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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Steht völlig in Einklang mit der Rechtssicherheit.
Ich mache ein Angebot ein anderer nimmt es an. Könnte man jeden Vertrag nach Belieben einseitig lösen, würde das ganze System ad absurdum geführt. Letztlich ist es allein die Frage der Beweislast des Verkäufers, darzulegen inwieweit tatsächlich Umstände vorlagen, die ein „Lösen“ vom Vertrag rechtfertigen - Anfechtungsgründe - . Im vorliegenden Fall unterstellt die Gegenseite, dass diese Gründe nicht beweisbar vorliegen, sondern vielmehr ein anderweitiger Verkauf bzw. zu geringe Nachfrage Grund für vorzeitige Beendigung der Auktion waren. Ist dies nicht der Fall, gibt es keinen Grund zur Panik. Wer ist denn da Abzocker !? Gehe ich in eine "richtige" Versteigerung will ich auch nicht das der Auktionator vor dem dritten Hammerschlag sagt , och ich beende mal, ist ja doch irgendwo noch ein Kratzer an dem Teil..... |
#27
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Woher weist du denn das die gebote nicht gestrichen wurden
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#28
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Zitat:
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#29
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kann ich auch nicht genau sagen!
Zumindest hat er die Möglichkeit genutzt und die Auktion abgebrochen, mit setzen des Häkchens für den Grund des Abbruches (und somit wird ja auch der Höchstbietende informiert vom System). |
#30
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Zitat:
Mit -blabla- kommt man eben nicht überall im Leben weiter. Manche Erklärungen darf man ernst nehmen. |
#31
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Gehe ich mal von aus... wenns doch so war ist doch alles gut.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#32
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Zitat:
Dann wurde das KFZ anderweitig günstiger verkauft, nachdem er dachte alles sei so ordnungsgemäss abgewickelt mit der Beendigung der Auktion und kurz vor Widespuchsfrist (wohl von Ebay???) kam dann das Schreiben vom Anwalt. |
#33
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Das Entscheidene ist doch nur ob er alle Gebote gestrichen hat oder ob er an den zu dem Zeitpunkt der Beendigung der Auktion Höchstbietenden verkauft hat.
Hat er alle Gebote gestrichen hat er sich an die ebay-Regeln gehalten und alles wird gut. Wichtig war ja auch noch das die Auktion noch länger als 12 Stnd. gelaufen hätte. Mal so nebenbei, mich kotzen die Leute auch an die ihre Auktionen immer vorzeitig beenden da sie per Mail ein Angebot bekommen haben (heißt nicht das es in diesen Fall auch so war). Wird leider bei ebay immer häufiger so gemacht...
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Schöne Grüße von der Küste Klaus
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#34
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Zitat:
Ich kenne mich damit nicht aus - ist "dies Gebote streichen" eine zusätzliche Sache zusätzlich zu dem Häkchen setzen zur Beendigung mit Nennung des Grundes oder geht dies damit einher? |
#35
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Hier ist der korrekte Text:
Die AGB von Ebay beizieht sich hier auf die Gesetzeslage nach BGB. "Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden." Bei der Abgabe bedeutet eben nicht "im Verlauf der Besichtigungen fesgestellt o.ä.".
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#36
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[QUOTE=Wattikan;2331405]Das Entscheidene ist doch nur ob er alle Gebote gestrichen hat oder ob er an den zu dem Zeitpunkt der Beendigung der Auktion Höchstbietenden verkauft hat.
Hat er alle Gebote gestrichen hat er sich an die ebay-Regeln gehalten und alles wird gut. Das ist leider Quatsch, es gelten nicht die Regeln von E-Bäh sondern geltendes Recht! Gruß von der Spree Tilo |
#37
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Hallo zusammen,
am interessantesten ist hierbei wohl welcher Schaden erst später festgestellt wurde und ob dieser für einen relevanten Irrtum ausreicht. Dann sollte es meiner Meinung nach einfach sein das abzuwehren. Solange man den Schaden nicht kennt, ist es doch eher Kaffeesatzleserei. Viele Grüsse Danny PS.: Das ist meine private Meinung und keine Rechtsberatung. (Sollte man besser drunterschreiben, da der Beruf des Rechtsanwalts geschützt und damit abmahnfähig ist)
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#38
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Zitat:
Ein guter Freund sollte der Höchstbieter sein. Wieder was dazu gelernt....
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Gruß Uwe - und hier meine Homepage |
#39
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Danke für den Hinweis - ich weiss nur, dass irgendwas gravierendes mit dem Motor war, so das er später nur als "nicht fahrfähig" an Bastler verkauft wurde.
Trotzdem danke allen - ich denke mal hier nützt "aussitzen" nichts, er sollte sich einen Anwalt nehmen und dann sehen was die Sache ergibt. |
#40
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#41
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Hallo Micha,
ich denke auch das ist der richtige Weg. Ein anständiges Schreiben vom Anwalt und eine Kopie des Kaufvertrags (nicht fahrfähig wird ja sicher drinstehen) sollte den Wind schon aus den Segeln nehmen. Kostet ja auch nicht die Welt. Ich kann solche Leute nicht verstehen, Autoauktionen gibt es doch bei eBay wie Sand am Meer. Wo ist denn da der persönliche Schaden um meine kostbare Lebenszeit beim Anwalt zu verplempern? Manche Leute haben einfach zuviel Zeit. Auch wenn es eine Masche sein sollte, der ganze Aufwand und vorallem das Risiko zu verlieren wegen den paar Mücken? Ich wünsche Deinem Bekanntem viel Glück und wir haben wieder etwas dazugelernt. Viele Grüsse Danny
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#42
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#43
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Unterm Strich ein dickes Plus zu machen. Ich habe in einem Fall von nicht gelieferter Waren sogar den Gewinnverlust geltend gemacht. Und gewonnen. Es nimmt einfach Überhand das Auktionen abgebrochen werden weil man sich anderweitig einigt. Wenn es hier anders war tut es mir leid.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#44
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Zitat:
ABER ... das Ding ist von 2005 !!! da war es bei eBay noch üblich ( und ich spreche da aus einer negativen Erfahrung ! ) das man ERST die Gebote gesondert streichen MUSSTE.. Das war "damals" nicht ganz ersichtlich, und so kam es schnell vor das man das Angebot einfach beendet hat UND dann auch ein off. Kaufvertrag zu stande kam...!!! wie schon gesagt, ich spreche da aus Erfahrung da ich das ganze selbst durchgemacht habe.. Heute ( seit ca 2 Jahren ) ist das ganze Übersichtlicher da man mit einem KLICK bereits Gebote streichen UND GLEICHZEITIG das Angebot beendet !
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven |
#45
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Zitat:
Beendet man ein Angebot OHNE die Gebote zu streichen dann wird nach KEINEM Grund gefragt, da man mit dieser Option an den derzeit Höchstbietenden verkauft!!!
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven
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#46
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Zitat:
Wenn ich den Artikel anderweitig verkaufe ist das KEIN Grund die Gebote zu streichen. Nur darum geht es. Der Kaufvertrag kommt mit dem Höchsbietenden zustande. |
#47
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ebay Auszug
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#48
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Sven.. das bestreitet doch niemand. Technisch kann man das Gebot beenden. Rechtlich aber nicht ( Im Falle des Verkaufs ausserhalb von Ebay oder ohne gesetzlich zulässigem Grund wie z.B. Diebstahl des Autos )
Es freut sich aber derjenige, der zu dem Zeitpunkt z.B. 1 Euro für ein Iphone geboten hat. Geändert von makana (07.08.2011 um 21:38 Uhr)
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#49
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...dann verstehe ich das ganze wohl nicht..
..wie schon gesagt, ich habe sowas durchexzerziert, mit einer neg. Erfahrung und habe mit damit vor ca 3-4 jahren beschäftigt..auch mit meinem Anwalt..und dachte das ich ( zumindestens was eBay-Regeln angeht ) eigentlich "well informed" bin.. aber um das ganze nochmal aufzurollen.. Verkäufer bemerkt über 12 Std vor Auktionsende das der Artikel Fehler aufweißt ( so war es ja in diesem Fall )... VK streicht Gebote und beendet die Auktion mit Angabe vom Grund.. nun hat aber der der das höchste Gebot abgegeben hat und zum Zeitpkt der Beendigung Höchstbietender war, das RECHT, den Artikel in dem Zustand zu erwerben und einzufordern wie er anfänglich auch beschrieben ist..? Oder hat er das Recht den Artikel zu seinem Höchstgebot zu erwerben mit dem angegebenen Grund vom VK der Beendigung?? im ersten Fall müsste der VK den Artikel zu einem ggf. niedrigen Preis verkaufen (derzeitiges Höchstgebot.. da der Artikel ja noch länger lief ( 4tage )) und müsste ihn reparieren..? im zweiten Fall müsste der VK den Artikel mit dem Mangel den er für die Beendigung angegeben hat zum Höchstgebot verkaufen...?
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven |
#50
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...der 1. Satz stimmt .
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