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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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unter 2a,
"aa. Wasserfahrzeuge, die gebaut oder eingerichtet sind, um andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen;" Ein Schubboot ist gebaut um andere als Kleinfahrzeuge zu schieben. Daher fällst für ein solches Fahrzeug die Möglichkeit der (Um-)Registrierung als Kleinfahrzeug weg. Also bliebe nur die Möglichkeit, das Hausboot mit einem (gewöhnlichen) Kleinfahrzeug längsseits zu koppeln oder es zu schleppen. Oder ein "normales" Motorboot umzubauen, so dass es das Hausboot schieben kann. Sieht dann schön scheiße aus, aber es fuktioniert. Die Frage bleibt, ob dann der SF den 1.04 BinStrO noch erfüllen kann. |
#27
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Zitat:
Auch das es eine Registrierung als Sportboot nicht gibt, stimmt so nicht: das Binnenschiffsregister kennt den Begriff "Sportboot" duchaus. |
#28
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Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster.
![]() Ohne irgendwelche Vorschriften zu studieren oder spitzfindig zu interpretieren. ![]() Ein Sportboot ist ein Sportboot und kein Schubboot. Basta!!! Von Notfallhilfe abgesehen sagt das auch der gesunde Menschenverstand und ich bin sicher so sind die Bestimmungen auch gemeint. Die WSP würde sicher einschreiten und egal wie lang man diskutiert auch etwas finden, was der Benutzung als Schubboot entgegensteht. ![]() Ich finde das auch richtig, denn außer mit einem ehemaligen echten Schubboot und einem dafür vorgesehenen Leichter, wirst Du keinen sicheren Verband herstellen können. ![]()
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#29
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Wenn ein Schubboot als Sportboot ins Binnenschiffsregister eingetragen ist, ist es eben ein Sportboot. Basta. Und trotzdem immer noch genauso gut zum Schieben geeignet wie vorher ... Meine Schute ist ja demnächst auch ein Sportboot. Mit Schubschultern. Und deshalb hervorragend geeignet, geschoben zu werden. Nochmal Basta.
![]() PS: Sieht aus, als wärst du gerade aus dem Fenster gefallen ... |
#30
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Ich kann Dir aber versichern das eine Eintragung zu einem Zweck nicht so einfach geht.
![]() Zu Beginn der Schubschifffahrt wurden viele ehemalige Schleppboote zu Schubbooten umgebaut. Das gleiche geschah mit Schleppkähnen, die zu Leichtern umgerüstet wurden. Das ging nicht nur mit den Papieren auf dem Amt. ![]() Die Koppelfähigkeit, die Stabilität des Verbandes, die Manövrierfähigkeit und vieles mehr wurde da gefordert und geprüft. Unter anderem wird bei einer Zulassung als Schubboot auch die Mannschaftsstärke im Verhältnis zu Fahrtdauer und Größe des Verbandes Vorgeschrieben. Wenn man ein Schubboot einfach zum Sportboot umwidmen könnte, gäbe es nur noch Hafenschieber und Kanalboote die als solche unterwegs wären. ![]() ![]()
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#31
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Du machst einen Denkfehler: ich will nicht aus einem Sportboot ein Schubbboot machen, sondern umgekehrt. Und das ist laut dem Schiffseichamt und dem Binnenschiffsregister absolut kein Problem. Schließlich ist beim Sportboot "die Mannschaftsstärke im Verhältnis zu Fahrtdauer und Größe des Verbandes" nicht vorgeschrieben.
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#32
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Tu es!
![]() Sei aber ehrlich und Berichte uns darüber, was bei der ersten Kontrolle passiert. ![]() Davon abgesehen, kann eine einmalige Verlegung Deiner Schute auf diese Art schon klappen, einfach weil: Wo kein Kläger, auch kein Richter. ![]()
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#33
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Weil's gerade zum Thema passt:
Meine Binnenerfahrung ist gleich null. Entsprechend meine Ahnung davon ![]() Nun hab' ich bereits viel gesehen, u.a. auch Schlepp- und Schubverbände. Schleppverbände verstehe ich. Große Schubverbände so halbwegs, vorne steht ja immer einer. Aber kleinere und erst recht den, der hier geplant ist verstehe ich nicht. Wie wird denn da gesteuert? Und wohin? Ich seh' ja hinten nix. Die Manövrierbarkeit stelle ich mir auch gruslig vor. Kann das jemand in wenigen Sätzen erklären bitte? Durch die Realität zeigt es sich ja ganz deutlich dass das Problem nicht in der Praxis sondern in meinem Verständnis liegt... ![]()
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...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
#34
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Auf Schubverbänden steht keiner vorne drauf.
![]() Das Boot muss eben so hoch sein, dass der Skipper über den Verband hinweg schauen kann. Da sind teilweise schon recht große Tote Winkel vorhanden. Ein Boot, auf dem ich lange war, hatte beispielsweise ein Periskop auf dem Dach um bei leeren Leichtern eine bessere Sicht zu haben. ![]() Hängt eben auch davon ab, für welches Einsatzgebiet das Boot geplant ist. (Brückendurchfahrtshöhe) Zu manövrieren sind die Boote duch ausgeklügelte Ruderanlagen und Flankenruder. (Ruder vor dem Propeller) Das können bis zu 18 Ruderflächen sein, bei 3 Propellern. ![]()
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#35
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Ich weiß nicht, was du mit "Verlegung" meinst. Es geht darum, dass ich die Schute ob ihrer Größe nicht als Sportboot (Kleinfahrzeug) beim WSA registrieren kann, sondern dass ich sie zwingend in das Binnenschiffsregister eintragen lassen muss. Das ist nun einmal Gesetz, das wird nicht deinetwegen geändert.
Geändert von Wohnbusfahrer (26.01.2013 um 20:23 Uhr) |
#36
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Ich habe überhaupt keine Website.
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#37
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Kannst Du keinen Motor an dein Hausboot bauen...?
Oder zieh es hinterher... ![]() Glück Auf! Gunar |
#38
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Meine Frage zielt nicht auf einen Transport von A nach B ab, dafür kann ich einen Schuber beauftragen. Es geht um das Fahren mit so einem Verband. Letztendlich wird es doch das Einfachste sein, das Sportschifferpatent E zu machen und die Schute zu motorisieren. Wenn also mal jemand einen kleinen Schottel günstig abzugeben hat ...
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#39
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Zitat:
Motor anbauen ist sicher nicht unmöglich, aber dann fehlt noch der FS dafür ... |
#40
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@Wohnbusfahrer:
Ich wollte nur erklären, das ein Schubboot ein Sportboot sein kann, jedoch kein KLEINFAHRZEUG! Und als solches willst Du es doch registrieren - Du hast es "als Sportboot anmelden" benannt. Und dann wird es eben etwas anders (siehe meine vorherigen Posts) oder habe ich dich missverstanden? |
#41
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Ich wollte es als Sportboot ins Binnenschiffsregister eintragen lassen. Ich dachte, ich hätte das klar geschrieben ...
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#42
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Wenn Du dann so herumfährst tippe ich bei Kontrolle auf folgende Möglichkeiten: - Du darfst aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht weiterfahren, da die Beamten auf die Schnelle auch erstmal ins Gesetz gucken müssen - weil sie aus dem Bauch heráus der Meinung sind - So nicht auf unserem Fluss! ![]() - Du wirst nie kontrolliert, weil diese merkwürdige Konstellation nicht gerade der Alltag ist ... ![]() - Du hast eine Gesetzeslücke entdeckt und viele werden Dir bis zu einer Gesetzesänderung nacheifern - wenn Du ein echtes Schubboot zum Sportboot machst, geht Dir aber unter Umständen vorher das Geld zum Bunkern der Unmengen Gasöl aus, die so ein Teil verbraucht ![]() |
#43
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Genau darin (§ 6.21 4. 2.) sehe ich die Lösung des Problems.
Nummer 2, Satz 1 gilt nicht ... für Kleinfahrzeuge ... Somit ist für das Schieben eines Sportbootes mit einem Sportboot keine Tauglichkeitsbescheinigung erforderlich. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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