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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Das Amt zahlt bis 400 Euro KM. Jedenfalls bei uns in Niedersachsen
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Gruß Andrea ![]() |
#27
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bei uns für alleinstehende nur 250€ incl. Nebenkosten, excl. Heizung. Bei 220€ sind wir schon, es werden ab 1.1. eh noch ca 20€ wegen Hausmeisterservice und Putzfrau für Treppenhaus hinzukommen, da der Herr und noch ein anderer Mieter nicht in der Lage sind Hausornung,Mülltonnen rauszustellen, geschweige denn Schnee zu räumen, wie im Mietvertrag vereinbart. Somit sind wir nicht mehr weit von der Amtsgrenze entfernt
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Gruß Jörg |
#28
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OK das mit dem Lüften steht auf einem anderen Blatt. Aber wenn ich einen Duschvorhang habe der an der Decke montiert wird und ringsherum zu geht dann wird die Wand nicht nass und der sollte ja so montiert sein das nicht direkt an der Wand anliegt. War ja vorher auch so.....
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Gruß Jörg |
#29
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![]() Heute werden bei den meisten Bädern keine Wände mehr bis zu Decke gefliest - ok in der Dusche schon aber der Rest ist ca. nur bis 1 - 1,5 m hoch gefliest. http://www.traumbad.de/nxs/2182///tr...er-Traumbaeder Wenn ich ohne Duschvorhang dusche und das halbe Bad dabei flute wird jede Decke / Wand irgendwann mal feucht egal wie hoch es gefliest ist. Wer es nicht glaubt soll sich mal den Siphon abschauben und mal schaun wo das Wasser überall ankommt ![]() Ich denke das einfachste ist vielleicht du schraubst nen Duschvorhang drann und für den Duschbereich gibt es noch PVC Belag für die Wand im Bereich 1,5m - 2m : http://alkor-venilia.de/wissen/verar...ipps/wandbelag Und die Kosten teilt ihr euch 50/50 und alles wird gut, oder ? Zum Kündigen mußt du ihn erst mal abmahnen und dann kannst du ihn fristlos rausschmeißen! http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/k...gsgruende.html
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Gruß Markus ![]() Geändert von hempelche (09.11.2010 um 10:18 Uhr)
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#30
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . ![]() |
#31
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![]() der muß da gar nichts zustimmen ![]() Das Bad ist feucht und schimmelt. Die Wohnungen darunter können Feuchteschäden bekommen. D.h. es ist keine Modernisierung sondern eine Erhaltungsmaßnahme. In diesem Fall muß der Mieter dies dulden (nach Ankündigung!). Tut er es nicht kann man sogar eine gerichtliche Durchführung dieser für die Immobilie notwenigen Arbeiten erwirken! http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...d1/duldung.htm Ist alles nur eine Sache der Formulierung - aber der Mieter selbst hat ja die Feuchtigkeit und den Schimmel angezeigt ![]() ![]()
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Gruß Markus ![]()
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#32
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![]() Erhaltungsmaßnahmen lasten dem Eigentümer auf und können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
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#33
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gar nicht, glaub mir...................... aber sprech mal mit einem Anwalt, dann wirst du sehen. Wenn der Mieter Gas gibt, dann hast du die absolute Ar...karte gezogen und machst ihm erst einmal ein ordentliches Bad, weil dein Bad entspricht nun mal nicht der Norm von heute und wieoft dein Mieter duscht, kannste ihm eh nicht vorschreiben ![]()
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#34
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...hat nach dem neuen Mietrecht nicht jede Partei nur noch 3 Monate Kündigungsfrist? Oder zählt das wieder nur für Mieter.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#35
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Naja wenn er mindestens ein Jahr in der Bude wohnt kann man mit dem Hinweis auf den Mietspiegel jederzeit die Miete erhöhen ![]() Und er zahlt ja wohl weniger als der Mietspiegel ![]() http://www.mieterverein-calw.de/ratg...erhoehung.html Zitat:
Für den Vermieter ist dies abhänig von der Wohndauer das Mieters. Kündigungsfristen für Vermieter:
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Gruß Markus ![]() |
#36
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Wo ist der "ich_lach_mich_kaputt_Smiley"? ![]() sorry, aber da seid Ihr wohl ein wenig blauäugig ![]()
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#37
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...vestehe ich jatzt gerade nicht. ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#38
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![]() Ist ganz einfach Ingo - das Vermieterkündigungsrecht steht nur auf dem Papier und kann nicht angewendet werden ![]() Mußte ich mir selber schon vom Anwalt ein paar Mal erklären lassen, weil ich es auch nicht einsehen will... Beispiel: Ein Freund von mir kämpft seit Jahren um seine Hütte. Er hatte Eigenbedarf wegen drei Blagen angemeldet und selbst da sieht das Gericht nicht die Notwendigkeit und der Mieter kann wohnen bleiben und mein Freund mit seiner Familie muß in seiner zu kleinen Hütte bleiben.... vor Gericht und auf hoher See... und das Mieterrecht ist in Deutschland so stark, dass Eigentum eine Strafe ist ![]()
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#39
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Da müssen die Mieter recht schnell raus bzw. belegen das sie nichts passendens finden wenn die Frist abgelaufen ist. Und das selbst vor Gericht. Das Problem dürfte dann wohl eher gewesen sein das er die Bude zu billig vermietet hat! Daher finden die Mieter nichts in der gleichen Preisklasse und wenn sie dann vor Gericht jammern .... . Das ist u.U auch der Grund wieso man die Miete immer anpassen sollte ![]() Wenn du ohne Gründe kündigst kann dies recht lange dauern - das stimmt. Aber selbst da müssen die Mieter irgendwann mal nachweisen das sie sich auch um eine Wohnung bemühen. Vor allem hat man wenn die Kündigung erst mal draußen ist es recht schwer was mit Mieterhöhungen Modernisierungen etc. zu machen weil das einem immer als Rausrenovieren oder Rausbekommen ausgelegt wird. Aber prinziliell lohnt es sich als Vermieter ne gute Rechtschutzversicherung zu haben und sofort zum Gericht zu gehen. Das bringt die Mieter eher zum Auszug als freundliche Schreiben vom Anwalt ![]()
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Gruß Markus ![]() |
#40
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Wenn da eine Badewanne steht, ist das eine Badewanne und keine Dusche. Duscht der Bursche dann stehend, ist das m.M.n. nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch, für den entstandenen Schaden haftet der Mieter.
So seh ich das.
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Gruß, Jörg!
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#41
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...und wenn´s ganz blöd läuft, muß Jörg die Wohnung renovieren und in der Zeit für den Mieter eine andere Wohnung suchen...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#42
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Es ging mir ja nicht um die Häufigkeit des Duschens.
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Gruß Jörg |
#43
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Gruß Jörg |
#44
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Gruß Jörg |
#45
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![]() Udn wenn er beim Einzug keinen Vorhang hatte, dann kann er ihn auch nicht zuziehen. Ich will nicht ärgern, sondern nur aufzeigen, dass es im deutschen Mietrecht nicht so leicht ist einen Mieter los zu werden. Eigentlich unmöglich.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#46
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Hey Markus, das ist ja toll! Ich sag meinem Freund direkt Bescheid, dass er sich bei Dir melden soll. Du hilfst ihm bestimmt, dass er ganz schnell mit seiner Familie in sein Eigentum ziehen kann... Drei Anwälte haben das vorher bei Gericht nicht erreichen können
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#47
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Also: kürzeren Schlauch an die Handbrause schrauben und dem Mieter Veränderungen an den Installationen untersagen ![]()
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Gruß vom Main Oliver .................................................. .................................................. .......... Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein... |
#48
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Ich will und mag das ja so nicht glauben.
Ich vermiete eine Wohnung mit Badewanne. Der Mieter nutzt sie nicht nach ihren technischen Möglichkeiten -richtet Schaden an und der Vermieter ist der Blöde? Ich habe mal eben gegooglet und die VDI 6000 Blatt 1 gefunden. Dort wird gruppiert. Einfache AusstattungWenn ich eine Wohnung mit Dusche vermiete, darf geduscht werden. Mit Wanne gebadet. Und mit Duschbad beides -so habe ich immer gedacht. Wer die gestellte Ausrüstung nicht richtig benutzt und dadurch Schäden anrichtet, muss dafür gerade stehen. Ich wäre schon 10 mal beim Anwalt. Wo kann man denn nachlesen? Wir wollen ja nicht die gleichen Fehler machen, wie Jörg ![]()
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#49
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Das bedeutet zumindest für mich als Installateur, daß der Fußboden im Bad gegen Spritzwasser ausreichend geschützt sein sollte und im Wannenbereich eine vernünftige Wandisolierung und ein Spritzschutz angebracht sind. Da wir nicht mehr in den fünfzigern leben , ist das 2010 der mindeste Standard.
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]()
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#50
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...bist du deinem Mieter wenigsten körperlich überlegen...
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
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