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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Jungs,
diesmal ein eher ungewöhnliches Problem.... ich bin nicht Mieter, sondern Vermieter und habe eine Wohnung an einen jungen Chaoten vermietet, der sich nun beschwert, daß im Bad Schimmel wäre. Nun ist es so, daß trotz gegenteiliger Absprache vom Mieter in der Badewanne kein Duschvorhang installiert wurde und somit bei jedem Duschen das Wasser an die Wand plätschert (keine Fliesen, sondern Putz mit Farbe) desweiteren ist dann auch der Fußboden naß (PVC mit Holzdielen drunter, der aber nicht abgedichtet ist) So nun hat sich Schimmel gebildet, den er jetzt moniert. Meine Frage nun: Ich sehe die Schuld nicht am Haus sondern am Mieter, denn bei vorhergehenden mietern gab es keine Probleme.Kann ich nun anstatt die Mängel zu beheben (geht meiner Meinung nach auch schlecht) dem Mieter Kündigen, da er mit seinen Duschaktionen das Haus beschädigt? Es gibt zudem auch noch andere Punkte, die es sinnvoll erscheinen lassen, daß der junge Mann sich besser eine andere Wohnung suchen sollte. Bin ich als Vermieter verpflichtet den Schaden abzustellen, oder kann außer das der Mieter mir kündigt, bzw. eine Mietkürzung macht nichts passieren?
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Gruß Jörg |
#2
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Ich schätze mal das der Mieter nach dem duschen wenig oder gar nicht lüftet.Dann kommt natürlich Schimmel. Soviel ich weiß bist du aber derjenige der dem Mieter die Schuld nachweisen muss...
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Gruß Andrea ![]()
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#3
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Gruß Jörg
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#4
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Wenn Du Auflagen und Einschränkungen im Mietvertrag formuliert hast, sollte es problemlos möglich sein. Nicht formuliert, dürfte es sich schwieriger gestalten und nur mit Zeugen durchzusetzen sein.
Hol dir schnellstmöglich Zugang zur Wohnung und lass durch einen unabhängigen Fachmann den Ist-Zustand dokumentieren.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#5
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ein bad ohne abdichtung bei der wanne ist einfach fahrlässig,
meiner meinung nach. ist auch kein großer aufwand sowas abzudichten.dürfte so in 2-3 tagen incl.fliesenarbeiten fertig sein und das ein vorhang die wand vor nässe schützt- sei in frage gestellt. karsten
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#6
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Wenn der Mieter seinerseits geltend macht, dass der Raum weder über einen gedichteten Boden noch über wasserabweisende Wände oder Fliesen verfügt, wirst Du Dich im Streitfalle evtl. ähnlichen Fragen stellen müssen.
Da solltest Du evtl. etwas investieren, dürfte zukünftigen Ärger vermeiden. Ich habe das Gefühl das Ihr da beide nicht so ganz unschuldig seid, das ist aber nur der Eindruck aus dem Beitrag, da ich weder den einen noch den anderen kenne.
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Gruß Kai |
#7
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Nimm Dir einen Anwalt, ansonsten kann es teuer werden.
Müsste und könnnte sind nett aber wie schon bemerkt zählen Vertrag mit den entsprechenden Passi und das Mietrecht. LG Guido
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#8
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Aber die Frage ist, weiß jemand wie ich diesen Mieter auf die einfachste Weise losbekomme?
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Gruß Jörg |
#9
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Ich persönlich halte eine Verpflichtung des Mieters zur Anbringung eines Duschvorhanges gelinde gesagt , so brutal es für Dich klingen mag ,für "Schwachsinn" , da er es eh nicht tuen wird. ![]() Wenn Dir soviel dran liegt , dann mach das Ding für ein paar Euro selbst rein. ![]() Das größere Problem sehe ich bei Dir.... ![]() Ein Duschvorhang schützt weder nicht geflieste Wände noch einen nicht abgedichteten PVC Boden. Lass das Bad vernünftig fliesen , sorg für ausreichende Belüftung durch Fenster oder Luftabsaugung und Dein Problem ist gelöst. ![]()
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#10
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#11
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neee is klar ... vermietest eine Wohnung mit Gefahrenpotenzial und wunderst dich im Nachhinein ....
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#12
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Hallo Jörg,
Du kannst doch einem Mieter nicht vorschreiben wie oft er Duschen oder Baden darf. Da die Wand schon durchtränkt ist liegt es sicherlich nicht am Duschvorhang, der wäre doch da wo keine Wand ist? Ich würde die Wand richtig sanieren lassen und die Sache sollte erledigt sein. Anwalt ist immer so eine Sache, die verdienen nur damit das es teuer wird. Und von Deinem Chaoten bekommt er sicherlich nichts. Gruß Thomas |
#13
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Der Mieter hat eine angemessene Sorgfaltspflicht für den Wohnraum zu erbringen. Wer sagt uns denn, dass das Wohnhaus nicht historisch gehalten wurde und ein Mietkriterium war? Dazu ist doch gar nichts bekannt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (09.11.2010 um 07:45 Uhr) |
#14
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Ist mir schon klar das es nicht optimal ist eine Wand über der Wanne zu haben die nicht gefliest ist. Hat aber vorher auch 30 Jahre funktioniert bei sinnvollem Gebrauch. Mieter ist seit April 2010 drin und nun gibt es Probleme. Das er einen Duschvorhang montieren muss hab ich ihm bei Einzug aufgetragen, da der Vormieter den entfernt hatte bei Auszug .
Ich sehe es allerdings nicht ein 8000 € für ein neues Bad zu investieren da die Wohnung mit 50qm für 175€ KM zum Hartz4 Satz vermietet wird, bis aufs Bad ist die Top mit neuen Fenstern , Neuer EBK usw. Wenn ich investiere dann für einen vernünftigen Vermieter der mir nicht das ganze Haus Nachts lautstark weckt wenn er mit Gästen nach Hause kommt, es nie geregelt bekommt sich an der Hausordnung zu beteiligen , ich Anzeige von der Müllabfuhr bekomme weil er Plastik in die Biotonne tut, Restmüll in die Papiertonne und mir das ganze Treppenhaus zerstört indem er seine Getrankekästen die Hauswand wiederholt entlangschrammt und meint das alles wäre nicht schlimm
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Gruß Jörg |
#15
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Hallo Jörg,
alles was du hier für eine Kündigung heranziehen willst geht nach hinten los. Soll heißen daß Du die vertraglich vereinbarte Laufzeit des Mietverhältnisses aufecht erhalten mußt. Wenn ein Bad Bestandteil des Mietvertrages ist bist du verpflichtet es bestimmungsgemäß herzurichten damit es eben wie ein Bad benutzt werden kann. Dazu gehört eben auch eine bautechnisch, vorschriftsmäßige Abdichtung. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses geht wenn überhaupt nur bei begründetem Eigenbedarf. Und das dauert, weil in diesem Fall die Beweislast bei dir liegt. Schlimmer noch, Dein Mieter hat hat sogar die Möglichkeit zur Mietminderung weil du das Bad vermietest obwohl es als Bad den baulichen Voraussetzungen nicht genügt. Du kannst ihn für Schäden nicht einmal haftbar machen. Bei einem nachträglichen Umbau trägst Du die Kosten und kannst sie noch nicht mal umlegen, weil erst nach der Modernisierung der Mietvertrag deinerseits erfüllt ist.
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Die Leute, die niemals Zeit haben, tun am wenigsten Georg Christoph Lichtenberg deutscher Physiker und Schriftsteller * 01.07.1742, † 24.02.1799 |
#16
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Hallo Jörg,
beschreibe doch mal die Wohnsituation. Wieviele Parteien wohnen im Haus ? Oder wohnst Du selbst mit im Haus und er ist Dein einziger Mieter? Gruß Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler. |
#17
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![]() Aber vielleicht ist gerade das der Ansatzpunkt. Könnte ein RA ja prüfen. Du musst nun eine umfangreiche Sanierung durchführen und kannst/möchtest deinem Mieter keine Wohnung zumuten in der er über viele Wochen ohne Bad auskommen müsste. Wobei ich dich gut verstehen kann. Mieter hält sich nicht an mündl. Absprachen, benimmt sich wi Sxx und man bekommt ihn kaum los.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#18
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Armutsfalle Hausbesitz!!
Tatsächlicher Fall (vor ca. 5 Jahren selbst erlebt): - Ich treffe mich mit der Verwalterin bzw. Architektin in einem 3 Parteien-haus. Das hatte der Besitzer einige Jahre zuvor saniert und wohnfertig gemacht. - Im EG werden gerade Tapeten geklebt "renoviert Ihr gerade?" Antwort: "Nein, die Wand ist feucht, so dass Tapeten abfielen." ![]() - Ursache: Im Bad im 1. OG hatte der Mieter am Abfluß der Dusche geschraubt - der Syphon fiel ab, Wasser dringt direkt in den Fußboden. - O-Ton Mieter im EG: "Da kommt schon seit Monaten Wasser von oben - die Dusche ist nicht dicht." ![]() - Durch die Feuchtigkeit hatte sich der Boden (Holzbohlen) schon massiv verformt - man überlegte, das Haus deswegen abzureissen!
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Gruß Stefan ![]() |
#19
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Der Mieter duscht so oft er will, sogar 5 mal nachts, wenn er möchte.
Sofern das Bad nicht dem Stand der Technik entspricht, kann er auch nicht für Schäden aufkommen. Die anderen Nervigkeiten fallen auch nichts in Gewicht, da sie der üblichen Nutzung entsprechen. Prüfe, wie euer Amtsgericht in gleichartigen Fällen geurteilt hat. Erst dann kennst du deine Chancen, die ich persönlich gegen 0 tendieren sehe. Ich rate immer in diesen Fällen: Bude verhökern, Nerven sparen und sich andere Leute mit diesen Sachen rumärgern lassen. Ist leider so.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#20
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Wenn ich allerdings die Badewanne zum Duschen zweckentfremde und mich in die Wanne mit 1,90m Körpergröße reinstelle und mir die Haare wasche und dabei in dieser Höhe den Wasserstrahl richtung Wand leite, da wenn kein Vorhang da ich sonst logischerweise das ganze Bad giesen würde, brauche ich mich nicht wundern daß die Wand nass wird....Meiner Meinung nach kein baulicher Mangel, denn wenn der Mieter die Badewanne als Dusche zweckentfremdet muß er zumindest Vorkehrungen in Form eines Duschvorhanges treffen. Dann wird bei entsprechender Montage die Wand gar nicht nass. Wie gesagt es hatte vorher bei jedem Mieter problemlos funktioniert
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Gruß Jörg |
#21
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Ich wohne im Nebenhaus, das Haus um das es sich dreht ist mit 3 Wohnungen ausgestattet, die alle vermietet sind
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Gruß Jörg
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#22
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Ich würde mal behaupten, dass Duschen in einer Badewanne keine unerlaubte oder nicht vorgesehene Nutzungsänderung darstellt.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#23
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Gruß Jörg |
#24
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Mal ein ganz anderer Ansatz......
Wenn man an der Wohnung Modernisierungsmaßnahmen durchführt kann man ja die Miete erhöhen. Nachdem ich ja sowieso am absolut untersten Preis des Mietspiegels liege, würde sich da dann die Möglichkeit ergeben aufgrund der Notwendigkeit das Bad zu erneuern und somit die Miete zu erhöhen....SOmit könnte sich der Mieter die Wohnung voraussichtlich nicht mehr leisten und würde sich ggf. eine neue suchen ![]()
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Gruß Jörg |
#25
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Wenn da nur ne Wanne ist ,an der nur 1,5m hoch gefliest ist und da drin geduscht wird,dann behaupte ich mal das die Wand auch mit Duschvorhang nass wird. Wenn dann nicht gelüftet wird ist doch Schimmel kein Wunder
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Gruß Andrea ![]() |
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