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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 09.11.2010, 08:52
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Mal ein ganz anderer Ansatz......
Wenn man an der Wohnung Modernisierungsmaßnahmen durchführt kann man ja die Miete erhöhen. Nachdem ich ja sowieso am absolut untersten Preis des Mietspiegels liege, würde sich da dann die Möglichkeit ergeben aufgrund der Notwendigkeit das Bad zu erneuern und somit die Miete zu erhöhen....SOmit könnte sich der Mieter die Wohnung voraussichtlich nicht mehr leisten und würde sich ggf. eine neue suchen
So wirste den Mieter wohl nicht los.
Das Amt zahlt bis 400 Euro KM.
Jedenfalls bei uns in Niedersachsen
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Gruß Andrea
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  #27  
Alt 09.11.2010, 08:59
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
So wirste den Mieter wohl nicht los.
Das Amt zahlt bis 400 Euro KM.
Jedenfalls bei uns in Niedersachsen
bei uns für alleinstehende nur 250€ incl. Nebenkosten, excl. Heizung. Bei 220€ sind wir schon, es werden ab 1.1. eh noch ca 20€ wegen Hausmeisterservice und Putzfrau für Treppenhaus hinzukommen, da der Herr und noch ein anderer Mieter nicht in der Lage sind Hausornung,Mülltonnen rauszustellen, geschweige denn Schnee zu räumen, wie im Mietvertrag vereinbart. Somit sind wir nicht mehr weit von der Amtsgrenze entfernt
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Gruß Jörg
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  #28  
Alt 09.11.2010, 09:01
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Hat das Bad denn keine extra Dusche?
Wenn da nur ne Wanne ist ,an der nur 1,5m hoch gefliest ist und da drin geduscht wird,dann behaupte ich mal das die Wand auch mit Duschvorhang nass wird.
Wenn dann nicht gelüftet wird ist doch Schimmel kein Wunder
Nein keine Dusche, ich denke auch mal, daß es keine rechtliche Verpflichtung gibt ne Dusche bereitzustellen wenn eine Badewanne und Waschbecken vorhanden sind.
OK das mit dem Lüften steht auf einem anderen Blatt. Aber wenn ich einen Duschvorhang habe der an der Decke montiert wird und ringsherum zu geht dann wird die Wand nicht nass und der sollte ja so montiert sein das nicht direkt an der Wand anliegt.
War ja vorher auch so.....
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  #29  
Alt 09.11.2010, 09:02
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Ich hab mich da evtl. auch etwas falsch ausgedrückt..... hinter der Badewanne befinden sich an der Wand schon Fliesen, aber nicht bis zur Decke gefliest, von Bodenhöhe aus würde ich sagen 1,50m
Das ist ja schon fast modern
Heute werden bei den meisten Bädern keine Wände mehr bis zu Decke gefliest - ok in der Dusche schon aber der Rest ist ca. nur bis 1 - 1,5 m hoch gefliest.

http://www.traumbad.de/nxs/2182///tr...er-Traumbaeder

Wenn ich ohne Duschvorhang dusche und das halbe Bad dabei flute wird jede Decke / Wand irgendwann mal feucht egal wie hoch es gefliest ist. Wer es nicht glaubt soll sich mal den Siphon abschauben und mal schaun wo das Wasser überall ankommt

Ich denke das einfachste ist vielleicht du schraubst nen Duschvorhang drann und für den Duschbereich gibt es noch PVC Belag für die Wand im Bereich 1,5m - 2m : http://alkor-venilia.de/wissen/verar...ipps/wandbelag

Und die Kosten teilt ihr euch 50/50 und alles wird gut, oder ?

Zum Kündigen mußt du ihn erst mal abmahnen und dann kannst du ihn fristlos rausschmeißen!
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/k...gsgruende.html
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Markus


Geändert von hempelche (09.11.2010 um 10:18 Uhr)
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Alt 09.11.2010, 10:22
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Mal ein ganz anderer Ansatz......
Wenn man an der Wohnung Modernisierungsmaßnahmen durchführt kann man ja die Miete erhöhen. Nachdem ich ja sowieso am absolut untersten Preis des Mietspiegels liege, würde sich da dann die Möglichkeit ergeben aufgrund der Notwendigkeit das Bad zu erneuern und somit die Miete zu erhöhen....SOmit könnte sich der Mieter die Wohnung voraussichtlich nicht mehr leisten und würde sich ggf. eine neue suchen
Modernisierungsmaßnahmen mußt Du 3 Monate vor Baubeginn ankündigen und der Mieter muß zustimmen...
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  #31  
Alt 09.11.2010, 10:38
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Zitat:
Zitat von N.Eptun Beitrag anzeigen
... der Mieter muß zustimmen...

der muß da gar nichts zustimmen

Das Bad ist feucht und schimmelt. Die Wohnungen darunter können Feuchteschäden bekommen. D.h. es ist keine Modernisierung sondern eine Erhaltungsmaßnahme. In diesem Fall muß der Mieter dies dulden (nach Ankündigung!).
Tut er es nicht kann man sogar eine gerichtliche Durchführung dieser für die Immobilie notwenigen Arbeiten erwirken!

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...d1/duldung.htm

Ist alles nur eine Sache der Formulierung - aber der Mieter selbst hat ja die Feuchtigkeit und den Schimmel angezeigt
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Gruß
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Alt 09.11.2010, 10:45
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Zitat:
Zitat von hempelche Beitrag anzeigen
Das Bad ist feucht und schimmelt. Die Wohnungen darunter können Feuchteschäden bekommen. D.h. es ist keine Modernisierung sondern eine Erhaltungsmaßnahme.
Dann kannst Du aber nicht mehr die Miete wegen Modernisierung erhöhen
Erhaltungsmaßnahmen lasten dem Eigentümer auf und können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
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Alt 09.11.2010, 10:55
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Leider nicht im Mietvertrag dokumentiert wobei es auch der gesunde Menschenverstand einem sagen sollte, dass man eine nicht geflieste Wand sowie Fussboden nicht täglich baden sollte . Werde mir heute oder Morgen mal Zugang verschaffen mit Feuchtigkeitsmessgerät.
Aber die Frage ist, weiß jemand wie ich diesen Mieter auf die einfachste Weise losbekomme?

gar nicht, glaub mir......................

aber sprech mal mit einem Anwalt, dann wirst du sehen.

Wenn der Mieter Gas gibt, dann hast du die absolute Ar...karte gezogen und machst ihm erst einmal ein ordentliches Bad, weil dein Bad entspricht nun mal nicht der Norm von heute

und wieoft dein Mieter duscht, kannste ihm eh nicht vorschreiben
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Alt 09.11.2010, 11:02
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...hat nach dem neuen Mietrecht nicht jede Partei nur noch 3 Monate Kündigungsfrist? Oder zählt das wieder nur für Mieter.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #35  
Alt 09.11.2010, 11:02
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Zitat:
Zitat von N.Eptun Beitrag anzeigen
Dann kannst Du aber nicht mehr die Miete wegen Modernisierung erhöhen
Erhaltungsmaßnahmen lasten dem Eigentümer auf und können nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Naja wenn er mindestens ein Jahr in der Bude wohnt kann man mit dem Hinweis auf den Mietspiegel jederzeit die Miete erhöhen

Und er zahlt ja wohl weniger als der Mietspiegel

http://www.mieterverein-calw.de/ratg...erhoehung.html

Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...hat nach dem neuen Mietrecht nicht jede Partei nur noch 3 Monate Kündigungsfrist? Oder zählt das wieder nur für Mieter.
Der Mieter hat immer 3 Monate.
Für den Vermieter ist dies abhänig von der Wohndauer das Mieters.

Kündigungsfristen für Vermieter:
  • 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
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Gruß
Markus

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  #36  
Alt 09.11.2010, 11:05
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...hat nach dem neuen Mietrecht nicht jede Partei nur noch 3 Monate Kündigungsfrist? Oder zählt das wieder nur für Mieter.

Zitat:
Für den Vernieter ist dies abhänig von der Wohndauer das Vermieters.
Zitat:
Kündigungsfristen für Vermieter:
0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate.

Wo ist der "ich_lach_mich_kaputt_Smiley"?

sorry, aber da seid Ihr wohl ein wenig blauäugig
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  #37  
Alt 09.11.2010, 11:08
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Zitat:
Zitat von N.Eptun Beitrag anzeigen

Wo ist der "ich_lach_mich_kaputt_Smiley"?

sorry, aber da seid Ihr wohl ein wenig blauäugig


...vestehe ich jatzt gerade nicht.
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Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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Alt 09.11.2010, 11:15
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...vestehe ich jatzt gerade nicht.

Ist ganz einfach Ingo - das Vermieterkündigungsrecht steht nur auf dem Papier und kann nicht angewendet werden

Mußte ich mir selber schon vom Anwalt ein paar Mal erklären lassen, weil ich es auch nicht einsehen will...

Beispiel: Ein Freund von mir kämpft seit Jahren um seine Hütte. Er hatte Eigenbedarf wegen drei Blagen angemeldet und selbst da sieht das Gericht nicht die Notwendigkeit und der Mieter kann wohnen bleiben und mein Freund mit seiner Familie muß in seiner zu kleinen Hütte bleiben.... vor Gericht und auf hoher See... und das Mieterrecht ist in Deutschland so stark, dass Eigentum eine Strafe ist
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  #39  
Alt 09.11.2010, 11:26
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Zitat:
Zitat von N.Eptun Beitrag anzeigen
Ist ganz einfach Ingo - das Vermieterkündigungsrecht steht nur auf dem Papier und kann nicht angewendet werden

Mußte ich mir selber schon vom Anwalt ein paar Mal erklären lassen, weil ich es auch nicht einsehen will...

Beispiel: Ein Freund von mir kämpft seit Jahren um seine Hütte. Er hatte Eigenbedarf wegen drei Blagen angemeldet und selbst da sieht das Gericht nicht die Notwendigkeit und der Mieter kann wohnen bleiben und mein Freund mit seiner Familie muß in seiner zu kleinen Hütte bleiben.... vor Gericht und auf hoher See... und das Mieterrecht ist in Deutschland so stark, dass Eigentum eine Strafe ist
Also wegen Eigenbedarf ist das eigentlich kein Problem.
Da müssen die Mieter recht schnell raus bzw. belegen das sie nichts passendens finden wenn die Frist abgelaufen ist. Und das selbst vor Gericht. Das Problem dürfte dann wohl eher gewesen sein das er die Bude zu billig vermietet hat! Daher finden die Mieter nichts in der gleichen Preisklasse und wenn sie dann vor Gericht jammern .... .
Das ist u.U auch der Grund wieso man die Miete immer anpassen sollte


Wenn du ohne Gründe kündigst kann dies recht lange dauern - das stimmt.
Aber selbst da müssen die Mieter irgendwann mal nachweisen das sie sich auch um eine Wohnung bemühen.

Vor allem hat man wenn die Kündigung erst mal draußen ist es recht schwer was mit Mieterhöhungen Modernisierungen etc. zu machen weil das einem immer als Rausrenovieren oder Rausbekommen ausgelegt wird.

Aber prinziliell lohnt es sich als Vermieter ne gute Rechtschutzversicherung zu haben und sofort zum Gericht zu gehen.
Das bringt die Mieter eher zum Auszug als freundliche Schreiben vom Anwalt
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Gruß
Markus

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  #40  
Alt 09.11.2010, 11:31
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Wenn da eine Badewanne steht, ist das eine Badewanne und keine Dusche. Duscht der Bursche dann stehend, ist das m.M.n. nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, für den entstandenen Schaden haftet der Mieter.
So seh ich das.
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Gruß, Jörg!
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  #41  
Alt 09.11.2010, 11:39
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...und wenn´s ganz blöd läuft, muß Jörg die Wohnung renovieren und in der Zeit für den Mieter eine andere Wohnung suchen...
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  #42  
Alt 09.11.2010, 11:40
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen

und wieoft dein Mieter duscht, kannste ihm eh nicht vorschreiben
Es ging mir ja nicht um die Häufigkeit des Duschens.
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Gruß Jörg
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  #43  
Alt 09.11.2010, 11:41
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
...und wenn´s ganz blöd läuft, muß Jörg die Wohnung renovieren und in der Zeit für den Mieter eine andere Wohnung suchen...
Na so weit wirds noch kommen
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Gruß Jörg
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  #44  
Alt 09.11.2010, 11:42
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Zitat:
Zitat von Averna Beitrag anzeigen

Wenn der Mieter Gas gibt, dann hast du die absolute Ar...karte gezogen und machst ihm erst einmal ein ordentliches Bad, weil dein Bad entspricht nun mal nicht der Norm von heute
Wenn der die Wohnung besichtigt und vor einem halben Jahr zustimmt die Wohnung mit dem Bad zu nehmen?
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Gruß Jörg
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  #45  
Alt 09.11.2010, 11:43
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Wenn da eine Badewanne steht, ist das eine Badewanne und keine Dusche. Duscht der Bursche dann stehend, ist das m.M.n. nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, für den entstandenen Schaden haftet der Mieter.
So seh ich das.
Und wenn er da eine Duschstange und einen Brauskopf hängen hat, dann ist es wieder eine Badewanne mit Duschmöglichkeit. Und nu?

Udn wenn er beim Einzug keinen Vorhang hatte, dann kann er ihn auch nicht zuziehen.

Ich will nicht ärgern, sondern nur aufzeigen, dass es im deutschen Mietrecht nicht so leicht ist einen Mieter los zu werden. Eigentlich unmöglich.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #46  
Alt 09.11.2010, 11:44
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Zitat von hempelche Beitrag anzeigen
...Also wegen Eigenbedarf ist das eigentlich kein Problem. ...
Hey Markus, das ist ja toll! Ich sag meinem Freund direkt Bescheid, dass er sich bei Dir melden soll. Du hilfst ihm bestimmt, dass er ganz schnell mit seiner Familie in sein Eigentum ziehen kann... Drei Anwälte haben das vorher bei Gericht nicht erreichen können
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Alt 09.11.2010, 11:44
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Wenn da eine Badewanne steht, ist das eine Badewanne und keine Dusche. Duscht der Bursche dann stehend, ist das m.M.n. nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, für den entstandenen Schaden haftet der Mieter.
So seh ich das.
Und wer hat dem Mieter den langen Brauseschlauch an der Wannenarmatur vermietet, ohne den er garnicht im Stehen duschen könnte?

Also: kürzeren Schlauch an die Handbrause schrauben und dem Mieter Veränderungen an den Installationen untersagen
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Gruß vom Main
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  #48  
Alt 09.11.2010, 11:48
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Ich will und mag das ja so nicht glauben.

Ich vermiete eine Wohnung mit Badewanne. Der Mieter nutzt sie nicht nach ihren technischen Möglichkeiten -richtet Schaden an und der Vermieter ist der Blöde?

Ich habe mal eben gegooglet und die VDI 6000 Blatt 1 gefunden. Dort wird gruppiert.
Einfache Ausstattung
Mindeststandard, z.B. für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau

Dusche oder Badewanne

Wenn ich eine Wohnung mit Dusche vermiete, darf geduscht werden. Mit Wanne gebadet. Und mit Duschbad beides -so habe ich immer gedacht. Wer die gestellte Ausrüstung nicht richtig benutzt und dadurch Schäden anrichtet, muss dafür gerade stehen.

Ich wäre schon 10 mal beim Anwalt.


Wo kann man denn nachlesen? Wir wollen ja nicht die gleichen Fehler machen, wie Jörg Immerhin hat das BF einen Bildungsauftrag.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #49  
Alt 09.11.2010, 11:59
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Naja wenn ich mich in die Wanne stelle und dann dabei das ganze Bad Dusche incl. Decke und im Radius von 3m
Ein Bad ist ein "Nassraum"! -und entsprechend ist dieser auch auszustatten!
Das bedeutet zumindest für mich als Installateur, daß der Fußboden im Bad gegen Spritzwasser ausreichend geschützt sein sollte und im Wannenbereich eine vernünftige Wandisolierung und ein Spritzschutz angebracht sind.

Da wir nicht mehr in den fünfzigern leben , ist das 2010 der mindeste Standard.
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Alt 09.11.2010, 12:03
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...bist du deinem Mieter wenigsten körperlich überlegen...
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