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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Die Staatsanwaltschaft und Gerichte verdienen aber keine Kohle mit Verfahren. Im Strafverfahren entscheiden die Staatsanwaltschaften aber darüber, ob sie ein Ermittlungsverfahren bestreiten oder eben einstellen. Danach die Gerichte, ob sie das Verfahren verhandeln.. Im Zivilprozeß sieht die Sache anders aus. Ein Zivilprozeß hat aber ganz andere Regeln. Viele der hier benutzten Vokabeln haben da garkeinen Platz. Der Streitwert dieser Geschichte hier wird dermaßen von den Kosten überstiegen, dass selbst ein Vergleich teuer käme. Gruß HansH |
#102
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![]() Dies hat mein Anwalt erkannt und ihm eine Gesamtaufstellung der bisher festgestellten Mängel zukommen lassen, in Höhe von 3200€ ![]() Da ich ja nicht so ein Gauner bin wie der Verkäufer, haben wir dann einen Vergleich abgeschlossen. Das Boot wurde aber nicht als defekt verkauft, sondern mit diversen zugesicherten Eigenschaften! Der Verkäufer hat dann bei Abholung einen Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung gemacht, aber dieser war nicht gültig da der erste Kaufvertrag gültig war. ![]() Wäre nur der Kaufvertrag abgeschlossen worden hat mein Anwalt gemeint hätte ich Pech gehabt. ![]() Für mich war in dem Fall die Unwissenheit des Verkäufers von Vorteil, aber wenn ein Boot als defekt unter Ausschluß der Gewährleistung in dem Alter verkauft wird. Na da glaub ich könnte es mehr als schwierig werden, da was durchzusetzen. Aber wer weiss ein Richter richtet und spricht nicht unbedingt Recht. ![]()
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LG Peter ![]() Geändert von ganzi007 (12.12.2013 um 10:13 Uhr) |
#103
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Soll nur ein Hinweis zu meiner Überlegung sein, Antwort nicht erforderlich. Ich möchte aber den laufenden Strang nicht verdünnen. Sorry @ all. |
#104
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Ebay - Kauf ohne vorherige Besichtigung !
Ich habe dieses Jahr ein Boot für 10.000,- €, zwei Autos für 15.000,- € ohne Besichtigung bei Ebay ersteigert. Besichtigung nicht, weil ich auf ca. 10 Boote und 50 Autos geboten habe, und die alle vorher ansehen, habe ich nicht genügend Zeit, zumal ich ja nicht weiß ob ich sie bekomme. Aber, es gibt eine Artikelbeschreibung und wenn etwas unklar ist stelle ich vorher Fragen. Mit dieser Beschreibung und den Antworten prüfe ich die Autos und das Boot bei Abholung und wenn etwas nicht stimmt, verweigere ich die Abnahme oder verhandele nach, WEIL die ZUGESICHERTEN Eigenschaften nicht erfüllt werden. Und das hat nichts mit Gewährleistung usw... zu tun.
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#105
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Als immer noch überzeugter e-Bay-Käufer möchte ich auch einen Hinweis beisteuern der insbesondere für Verkäufer von Bedeutung ist. Dieser haftet nämlich für alle explizit zugesagten Eigenschaften und zwar nicht nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Wie das Urteil des LG FFM zum Thema Teekännchen gezeigt hat kann das den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen. Neuere Urteile geben dem Verkäufer zwar Möglichkeiten, sich auf einen Irrtum zu berufen aber das ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen., das man eine gut gefüllte Kriegskasse, viel Zeit und Nerven aus Stahl braucht, um sowas durchzuziehen. Daher ist der Tipp, das Boot auf eigene Kosten zu reparieren und die Zeit besser auf dem Wasser als im Gerichtssaal zu verbringen schon der richtige. Viele Grüße Stefan |
#106
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Wahrscheinlich kommt selbst dann wenn ich es verschenke irgendwann jemand darauf, dass er den elektrischen Schlag, den er beim Basteln an dem von mir verschenkten Hifi Verstärker bekommen hat, nur erleiden musste, weil ich ihn vorher nicht gewarnt hätte.
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#107
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Ich stimme Dir da absolut zu, das ist das Ergebnis, wenn der ja vorgeblich ach so unselbständige Käufer für jeden Fall abgesichert werden soll. Wenn Ichform die ganzen Hinweise bei e-bay so anschaue erinnert das an Beipackzettel, hier sind wir auf dem Weg zu amerikanischen Verhältnissen. Ich verhalte mich genau wie Du, die Sachen bleiben meist im Keller liegen.
Stefan |
#108
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Im konkreten Fall hat der Verkaeufer die Sachmaengelhaftung eindeutig ausgeschlossen, eines der zugesagten Eigenschaften war ein laufender Motor und defekt. Wenn er geschrieben haette, dass der Motor keien Frostschaden hat oder der Block nicht gerissen ist, haette man ihm einen Strick draus drehen koennen. Ich kann nicht erkennen, dass irgendwo eine Abweichung zum Angebot besteht.
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#109
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Servus!
Hier liegt die Crux ja ausnahmsweise mal nicht nur in der Artikelbeschreibung sondern der Vor-Vorbesitzer steht zur Verfügung. DIESES Rechtsgeschäft ist für dich das wichtigste, denn nur damit kannst du deinem Vorbesitzer etwas etwaiges nachweisen. 2 Beispiele was sein könnte: 1: Der Vor-Vorbesitzer hat deinem Vorbesitzer das Boot verkauft und im KV beschrieben: "Motor defekt, Frostschaden, Riss im Motorblock." Und dies hat dir dein Vorbesitzer verschwiegen. Gut für dich, dann hätte er ein Problem. (Man könnte jetzt streiten ob eine eventuelle Reparatur erwähnt hätte werden müssen, aber beim Motorblock wird wohl kaum ein Richter sagen unwichtig. Das ist genauso wie der verschwiegene Rahmenschaden am Auto...) 2: Der Vor-Vorbesitzer hat das Boot verkauft mit dem Hinweis "Frostschaden am Motor". Dein Vorbesitzer kennt sich mit Booten nicht so recht aus und denkt sich: "Ach komm, den Frostproppen klopf ich wieder rein und gut" schmeisst den Motor an, freut sich, fährt damit in den Urlaub und fährt damit täglich 10min. zur nächsten Insel und zurück, kommt wieder heim und denkt sich: "Die Bootsfahrerei ist nix für mich, ab zu Ebay mit dem Ding." Schlecht für dich. Denn hier wirst du Ihm eine arglistige Täuschung oder Betrug schlecht nachweisen können. Er hat ja ordentlich repariert für seine Sachkenntnis. Du siehst: Die Aussage des Vor-Vorbesitzers ist hier wirklich das ganz entscheidende. Sollte die (schriftlich) passen und dem Verkäufer tatsächlich eine bewusste Verfehlung nachgewiesen werden kannst du auf Ihn zugehen. Erst mal privat, erst später mit Gericht. Meist verdienen dort nur die Anwälte. (PS: Rechtschutzversicherung vorhanden?) Schöne Grüße, Jan
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#110
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Wenn der Vorverkäufer das Boot mit Frostschaden verkauft hat und der Verkäufer "nur" die beiden Froststopfen als Ursache für den Schaden gesehen hat und repariert hat, was dann?
Gruß Uli07 |
#111
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Was will man für 900 euronen verlangen, ein neu Boot? Riss am Motor reinigen Matallix rein schleifen lackieren fertig.
Wenn das mal von irgend jemand, Freund Bekannter oder wer auch immer und der Verkäufer der Meinung ist das die Reparatur Fachgerecht ausgeführt wurde braucht er es beim Verkauf auch nicht angeben. Es sie denn der Käufer fragt nach ob am Motor Reparaturen gemacht wurden. Holger |
#112
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Genau das ist der Punkt .... Jetzt ist es der Motor ... Als nächstes kommt der Spiegel ... Dann der Rumpf usw.
Es wird sich immer wieder was finden, um ein 30 Jahre altes Boot in den Neuzustand zu versetzen ![]() ![]()
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Gruß Michael |
#113
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in dem Tröt wird erklärt wie man einen Frostschaden klebt http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=178321 das Wasser im Öl kann auch vom Frostschaden kommen, dann ist der Block wirklich hin
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#114
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Bitte schließen.
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Gruß Albert |
#115
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moin moin albert,
aus welchen Grund. ![]() gruß swen |
#116
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weil es reicht.
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Gruß Albert |
#117
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Schön dass Du für uns alle entscheidest wann ein Thema geschlossen wird. Das spart un doch die Mühe hier nicht weiterzulesen.
Bist Du in der Politik? Gruß Rolf |
#118
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![]() Ich würde den Riss ebenfalls mit einem Metallkleber zuschmieren. Bei der Einkreiskühlung entstehen fast keine Drücke im Kühlsystem und daher wird das Dicht sein und auch bleiben. Das vermeintliche Wasser im Öl kann durchaus auch Kondenswasser sein, weil vermutlich keiner weiß wie alt das Öl war. Wenn du sicher gehen willst, baust du den Motor provisorisch mit neuen Dichtungen zusammen (ohne Kolben, etc.) und presst ihn mit Wasser mit etwa 1,0 bis 1,5 bar Druck ab. Wenn er dicht ist, dann hält er auch ![]() An alle Rechtsexperten noch eine Bitte: Es ist jetzt mehrfach alles gesagt, oft auch mit der selben Wortwahl. Vielen Dank dafür, aber ich denke jetzt hat er es kapiert ![]() ![]() Vielen Dank ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#119
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du kannst wohl nicht lesen. Ich habe nichts entschieden, ich habe geschrieben: Bitte schließen. Bitte bedeutet bitten und nicht entscheiden.
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Gruß Albert |
#120
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Wir sind uns aber einig, das das nichts mit dem Problem des TO zu tun hat, und daher auch nichts in dem Thread zu suchen hat.
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![]() Gruß Volker |
#121
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Da geb ich dir vollkommen Recht, ich habe nur meine Meinung zu dem Problem dahigehend geäußert, dass genug dazu geschrieben wurde.
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Gruß Albert |
#122
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...andere bekommen für weniger Streitwert 20 Verhandlungstage in Hannover
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#123
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Ich persönlich finde auch das mann hier nichts mehr dazu schreiben muss, der TO hat ja alle mögliche Varianten und Aüßerungen bekommen die es gibt......ganz ehrlich.......eigentlich ist Er jetzt genau so schlau wie bei der Eröffnung des Threads!!!
![]() Interessieren würde mich jetzt wieder vom Andy zu hören welche Schritte Er jetzt (oder auch nicht) unternommen hat. Haben ja schon länger nichts mehr von Ihm gehört! ![]()
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![]() Gruß Danny |
#124
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Servus!
Zitat:
Genau dann wäre dem Verkäufer schwerlich ein Vorsatz nachzuweisen. Einen Mangel den er selbst nicht kennt kann er auch nicht verschweigen. Dann würde tatsächlich greifen: "Keine Gewährleistung/Sachmängelhaftung" und der Andy müsste es unter Lehrgeld verbuchen. Ob der Verkäufer das dann geahnt haben könnte/müsste/sollte ist da auch eher zweitrangig - denn nachweisen kann man Ihm das nicht. Und um den Nachweis geht's ja zum Schluss immer. Schöne Grüße, Jan |
#125
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Aber Jeder darf! Sogar Jeder der kein Anwalt oder Bootsmechaniker ist darf eine rechtliche oder technische Meinung haben und sie auch äußern. Das ist nun mal eine der grundsätzlichen Eigenheiten eines solchen Forums. Wer für sich glaubt jetzt ist es genug der liest halt nicht weiter mit. Eigentlich einfach, oder? Gruß Rolf (der selbst entscheiden möchte)
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