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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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Moin Moin,
ich habe - als Verkäufer - keine Ahnung über die Abläufe dort, habe nur ab und an mal was gekauft. Ein Bekannter hatte nun ein Auto dort eingestellt und dies aber 4 Tage vor Ablauf der Aktion wieder raus genommen (er hatte zusätzliche Schäden festgestellt, die nicht aufgeführt waren in der Beschreibung). Allerdings hatte er auch nicht die Möglichkeit der vorzeitigen Aktionsbeendigung im Text stehen. Nun hat er ein Schreiben vom Anwalt, des zum Zeitpunkt des Aktionsabbruchs Höchstbietenden, bekommen in dem dieser Regress fordert - mit dem Hinweis, er ginge davon aus auch zum regulären Ende der Aktion Höchstbietender zu sein. Ist dies so rechtens? Wie soll er sich verhalten? Das Auto ist schon anderweitig weit unter dem erstmaligen Preis verkauft (wegen der neu festgestellten Schäden) |
#2
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Hallo,
Bittere Pille. Rest per PN
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#3
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Ziemlich plumper Versuch meiner Meinung nach. Anspruch an der Ware erwirbt man erst wenn man zum Ende der Auktion der Höchstbietende ist. Da ebay die Möglichkeit bietet seine Auktionen vorzeitig zu beenden sollte demnach rechtlich alles sauber sein. Ich würde auf so einen Blödsinn überhaupt nicht reagieren, bin aber kein Anwalt.
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#4
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Leider Nein, ich hatte das gleiche mit einem Boot!
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#5
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Was sagen die Buchtexperten?
Hätte dem zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden eine private Mitteilung von dem Auktionsabbruch mitgeteilt werden müssen bzw hätte die Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs in der Auktion genannt sein müssen? Ist es nicht eine legale Möglichkeit, eine Auktion auch vorzeitig abbrechen zu dürfen? ![]() |
#6
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Hallo !
Das hängt sicher davon ''wie'' er die Auktion abgebrochen hat !? Beim abbrechen muss man bei Ebay eine Begründung anklicken. Zitat:
Zitat:
MfG Michael
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#7
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Beim Beenden einer Auktion müssen zuerst alle Gebote gestrichen werden. Das Streichen von Geboten ist legal und entspricht den ebay-Richtlinien. In dem Moment, wo sein Gebot gestrichen ist, hat er auch keinerlei Rechte und Pflichten aus diesem Gebot.
Ich würde das Schreiben entweder ignorieren oder mit einem freundlichen "guter Witz" beantworten.
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#8
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Wie kommt der Bieter vor Ablauf der Auktion überhaupt an die Anschrift des Verkäufers ?
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Gruß Andre
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#9
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Bin ja auch kein Experte aber ein Vertrag kommt doch erst dann zustande wenn es eine beiderseitige Willenserklärung gibt. Wenn in einem Warenhaus die Ware falsch ausgeschildert ist und an der Kasse kommt das raus, dann ist die beiderseitige Willenserklärung auch erst dann zustande gekommen, wenn die Kassiererin in Vertretung der Geschäftsführung dem Verkauf zustimmt. Oder lieg ich da falsch. Denke auch das rausnehmen von Ware ist gängige Praxis bei ebay. Wenn das zu Problemen führen könnte waäre das sicher schon lang und breit diskutiert. Aber das ist wie mit diesen Abmahnanwälten. Irgendwer versucht immer sein Geschäft zu machen.
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#10
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![]() Zitat:
Die Beendigung war 4 Tage und einige Stunden vor Ablauf |
#11
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Es gibt ein BGH Urteil vom 8.6.2011 und da sieht es für den Bekannten düster aus.
Es gibt inzwischen Bieterprofis die auf 100e Auktionen bieten und dann auf Abbruch hoffen und per Anwalt einklagen. Hier der AGB-Auszug: "Auszug § 10 ebay-AGB:Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen." Nach diesen Urteil würde ich mal googlen ( http://www.auktionshilfe.info/thread_1900p1): "Pech hatte der Verkäufer in dem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt wurde: Er hatte ein Fahrzeug angeboten und die Auktion vorzeitig abgebrochen. Nach der Besichtigung des Fahrzeugs mit einem potentiellen Interessenten habe er festgestellt, dass das Fahrzeug mehr Mängel habe als angenommen. Das Oberlandesgericht ging aber von einem rechtswirksamen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden aus, so dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung hatte. Auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum konnte sich der Beklagte hier nicht berufen." Geändert von makana (07.08.2011 um 11:39 Uhr)
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#12
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![]() Zitat:
Jou, so ist es. Er hätte sich klüger aus dem Angebot verabschieden sollen... Da wird der "Bekannte" sicherlich ein paar Federn lassen. Ich würde empfehlen vergleichbare Urteile rauszusuchen und eine vor gerichtliche Einigung suchen. Sonst wird es noch teurer ![]() Gruß von der Spree Tilo ![]()
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#13
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Ein berechtigter Grund dürften die später entdeckten und nicht beschriebenen Mängel schon sein. Aber um sicher zu gehen wirst du um den Anwalt nicht herumkommen, leider gilt der "gesunde Menschenverstand" heute eben nicht mehr viel.
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#14
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Hallo,
habe hier etwas gefunden: http://www.internetrecht-rostock.de/...ig-beenden.htm recht informativ. By the Way: ich wusste das auch nicht ![]() Gruß Willi
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#15
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Hallo !
Das heisst ja im Umkehrschluss man ist so oder so drann mit blechen !? ![]() Bricht man die Auktion ab, weil zum Beispiel der Motor einen Frostschaden hat von welchem man vorher nichts gewusst hat, verklagt ein der Meistbietende auf Nichterfüllung und Schadenersatz. ![]() Sagt man, ok' ist blöd gelaufen ich verkauf Dir das Teil für die Höhe Deines Gebotes weil Du Meistbietender warst, wird man verklagt weil der Frostschaden nicht in der Beschreibung stand ! ![]() Was für ein Schwachsinn !!! MfG Michael
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#16
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![]() Zitat:
Hallo ! Wie hoch war denn das Gebot vom Brifeschreiber ? MfG Michael
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#17
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![]() Das weiss ich nicht - müsste meinen Bekannten mal fragen. Warum ist das von Bedeutung? Es geht wohl um etwas mehr als 1800€, gem. dem Schreiben vom Anwalt. |
#18
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...wie schon geschrieben wurde..
Es kommt drauf an wie er die Auktion beendet hat... wenn er "Gebote streichen / Angebot beenden" geklickt hat und dann auch noch einen Grund angibt ( so gibt es ja auch die Matrix vor ) dann kommt definitiv KEIN Kauf zustande.. !!! dann gibt es aber leider noch die Möglichkeit den Artikel an dem derzeit Höchstbietenden zu verkaufen..aber das hat er sicherlich nihct gemacht..
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven
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#19
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Anscheind gibts da nur eine Lösung
Vorher mit dem Account eines Bekannten mitbieten und danach alle Angebote streichen. Somit kann der letzte potentielle Bieter nicht einklagen... ![]()
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Netten Gruss aus der Schweiz Roman /Habe GFK-Gewebe in diversen Stärken und Webarten abzugeben. Bei Interesse bitte PN an mich /
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#20
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Hallo ! Naja, ich würde vielleicht mal einen Bluff versuchen. ,,Fahrzeug wurde enfernt weil ein nicht bekannter Motorschaden aufgetreten ist,Wenn Sie aber darauf bestehen das defekte Auto zu diesem Preis zu kaufen können Sie es gerne nach Absprache abholen'' ![]() ![]() ![]() MfG Michael
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#21
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#22
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...auf alle Fälle haben hier ein paar ganz abgebrühte Abzocker wieder eine Lücke gefunden, unrechtmäßig Geld einzustreichen.
Ich male jetzt mal ein Horrorszenario: Ich habe eine ware im Wert von 10 K in der auktion und breche diese vorzeitig ab, weil die Ware zerstört wurde. Wenn ich vergesse die Gebote vor dem Beenden zu streichen, kann mich der Höchstbietende auf Erfüllung verklagen. ![]() ![]() Das kann es doch auch nicht sein.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#23
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nach den unterschiedlichen Links, denke ich auch nun auch fast, seine Karten sind schlecht.
Aber vielleicht kann ja dieser Tröd andere vor den Gefahren der Bucht bewahren. Aus den Antworten entnehme ich, vielen ist nicht bewusst, welche Fußangeln sich dort verstecken. Es scheint ja wohl zu sein, dass nicht nur Ebay AGB´s greifen (nach denen ja ein Abbruch unter bestimmten Sachverhalten möglich ist) , sonden auch andere Rechtsauslegungen! Ob nun gesucht auf solche Möglichkeiten geboten wird oder eben aus Verärgerung des Bieters über den Abbruch der Auktion - mir würde nie in den Sinn kommen dann darauf zu klagen. Denn hier ging es wirklich um später erkannte Schäden an dem Fahrzeug und er dachte mit dem Abbruch sei er auf der "sicheren" Seite, hat das Fahrzeug dann ja auch später weit unter dem Wert verkauft. Dies Anwaltschreiben erhielt er dann auch erst kurz vor Ablauf irgendeiner Widerspruchfrist (keine Ahnung, gibt es sowas bei Ebay?) Sieht irgendwie schon alles nach "Mache" aus. ![]() |
#24
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Da sind Profiabzocker am Werk.
Man verlässt sich auf sein Rechtsgefühl und fühlt sich im Rahmen der Ebay Richtlininen sicher. Hier steckt die Falle. Am Ende zählt die Gesetzeslage und wer kennt die schon. Und dann widersprechen manche Urteile jedem gesunden Menschenverstand.
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#25
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Das Problem ist wirklich nur das die bisherigen Gebote nicht gestrichen wurden. Die hätten gestrichen werden müssen und schon wäre alles gut.
Nun siehts leider nicht so gut aus für den Verkäufer der wohl auf ein Abzocker reingefallen ist.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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