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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 07.08.2011, 09:20
Ostseesegler Ostseesegler ist offline
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Moin Moin,

ich habe - als Verkäufer - keine Ahnung über die Abläufe dort, habe nur ab und an mal was gekauft.

Ein Bekannter hatte nun ein Auto dort eingestellt und dies aber 4 Tage vor Ablauf der Aktion wieder raus genommen (er hatte zusätzliche Schäden festgestellt, die nicht aufgeführt waren in der Beschreibung). Allerdings hatte er auch nicht die Möglichkeit der vorzeitigen Aktionsbeendigung im Text stehen.
Nun hat er ein Schreiben vom Anwalt, des zum Zeitpunkt des Aktionsabbruchs Höchstbietenden, bekommen in dem dieser Regress fordert - mit dem Hinweis, er ginge davon aus auch zum regulären Ende der Aktion Höchstbietender zu sein.

Ist dies so rechtens? Wie soll er sich verhalten? Das Auto ist schon anderweitig weit unter dem erstmaligen Preis verkauft (wegen der neu festgestellten Schäden)
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  #2  
Alt 07.08.2011, 09:30
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Hallo,

Bittere Pille. Rest per PN
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  #3  
Alt 07.08.2011, 09:32
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team_shetland team_shetland ist offline
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Ziemlich plumper Versuch meiner Meinung nach. Anspruch an der Ware erwirbt man erst wenn man zum Ende der Auktion der Höchstbietende ist. Da ebay die Möglichkeit bietet seine Auktionen vorzeitig zu beenden sollte demnach rechtlich alles sauber sein. Ich würde auf so einen Blödsinn überhaupt nicht reagieren, bin aber kein Anwalt.
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  #4  
Alt 07.08.2011, 09:42
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Zitat:
Zitat von team_shetland Beitrag anzeigen
Ziemlich plumper Versuch meiner Meinung nach. Anspruch an der Ware erwirbt man erst wenn man zum Ende der Auktion der Höchstbietende ist. Da ebay die Möglichkeit bietet seine Auktionen vorzeitig zu beenden sollte demnach rechtlich alles sauber sein. Ich würde auf so einen Blödsinn überhaupt nicht reagieren, bin aber kein Anwalt.

Leider Nein, ich hatte das gleiche mit einem Boot!
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  #5  
Alt 07.08.2011, 10:03
Ostseesegler Ostseesegler ist offline
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Was sagen die Buchtexperten?

Hätte dem zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden eine private Mitteilung von dem Auktionsabbruch mitgeteilt werden müssen bzw hätte die Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs in der Auktion genannt sein müssen?

Ist es nicht eine legale Möglichkeit, eine Auktion auch vorzeitig abbrechen zu dürfen?
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  #6  
Alt 07.08.2011, 10:25
Benutzerbild von michav8
michav8 michav8 ist offline
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Hallo !


Das hängt sicher davon ''wie'' er die Auktion abgebrochen hat !?
Beim abbrechen muss man bei Ebay eine Begründung anklicken.

Zitat:
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden

Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
Zitat:
Gebote streichen

Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Verkäufer nur in Ausnahmefällen Gebote von Käufern streichen.
Gebote dürfen aus folgenden Gründen gestrichen werden:
  • Der Bieter wendet sich an Sie mit der Bitte, das Gebot zu streichen.
  • Sie sind trotz mehrfacher Versuche der Kontaktaufnahme nicht in der Lage, die Identität des Bieters zu überprüfen.
  • Sie möchten Ihr Angebot aus einem berechtigten Grund vorzeitig beenden (PaidLink).

MfG Michael
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  #7  
Alt 07.08.2011, 10:37
Wohnbusfahrer
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Beim Beenden einer Auktion müssen zuerst alle Gebote gestrichen werden. Das Streichen von Geboten ist legal und entspricht den ebay-Richtlinien. In dem Moment, wo sein Gebot gestrichen ist, hat er auch keinerlei Rechte und Pflichten aus diesem Gebot.
Ich würde das Schreiben entweder ignorieren oder mit einem freundlichen "guter Witz" beantworten.
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  #8  
Alt 07.08.2011, 10:47
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Wie kommt der Bieter vor Ablauf der Auktion überhaupt an die Anschrift des Verkäufers ?
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Gruß Andre

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  #9  
Alt 07.08.2011, 10:50
Benutzerbild von Honda1000cbx
Honda1000cbx Honda1000cbx ist offline
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Bin ja auch kein Experte aber ein Vertrag kommt doch erst dann zustande wenn es eine beiderseitige Willenserklärung gibt. Wenn in einem Warenhaus die Ware falsch ausgeschildert ist und an der Kasse kommt das raus, dann ist die beiderseitige Willenserklärung auch erst dann zustande gekommen, wenn die Kassiererin in Vertretung der Geschäftsführung dem Verkauf zustimmt. Oder lieg ich da falsch. Denke auch das rausnehmen von Ware ist gängige Praxis bei ebay. Wenn das zu Problemen führen könnte waäre das sicher schon lang und breit diskutiert. Aber das ist wie mit diesen Abmahnanwälten. Irgendwer versucht immer sein Geschäft zu machen.
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  #10  
Alt 07.08.2011, 10:59
Ostseesegler Ostseesegler ist offline
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !


Das hängt sicher davon ''wie'' er die Auktion abgebrochen hat !?
Beim abbrechen muss man bei Ebay eine Begründung anklicken.





MfG Michael
die Begründung lag wohl darin : zusätzliche technische Mängel - wie dieser Punkt bei Ebay lautet weiss ich nicht.

Die Beendigung war 4 Tage und einige Stunden vor Ablauf
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  #11  
Alt 07.08.2011, 11:12
makana makana ist offline
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Es gibt ein BGH Urteil vom 8.6.2011 und da sieht es für den Bekannten düster aus.
Es gibt inzwischen Bieterprofis die auf 100e Auktionen bieten und dann auf Abbruch hoffen und per Anwalt einklagen.

Hier der AGB-Auszug:
"Auszug § 10 ebay-AGB:Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen."

Nach diesen Urteil würde ich mal googlen (
http://www.auktionshilfe.info/thread_1900p1):

"
Pech hatte der Verkäufer in dem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt wurde: Er hatte ein Fahrzeug angeboten und die Auktion vorzeitig abgebrochen. Nach der Besichtigung des Fahrzeugs mit einem potentiellen Interessenten habe er festgestellt, dass das Fahrzeug mehr Mängel habe als angenommen. Das Oberlandesgericht ging aber von einem rechtswirksamen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden aus, so dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung hatte. Auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum konnte sich der Beklagte hier nicht berufen."

Geändert von makana (07.08.2011 um 11:39 Uhr)
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  #12  
Alt 07.08.2011, 11:33
963usti 963usti ist offline
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Zitat:
Zitat von makana Beitrag anzeigen
Es gibt ein BGH Urteil vom 8.6.2011 und da sieht es für den Bekannten düster aus.
Es gibt inzwischen Bieterprofis die auf 100e Auktionen bieten und dann auf Abbruch hoffen und per Anwalt einklagen.

Jou, so ist es.
Er hätte sich klüger aus dem Angebot verabschieden sollen...
Da wird der "Bekannte" sicherlich ein paar Federn lassen. Ich würde empfehlen vergleichbare Urteile rauszusuchen und eine vor gerichtliche Einigung suchen.
Sonst wird es noch teurer

Gruß von der Spree
Tilo
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  #13  
Alt 07.08.2011, 11:35
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Lieutenant
 
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Ein berechtigter Grund dürften die später entdeckten und nicht beschriebenen Mängel schon sein. Aber um sicher zu gehen wirst du um den Anwalt nicht herumkommen, leider gilt der "gesunde Menschenverstand" heute eben nicht mehr viel.
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  #14  
Alt 07.08.2011, 11:48
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willibur willibur ist offline
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Hallo,

habe hier etwas gefunden:

http://www.internetrecht-rostock.de/...ig-beenden.htm

recht informativ.

By the Way: ich wusste das auch nicht

Gruß Willi
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  #15  
Alt 07.08.2011, 13:06
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michav8 michav8 ist offline
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Hallo !

Das heisst ja im Umkehrschluss man ist so oder so drann mit blechen !?

Bricht man die Auktion ab, weil zum Beispiel der Motor einen Frostschaden hat von welchem man vorher nichts gewusst hat, verklagt ein der Meistbietende auf Nichterfüllung und Schadenersatz.

Sagt man, ok' ist blöd gelaufen ich verkauf Dir das Teil für die Höhe Deines
Gebotes weil Du Meistbietender warst, wird man verklagt weil der Frostschaden nicht in der Beschreibung stand !

Was für ein Schwachsinn !!!

MfG Michael
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  #16  
Alt 07.08.2011, 13:07
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Zitat:
Zitat von Ostseesegler Beitrag anzeigen
Moin Moin,

ich habe - als Verkäufer - keine Ahnung über die Abläufe dort, habe nur ab und an mal was gekauft.

Ein Bekannter hatte nun ein Auto dort eingestellt und dies aber 4 Tage vor Ablauf der Aktion wieder raus genommen (er hatte zusätzliche Schäden festgestellt, die nicht aufgeführt waren in der Beschreibung). Allerdings hatte er auch nicht die Möglichkeit der vorzeitigen Aktionsbeendigung im Text stehen.
Nun hat er ein Schreiben vom Anwalt, des zum Zeitpunkt des Aktionsabbruchs Höchstbietenden, bekommen in dem dieser Regress fordert - mit dem Hinweis, er ginge davon aus auch zum regulären Ende der Aktion Höchstbietender zu sein.

Ist dies so rechtens? Wie soll er sich verhalten? Das Auto ist schon anderweitig weit unter dem erstmaligen Preis verkauft (wegen der neu festgestellten Schäden)

Hallo !


Wie hoch war denn das Gebot vom Brifeschreiber ?


MfG Michael
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  #17  
Alt 07.08.2011, 13:28
Ostseesegler Ostseesegler ist offline
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Zitat:
Zitat von michav8 Beitrag anzeigen
Hallo !


Wie hoch war denn das Gebot vom Brifeschreiber ?


MfG Michael


Das weiss ich nicht - müsste meinen Bekannten mal fragen.
Warum ist das von Bedeutung? Es geht wohl um etwas mehr als 1800€, gem. dem Schreiben vom Anwalt.
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  #18  
Alt 07.08.2011, 13:47
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institutleiter institutleiter ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: TSCHAKAAA...du schafft es..
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institutleiter eine Nachricht über ICQ schicken
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...wie schon geschrieben wurde..
Es kommt drauf an wie er die Auktion beendet hat...
wenn er "Gebote streichen / Angebot beenden" geklickt hat und dann auch noch einen Grund angibt ( so gibt es ja auch die Matrix vor ) dann kommt definitiv KEIN Kauf zustande.. !!!
dann gibt es aber leider noch die Möglichkeit den Artikel an dem derzeit Höchstbietenden zu verkaufen..aber das hat er sicherlich nihct gemacht..
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort"
"ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe"
"niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten"
LG
Sven
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  #19  
Alt 07.08.2011, 13:48
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schabi0815 schabi0815 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: hallo oder huhu. Ansonsten auch Roman :-)
68 Danke in 35 Beiträgen
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Anscheind gibts da nur eine Lösung

Vorher mit dem Account eines Bekannten mitbieten und danach alle Angebote streichen.

Somit kann der letzte potentielle Bieter nicht einklagen...
__________________
Netten Gruss aus der Schweiz

Roman

/Habe GFK-Gewebe in diversen Stärken und Webarten abzugeben. Bei Interesse bitte PN an mich /
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  #20  
Alt 07.08.2011, 13:55
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Zitat:
Zitat von Ostseesegler Beitrag anzeigen
Das weiss ich nicht - müsste meinen Bekannten mal fragen.
Warum ist das von Bedeutung? Es geht wohl um etwas mehr als 1800€, gem. dem Schreiben vom Anwalt.

Hallo !

Naja, ich würde vielleicht mal einen Bluff versuchen.

,,Fahrzeug wurde enfernt weil ein nicht bekannter Motorschaden aufgetreten ist,Wenn Sie aber darauf bestehen das defekte Auto zu diesem Preis zu kaufen können Sie es gerne nach Absprache abholen''


MfG Michael
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  #21  
Alt 07.08.2011, 13:57
makana makana ist offline
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Zitat:
Zitat von institutleiter Beitrag anzeigen
...wie schon geschrieben wurde..
Es kommt drauf an wie er die Auktion beendet hat...
wenn er "Gebote streichen / Angebot beenden" geklickt hat und dann auch noch einen Grund angibt ( so gibt es ja auch die Matrix vor ) dann kommt definitiv KEIN Kauf zustande.. !!!
dann gibt es aber leider noch die Möglichkeit den Artikel an dem derzeit Höchstbietenden zu verkaufen..aber das hat er sicherlich nihct gemacht..
Das stimmt so leider nicht siehe entsprechende Urteile.
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  #22  
Alt 07.08.2011, 13:57
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hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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...auf alle Fälle haben hier ein paar ganz abgebrühte Abzocker wieder eine Lücke gefunden, unrechtmäßig Geld einzustreichen.


Ich male jetzt mal ein Horrorszenario:

Ich habe eine ware im Wert von 10 K in der auktion und breche diese vorzeitig ab, weil die Ware zerstört wurde. Wenn ich vergesse die Gebote vor dem Beenden zu streichen, kann mich der Höchstbietende auf Erfüllung verklagen. Ich hab im Zweifelsfall zweimal den Wert des Artikels in den sand gestzt. Und der Höchstbietende bekommt ein richtiges "Schnäppchen"

Das kann es doch auch nicht sein.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #23  
Alt 07.08.2011, 13:57
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Captain
 
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nach den unterschiedlichen Links, denke ich auch nun auch fast, seine Karten sind schlecht.
Aber vielleicht kann ja dieser Tröd andere vor den Gefahren der Bucht bewahren. Aus den Antworten entnehme ich, vielen ist nicht bewusst, welche Fußangeln sich dort verstecken.
Es scheint ja wohl zu sein, dass nicht nur Ebay AGB´s greifen (nach denen ja ein Abbruch unter bestimmten Sachverhalten möglich ist) , sonden auch andere Rechtsauslegungen!
Ob nun gesucht auf solche Möglichkeiten geboten wird oder eben aus Verärgerung des Bieters über den Abbruch der Auktion - mir würde nie in den Sinn kommen dann darauf zu klagen.

Denn hier ging es wirklich um später erkannte Schäden an dem Fahrzeug und er dachte mit dem Abbruch sei er auf der "sicheren" Seite, hat das Fahrzeug dann ja auch später weit unter dem Wert verkauft. Dies Anwaltschreiben erhielt er dann auch erst kurz vor Ablauf irgendeiner Widerspruchfrist (keine Ahnung, gibt es sowas bei Ebay?) Sieht irgendwie schon alles nach "Mache" aus.
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  #24  
Alt 07.08.2011, 14:06
makana makana ist offline
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Da sind Profiabzocker am Werk.
Man verlässt sich auf sein Rechtsgefühl und fühlt sich im Rahmen der Ebay Richtlininen sicher. Hier steckt die Falle. Am Ende zählt die Gesetzeslage und wer kennt die schon.
Und dann widersprechen manche Urteile jedem gesunden Menschenverstand.
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  #25  
Alt 07.08.2011, 14:49
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Wattikan Wattikan ist offline
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Das Problem ist wirklich nur das die bisherigen Gebote nicht gestrichen wurden. Die hätten gestrichen werden müssen und schon wäre alles gut.

Nun siehts leider nicht so gut aus für den Verkäufer der wohl auf ein Abzocker reingefallen ist.
__________________
Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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