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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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#52
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Da steckt System dahinter. "Einer" fragt nach der Einigung außerhalb von der Auktion und der "Andere" ist Höchstbieter beim Auktionsabbruch. Den Rest könnt ihr euch selber denken...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#53
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![]() Zitat:
Mag sein, dass auch diese "Masche" vorkommt. ![]() Nur in diesem Fall wurde das KFZ weit unter Preis (auch unter dem bis dahin gebotenen Preis) im Bekanntenkreis mit den nun neu festgestellten Schäden verkauft - also es ist auszuschliessen, dass zwischen Höchstbietenden und tatsächlichem Käufer ein Zusammenhang besteht. Ich berichte wie die Sache ausgegangen ist! |
#54
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Ich bin auch exzessiver eBayer und halte mich auch für "well informed".
![]() Nach meinem Verständis ist die Rechtslage folgende: Wenn einer der von eBay vorgegebenen Gründe vorlag, ist die Gebotsstreichung und Auktionsbeendigung sauber (deswegen bietet eBay diese Gründe ja auch an).. Der Verkäufer hat - juristisch gesehen - einen Irrtum bemerkt und seine Willenserklärung widerrufen. Das Vorliegen dieses Grundes muss allerdings glaubhaft und beweisbar sein. Wenn keiner dieser Gründe vorlag, dann kann der Verkäufer seine Willenserklärung nicht wirksam widerrufen. Dann und nur dann hat der Höchstbietende tatsächlich Rechte daraus. BGH-Urteil: hier die kurze Beschreibung hier nochmal ausführlich
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#55
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Wir müssen unterscheiden zwischen Gründen um die Auktion beenden und Zustandekommen eines Kaufvertrags.
Liegt bereits ein Gebot vor: "http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#requirements" >> "Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen" Es wird hier in der Diskussion immer angeführt eine zulässige Beendigung sei auch eine Aufhebung des Kaufvertrags. Und das stimmt so nicht ! Das BGH-Urteil hat Diebstahl als Möglichkeit eingeräumt um den Kaufvertrag wirksam zu lösen. >> Ebay AGB regeln das Rechtsverhältnis der Mitglieder gegenüber Ebay. >> Das BGB regelt das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Das ist der Unterschied.
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#56
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Ich lasse in so einem Fall immer einen Freund hoch bieten, dann beende ich die Auktion. Das ist völlig legal und wie es aussieht, auch die einzige sichere Möglichkeit.
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#57
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Wenn der Wagen einen nachträglich festgestellten Schaden aufgewiesen hat als zu Beginn der Auktion, so wird er das ja wohl auch belegen können.
Damit sollte er die vorzeitige Beendigung der Auktion auch rechtlich begründen können. Das Schreiben ist wohl eher an die Verkäufer gerichtet, die eben ihre Auktionen gerne vorzeitig beenden, weil sie den Artikel ausserhalb von Ebay besser und schneller verkauft bekommen haben. Und dieses ist ja hier nicht der Fall. Ich würde dem Anwalt eine Kopie des Kaufvertrages mit den entsprechenden Hinweisen und Unterlagen dem Schaden betreffend zukommen lassen und dieses dort nochmals entsprechend darstellen.
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´ Ciao & Gruß Marcus ________ ![]() Life is better at the beach
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#58
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Was sagt uns das alles?
Nichts mehr über ebay verkaufen (die Gebühren sind eh viel zu hoch), sondern alles nur noch über das Forum!
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Eine Reise von tausend Meilen beginnt auch nur mit einem einzigen Schritt. ------------------- VG Stefan |
#59
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Von welcher Seite ich es auch immer betrachte, ich finde es einfach zum k..zen. Da studiert so ein hergelaufener Schnösel jahrelang Jura ( an den
Kosten sind die meisten von uns beteiligt ), um anschließend das erworbene Fachwissen und den Titel dazu zu benutzen, seinen Mitmenschen und unfreiwilligen Sponsoren in die Fr..se zu kloppen und sie abzuzocken. ![]() ![]()
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#60
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Hallo, dann kauf doch diesen Artikel:
ist etwas für die Modellbahn.Na kanns einer gebrauchen?( ist nur ein Beispiel) So etwas kann man nur über ebay verkaufen.Das funktioniert schon sei 1999 problemlos.Ev.Unstimmigkeiten konnte ich immer zufriedenstellend klären.Und solche "Hobby" Artikel rufen auch keine Abzocker hervor. Sind natürlich auch keine großen Beträge wie für Autos oder Boote. Bei hochpreisigen Artikeln würde ich allerdings auch nicht über ebay verkaufen.Aber alles Andere? Es lesen jedenfalls täglich tausende Interessenten. Grüße aus Berlin, Michael ![]() |
#61
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Freu´Dich nicht zu früh. Wenn so ein Rechtsverdre.., sorry, ehrenwerter Jurist irgendeinen Verstoß gegen geltendes Recht findet
( z.B. nicht EU-konforme Farbe, Maßangabe, Materialwahl und was es nicht sonst noch alles für´n Blödsinn gibt), blechst auch Du Abmahngebühren. Unterschätze nie den Erfindungsreichtum dieser Vögel. |
#62
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