllte Kriegskasse, viel Zeit und Nerven aus Stahl braucht, um sowas durchzuziehen.
Daher ist der Tipp, das Boot auf eigene Kosten zu reparieren und die Zeit besser auf dem Wasser als im Gerichtssaal zu verbringen schon der richtige.

Viele Grüße

Stefan
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  #106  
Alt 12.12.2013, 11:08
MarcB MarcB ist offline
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Zitat:
Zitat von nigrolineatus Beitrag anzeigen
Als immer noch überzeugter e-Bay-Käufer möchte ich auch einen Hinweis beisteuern der insbesondere für Verkäufer von Bedeutung ist. Dieser haftet nämlich für alle explizit zugesagten Eigenschaften und zwar nicht nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Wie das Urteil des LG FFM zum Thema Teekännchen gezeigt hat kann das den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen.
Und genau diese Rechtsprechung bewirkt bei mir, dass ich Dinge habe, die ich nicht brauche, die Platz wegnehmen, die ich aber bisher nicht zum Verkauf angeboten habe, weil ich keinen Ärger will und das Geld eigentlich nicht brauche. Schmeiss ich den Scheiss eben irgendwann weg, ehe ich das Risiko eingehe, mir vorwerfen zu lassen, ein Betrüger zu sein.

Wahrscheinlich kommt selbst dann wenn ich es verschenke irgendwann jemand darauf, dass er den elektrischen Schlag, den er beim Basteln an dem von mir verschenkten Hifi Verstärker bekommen hat, nur erleiden musste, weil ich ihn vorher nicht gewarnt hätte.
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  #107  
Alt 12.12.2013, 11:52
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nigrolineatus nigrolineatus ist offline
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Ich stimme Dir da absolut zu, das ist das Ergebnis, wenn der ja vorgeblich ach so unselbständige Käufer für jeden Fall abgesichert werden soll. Wenn Ichform die ganzen Hinweise bei e-bay so anschaue erinnert das an Beipackzettel, hier sind wir auf dem Weg zu amerikanischen Verhältnissen. Ich verhalte mich genau wie Du, die Sachen bleiben meist im Keller liegen.

Stefan
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  #108  
Alt 12.12.2013, 12:11
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ottomotor ottomotor ist offline
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Im konkreten Fall hat der Verkaeufer die Sachmaengelhaftung eindeutig ausgeschlossen, eines der zugesagten Eigenschaften war ein laufender Motor und defekt. Wenn er geschrieben haette, dass der Motor keien Frostschaden hat oder der Block nicht gerissen ist, haette man ihm einen Strick draus drehen koennen. Ich kann nicht erkennen, dass irgendwo eine Abweichung zum Angebot besteht.
__________________
Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!"
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  #109  
Alt 12.12.2013, 12:55
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!


Hier liegt die Crux ja ausnahmsweise mal nicht nur in der Artikelbeschreibung sondern der Vor-Vorbesitzer steht zur Verfügung. DIESES Rechtsgeschäft ist für dich das wichtigste, denn nur damit kannst du deinem Vorbesitzer etwas etwaiges nachweisen.


2 Beispiele was sein könnte:


1: Der Vor-Vorbesitzer hat deinem Vorbesitzer das Boot verkauft und im KV beschrieben: "Motor defekt, Frostschaden, Riss im Motorblock." Und dies hat dir dein Vorbesitzer verschwiegen. Gut für dich, dann hätte er ein Problem. (Man könnte jetzt streiten ob eine eventuelle Reparatur erwähnt hätte werden müssen, aber beim Motorblock wird wohl kaum ein Richter sagen unwichtig. Das ist genauso wie der verschwiegene Rahmenschaden am Auto...)


2: Der Vor-Vorbesitzer hat das Boot verkauft mit dem Hinweis "Frostschaden am Motor". Dein Vorbesitzer kennt sich mit Booten nicht so recht aus und denkt sich: "Ach komm, den Frostproppen klopf ich wieder rein und gut" schmeisst den Motor an, freut sich, fährt damit in den Urlaub und fährt damit täglich 10min. zur nächsten Insel und zurück, kommt wieder heim und denkt sich: "Die Bootsfahrerei ist nix für mich, ab zu Ebay mit dem Ding."
Schlecht für dich. Denn hier wirst du Ihm eine arglistige Täuschung oder Betrug schlecht nachweisen können. Er hat ja ordentlich repariert für seine Sachkenntnis.


Du siehst: Die Aussage des Vor-Vorbesitzers ist hier wirklich das ganz entscheidende. Sollte die (schriftlich) passen und dem Verkäufer tatsächlich eine bewusste Verfehlung nachgewiesen werden kannst du auf Ihn zugehen. Erst mal privat, erst später mit Gericht. Meist verdienen dort nur die Anwälte. (PS: Rechtschutzversicherung vorhanden?)


Schöne Grüße,
Jan
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  #110  
Alt 12.12.2013, 13:40
uli07 uli07 ist offline
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Wenn der Vorverkäufer das Boot mit Frostschaden verkauft hat und der Verkäufer "nur" die beiden Froststopfen als Ursache für den Schaden gesehen hat und repariert hat, was dann?

Gruß Uli07
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  #111  
Alt 12.12.2013, 22:37
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PMHM PMHM ist offline
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Was will man für 900 euronen verlangen, ein neu Boot? Riss am Motor reinigen Matallix rein schleifen lackieren fertig.

Wenn das mal von irgend jemand, Freund Bekannter oder wer auch immer und der Verkäufer der Meinung ist das die Reparatur Fachgerecht ausgeführt wurde braucht er es beim Verkauf auch nicht angeben.
Es sie denn der Käufer fragt nach ob am Motor Reparaturen gemacht wurden.

Holger
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  #112  
Alt 12.12.2013, 22:53
Benutzerbild von hopfemike
hopfemike hopfemike ist offline
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Zitat:
Zitat von PMHM Beitrag anzeigen
Was will man für 900 euronen verlangen, ein neu Boot?
Genau das ist der Punkt .... Jetzt ist es der Motor ... Als nächstes kommt der Spiegel ... Dann der Rumpf usw.
Es wird sich immer wieder was finden, um ein 30 Jahre altes Boot in den Neuzustand zu versetzen
__________________




Gruß Michael

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  #113  
Alt 12.12.2013, 23:04
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von audi-paule Beitrag anzeigen
So jetzt zum Frostschaden....
Ich habe den Motor ausgebaut um die Kopfdichtung zu wechseln weil bei Ölwechsel gesehen wurde das viel Wasser im Öl war...

Als ich den Krümmer abgebaut habe habe ich den Riss im Block gesehen desweiteren wurde an dem Motor auch 2 neue Froststopfen eingebaut


Wenn ich wüsste das ich den Riss dichtbekomme und es mir dann keine Probleme mehr bereitet würde ich die Kopfdichtung wechseln und gut aber ich will mein Geld nicht Verbrennen um dann Vestzustellen was es fürn Ar... war und ich im Sommer wieder anfange.

das ist der Riss
Hallo audi-paule,
in dem Tröt wird erklärt wie man einen Frostschaden klebt
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=178321

das Wasser im Öl kann auch vom Frostschaden kommen,
dann ist der Block wirklich hin
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #114  
Alt 13.12.2013, 00:08
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Bitte schließen.
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Gruß Albert
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  #115  
Alt 13.12.2013, 00:20
Benutzerbild von chico100468
chico100468 chico100468 ist offline
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2.054 Danke in 1.121 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Bitte schließen.
moin moin albert,

aus welchen Grund.


gruß swen
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  #116  
Alt 13.12.2013, 00:22
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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weil es reicht.
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Gruß Albert
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  #117  
Alt 13.12.2013, 06:30
rcastor rcastor ist offline
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Schön dass Du für uns alle entscheidest wann ein Thema geschlossen wird. Das spart un doch die Mühe hier nicht weiterzulesen.

Bist Du in der Politik?

Gruß Rolf
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  #118  
Alt 13.12.2013, 07:47
Benutzerbild von Dayskipper
Dayskipper Dayskipper ist offline
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Zitat:
Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo audi-paule,
in dem Tröt wird erklärt wie man einen Frostschaden klebt
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=178321

das Wasser im Öl kann auch vom Frostschaden kommen,
dann ist der Block wirklich hin
Das ist doch mal ein sinnvoller Post

Ich würde den Riss ebenfalls mit einem Metallkleber zuschmieren. Bei der Einkreiskühlung entstehen fast keine Drücke im Kühlsystem und daher wird das Dicht sein und auch bleiben.
Das vermeintliche Wasser im Öl kann durchaus auch Kondenswasser sein, weil vermutlich keiner weiß wie alt das Öl war.

Wenn du sicher gehen willst, baust du den Motor provisorisch mit neuen Dichtungen zusammen (ohne Kolben, etc.) und presst ihn mit Wasser mit etwa 1,0 bis 1,5 bar Druck ab. Wenn er dicht ist, dann hält er auch

An alle Rechtsexperten noch eine Bitte:

Es ist jetzt mehrfach alles gesagt, oft auch mit der selben Wortwahl. Vielen Dank dafür, aber ich denke jetzt hat er es kapiert also lasst es jetzt bitte gut sein

Vielen Dank

__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #119  
Alt 13.12.2013, 09:07
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Schön dass Du für uns alle entscheidest wann ein Thema geschlossen wird. Das spart un doch die Mühe hier nicht weiterzulesen.

Bist Du in der Politik?

Gruß Rolf
du kannst wohl nicht lesen. Ich habe nichts entschieden, ich habe geschrieben: Bitte schließen. Bitte bedeutet bitten und nicht entscheiden.
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  #120  
Alt 13.12.2013, 09:09
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
du kannst wohl nicht lesen. Ich habe nichts entschieden, ich habe geschrieben: Bitte schließen. Bitte bedeutet bitten und nicht entscheiden.
Wir sind uns aber einig, das das nichts mit dem Problem des TO zu tun hat, und daher auch nichts in dem Thread zu suchen hat.
__________________


Gruß
Volker
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  #121  
Alt 13.12.2013, 09:12
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wir sind uns aber einig, das das nichts mit dem Problem des TO zu tun hat, und daher auch nichts in dem Thread zu suchen hat.
Da geb ich dir vollkommen Recht, ich habe nur meine Meinung zu dem Problem dahigehend geäußert, dass genug dazu geschrieben wurde.
__________________
Gruß Albert
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  #122  
Alt 13.12.2013, 09:13
Saarlandskipper Saarlandskipper ist offline
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...andere bekommen für weniger Streitwert 20 Verhandlungstage in Hannover
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  #123  
Alt 13.12.2013, 10:46
Der Belgier Der Belgier ist offline
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Ich persönlich finde auch das mann hier nichts mehr dazu schreiben muss, der TO hat ja alle mögliche Varianten und Aüßerungen bekommen die es gibt......ganz ehrlich.......eigentlich ist Er jetzt genau so schlau wie bei der Eröffnung des Threads!!!
Interessieren würde mich jetzt wieder vom Andy zu hören welche Schritte Er jetzt (oder auch nicht) unternommen hat. Haben ja schon länger nichts mehr von Ihm gehört!
__________________


Gruß Danny
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  #124  
Alt 13.12.2013, 11:44
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!


Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wenn der Vorverkäufer das Boot mit Frostschaden verkauft hat und der Verkäufer "nur" die beiden Froststopfen als Ursache für den Schaden gesehen hat und repariert hat, was dann?

Gruß Uli07

Genau dann wäre dem Verkäufer schwerlich ein Vorsatz nachzuweisen. Einen Mangel den er selbst nicht kennt kann er auch nicht verschweigen.
Dann würde tatsächlich greifen: "Keine Gewährleistung/Sachmängelhaftung" und der Andy müsste es unter Lehrgeld verbuchen.
Ob der Verkäufer das dann geahnt haben könnte/müsste/sollte ist da auch eher zweitrangig - denn nachweisen kann man Ihm das nicht. Und um den Nachweis geht's ja zum Schluss immer.


Schöne Grüße,
Jan
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  #125  
Alt 13.12.2013, 12:47
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Zitat:
Zitat von Der Belgier Beitrag anzeigen
Ich persönlich finde auch das mann hier nichts mehr dazu schreiben muss, der TO hat ja alle mögliche Varianten und Aüßerungen bekommen die es gibt......ganz ehrlich.......eigentlich ist Er jetzt genau so schlau wie bei der Eröffnung des Threads!!!
Interessieren würde mich jetzt wieder vom Andy zu hören welche Schritte Er jetzt (oder auch nicht) unternommen hat. Haben ja schon länger nichts mehr von Ihm gehört!
Richtig! Keiner muss mehr was dazu schreiben. Erst recht muss Keiner mehr hier weiter mitlesen.
Aber Jeder darf! Sogar Jeder der kein Anwalt oder Bootsmechaniker ist darf eine rechtliche oder technische Meinung haben und sie auch äußern. Das ist nun mal eine der grundsätzlichen Eigenheiten eines solchen Forums.
Wer für sich glaubt jetzt ist es genug der liest halt nicht weiter mit. Eigentlich einfach, oder?

Gruß Rolf
(der selbst entscheiden möchte)
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